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18 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"TTDSG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18)
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SG2406200105 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Salesforce.com Germany GmbH am 27.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der Novellierung des TTDSG soll ein “Recht auf Verschlüsselung” eingeführt werden. Salesforce setzt sich dafür ein, Augenmerk auf den Unterschied zwischen Privater- und Unternehmensanwendungen zu legen. Eine Verpflichtung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) würde im Kontext der betriebsinternen Kommunikation die Diensteanbieter vor eine Compliance-Herausforderung mit anderen gesetzlichen Auflagen führen und ist folglich nicht Mittel der Wahl. Salesforce setzt sich für eine Ausnahmeregelung für Unternehmensanwendungen ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMDV): Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des TelekommunikationTelemedien-Datenschutz-Gesetzes
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verschlüsselungsanforderungen im Rahmen der TTDSG Novellierung einen entscheidenden...
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SG2406280071 (PDF, 20 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Trans* e.V. (BVT) am 30.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gesetzes gegen digitale Gewalt
Einführung eines Gesetz gegen digitale Gewalt, das auch vor dem Hintergrund geschlechtlicher Vielfalt die Rechte und Möglichkeiten Betroffener digitaler Gewalt und Hassrede stärkt.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Auskunftsanspruch, § 21 TTDSG Das Eckpunktepapier legt..., ...Bestandsdatenauskunft gemäß § 21 Abs. 2, 3 TTDSG. Diese hat aktuell für..., ...Auskunftsverfahrens nach § 21 TTDSG aktuell beauskunfteten..., ... möglich war, sieht das TTDSG eine solche Möglichkeit..., ...Auskunftsanspruch nach § 21 TTDSG eine höhere Schwelle als..., ... gemäß § 21 Abs. 4 S. 1 TTDSG auch als Beteiligte im..., ...Kostenregelung des § 21 Abs. 3 S. 7 TTDSG, die dahingehend ausgelegt..., ... gemäß § 21 Abs. 3 S. 7 TTDSG die Kosten der „richterlichen..., ...gestützt auf § 21 Abs. 3 S. 7 TTDSG, widerspricht sowohl dem..., ...Regelungsvorbild zu § 21 TTDSG in § 14 Abs. 3 - 5 TMG...
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SG2410210009 (PDF, 3 Seiten)
- Bereitgestellt von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 21.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf für das Daten-Governance-Gesetz (DGG)
Bei der Umsetzung des DGA sollte, darauf geachtet werden, dass klare Zuständigkeiten und Ansprechpartner geschaffen werden. Aus Sicht der Internetwirtschaft wäre die BNetzA geeignet, diese Rolle wahrzunehmen. Es wäre zudem sinnvoll die Umsetzung des DGA mit der Umsetzung des Data Acts zu bündeln, um ein sinnvolles Ökosystem bei der Aufsicht von Gesetzgebung im Bereich der Datenpolitik zu schaffen. Dabei sollten beachtet werden, dass es durch die geplante Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nicht zu Doppelregulierung oder unklare Zuständigkeiten kommen darf. Gebühren für die Anmeldung eines Datenvermittlungsdienstes gemäß Artikel 11 (1) DGA dürfen für Unternehmen keine unnötige Hürde darstellen.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (17.10.2024) [alle SG dorthin], Gremien (17.10.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (17.10.2024) [alle SG dorthin], Organe (17.10.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMWK (17.10.2024) [alle SG dorthin]
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Telekommunikation-Telemedien- Datenschutz-Gesetz (TTDSG), der Datenschutz-Grundverordnung..., ...Einwilligungsverwaltung nach dem TTDSG ergeben, aufgelöst werden...
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SG2406120082 (PDF, 3 Seiten)
- Bereitgestellt von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 08.07.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf für das Daten-Governance-Gesetz (DGG)
Bei der Umsetzung des DGA sollte, darauf geachtet werden, dass klare Zuständigkeiten und Ansprechpartner geschaffen werden. Aus Sicht der Internetwirtschaft wäre die BNetzA geeignet, diese Rolle wahrzunehmen. Es wäre zudem sinnvoll die Umsetzung des DGA mit der Umsetzung des Data Acts zu bündeln, um ein sinnvolles Ökosystem bei der Aufsicht von Gesetzgebung im Bereich der Datenpolitik zu schaffen. Dabei sollten beachtet werden, dass es durch die geplante Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nicht zu Doppelregulierung oder unklare Zuständigkeiten kommen darf. Gebühren für die Anmeldung eines Datenvermittlungsdienstes gemäß Artikel 11 (1) DGA dürfen für Unternehmen keine unnötige Hürde darstellen.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (06.06.2024) [alle SG dorthin], Gremien (06.06.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (06.06.2024) [alle SG dorthin], Organe (06.06.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMWK (06.06.2024) [alle SG dorthin]
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Telekommunikation-TelemedienDatenschutz-Gesetz (TTDSG) oder der Datenschutz-Grundverordnung..., ...Einwilligungsverwaltung nach dem TTDSG aufgelöst werden, um Rechtsklarheit...
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SG2409270119 (PDF, 7 Seiten)
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Die „e-Evidence-Verordnung“ (VO (EU) 2023/1543) tritt zum 18.08.2026 in Kraft. Die Anwendung führt dazu, dass berechtigte Stellen innerhalb der EU, Bestandsdaten und Zugangsdaten anfragen können, die im Zusammenhang mit Straftaten stehen. Beim Vorliegen entsprechender Straftaten (wie z.B. Computerbetrug, Hacking und Phishing) können entsprechende Anfragen gestellt werden. Die Folge der Herausgabeanfrage an die betroffenen Unternehmen ist hierbei die Verpflichtung der Herausgabe der angefragten Daten innerhalb eines Zeitraums von 10 Tagen und in Notfallkonstellationen von acht Stunden. Für diese Fälle muss demnach ein Diensteanbieter entsprechende System- und Personalstrukturen aufbauen, um zeitnah reagieren zu können.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verhältnis zu DSGVO, TKG und TTDSG Bildet die Verordnung..., ...Verordnung national der TTDSG, dem TKG und der DSGVO..., ...Bestimmungen der §§ 13a, 24a TTDSG in Planung? 1. Welche...
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SG2406130061 (PDF, 13 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der DSGVO-konformen Harmonisierung bei Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes
Aus Sicht des Bitkom ist es essenziell, dass nationale Regelungen im Beschäftigtendatenschutz immer die europäische Perspektive und den Harmonisierungsgedanken der DSGVO im Blicke haben. Nationale Sonderwege sollten vermieden werden.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (27.03.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (27.03.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMI (27.03.2024) [alle SG dorthin], BMAS (27.03.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fernmeldegeheimnis in § 3 TTDSG nicht gilt. Derzeit wird..., ...Diensteanbieter im Sinne des § 3 TTDSG, falls er seinen Beschäftigten..., ...Fernmeldegeheimnis aus § 3 TTDSG nicht gilt. Dies wäre ...
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SG2412190065 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Salesforce.com Germany GmbH am 20.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der Novellierung des TTDSG soll ein “Recht auf Verschlüsselung” eingeführt werden. Salesforce setzt sich dafür ein, Augenmerk auf den Unterschied zwischen Privater- und Unternehmensanwendungen zu legen. Eine Verpflichtung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) würde im Kontext der betriebsinternen Kommunikation die Diensteanbieter vor eine Compliance-Herausforderung mit anderen gesetzlichen Auflagen führen und ist folglich nicht Mittel der Wahl. Salesforce setzt sich für eine Ausnahmeregelung für Unternehmensanwendungen ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMDV): Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des TelekommunikationTelemedien-Datenschutz-Gesetzes
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2412270009 (PDF, 6 Seiten)
- Bereitgestellt von: 1&1 Mail & Media Applications SE am 27.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für einen freiwilligen Ansatz aus, der Anbietern von Telemedien die Wahlmöglichkeit überlässt, zu entscheiden, ob anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung eingebunden werden oder nicht.
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (11.11.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (11.11.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2412280003 (PDF, 6 Seiten)
- Bereitgestellt von: United Internet AG am 30.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für einen freiwilligen Ansatz aus, der Anbietern von Telemedien die Wahlmöglichkeit überlässt, zu entscheiden, ob anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung eingebunden werden oder nicht.
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (11.11.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (11.11.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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SG2412230009 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Speicherpraxis von IP-Adressen und Portnummern
Da das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof die deutsche Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt haben, ist der Gesetzgeber gefordert, Rechtssicherheit zu schaffen – sowohl für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten als auch für deren Kundinnen und Kunden. Als grundrechtskonforme Regelung zur Datenspeicherung hat sich die Bundesregierung auf ein „Quick Freeze“-Verfahren verständigt. Nach dem Quick-Freeze-Prinzip sollen Daten nur bei Anfangsverdacht einer Straftat auf richterliche Anordnung gespeichert werden. Demgegenüber sprechen sich die Innenministerinnen und Innenminister der Länder für eine partielle Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung aus.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (12.12.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (12.12.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2412040017 (PDF, 4 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 04.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Speicherpraxis von IP-Adressen und Portnummern
Da das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof die deutsche Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt haben, ist der Gesetzgeber gefordert, Rechtssicherheit zu schaffen – sowohl für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten als auch für deren Kundinnen und Kunden. Als grundrechtskonforme Regelung zur Datenspeicherung hat sich die Bundesregierung auf ein „Quick Freeze“-Verfahren verständigt. Nach dem Quick-Freeze-Prinzip sollen Daten nur bei Anfangsverdacht einer Straftat auf richterliche Anordnung gespeichert werden. Demgegenüber sprechen sich die Innenministerinnen und Innenminister der Länder für eine partielle Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung aus.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2406180031 (PDF, 13 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Nicht-Einführung einer Chatkontrolle
Bitkom setzt sich dafür ein, dass Chatkontrollen, die im Vergleich zu alternativen Mechanismen unverhältnismäßig in Grundrechte eingreifen, nicht zur Aufdeckung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch eingesetzt werden. Vielmehr sollte die Stärkung der Strafverfolgungsbehörden und die Aufklärung von Kindern und Jugendlichen gefördert werden.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2501220033 (PDF, 17 Seiten)
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 22.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Klare Abgrenzung spezialgesetzlicher und allgemeiner Anforderungen in NIS-2-Umsetzung
Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (03.07.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMI (03.07.2024) [alle SG dorthin], BMWK (03.07.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2501220034 (PDF, 20 Seiten)
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 22.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Klare Abgrenzung spezialgesetzlicher und allgemeiner Anforderungen in NIS-2-Umsetzung
Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (27.09.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMI (27.09.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2406260225 (PDF, 21 Seiten)
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Klare Abgrenzung spezialgesetzlicher und allgemeiner Anforderungen in NIS-2-Umsetzung
Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (27.05.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMI (27.05.2024) [alle SG dorthin], BMWK (27.05.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2406100007 (PDF, 8 Seiten)
- Bereitgestellt von: Volkswagen AG am 20.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
24.001_Veränderungen für eine angemessene nationale Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
Einführung eines volldigitalisierten Melde-und Registrierungswesens, Einführung eines tagesaktuellen Lagebilds zu aktuellen digitalen und analogen Bedrohungen sowie Konsolidierung der Unternehmenskategorien: Abschaffung UBI. Sicherheitsüberprüfungen von ausgewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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SG2406190197 (PDF, 6 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Musikindustrie e.V. am 26.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
Der BVMI setzt sich bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für eine klare Definition des „berechtigten Nachfragers“ ein, um den öffentlichen Zugang zu zuverlässigen WHOIS-Informationen zum Zwecke der Bekämpfung illegaler und schädlicher Online-Inhalte, einschließlich urheberrechtsverletzender Inhalte, und für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Um eine Rechtsverfolgung des „berechtigten Nachfragers“ zu ermöglichen, empfiehlt der BVMI der vermehrten Nutzung von Proxy-Diensten durch Offenlegung der Anbieterdaten entgegenzuwirken und im deutschen Gesetzesentwurf zu implementieren. Zudem schlägt der BVMI Regelungen zur Offenlegung von Registrierungsdaten im Falle des Missbrauchs von Domainnamen vor.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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SG2406250077 (PDF, 5 Seiten)
- Bereitgestellt von: Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes
Die IT-Infrastruktur zu schützen und Angriffen jeglicher Art zu verunmöglichen ist zentrales Anliegen aller Unternehmen der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft, die sie bereits im Eigeninteresse verfolgen. Der Schutz vor Cyberangriffen wird immer wichtiger, wobei die Vernetzung von Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung die Abwehr solcher Risiken zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe macht. Der VGMS unterstützt die Bestrebungen, die Cyberresilienz von Staat und Wirtschaft nachhaltig zu verbessern, grundsätzlich. Ziel der Interessenvertretung ist es, klug zwischen Risiko und potentiellem Schaden sowie zwischen Kosten und Bürokratie abzuwägen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (10):