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40 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"EntgTranspG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (40)

    • Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
    • Beschreibung: Mit Blick auf die anstehende nationale Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist es Südwesttextil ein zentrales Anliegen, die bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung zu erhalten, praxisgerechte Anforderungen zu formulieren und unnötige Bürokratie zu vermeiden. Nur so kann das gemeinsame Ziel – mehr Transparenz und Gleichbehandlung – ohne Gefährdung von Wettbewerbsfähigkeit, Standortattraktivität und Fachkräftesicherung erreicht werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) bringt sie etliche..., ...Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) geschehen. Die nachfolgenden..., ...Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) umfangreiche Regelungen..., ...Derzeit ist in § 4 Abs. 1 EntgTranspG geregelt, dass gleiche..., ...ist nach § 4 Abs. 2 EntgTranspG eine Gesamtheit von..., ...begrenzt § 11 Abs. 3 Nr. 1 EntgTranspG bei tarifgebundenen..., ...Vergleichsbegrenzung (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 EntgTranspG) wegfallen könnte...., ...in § 4 Abs. 5 Satz 2 EntgTranspG geregelte Fiktion der..., ... § 18 Abs. 3 Satz 4 EntgTranspG geregelte Fiktion, ..., ...nach § 4 Abs. 5 Satz 1 EntgTranspG eine gesetzlich anerkannte..., ...Gemäß § 4 Abs. 5 Satz 2 EntgTranspG wird die Tätigkeit ..., ...Arbeitgeber, § 11 Abs. 3 EntgTranspG. Vorgaben der EU-Richtlinie..., ...in § 11 Abs. 3 Nr. 1 EntgTranspG geregelte System der..., ...können nach § 12 Abs. 1 EntgTranspG lediglich Arbeitnehmer..., ...Bislang ist in § 17 Abs. 1 EntgTranspG ein freiwilliges Prüfverfahren..., ... § 18 Abs. 3 Satz 4 EntgTranspG keine Verpflichtung...
    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 01.07.2025
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU-Entgelttransparenz-RL; keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...vor: • In § 4 Abs. 5 EntgTranspG stellt der Gesetzgeber..., ...11 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 EntgTranspG, dass tarifgebundene..., ...Begriffsbestimmungen (§ 5 EntgTranspG) sowie dem aktuell ..., ...Auskunftsanspruch (§§ 10 ff. EntgTranspG) bleibt. • Die Berichtspflichten..., ...bisherigen nationale EntgTranspG hat bisher von einer..., ...Regelung des § 12 Abs. 3 EntgTranspG zu orientieren und ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... sieht in § 4 Abs. 5 EntgTranspG eine Angemessenheitsvermutung...
    • Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 20.08.2026
    • Beschreibung: Die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg bekennt sich klar zum Ziel der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern für gleiche und gleichwertige Arbeit. Mit Blick auf die anstehende nationale Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist es Südwesttextil ein zentrales Anliegen, die bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung zu erhalten, praxisgerechte Anforderungen zu formulieren und unnötige Bürokratie zu vermeiden. Nur so kann das gemeinsame Ziel – mehr Transparenz und Gleichbehandlung – ohne Gefährdung von Wettbewerbsfähigkeit, Standortattraktivität und Fachkräftesicherung erreicht werden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) bringt sie etliche..., ...Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) geschehen. 2017..., ...Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) umfangreiche Regelungen..., ...Derzeit ist in § 4 Abs. 1 EntgTranspG geregelt, dass gleiche..., ...ist nach § 4 Abs. 2 EntgTranspG eine Gesamtheit von..., ...begrenzt § 11 Abs. 3 Nr. 1 EntgTranspG bei tarifgebundenen..., ...Vergleichsbegrenzung (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 EntgTranspG) wegfallen könnte..., ...in § 4 Abs. 5 Satz 2 EntgTranspG geregelte Fiktion der..., ...§ 18 Abs. 3 Satz 4 EntgTranspG geregelte Fiktion, ..., ...nach § 4 Abs. 5 Satz 1 EntgTranspG eine gesetzlich anerkannte..., ... § 4 Abs. 5 Satz 2 EntgTranspG wird die Tätigkeit ..., ...Arbeitgeber, § 11 Abs. 3 EntgTranspG. Vorgaben der EU-Richtlinie..., ...in § 11 Abs. 3 Nr. 1 EntgTranspG geregelte System ..., ...können nach § 12 Abs. 1 EntgTranspG lediglich Arbeitnehmer..., ...Bislang ist in § 17 Abs. 1 EntgTranspG ein freiwilliges Prüfverfahren..., ...§ 18 Abs. 3 Satz 4 EntgTranspG keine Verpflichtung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG). Es räumt Beschäftigten..., ...Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) einher:  – Der Geltungsbereich..., ...Auskunftsrecht nach dem deutschen EntgTranspG ausschließlich für ..., ...Arbeitnehmern gilt (§ 12 EntgTranspG) und Privilegien für..., ...Arbeitgeber vorsieht (§ 14 EntgTranspG), gilt das Auskunftsrecht..., ...Arbeitnehmern. Im deutschen EntgTranspG besteht diese Verpflichtung..., ... Arbeitnehmern (§ 21 EntgTranspG). Parallel zur Vorbereitung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...deutlich über das aktuelle EntgTranspG hinausgehen. Anpassung...
    • Angegeben von: DATEV eG am 07.07.2026
    • Beschreibung: Die DATEV eG begrüßt die Ziele dieser Richtlinie ausdrücklich. Der Abbau geschlechtsbedingter Entgeltunterschiede und mehr Transparenz sind wichtige Anliegen, die wir als genossenschaftliches Unternehmen mit über 9.000 Mitarbeitenden seit Jahren verfolgen. Allerdings stellt die Umsetzung der Richtlinie die Arbeitgeber, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, vor große Herausforderungen. In der Praxis besteht die Sorge, dass die Vorgaben weder gut umsetzbar noch mit vertretbarem Aufwand zu erfüllen sind. Statt mehr Fairness drohen zusätzliche Bürokratie, höhere Haftungsrisiken und große Unsicherheit bei der Gestaltung von Vergütungssystemen. Ohne Anpassungen könnte die Richtlinie sowohl Arbeitnehmende enttäuschen als auch Unternehmen stark belasten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Christ Capital GmbH am 30.06.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: Christ & Company GmbH & Co. KG am 30.06.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: Fresenius SE & Co. KGaA am 29.06.2026
    • Beschreibung: Fresenius setzt sich für eine bürokratiearme und praxisgerechte Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht ein. Zentral ist dabei eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben ohne nationale Verschärfungen. Die Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme ist für Fresenius als tarifgebundenes Unternehmen von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus sprechen wir uns für handhabbare Umsetzungsfristen aus, die Unternehmen eine rechtssichere und praktikable Anpassung ihrer Vergütungsstrukturen ermöglichen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Digits IT KG am 10.04.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 10.04.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 10.04.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 10.04.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 10.04.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Corporate Solutions KG am 10.04.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 04.04.2025
    • Beschreibung: Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt umfangreiche Informations- und Dokumentationspflichten mit sich, die erheblich über die bisherigen gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben ohne darüberhinausgehende Regelungen ist anzustreben, um die bürokratischen Aufwände möglichst gering zu halten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: REWE-Zentralfinanz eG (REWE Group) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Es bedarf einer zeitnahen Konkretisierung zahlreicher Begrifflichkeiten, außerdem sollten zusätzliche Differenzierungsmerkmale bei der Bildung von Vergleichsgruppen zulässig sein. Ausnahmen für KMUs sollten berücksichtigt werden, da Aufsetzen der Systeme, Pflege und Betreuung enormen Aufwand bedeutet.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Mars GmbH am 30.06.2026
    • Beschreibung: Die nationale Umsetzung der Entgelttransparenz-Richtlinie begleiten wir mit Blick auf eine praktikable und realistische Ausgestaltung. Dabei kommt es darauf an, bestehende Strukturen zu berücksichtigen und Lösungen zu schaffen, die im Unternehmensalltag umsetzbar sind. Ziel sollte es sein, Transparenzanforderungen effizient umzusetzen, ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu schaffen und bestehende Prozesse unnötig zu verkomplizieren.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM) am 11.06.2026
    • Beschreibung: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie sollte allenfalls möglichst unbürokratisch und unter Berücksichtigung der besonderen Situation von KMU in deutsches Recht umgesetzt werden, da andernfalls umfangreiche Belastungen durch neue Berichts- und Auskunftspflichten drohen. Notwendig wäre darüber hinaus eine Überarbeitung der Entgelttransparenzrichtlinie auf EU-Ebene.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Personalmanager e.V. am 10.06.2026
    • Beschreibung: Der BPM fordert, die EU-Entgelttransparenzrichtlinie grundlegend zu überarbeiten oder auszusetzen. Eine nationale Umsetzung müsse so bürokratiearm wie möglich erfolgen, Auskunfts- und Berichtspflichten auf das notwendige Maß begrenzen und die Praxisrealität der Unternehmen berücksichtigen. Zugleich müssten Tarifautonomie und Tarifverträge umfassend geschützt, tarifgebundene Unternehmen entlastet und verpflichtende externe Kontrollstrukturen vermieden werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Schwarz Digits Cloud GmbH & Co. KG am 10.04.2026
    • Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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