Regelungsvorhaben

Berücksichtigung der Klimawirkung von alternativen Kraftstoffen im Steuerrecht

Aktiv vom 24.10.2024 bis 19.02.2026

Angegeben von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184) am 24.10.2024

Beschreibung:
Das BMF plant, Fahrzeuge der E-Fuels-only-Kategorie im Rahmen der Kfz-Steuer, der Einkommenssteuer und Gewerbesteuer mit Elektromobilität gleichzustellen. Aus Sicht des ADAC sollten neben der Fahrzeuge auch die alternativen Kraftstoffe, einhergehend mit ihrer Klimawirkung, steuerlich im Rahmen der Energiesteuer begünstigt werden.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (7)

Betroffene Bundesgesetze (4)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2412260009 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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