Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (853)
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Stärkung des Finanzstandorts Deutschland durch Anreize für den Vermögensaufbau und die private Altersvorsorge, Verbesserungen im AGB-Recht (insbesondere hinsichtlich Anleihebedingungen) einschließlich der Beschränkung der Rückwirkung von Rechtsprechung, Optimierungen im Aktien- und Umwandlungsrecht, Rückbau unzeitgemäßer Schriftformerfordernisse, Überprüfung bankaufsichtsrechtlicher Regelungen auf ihre Angemessenheit, bürgerfreundliche Nutzung digitaler Identitäten, Schaffung international wettbewerbsfähiger steuerlicher Regelungen (insbesondere in Bezug auf Investments in Aktien und anderen Wertpapieren), Überprüfung bankaufsichtsrechtlicher Regelungen auf ihre Angemessenheit (Gewährleistung von Proportionalität und Prinzipienorientierung) sowie Belebung des Verbriefungsmarktes.
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Körperschaftsteuer nach § 34c EStG unterliegt Beschränkungen..., ...Aktienhandel. Die in § 34c EStG bzw. § 26 KStG vorgesehenen..., ...Ergänzung von § 45a Abs. 7 EStG dahingehend, dass keine..., ... in § 45b Abs. 7 Satz 2 EStG, die Vollständigkeit und..., ...dem BZSt zu § 45a Abs. 7 EStG § 45b Abs. 7 Satz 2 EStG..., ... § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 13 EstG. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 13 EStG 4. Verbesserung der Rahmenbedingungen..., ...per-country-limitation“ in § 34c Abs. 1 S. 1 EStG. § 34c Abs. 1 S. 1 EStG...
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Wachstumsinitiative der Bundesregierung
Aktiv vom 21.08.2024 bis 29.07.2025
- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 21.08.2024
- Beschreibung: - Nr. 1 Abschreibungsbedingungen verbessern - Nr. 6 Baukosten senken und Wohnungsneubau stärken - Reduzierung der Anforderungen an Schallimmissionsschutz - Erleichterungen im öffentlichen Vergaberecht für seriellen und modularen Bau - Steuerliche Entlastungen für Werkswohnungsbau - Nr. 13 Anwendung datenschutzrechtlicher Anforderungen reduzieren - Nr. 15 Lieferkettensorgfaltspflicht pragmatisch umsetzen - Nr. 18 Vergaberecht vereinfachen - Nr. 20 Mehrarbeit honorieren und Flexibilität ermöglichen - Nr. 22 Frauenerwerbstätigkeit stärken - Nr. 24 Arbeitsmöglichkeiten und Anreize zur Beschäftigung Älterer ausweiten - Nr. 26 Fachkräfteeinwanderung vereinfachen, stärken und beschleunigen - Nr. 27 Arbeitsaufnahme in Deutschland steuerlich begünstigen - Nr. 38 Strompreispaket
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Mietwohnungsneubau, § 7b EstG Durch die bestehende Regelung..., ...kaum realisierbar. § 7b EStG sollte dahingehend angepasst..., ...Die Regelung § 7b Abs. 5 EstG sollte so angepasst werden..., ...erforderlich, dass § 7b EstG auch für den Werkswohnungsbau..., ...müssten also die in §7 b EStG genannten Werte nach oben..., ... bei Mietwohnungen, § 8 EstG Die bestehende Regelung..., ...Mitarbeitergruppen. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG sollte dahingehend geändert..., ...unentgeltlichen Teil, § 21 EstG Die bestehende Regelung..., ...Unternehmen geben. § 21 Abs. 2 EStG ist dahingehend zu ändern..., ...Entsprechend könnte z. B. im § 21 EStG verankert werden, dass ..., ...Mitarbeitergruppen. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG i.V.m. § 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung..., ... des § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG sollten dabei auch auf ..., ... oder Nachtarbeit, § 3b EStG Die bestehende Regelung in § 3b EStG erschwert die Bereitstellung..., ... 50 in § 3b Abs. 2 S. 1 EStG erhöht werden. 2. Arbeitszeiterfassung...
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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz / StoFöG)
Aktiv vom 01.09.2025 bis 10.02.2026
- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 01.09.2025
- Beschreibung: Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens, 1:1-Implementierung von kapitalmarktrechtlichen EU-Rechtsakten, Klarstellung zum Abzug der Kapitalertragssteuer nach § 6 Absatz 3 Nr. 3 InvStG-E.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz / StoFöG)
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...die Regelungen nach § 44a EStG an, die bei bestimmten ..., ... Absatz 1 Satz 1 Nr. 1a EStG für depotverwahrte Anteile..., ...43 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 EStG aus nicht depotverwahrten...
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Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024.
Aktiv vom 28.06.2024 bis 30.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) vergleichbare Regelung..., ...Anrufungsauskunft nach § 42e EStG entsprechendes Verfahren..., ... im JStG - § 45a Abs. 5 EStG: Vereinfa-chung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen..., ...auszustellen. § 45a Abs. 5 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen..., ... zuweisen, § 45b Abs. 1 EStG. Damit wird die eindeutige..., ...Ersatzbescheinigungen in §45a Abs. 5 EStG halten wir damit zumindest..., ...Kapitalertragsteuer, §§ 45a – c EStG Die Arbeiten zur (technischen..., ...verlängern und §§ 45b und 45c EStG erst auf Kapitalerträge...
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Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024.
Aktiv vom 25.06.2024 bis 09.12.2024
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) vergleichbare Regelung..., ...Anrufungsauskunft nach § 42e EStG entsprechendes Verfahren..., ... im JStG - § 45a Abs. 5 EStG: Vereinfa- chung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen..., ...auszustellen. § 45a Abs. 5 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen..., ... zuweisen, § 45b Abs. 1 EStG. Damit wird die eindeutige..., ...Ersatzbescheinigungen in §45a Abs. 5 EStG halten wir damit zumindest..., ...Kapitalertragsteuer, §§ 45a – c EStG Die Arbeiten zur..., ...verlängern und §§ 45b und 45c EStG erst auf Kapitalerträge...
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Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 25.06.2024 bis 09.12.2024
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) vergleichbare Regelung..., ...Anrufungsauskunft nach § 42e EStG entsprechendes Verfahren..., ... im JStG - § 45a Abs. 5 EStG: Vereinfa- chung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen..., ...auszustellen. § 45a Abs. 5 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen..., ... zuweisen, § 45b Abs. 1 EStG. Damit wird die eindeutige..., ...Ersatzbescheinigungen in §45a Abs. 5 EStG halten wir damit zumindest..., ...Kapitalertragsteuer, §§ 45a – c EStG Die Arbeiten zur..., ...verlängern und §§ 45b und 45c EStG erst auf Kapitalerträge...
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 20.12.2024
- Beschreibung: Positionspapier, das zu einem Roundtable im BMF am 16. September 2024 mit den BGA-Schwerpunkten an das BMF gerichtet wurde (Aufzeichnungspflicht für Sachzuwendungen, Besteuerung der Wiederverwendung von recycelten Auto-Altteilen, Vereinfachung der Abschreibung von GwG, Bürokratie des Steueroasenabwehrgesetzes streichen, Vermeidung von Goldplating beim Factoring durch CRR III)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Euro in § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG vorgenommen. Die unzeitgemäße...
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Steuerfortentwicklungsgesetz (ehem. Jahressteuergesetz 2024 II)
Aktiv vom 11.07.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.07.2024
- Beschreibung: Der Verband setzt sich zusammen mit den anderen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft insbesondere dafür ein, - die geplante Mitteilungspflicht von innerstaatlichen Steuergestaltungen nicht weiterzuverfolgen; - die geplante Reform der (Lohn-)Steuerklassen umzusetzen; - die geplante Anhebung („Rechtsverschiebung“) der Tarifeckpunkte bei der Einkommensteuer durchzuführen. Die Tarifanpassungen sollten so schnell wie möglich beschlossen werden; - die geplante Digitalisierung der Sterbefallanzeigen von Standesämtern zu erweitern. Arbeitgeber sollten ebenfalls schneller an entsprechende Informationen kommen (wie z. B. das Sterbedatum; den Familienstand und die Steuer-ID von Hinterbliebenen).
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderung in § 6 Abs. 2a EStG-E soll die Grenze der Poolabschreibung..., ...GWG-Grenze in § 6 Abs. 2 EStG von 800 auf wenigstens ..., ...Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a EStG-E) Am 9. September 2024..., ... Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG-E von 70.000 Euro auf ..., ...Abschreibung des § 7 Abs. 2 EStG wieder von 20 auf 25 ..., ...Gewerbsteuer analog § 35 EStG pauschal auf eine angeho..., ...Nr. 3, 50c Abs. 2 Nr. 2 EStG zu zahlen ist, • Rückwirkende..., ... Gestaltungen in § 4k EStG. 9. Rückführung der vier..., ...Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG dem Finanzamt zu übermitteln...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Der Bitkom begrüßt, dass Altersvorsorgende durch das pAV-Reformgesetz künftig eine breitere Auswahl und höhere Wahlfreiheit bei den Altersvorsorgeprodukten haben. Außerdem befürworten wir, dass die Einführung des Altersvorsorgedepots mit seiner Fördersystematik auch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kapitalmarktkultur in Deutschland leistet. Wir fordern deshalb u.a., dass die zulässigen Asset-Klassen durch ELTIFs erweitert werden, der förderberechtigte Personenkreis vergrößert und Finanzbildung der Bevölkerung vorangetrieben wird, damit die Reform ihr volles Potenzial entfalten kann. Wir fordern zudem, dass der Kosten-Nutzen-Faktor der vorgesehenen digitalen Vergleichsplattform geprüft, der bürokratische Aufwand minimal gehalten und Anbieter gleichbehandelt werden müssen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) -
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Fünftelregelung gemäß § 34 EStG behandelt werden. Der Höchstbetrag..., ...10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) EStG erfolgen. Dies ist insbesondere..., ...10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) EStG würde auch den Wechsel ..., ...höheren Freibetrag des § 10 EStG profitieren. So können ..., ...niedrigere Freibetrag des § 10a EStG, der in vielen Jahren oft..., ... gemäß § 93 Abs. 3 S. 2 EStG einschließlich des Verweises...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Attraktive steuerliche Rahmenbedingungen sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Hierzu zählt nicht nur die Höhe der Steuerbelastung, sondern auch ein modernes, bürokratiearmes und digitaltaugliches Steuerrecht, das Investitionen und Beschäftigung in Deutschland unterstützt. Gemeinsam mit der unternehmerischen Praxis hat der BDI steuerrechtliche Regelungen identifiziert, die in der betrieblichen Praxis unnötigen Zeit-, Ressourcen- und Bürokratieaufwand erzeugen. Diese Regelungen sollten zeitnah reformiert und modernisiert werden, um – nach dem Investitionssofortprogramm – einen weiteren steuerpolitischen Impuls für Investitionsentscheidungen zugunsten des Standorts Deutschland zu setzen.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) und Optionsmodell (§ 1a..., ..., 22 UmwStG, § 6 Abs. 5 EStG) ▪ Ermöglichung von steuerneutralen..., ...Quellensteuerabzugsverfahren gemäß § 50a EStG zu komplex und ressourcenintensiv..., ...Quellensteuerabzugsverfahren (§§ 50a, 50c, EStG) vereinfachen: ▪ Reduzierung...
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- Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
- Beschreibung: Wir regen eine Übergangsregelung in § 13 BetrAVG bzgl. der erfreulichen Änderung in § 6 Satz 1 BetrAVG zur Teilrente an, um die Versorgungsordnungen an die neue Rechtslage anpassen zu können. Mit Blick auf die erfreulichen Änderungen der AnlV (insb. Erhöhung der RK-Quote auf 40% und Einführung einer 5%-Infrastrukturquote) regen wir weitere Klarstellungen an (Infrastrukturquote; Öffnungsklausel) und korrespondierende Erhöhungen der Unterquoten der RK-Quote an. zudem regen wir eine Änderung der SvEV an, so dass der Hinzurechnungsbetrag generell keine Anwendung auf die so genannten Minijobs findet. Zudem regen wir zu § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG die Einführung einer 5 %-Bagatellgrenze für gewerbliche Nebentätigkeiten der Immobiliendirektanlage an.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nummer 2: Änderung des § 100 EStG Wir unterstützen die..., ...Verbesserungen in § 100 EStG, da somit auch der Verbreitungsgrad...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Als Startup-Verband setzen wir uns für strukturelle Verbesserungen ein – für mehr unternehmerische Diversität und zukunftsfähige Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Selbstständige. Insbesondere bei den Themen Mutterschutz für Selbstständige, der Ausgestaltung des Elterngelds und der systematischen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bleiben gravierende Lücken bestehen: Unzureichende finanzielle Absicherung rund um Schwangerschaft und Geburt; Elterngeldregelungen, die auf Angestelltenverhältnisse zugeschnitten sind; Hürden bei der steuerlichen Absetzbarkeit beruflich veranlasster Kinderbetreuung.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Betriebsausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). In den letzten Wochen..., ... Abs. 1 und § 3 Nr. 33 EStG). Zuschüsse des Arbeitgebers...
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- Angegeben von: Verein zur Förderung der Steuergerechtigkeit e.V. am 25.06.2025
- Beschreibung: Das Netzwerk Steuergerechtigkeit spricht sich gegen diesen Gesetzesentwurf aus, da durch diesen nicht Zukunftsinvestitionen gestärkt, sondern große und profitable Unternehmen gefördert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) ist weder zielgenau noch...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 08.07.2025
- Beschreibung: Aus Sicht des ZIA enthält der Entwurf wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in Deutschland. Insbesondere die verbesserten Abschreibungsregelungen sowie die perspektivisch vorgesehene Senkung der Körperschaftsteuer setzen erste wichtige Signale für die Wirtschaft. Die enthaltenen Maßnahmen adressieren zentrale Anliegen der Wirtschaft, entfalten jedoch zu wenig Wirkung konkret für die Immobilienwirtschaft. So ist der „Investitions-Booster“ (AfA – für bewegliche Wirtschaftsgüter) nicht in jedem Falle für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) anwendbar. Hier kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der betroffenen TGA an, ob sie erfasst wird. So werden Heizungsanlagen beispielsweise regelmäßig nicht vom „Investitions-Booster“ erfasst sein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sonderabschreibung nach § 7b EStG 2. Förderung der energetischen..., ...Sonderabschreibung nach § 7b EStG sollte auch vor dem Hintergrund..., ...angehoben (§ 7b Abs. 1 Satz 1 EStG), o die verpflichtende..., ... 7b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) und o die Baukostenobergrenze..., ... 7b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG). • Zur Förderung der..., ...werden (§ 6 Absatz 1 Nr. 1a EStG bzw. § 255 Absatz 2 Satz..., ...HGB i. V. m. § 7 Absatz 4 EStG bzw. vor dem Hintergrund..., ...anpassen Nach § 7 Abs. 2 EStG-E kann der Steuerpflichtige..., ...Sonderabschreibung nach § 7b EStG Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG beträgt zusätzlich zur ..., ...Wirksamkeit der Regelung des § 7b EStG spürbar erhöht werden, ..., ...Sonderabschreibung gemäß § 7b EStG – auch vor dem Hintergrund..., ...angehoben (§ 7b Abs. 1 Satz 1 EStG), o die verpflichtende..., ... 7b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) und o die Baukostenobergrenze..., ... 7b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG). 2. Förderung der energetischen..., ... Absatz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG. Dies heißt im Ergebnis..., ...HGB i. V. m. § 7 Absatz 4 EStG). Ferner wird mit Blick..., ...Vorbehalt iSd. § 5 Abs. 6 EStG eingeführt werden, welcher..., ... Absatz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG bzw. § 255 Absatz 2 Satz..., ...HGB i. V. m. § 7 Absatz 4 EStG bzw. vor dem Hintergrund...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 16.12.2025
- Beschreibung: Deutschland steht vor Herausforderungen: dringend benötigten Wohnungsneubau als auch den Gebäudebestand klimaneutral zu modernisieren. Während das Steueränderungsgesetz 2025 lediglich einen Verweis auf die De-minimis-Verordnung im Rahmen der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau enthält, bleiben die grundlegenden steuerlichen Investitionshemmnisse ungelöst. Zwei zentrale Probleme hemmen die Bauaktivitäten und konterkarieren sowohl wohnungs- als auch klimapolitische Ziele. Erweist sich die Sonderabschreibung als unzureichend, um den Neubau maßgeblich anzureizen. Betriebsausgaben für energetische Modernisierungsmaßnahmen in Vielzahl von Fällen nicht als sofort abziehbarer Aufwand anerkannt, wodurch notwendige Sanierungen von Bestandsgebäude gehemmt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sonderabschreibung nach § 7b EStG .........................., ...Sonderabschreibung nach § 7b EStG sollte angepasst werden..., ...angehoben (§ 7b Abs. 1 Satz 1 EStG), - die verpflichtende..., ... 7b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) und - die Baukostenobergrenze..., ... 7b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG). ▪ Zur Förderung der..., ...werden (§ 6 Absatz 1 Nr. 1a EStG bzw. § 255 Absatz 2 Satz..., ...HGB i. V. m. § 7 Absatz 4 EStG bzw. vor dem Hintergrund..., ...Sonderabschreibung nach § 7b EStG Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG beträgt zusätzlich zur ..., ...Wirksamkeit der Regelung des § 7b EStG spürbar erhöht werden, ..., ...Sonderabschreibung gemäß § 7b EStG ange-passt werden und ..., ...angehoben (§ 7b Abs. 1 Satz 1 EStG), o die verpflichtende..., ... 7b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) und o die Baukostenobergrenze..., ... 7b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG). Seite 5 von 7 III. ..., ...Ab-satz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG. Dies heißt im Ergebnis..., ... 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG zu einer über den „ursprünglichen..., ...HGB i. V. m. § 7 Absatz 4 EStG). Ferner wird mit Blick..., ...im Sinne des § 5 Abs. 6 EStG eingeführt werden, welcher..., ... Absatz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG bzw. § 255 Absatz 2 Satz..., ...HGB i. V. m. § 7 Absatz 4 EStG bzw. vor dem Hintergrund...
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- Angegeben von: Aurubis AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Ergänzung des Tatbestands der individuellen Netzentgelte nach § 19 II 2StromNEV um eine Flexibilisierungsklausel. Konkret die Ergänzung um folgenden Satz: "Systemdienliche Flexibilitätsbeiträge haben keinen Einfluss auf Art und Höhe des zu entrichtenden Netzentgeltes."
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles...
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- Angegeben von: Aurubis AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der individuellen Netzentgelte nach § 19 II StromNEV.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles...
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- Angegeben von: Aurubis AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Angemessene Kostenerstattungssätze für Aktiengesellschaften.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...künftig nach §45b Abs. 9 EStG ihre Aktionärsinformationen..., ...der Einführung des §45b ESTG. - . Das MikaDiv sieht..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG keine zusätzlichen bürokratischen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG keine zusätzlichen bürokratischen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles...
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Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
Aktiv vom 05.09.2024 bis 29.07.2025
- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 05.09.2024
- Beschreibung: - Beschleunigung des Wohnungsbau - Ausbau der erneuerbaren Energien
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Mietwohnungsneubau, § 7b EstG Durch die bestehende Regelung..., ...kaum realisierbar. § 7b EStG sollte dahingehend angepasst..., ...Die Regelung § 7b Abs. 5 EstG sollte so angepasst werden..., ...erforderlich, dass § 7b EstG auch für den Werkswohnungsbau..., ...müssten also die in §7 b EStG genannten Werte nach oben..., ... bei Mietwohnungen, § 8 EstG Die bestehende Regelung..., ...Mitarbeitergruppen. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG sollte dahingehend geändert..., ...unentgeltlichen Teil, § 21 EstG Die bestehende Regelung..., ...Unternehmen geben. § 21 Abs. 2 EStG ist dahingehend zu ändern..., ...Entsprechend könnte z. B. im § 21 EStG verankert werden, dass ..., ...Mitarbeitergruppen. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG i.V.m. § 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung..., ... des § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG sollten dabei auch auf ...
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Referentenentwurf zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
Aktiv vom 30.09.2024 bis 29.07.2025
- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 30.09.2024
- Beschreibung: Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden. Bauen in Deutschland ist derzeit zu kompliziert und zu teuer. Das liegt auch am geltenden Bauvertragsrecht. Es trägt dazu bei, dass Neubauten oft sehr hohen Standards genügen müssen. Mit dem Gesetz soll es einfacher werden, beim Neubau auf die Einhaltung auf Standards zu verzichten, die für die Wohnsicherheit nicht notwendig sind. Der Neubau von Wohnungen soll dadurch bezahlbarer werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Mietwohnungsneubau, § 7b EstG Durch die bestehende Regelung..., ...kaum realisierbar. § 7b EStG sollte dahingehend angepasst..., ...Die Regelung § 7b Abs. 5 EstG sollte so angepasst werden..., ...erforderlich, dass § 7b EstG auch für den Werkswohnungsbau..., ...müssten also die in §7 b EStG genannten Werte nach oben..., ... bei Mietwohnungen, § 8 EstG Die bestehende Regelung..., ...Mitarbeitergruppen. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG sollte dahingehend geändert..., ...unentgeltlichen Teil, § 21 EstG Die bestehende Regelung..., ...Unternehmen geben. § 21 Abs. 2 EStG ist dahingehend zu ändern..., ...Entsprechend könnte z. B. im § 21 EStG verankert werden, dass ..., ...Mitarbeitergruppen. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG i.V.m. § 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung..., ... des § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG sollten dabei auch auf ...
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- Angegeben von: Aurubis AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Durch den Einbezug der Schifffahrt in den Emissionshandel (ETS) seit 2024 entstehen CO2-Kosten, die an die Kunden weitergegeben werden. Die Carbon Leakage gefährdete Industrie sollte hierfür analog zur Strompreiskompensation eine Kompensation für diese zusätzlichen indirekten CO2-Kosten erhalten. Hierzu sollte auf europäischer Ebene eine entsprechende Öffnungsklausel geschaffen werden. Auf nationaler Ebene sollte ein Kompensationsmechanismus umgesetzt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles...
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Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes (vormals JStG 2024II) gegenüber dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags
Aktiv vom 15.10.2024 bis 27.03.2026
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.10.2024
- Beschreibung: Das IDW begrüßt die Ausweitung der Regelung zur Poolabschreibung und die vorgesehene überschneidungsfreie Ausgestaltung im Verhältnis zur Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Das IDW lehnt eine Einführung einer Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen weiterhin ab. Das IDW begrüßt die Ausweitung und Verlängerung der degressiven AfA, um Investitionsanreize zu setzen. Es regt an, die geplante Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsrecht zu überdenken. Das IDW steht dem Vorschlag des BR positiv gegenüber, die Übergangsregelungen zu den Befreiungsvorschriften für Personengesellschaften zu entfristen. Weiterhin besteht die Notwendigkeit, das GrEStG durch eine umfassende Gesetzesreform deutlich zu vereinfachen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG – Beschluss des Bundesverfassungsgerichts..., ...Regelungssystematik des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG anzugleichen. Auch vor..., ...Sachverhalte des § 6 Abs. 5 EStG (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG) vorgesehenen Konstellationen..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E) explizit zuzulassen...., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E liegt demnach vor, wenn..., ...Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG geregelten Konstellationen..., ...Systematik des § 6 Abs. 5 EStG – rückwirkend zu verschärfen..., ...Ausgestaltung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG-E verweisen wir auf das..., ...Grundsystematik des § 6 Abs. 5 EStG sind mit diesem Gedanken...
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Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes (vormals JStG 2024II) gegenüber dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags
Aktiv vom 07.10.2024 bis 27.03.2026
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 07.10.2024
- Beschreibung: Das IDW begrüßt die Ausweitung der Regelung zur Poolabschreibung und die vorgesehene überschneidungsfreie Ausgestaltung im Verhältnis zur Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Das IDW lehnt eine Einführung einer Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen weiterhin ab. Das IDW begrüßt die Ausweitung und Verlängerung der degressiven AfA, um Investitionsanreize zu setzen. Es regt an, die geplante Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsrecht zu überdenken. Das IDW steht dem Vorschlag des BR positiv gegenüber, die Übergangsregelungen zu den Befreiungsvorschriften für Personengesellschaften zu entfristen. Weiterhin besteht die Notwendigkeit, das GrEStG durch eine umfassende Gesetzesreform deutlich zu vereinfachen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG – Beschluss des Bundesverfassungsgerichts..., ...Regelungssystematik des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG anzugleichen. Auch vor..., ...Sachverhalte des § 6 Abs. 5 EStG (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG) vorgesehenen Konstellationen..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E) explizit zuzulassen...., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E liegt demnach vor, wenn..., ...Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG geregelten Konstellationen..., ...Systematik des § 6 Abs. 5 EStG – rückwirkend zu verschärfen..., ...Ausgestaltung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG-E verweisen wir auf das..., ...Grundsystematik des § 6 Abs. 5 EStG sind mit diesem Gedanken...
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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
Aktiv vom 29.08.2025 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Arbeitslohn dar. § 3 Nr. 39 EStG gewährt hierfür einen Freibetrag..., ...gemäß § 3 Nr. 39 Satz 2 EStG grundsätzlich allen Mitarbeitenden..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG nicht zu konterkarieren..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG sollte dahingehend sachgerecht..., ...die Regelungen nach § 44a EStG an, die bei bestimmten..., ... § 43 Abs. 1 S. Nr. 1a EStG für depotverwahrte Anteile..., ... § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG aus nicht depotverwahrten..., ...Arbeitslohn dar. § 3 Nr. 39 EStG gewährt hierfür einen Freibetrag..., ...gemäß § 3 Nr. 39 Satz 2 EStG grundsätzlich allen Mitarbeitenden..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG nicht zu konterkarieren..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG sollte dahingehend sachgerecht...
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- Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Senkung des Unternehmensbesteuerungsniveau auf maximal 25 %
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...bestehenden Regelungen des § 34a EStG verbessert werden. Gleichzeitig...