Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (464)
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 13.01.2026
- Beschreibung: Der VDA setzt sich dafür ein, die Regelungen der neuen Vorschriften des Umweltstrafrechts (§ 325 StGB, § 30 Abs. 2 OWiG), die Unternehmen betreffen, praxisnah umzusetzen. Der VDA stellt fest, dass der nationale Gesetzgeber bei bestimmten Regelungen über das vom europäischen Gesetzgeber geforderte Mindestmaß hinausgeht, dabei jedoch eine Begründung schuldig bleibt. Der VDA regt ferner an, einzelne Regelungen praxisnah umzusetzen, um gegenwärtig bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...getroffen haben. 2. § 325 StGB Die geplante Erfassung..., ...strafbare Tathandlung des §325 StGB (Luftverunreinigung) durch..., ...bisherigen §325 Abs. 7 StGB verschiebt Produktkonformitätsfragen...
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- Angegeben von: Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. am 28.01.2026
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens. Ziel der Einflussnahme ist die Ausgestaltung der vorgesehenen Änderungen der §§ 46, 113 ff. und die Einführung des § 116 StGB. Dabei geht es insbesondere um die Erweiterung des geschützten Personenkreises auf Angehörige der Heilberufe und deren Mitarbeitende sowie um Klarstellungen zu Strafrahmen, Tatbestandsmerkmalen und strafzumessungsrelevanten Auswirkungen bei Angriffen auf Personen, die eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Schutzbereich der §§ 113, 114 StGB auf Ärztinnen/Ärzte und..., ...Strafzumessungsnorm (§ 46 StGB) zu ergänzen, werden seitens..., ...3 § 46 und Nr. 12 § 116 StGB-neu Die Ergänzung in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB-neu, dass hinsichtlich ..., ... Neuregelungen in § 116 StGB-neu zum Widerstand gegen..., ...Personen (vgl. §§ 113, 114 StGB) um Ärztinnen/Ärzte und..., ...bislang in § 115 Abs. 3 StGB aufgeführten Hilfeleistenden..., ...bewertet (vgl. § 116 Abs. 1, 2 StGB-neu). Ihre Ansprechpartner...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
- Beschreibung: Der DAV erkennt erhebliche verfassungsrechtlich bedenkliche Ausweitungen und Verschärfungen des Einziehungsrechts in den Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Vermögensabschöpfung. Dies gilt im Übrigen ebenso für die im Koalitionsvertrag festgehaltene Verschärfung des § 76a Abs. 4 StGB, die eine vollständige Einführung einer Beweislastumkehr vorsieht. Mit Blick auf eine Nachjustierung des geltenden Rechts ist vielmehr erforderlich und geboten, das bislang ungeklärte Verhältnis von Steuerrecht und strafrechtlicher Einziehung zu klären und eine doppelte Abschöpfung zu beseitigen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anwendungsbereich des § 76a StGB für die Einziehung von ..., ...111f StPO sowie des § 73c StGB anzupassen sei, um trotz..., ...eine Anpassung des § 73a StGB gefordert, so dass auch..., ... Herkunft (§ 76a Abs. 4 StGB), mithin die Einführung..., ...73 ff. vor den §§ 74 ff. StGB Gemäß dem BLA-Bericht..., ... die §§ 73 bis 73e StGB einer Einziehung nach § 74 Abs. 2 StGB, auch in Verbindung mit den §§ 74a und 74c StGB, vorgehen. In Anlehnung..., ... Einziehung gemäß § 73a StGB auf jede rechtswidrige ..., ... ist erneut, dass § 73a StGB die Einziehung solcher ..., ...Neuregelungen der §§ 73e StGB, §§ 421, 495 g StPO ..., ...sind (§ 73e Abs. 1 S. 2 StGB). Entsprechend ergänzte..., .... 2 StGB auch dann für besonders..., ...StGB in Betracht kommt, die ..., ...räumliche Anwendbarkeit des StGB nach §§ 3ff. StGB voraussetzt..., ...den Vorschlag eins § 7a StGB-E ab. Die Überlegung..., ... § 76a StGB Gemäß dem BLA-Bericht..., ...§ 76b Abs. 1 StGB wurde die Verjährung für..., ... 73b Abs. 1 S. 1 Nr. 2b StGB eingezogen werden kann,..., ... S. Nr. 2b StGB nur dann auf einen Strafverteidiger...
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- Angegeben von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 26.02.2026
- Beschreibung: Ziel der Einflussnahme ist die Reform des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV sowie angrenzender sozialversicherungs- und strafrechtlicher Regelungen zur Abgrenzung selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung. Dies umfasst insbesondere die gesetzliche Klarstellung der Abgrenzungskriterien in § 7 SGB IV, die Wiedereinführung eines Vertrauensschutzes bei rückwirkender Feststellung von Versicherungspflicht (§ 7b SGB IV), Anpassungen der strafrechtlichen Regelung in § 266a StGB, die Einführung eines beschleunigten Statusklärungsverfahrens, institutionelle Verfahrensverbesserungen bei der Deutschen Rentenversicherung sowie die Aktualisierung untergesetzlicher Verwaltungsvorgaben zur Statusfeststellung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...directus 2. Grades) in § 266a StGB. 4. Einführung eines ..., ...: Begrenzung von § 266a StGB Gemäß § 266a StGB macht..., ...Absatz 2 Nr. 1 oder Nr. 2 StGB leichtfertig erfüllt, handelt..., ...Strafvorschrift des § 266a Abs. 1 StGB vorliegt. In der Vergangenheit..., ...Kriminalisierung durch § 266a StGB muss ein Ende haben. Das...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 22.12.2025
- Beschreibung: Der DAV anerkennt, dass der Schutz von Amts- und Mandatsträger:innen ein berechtigtes Anliegen darstellt. Der vorgelegte Gesetzesentwurf geht jedoch mit seinem § 106a StGB-E über das erforderliche Maß hinaus. Der DAV ist der Auffassung, dass der Norm verfassungsrechtliche Bedenken begegnen, da sie teils sozialadäquate Alltagsverhaltensweisen kriminalisiert und unbestimmte Tatvarianten enthält. Aus diesen Gründen ist nach Ansicht des DAV der vorliegende Entwurf nicht geeignet, das erklärte Ziel eines wirksamen, aber verhältnismäßigen Schutzes von Amts- und Mandatsträger:innen zu erreichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2737
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern sowie Kandidatinnen und Kandidaten und deren Helferinnen und Helfern
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BT-Drs. 21/2737
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 130, 185 ff., 240, 241 StGB). Durch den Entwurf ..., ...Ergänzung der §§ 105 und 106 StGB-E insbesondere durch die..., .... Zudem soll mit § 106a StGB-E ein neuer Tatbestand ..., ...sämtliche Taten nach § 106a StGB-E und jene nach § 105 und § 106 StGB begründet werden, soweit..., ...Taten nach § 105 und § 106 StGB-E begründet, wenn sich ..., ...insbesondere §§ 238, 240, 241 StGB). Es erfolgt zudem eine..., ...Engagement durch § 106a StGB-E nicht geschützt sind,..., ...der Tatbestand des § 106a StGB-E leerlaufen. Denn es ist..., ...der geplante § 106a Nr. 6 StGB-E noch kritischer zu sehen. Bei § 238 StGB ist der Oberbegriff für..., ... des § 238 Abs. 1 Nr. 8 StGB. Die Frage der Bestimmtheit..., .... Auch bei § 238 Abs. 1 StGB weichen die Verhaltens-weisen..., ...Handlung“. Auch § 106a StGB-E verknüpft den übrigen..., ... 1 und Nr. 2 des § 106a StGB-E „noch sozialadäquater..., ...fest zustellen. § 106a StGB-E wäre damit zunächst (..., ... anwendbar, da § 106a StGB-E insoweit – selbstverständlich..., ...Hintergrund als bei § 106a StGB-E. Zunächst geht es dort..., ...Bei dem geplanten § 106a StGB-E ist dies anders: Es liegt..., ...jedoch mit seinem § 106a StGB-E über das erforderliche...
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- Angegeben von: Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. am 05.03.2026
- Beschreibung: Ziel der Einflussnahme ist die Reform des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV sowie angrenzender sozialversicherungs- und strafrechtlicher Regelungen zur Abgrenzung selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung. Dies umfasst insbesondere die gesetzliche Klarstellung der Abgrenzungskriterien in § 7 SGB IV, die Wiedereinführung eines Vertrauensschutzes bei rückwirkender Feststellung von Versicherungspflicht (§ 7b SGB IV), Anpassungen der strafrechtlichen Regelung in § 266a StGB, die Einführung eines beschleunigten Statusklärungsverfahrens, institutionelle Verfahrensverbesserungen bei der Deutschen Rentenversicherung sowie die Aktualisierung untergesetzlicher Verwaltungsvorgaben zur Statusfeststellung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...directus 2. Grades) in § 266a StGB. 4. Einführung eines automatisierten..., ...: Begrenzung von § 266a StGB Gemäß § 266a StGB macht..., ...Absatz 2 Nr. 1 oder Nr. 2 StGB leichtfertig erfüllt, handelt..., ...Strafvorschrift des § 266a Abs. 1 StGB vorliegt. In der Vergangenheit..., ...Kriminalisierung durch § 266a StGB muss ein Ende haben. Das...
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 06.02.2026
- Beschreibung: HateAid spricht sich dafür aus, die Herstellung, Verwendung, Übertragung und Zugänglichmachung von nicht-einvernehmlichen sexualisierenden Deepfakes explizit unter Strafe zu stellen. Ein neuer Straftatbestand könnte durch eine Ergänzung als Absatz (2) – (7) in den § 184 k StGB formuliert werden. HateAid empfiehlt weitere Regelungen zur Ausgestaltung des Straftatbestands: Typische unrechtsverschärfende Erscheinungsformen (Darstellung eines sexuellen Übergriffs) bzw. Begleithandlungen (Doxxing), sollen mit einem erhöhten Strafmaß verbunden werden. Auf eine Sozialadäquanzklausel sollte verzichtet werden. Ausgestaltung der Tat als relatives Antragsdelikt und kein Verweis auf den Privatklageweg.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Videoinhalt (§ 11 Absatz 3 StGB) computertechnisch so verändert..., ...2) – (7) in den § 184 k StGB einzufügen. Der um diese..., ...Regelung ergänzte neue § 184 k StGB könnte dann wie folgt lauten..., ... ergänzend im § 184 k StGB oder als neuer und eigenständiger § 184 m StGB geregelt werden. Möglich..., ...Rahmen eines neuen § 201 b StGB, sofern persönlichkeitsrechtsverletzende...
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 09.12.2025
- Beschreibung: Für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 müssen eine bessere Schulung von Ermittlungsbehörden/Justiz finanziert werden. Ein Ausbau der Beratung und Unterstützung der Betroffenen ist für die Umsetzung der Richtlinie sowie für die Effektivität der Strafverfolgung von zentraler Bedeutung. Daher ist ein deutlicher Ausbau der Unterstützungsangebote für die Opfer nötig. Es muss eine Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger_innen, die Opfer des Menschenhandels geworden sind, unabhängig von der Aussagebereitschaft in einem Ermittlungsverfahren eingeführt werden. Die Strafbarkeit von Arbeitsausbeutung sollte ins StGB überführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Tatbestände der §§ 180 bis 182 StGB sowie der §§ 232 bis 233a StGB vor. Der Deutsche Caritasverband..., ...§ 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 StGB-E), die Ausbeutung bei ..., ...§ 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StGB-E) und die Zwangsehe (§ 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 StGB-E) umfassen. Die Ausbeutung..., ...§ 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StGB-E sollte klar geregelt ..., ... 6 Mit Blick auf § 237 StGB und § 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 StGB-E wäre es wünschenswert..., ..., in § 232 Abs. 2 Nr. 4 StGB-E auf-geführt. Auch das..., ...Zwangsprostitution (§ 232a Abs. 6 StGB). Mit dem neuen 232a StGB-E..., ...Men-schenhandels (§ 232a StGB-E) wird vom DCV, IN VIA..., ... der Zwangsarbeit (232b StGB-E), der Arbeitsausbeutung (§ 233 Abs. 1 StGB-E) und anderweitiger Ausbeutung (§ 233 Abs. 2 StGB-E) werden umgestaltet und..., ...entfällt. Der neue § 232b StGB-E stellt unter Strafe, ..., ...nachgehen (§ 232b Abs. 2 StGB-E). Der neue Tatbestand des § 233 Abs. 1 StGB-E stellt die ausbeuterische..., ...präzisiert, dass § 176e StGB nicht erfasst ist. Neu ..., ... auch i.V.m. mit Abs. 2 StGB-E, und § 232 Abs. 1 S. ..., ... S. 2 Nr. 1 und 5 bis 7 StGB-E, sofern das Opfer zum...
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- Angegeben von: innn.it e.V: am 12.08.2025
- Beschreibung: Die Petition fordert: Ein gesetzliches Verbot religiöser Vorschriften in öffentlichen Krankenhäusern, insbesondere wenn diese die medizinische Versorgung nach allgemein anerkannten Standards einschränken. Sicherstellung der reproduktiven Selbstbestimmung und des Rechts der Schwangeren, nach ärztlicher Beratung eigenverantwortlich über den Abbruch zu entscheiden. Schutz der ärztlichen Berufsausübung vor Eingriffen durch kirchliche Träger, wenn diese dem geltenden medizinischen Standard und den gesetzlichen Regelungen widersprechen. Die vollständige Abschaffung der strafrechtlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen (§ 218 StGB) und damit die Entkriminalisierung aller Formen des Schwangerschaftsabbruchs.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Prof. Dr. Joachim Volz - Chefarzt und Gynäkologe
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- Angegeben von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 16.12.2025
- Beschreibung: Für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 müssen eine bessere Schulung von Ermittlungsbehörden / Justiz finanziert werden. Ein Ausbau der Beratung und Unterstützung der Betroffenen ist für die Umsetzung der Richtlinie sowie für die Effektivität der Strafverfolgung von zentraler Bedeutung. Daher ist ein deutlicher Ausbau der Unterstützungsangebote für die Opfer nötig. Es muss eine Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU Bürger:innen, die Opfer des Menschenhandels geworden sind, unabhängig von der Aussagebereitschaft in einem Ermittlungsverfahren eingeführt werden. Die Strafbarkeit von Arbeitsausbeutung sollte ins StGB überführt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Tatbestände der §§ 180 bis 182 StGB sowie der §§ 232 bis 233a StGB vor. Der Deutsche Caritasverband..., ...Strafvorschriften §§ 232 ff. StGB durch das KFN von 2021 ..., ...§ 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 StGB-E), die Ausbeutung bei ..., ...§ 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StGB-E sollte klar geregelt ..., .... Mit Blick auf § 237 StGB und § 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 StGB-E wäre es wünschenswert..., ...werden im neuen § 232 Abs. 2 STGB-E definiert. Neu hinzu ..., ..., in § 232 Abs. 2 Nr. 4 StGB-E aufgeführt. Auch das ..., ...Zwangsprostitution (§ 232a Abs. 6 StGB). Mit dem neuen 232a StGB-E..., ...Menschenhandels (§ 232a StGB-E) wird vom DCV, IN VIA..., ... der Zwangsarbeit (232b StGB-E), der Arbeitsausbeutung (§ 233 Abs. 1 StGB-E) und anderweitiger Ausbeutung (§ 233 Abs. 2 StGB-E) werden umgestaltet und..., ...entfällt. Der neue § 232b StGB-E stellt unter Strafe, ..., ...nachgehen (§ 232b Abs. 2 StGB-E). Der neue Tatbestand des § 233 Abs. 1 StGB-E stellt die ausbeuterische..., ...präzisiert, dass § 176e StGB nicht erfasst ist. Neu ..., ...auch i.V.m. mit Abs. 2 StGB-E, und § 232 Abs. 1 S. ..., ... S. 2 Nr. 1 und 5 bis 7 StGB-E, sofern das Opfer zum...