Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (178)
-
- Angegeben von: Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke eG am 18.07.2024
- Beschreibung: Ziel ist auskömmliche Rahmenbedingungen für die Wasserkraft zu erreichen indem eine Vergütungsklasse bis 100 kW eingeführt und die Degression abgeschafft wird
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V. (BWGV) am 25.02.2025
- Beschreibung: Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften in § 3 Nr. 15 und § 22b EEG 2023 näher an der energiegenossenschaftlichen Praxis ausrichten – Definition in § 3 Nr. 15 Folgesatz nach d) EEG 2023 auf anteilige Kooperationsprojekte von Bürgerenergiegesellschaften erweitern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... § 3 Nr. 15 und § 22b EEG 2023 näher an der energiegenossenschaftlichen..., ... 15 Folgesatz nach d) EEG 2023 auf anteilige Kooperationsprojekte...
-
- Angegeben von: Deutscher Angelfischerverband e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2023) - Der DAFV hat sich wegen der Förderung von Solaranlagen auf Gewässern gegen die vollständige Umsetzung dieses Gesetzes ausgesprochen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
-
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Finanzielle Beteiligung von Kommunen - § 6 EEG schärfen
Aktiv vom 29.08.2024 bis 30.09.2025
- Angegeben von: EWE AG am 29.08.2024
- Beschreibung: Es wird angeregt, dass der Gesetzgeber die Unklarheiten bei der Anwendung von Paragraf 6 EEG 2023 legislativ bereinigt, damit diese nicht mehr dem Abschluss von Verträgen zur Umsetzung dieser Regelung entgegenstehen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 07.08.2024
- Beschreibung: Sämtliche PV-Anlagen müssen bei Einbau eines intelligenten Messsystems nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 und den geltenden Übergangsbestimmungen sicht- und fernsteuerbar sein, sofern hinter demselben Netzanschluss eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE wie Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Ladestation) installiert ist. Dies gilt für Neu- und Bestandsanlagen. Diese Koppelung führt zu Aufwand und Kosten. Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Anlagenbetreiber und das Elektrohandwerk (BDEW, BSW, VKU und ZVEH) fordern daher eine Eingrenzung dieser Regelung auf die netztechnisch relevanten Anlagen größer 7 kW, um die Energiewende und Sektorkopplung nicht auszubremsen. Die Lösung liegt in einer Änderung von § 9 Abs. 1 EEG 2023 sowie den geltenden Übergangsbestimmungen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Messsystems nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 und den geltenden Übergangsbestimmungen..., ...Bestandsanlagen nach dem EEG 2023 (Inbetriebnahme vor ..., ...Änderung von § 9 Abs. 1 EEG 2023 sowie den geltenden Übergangsbestimmungen..., ...100 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 EEG 2023). Diese Regelung beruht..., ...Leistungsgrenze nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 anzupassen ist, sollte..., ...Fernsteuerbarkeit von EEGAnlagen (§ 9 EEG 2023) an das Vorhandensein...
-
- Angegeben von: Oxford PV Germany GmbH am 04.07.2024
- Beschreibung: Die letzte Anpassung erfolgte durch das Solarpaket. Weitere Änderungen und Umsetzungsvorgaben durch die EU im Rahmen des NZIA werden ebenfalls hauptsächlich im EEG vorgenommen, zum Beispiel durch die Anpassung von Ausschreibungen
-
- Angegeben von: RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien am 17.09.2024
- Beschreibung: Die Förderbedingungen für Güllekleinanlagen unterscheiden sich in allen betroffenen EEG-Fassungen (EEG 2012 bis EEG 2023). Mehrere Regelungen sind unklar (bspw. das Verhältnis der allgemeinen Förderbegrenzung zu den besonderen Voraussetzungen der Güllekleinanlagenförderung; Flexibilitätszuschlag für Güllekleinanlagen aus dem EEG 2014 und EEG 2017). Die Rechtsunsicherheit schafft Investitionshemmnisse.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Der GdW setzt sich dafür ein, dass die Schaffung von Wohnraum in Mangelgebieten künftig als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft wird und durch die Übertragung des Rechtsgedankens von § 2 EEG 2023 auf das Baurecht die bisherige Schutzgüterabwägung im Rahmen des Planungs- und Genehmigungsverfahrens entfällt. Darüber hinaus sollten Beteiligungs- und Genehmigungsverfahren maximal beschleunigt sowie das Umwandlungsverbot des § 250 BauGB und Einzelfallerfordernisse im BauGB abgeschafft werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 16.05.2024
- Beschreibung: Der Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung des EEG 2023 den Ausbau der erneuerbaren Energien als überragendes öffentliches Interesse definiert. Der Ausbau von Wasserstofferzeugung und -infrastrukturen ist als essenzieller Teil des erneuerbaren Energiesystems ebenfalls vom Gesetzgeber als im überragenden öffentlichen Interesse einzustufen. Eine solche Einstufung wird im Rahmen des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes diskutiert. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
- Angegeben von: Bundesinitiative Vernunftkraft e.V. am 17.04.2024
- Beschreibung: Dieser Gesetzesentwurf setzt die planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2018/2001 in den Bereichen Windenergie an Land sowie Solarenergie um. Es werden Änderungen im Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergie-anlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG), im Baugesetzbuch (BauGB), Raumordnungsgesetz (ROG), im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie im Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023) vorgenommen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: EWE AG am 19.12.2025
- Beschreibung: Paragraph 39g Abs. 6 EEG 2023 benötigt eine klare gesetzliche Auslegung, damit eindeutig ist, ob für die Begrenzung des anzulegenden Wertes die theoretischen Werte der letzten drei Jahre oder die tatsächlich gezahlten EEEG-Förderungen maßgeblich sind. Die aktuelle Fassung führt zu widersprüchlichen Interpretationen, wirtschaftlichen Nachteilen für Biomasse-Bestandsanlagen sowie vermeidbaren Konflikten zwischen Anlagen- und Netzbetreibern. Eine präzise Regelung schafft Rechtssicherheit und einen verlässlich anwendbaren Maßstab für die Anschlussförderung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Biomasseanlagen nach § 39g Abs. 6 EEG 2023 Hintergrund und Problemstellung Durch § 39g Abs. 6 EEG 2023 wird für bestehende Biomasseanlagen..., ...gem. § 39g Abs. 6 S. 1 EEG 2023 auf die durchschnittliche..., ...gibt § 39g Abs. 6 S. 2 EEG 2023 sodann vor, dass auf ..., ...nach § 39g Abs. 6 S. 2 EEG 2023 ermittelte Durchschnitt..., ... da § 39g Abs. 6 S. 2 EEG 2023 erkennbar in einem logischen..., ...mit § 39g Abs. 6 S. 1 EEG 2023 zu lesen ist. Zum anderen..., ...Anpassung von § 39g Abs. 6 EEG 2023 dahin-gehend erforderlich...
-
- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 13.09.2024
- Beschreibung: Der BDEW fordert eine gesetzliche Klarstellung und Präzisierung der naturschutzfachlichen Mindestkriterien für PV-Freiflächenanlagen im EEG. Dabei sollen insbesondere die Prüf- und Nachweispflichten klarer geregelt, die Prüfzuständigkeit von Netzbetreibern auf Fachbehörden übertragen, Nachweiszeiträume verkürzt sowie die Sanktionierung nach § 52 EEG 2023 praktikabler ausgestaltet werden. Ferner fordert der BDEW die Vermeidung von Widersprüchen zwischen EEG-Vorgaben und bau- sowie naturschutzrechtlichen Vorgaben, eine Entlastung der Netzbetreiber sowie bundeseinheitliche Eigenerklärungsformulare für Anlagenbetreiber.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... 1a und § 48 Abs. 6 EEG 2023........................., ...Abs. 1a und § 48 Abs. 6 EEG 2023 ......................., ... nach § 48 Abs. 6 EEG 2023 ........................, ...nach § 52 Abs. 1 Nr. 9a EEG 2023 ........................, ...bzw. nach § 48 Abs. 6 EEG 2023 mindestens überwiegend..., .... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 entsprechen, in vielen..., ...und § 52 Abs. 1 Nr. 9a EEG 2023 sehen vor, dass die ..., .... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 nicht durch die BNetzA..., .... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 sicherzustellen, da der..., ...6 Satz 1 Nr. 1 bis 5 EEG 2023, BDEW-Stellungnahme ..., ...Absatz 1a, 48 Absatz 6 EEG 2023 werden neue Kriterien..., ...37 Abs. 1a Nr. 1 bis 5 EEG 2023 ermöglicht. Der BDEW ..., ...): § 38 Abs. 2 Nr. 7 EEG 2023: „(2) Der Antrag nach..., ...9 von 22 § 48 Abs. 6 EEG 2023: „(6) Betreiber von ..., ... Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EEG 2023 anzuwenden sind. Der..., ...1a und in § 48 Abs. 6 EEG 2023 klargestellt werden, ..., ...bzw. § 48 Abs. 6 Nr. 2 EEG 2023. BDEW-Bewertung Zu ..., ...Nachweispflichten nach § 48 Abs. 6 EEG 2023 § 48 Abs. 6 Satz 2 EEG..., .... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 bereits die konkrete ..., ... § 52 Abs. 3 Nr. 2 EEG 2023, dass sich die Sanktion...
-
- Angegeben von: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Zur Beschleunigung von Netzanschlüssen setzt sich der GdW für den Aufbau einer gemeinsamen Internetplattform zur Einführung digitaler Prozesse beim Netzanschluss und zur Überprüfung von Netzanschlusskapazitäten sowie übermittelter Unterlagen im Frühstadium, der Schaffung eines Anreizsystem zur Fristwahrung sowie einer Übertragung der Mechanismen zur Netzauskunft aus § 17a ENWG auf die unteren Netzebenen ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Sämtliche PV-Anlagen müssen bei Einbau eines intelligenten Messsystems nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 und den geltenden Übergangsbestimmungen sicht- und fernsteuerbar sein, sofern hinter demselben Netzanschluss eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE wie Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Ladestation) installiert ist. Dies gilt für Neu- und Bestandsanlagen. Diese Koppelung führt zu Aufwand und Kosten. Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Anlagenbetreiber und das Elektrohandwerk (BDEW, BSW, VKU und ZVEH) fordern daher eine Eingrenzung dieser Regelung auf die netztechnisch relevanten Anlagen größer 7 kW.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Messsystems nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 und den geltenden Übergangsbestimmungen..., ...Bestandsanlagen nach dem EEG 2023 (Inbetriebnahme vor ..., ...Änderung von § 9 Abs. 1 EEG 2023 sowie den geltenden ..., ...100 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 EEG 2023). Diese Regelung beruht..., ...Leistungsgrenze nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 anzupassen ist, sollte..., ... von EEGAnlagen (§ 9 EEG 2023) an das Vorhandensein...
-
- Angegeben von: RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien am 17.09.2024
- Beschreibung: Gemäß § 39g Abs. 6 Satz 1 EEG 2023 ist der anzulegende Wert (AW) für Biogasbestandsanlagen unabhängig vom Zuschlagswert auf den durchschnittlichen AW aus den vorangegangenen drei Jahren begrenzt. Satz 2 sieht vor, dass dieser Durchschnitt anhand der „tatsächlich geleisteten“ Zahlungen zu ermitteln ist, um die Berechnung zu vereinfachen. Dies führt jedoch zu inkorrekten Werten, da die tatsächlich geleisteten Zahlungen nicht identisch mit dem anzulegenden Wert sind. Zur Schaffung von Rechts- und Investitionssicherheit sollte der Widerspruch zwischen Satz 1 und Satz 2 aufgelöst werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien am 17.09.2024
- Beschreibung: Die Biomethaneigenschaft des aus dem Erdgasnetz entnommenen und als Biomethan verstromten Gases gemäß EEG muss nur jährlich bilanziert werden; d.h. für die entnommenen Erdgasmengen müssen am Ende des Kalenderjahrs entsprechende Mengen an Biomethan eingespeist worden sein (§ 44b Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 EEG 2023). Die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien hingegen sind quartalsweise nachzuweisen (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 BioSt-NachV i.V.m. DurchführungsVO (EU) 2022/996). Ihre Einhaltung ist Voraussetzung dafür, dass ein Anspruch auf EEG-Förderung besteht (§ 3 Abs. 1 BioSt-NachV). Die unterschiedlichen Bilanzierungszeiträume führen zu Rechtsunsicherheit.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: JUWI GmbH am 17.06.2024
- Beschreibung: Nach § 85a EEG 2023 hat die BNetzA die Möglichkeit, die EEG-Höchstwerte für Windenergie-an-Land für 12 Monate um bis zu 25% anzupassen. Damit sollen Änderungen bei Investitions-, Betriebs- und Finanzierungskosten Berücksichtigung finden und eine wirtschaftliche Umsetzung von Projekten weiterhin ermöglicht werden. Per Festlegung vom 27.12.2022 hat die BNetzA erstmals von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht und die Höchstwerte von 5,88 ct/kWh auf 7,35 ct/kWh angehoben. Aus Gründen der Planungssicherheit sollte zeitnah eine Anschlussregelung für die Entwicklung der Höchstwerte in den EEG-Ausschreibungen eingeführt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Aktiv vom 22.04.2024 bis 01.07.2025
- Angegeben von: GreenGo Energy Germany GmbH am 22.04.2024
- Beschreibung: In § 94 EEG 2023 wird eine Verordnungsermächtigung zu Biodiversitätssolaranlagen getroffen. Biodiversitätssolaranlagen sollen dabei Anlagen sein, die auf Flächen und in einer Art und Weise errichtet und betrieben werden, die in besonderem Maße den Erhalt und den Ausbau der Biodiversität fördert. Ohne Inkrafttreten der Verordnung sind Biodiversitätssolaranlagen weder definiert (etwa im Hinblick auf Vorgaben zu biodiversitätsfördernden Strukturelementen oder geeigneten Flächenprofilen) noch können sie an den Ausschreibungen des EEG nicht teilnehmen. Die konkrete Zielsetzung der Interessenvertretung ist somit die Verabschiedung der Verordnungsermächtigung sowie sachgerechte Definiton von Biodiversitätssolaranlagen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
-
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien am 17.09.2024
- Beschreibung: Gemäß § 10 Abs. 1 EEG dürfen Anlagenbetreiber den Anschluss der Anlagen von dem Netzbetreiber oder einer fachkundigen dritten Person vornehmen lassen. Unklar ist, welche Fachkunde und welche Nachweise darüber vorliegen müssen, oder ob die Fachkunde ggf. nur dann vorliegt, wenn die anschließende Person für ein Unternehmen handelt, das in einem Installateurverzeichnis gem. § 13 Abs. 2 NAV eingetragen ist. Hier sollte regulatorisch eine eindeutige Festlegung erfolgen, um Rechtssicherheit zu schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 20.12.2024
- Beschreibung: Flexibilisierung von Biogasanlagen und Anpassung der Ausschreibungsbedingungen (u.a. Bevorzugung von Anlagen mit Wärmenetzanschluss). Im Hinblick auf den zunehmenden Anteil an volatiler Stromerzeugung bedarf es aus Sicht des VKU einer sinnvollen Flexibilisierung steuerbarer Energieleistung, wie der Bioenergie. Stadtwerke, als lokale Energieversorger, sind oftmals in der Bioenergie tätig. Dabei ist die gesetzgeberische Ausgestaltung entscheidend für die Investitionstiefe vor Ort.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf von Regelungen zur Änderung des EEG 2023 zu Bio-Energie (Bioenergiepaket) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...BMWK zur Änderung des EEG 2023 zu Bio-Energie (Biogaspaket..., ...die Anpassung des § 51 EEG 2023 (Förderstopp schon bei..., ...Verschärfung des § 51 EEG 2023. Es besteht dann ohnehin..., ...Modifikation des § 51 EEG 2023 zu einer weiteren Verkomplizierung..., ...letzten großen EEG-Reform (EEG 2023) ist das Ausschreibungsvolumen..., ...werden soll. In § 28c EEG 2023 sind 1.300 MW vorgesehen...
-
- Angegeben von: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V. am 04.09.2025
- Beschreibung: Sämtliche Abschnitte, die die Anhebung des Ausschreibungsvolumens, die Erhöhung des Flexibilitätszuschlages oder Übergangsregelungen nach Ende der EEG-Förderung betreffen
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf von Regelungen zur Änderung des EEG 2023 zu Bio-Energie (Bioenergiepaket) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: VDMA e.V. am 18.12.2024
- Beschreibung: Verunsicherung im Markt beseitigen und ausreichend Planungssicherheit für Biogasanlagen schaffen.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf von Regelungen zur Änderung des EEG 2023 zu Bio-Energie (Bioenergiepaket) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 17.12.2024
- Beschreibung: Das BMWK plant für Biogasanlagen höhere finanzielle Anreize für eine flexible Einspeisung zu schaffen. Diese sind in ihrer Höhe allerdings nicht ausreichend, um die mit einer flexiblen Einspeisung verbundenen höheren Kosten zu kompensieren.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf von Regelungen zur Änderung des EEG 2023 zu Bio-Energie (Bioenergiepaket) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: In diesem Positionspapier gibt der BDEW eine sowohl praxis- als auch rechtsbezogene Bewertung zu den jeweiligen Kriterien zur Prüfung der ökologischen Mindeststandards sowie zur Vollzugskontrolle durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) und den Netzbetreiber. Es wird klargestellt, was ein Stromnetzbetreiber überhaupt und in welchem Umfang kontrollieren kann. Stromnetzbetreiber betreiben Stromnetze und sind keine Experten für Biodiversität. Dieses Positionspapier enthält neben Hinweisen zur Ausgestaltung des Leitfadens - auch gerade hinsichtlich der Nachweispflichten der Anlagenbetreiber - Forderungen des BDEW zur weiteren Ausgestaltung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen, die im Rahmen des anstehenden Solarpakets II/EnWG-Artikelgesetz berücksichtigt werden sollten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 erfüllen. Die Einhaltung..., ...Nichteinhaltung nach § 52 EEG 2023 sanktioniert werden. ..., ...Grundlagen § 37 Abs. 1a EEG 2023 und § 48 Abs. 6 EEG 2023..., ...37 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EEG 2023 nur abgegeben werden,..., ... 6 Satz 1 Nr. 1 bis 5 EEG 2023 übernommen worden. 2.2..., .... 2 Nr. 6 EEG 2023). Dies be-dingt, dass..., ...Abs. 1a Nr. 1, 3 und 4 EEG 2023 mög-lich, weil nur die..., ...48 Abs. 6 Satz 2 und 3 EEG 2023 („Ei-generklärung“ sowie..., ...erfüllen (§ 48 Abs. 6 EEG 2023). Unklar bleibt hier ..., .... § 48 Abs. 6 Satz 2 EEG 2023 bestimmt zudem, dass ..., ...in § 48 Abs. 6 Satz 2 EEG 2023 als „Eigenerklä-rungen..., ...nach § 38a Abs. 2 und 3 EEG 2023 die Prü-fung der dort..., ...37 Abs. 1a Nr. 1 bis 5 EEG 2023 prüfen. Diese Prüfung..., ...Rahmen von § 38a Abs. 3 EEG 2023 faktisch nicht möglich..., .... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 ist allerdings nicht ..., ...gilt. Nach § 52 Abs. 2 EEG 2023 tritt die Sanktion und..., ... 6 Satz 1 Nr. 1 bis 5 EEG 2023 gar nicht kontrollieren..., ...37 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EEG 2023 dürfen nur abgegeben ..., .... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 nicht durch die BNetzA..., .... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 sicherzustel-len, da ...
-
- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 06.02.2025
- Beschreibung: Das Biomassepaket zielt auf die Flexibilisierung von Biogasanlagen für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Strom und Wärme als Ausgleich fluktuierender EE ab. Die im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Gesetzesänderungen am EEG sind jedoch praxisfern ausgestaltet und gefährden einen Großteil der Biogasbestandsanlagen, welche wir auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in 2045 nicht verlieren dürfen. Vor allem braucht es eine Übergangsregelung zur Erfüllung der wichtigen Flexibilitätsanforderungen, ein größeres Ausschreibungsvolumen sowie einen höheren Flexzuschlag.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14246
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung
-
BT-Drs. 20/14246
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...eines neuen § 39i Abs. 2a EEG 2023 streichen) 6 1.2. Die..., ...eines neuen § 39i Abs. 2a EEG 2023 streichen) ............., ...Änderung von § 28c Abs. 2 EEG 2023) 10 3. Zur Verkürzung..., ...Änderung von § 39g Abs. 2 EEG 2023 streichen) ............., ...Ergänzung von § 39g Abs. 5 EEG 2023) ......................., ...Änderung von § 39i Abs. 1 EEG 2023 streichen) ............., ...zur Änderung von § 50a EEG 2023) ......................., ...zur Änderung von § 39d EEG 2023) ......................., ...Verkleinerung ggü. dem EEG 2023, da Biogasan-lagen gemäß..., ...produzieren dürfen wie im EEG 2023. Für den Be-stand von..., ...ausgelastet sind: Das EEG 2023 begrenzt die jährliche..., ...erhöht, von 1.300 MW (EEG 2023) auf 2.045 MW (FrakE)..., ...EEG 2023 wird die Bemessungsleistung..., ...Abs. 2 EEG 2023)......................., ...EEG 2023) ......................., ... von § 90 EEG 2023 & § 3 Abs. 1 BioStNachV..., ...Abs. 2 EEG 2023) Laut Koalitionsvertrag..., ... EEG 2023) Für neue und bestehende..., ...Änderung von § 39i Abs. 5 EEG 2023) § 39i Abs. 5 EEG 2023..., ... von § 90 EEG 2023 & § 3 Abs. 1 BioStNachV...