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9 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"KraftStG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (9)
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SG2410180014 (PDF, 3 Seiten)
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 18.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungs- und Ergänzungsbedarf im "E-Fuels-only-Gesetz"
Der VDA begrüßt die Zielstellung des vorgelegten Referentenentwurfs ausdrücklich. Für die Klimazielerreichung im Verkehrssektor sind die Schaffung unterstützender Rahmenbedingungen nicht nur in Bezug auf die Elektromobilität sondern auch für erneuerbare Kraftstoffe unerlässlich. Insbesondere sind der Fahrzeugbestand stärker in den Fokus zu nehmen, und die fossilen Anteile im Kraftstoff zu senken. Die EU-Kommission muss im Sinne der Technologieoffenheit umgehend einen Rahmen entwickeln, damit auch Carbon Neutral Fuels Fahrzeuge unmittelbar als CO2-frei eingestuft werden. Eine steuerliche Gleichstellung von mit erneuerbaren Kraftstoffen betankten Fahrzeugen mit vollelektrisch betriebenen Fahrzeugen kann dabei einen wirksamen, ergänzenden Beitrag leisten.
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (14.10.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMF (14.10.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zugelassen werden (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Wir setzen uns dafür...
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SG2407180004 (PDF, 4 Seiten)
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 18.07.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungs- und Ergänzungsbedarf im Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024 II)
Der VDA lehnt die vorgesehene Einführung einer Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen ab. Zudem sollten die in der Wachstumsinitiative der BReg vom 5.7.24 genannten steuerliche Maßnahmen zur Förderung des EMob-Standorts Deutschland zügig umgesetzt werden. Dazu gehören: die Anhebung des Bruttolistenpreisdeckels für BEV im Rahmen der Firmenwagenbesteuerung, die Einführung einer Sonder-Afa für gewerbliche vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge sowie die steuerliche Gleichstellung von reinen BEV mit vergleichbaren Nullemissionsfahrzeugen. Weiterer Regelungsbedarf besteht hinsichtlich der Verlängerung der Steuerbefreiung von reinen BEV in der Kfz-Steuer mit Ende 2034 und die Einführung einer Strompreispauschale beim steuerlichen Auslagenersatz bei Firmenwagen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (2. Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024 II)
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Adressatenkreis:
Bundesregierung: BKAmt (17.07.2024) [alle SG dorthin], BMF (17.07.2024) [alle SG dorthin], BMWK (17.07.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zugelassen werden (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Wir setzen uns dafür...
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SG2406140007 (PDF, 48 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Fahrlehrerausbildungsstätten (BAGFA e.V.) am 24.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform Fahrausbildung (OFSA II), Reform Fahrlehrerausbildung
Novellierung der Fahrausbildung OFSA II Die Fahrausbildung soll reformiert werden. Insbesonder soll die Möglichkeit gegeben weden den Unterricht auch synchron-online anzubieten, asynchrones e-learning soll integriert werden, Lernstandskontrollen sollen implementiert werden.Der Einsatz von Simulatoren soll geregelt werden.. Die Ausbildung wird in Kompetenzbereiche eingeteilt. Ausbildungsverläufe sollen vorgegeben werden. Die Fahrlehrerausbildung soll entsprechend angepasst werden.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorschriften gemäß KraftStDV und KraftStG (v. a. Steuergegenstand...
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SG2407100018 (PDF, 97 Seiten)
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 10.07.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Rasche Realisierung des Nordzulaufs zum Brennerbasistunnel
Die Brennerstrecke ist eine Zentralachse des Güterverkehrs in Europa. Der EU-Binnenmarkt ist aber nur so gut wie der freie Fluss des Warenverkehrs. Ziel ist ein klimagerechter freier Warenverkehr, der die Bedürfnisse der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Umwelt gleichermaßen achtet. Wir brauchen eine klare zeitliche Perspektive für Planung und Bau der Nordzulaufstrecke zum Brenner-Basistunnel. Es muss auch entsprechende Verlademöglichkeiten geben, inklusive des Baus neuer Terminals. Die Schnittstellen zwischen Schiene und Straße gilt es, zügig zu verbessern und eine Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe aufzubauen.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (08.07.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (08.07.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BKAmt (08.07.2024) [alle SG dorthin], BMAS (08.07.2024) [alle SG dorthin], BMBF (08.07.2024) [alle SG dorthin], BMDV (08.07.2024) [alle SG dorthin], BMEL (08.07.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (08.07.2024) [alle SG dorthin], BMG (08.07.2024) [alle SG dorthin]
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 (KraftStG 2002): www.gesetze-im-internet.de...
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SG2412180041 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 18.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung klimaschädlicher Subventionen im Verkehr
Stärker gestaffelte Kfz-Steuer nach CO2-Emission des Fahrzeugs, Dientswagenregelung, die CO2-Ausstoß berücksichtigt
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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SG2410110018 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 11.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Breitere Ausgestaltung des E-Fuels-only-Gesetzes
MAHLE begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen mit großem Nachdruck, wirbt aber für eine breitere Ausgestaltung. Dies betrifft die Berücksichtigung von Biokraftstoffen, einen zeitnahen Maßnahmenbeginn sowie auch eine positive steuerliche Behandlung des Wasserstoffmotors.
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
Bundesregierung: BMF (11.10.2024) [alle SG dorthin], BMDV (11.10.2024) [alle SG dorthin], BMWK (11.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2410170011 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 17.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerliche Behandlung von lediglich mit E-Fuels betriebenen Fahrzeugen ("E-Fuels-only-Gesetz")
Die bisher für die private Nutzung betrieblicher Elektrofahrzeuge geltenden Regelungen der Einkommensteuer sollen auch für klimaneutrale Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetztes gelten. Der Gesetzesentwurf definiert "klimaneutrale Kraftfahrzeuge" als Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die lediglich mit flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs, die unter ausschließlichem Einsatz erneuerbarer Energien hergestellt worden sind, betrieben werden können. Diese sollen befristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden und bei der Dienstwagenbesteuerung sowie der Gewerbesteuer genauso behandelt werden wie batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge.
- Zu Regelungsentwurf:
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2410110016 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: MAHLE GmbH am 11.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Breitere Ausgestaltung des E-Fuels-only-Gesetzes
MAHLE begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen mit großem Nachdruck, wirbt aber für eine breitere Ausgestaltung. Dies betrifft die Berücksichtigung von Biokraftstoffen, einen zeitnahen Maßnahmenbeginn sowie auch eine positive steuerliche Behandlung des Wasserstoffmotors.
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
Bundesregierung: BMF (11.10.2024) [alle SG dorthin], BMDV (11.10.2024) [alle SG dorthin], BMWK (11.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2412260009 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 27.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Klimawirkung von alternativen Kraftstoffen im Steuerrecht
Das BMF plant, Fahrzeuge der E-Fuels-only-Kategorie im Rahmen der Kfz-Steuer, der Einkommenssteuer und Gewerbesteuer mit Elektromobilität gleichzustellen. Aus Sicht des ADAC sollten neben der Fahrzeuge auch die alternativen Kraftstoffe, einhergehend mit ihrer Klimawirkung, steuerlich im Rahmen der Energiesteuer begünstigt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (14.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (4):