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27 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"KRITISDachG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (27)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Hinweise und Vorschläge zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz im Sektor Finanzwesen, u. a. bzgl.: - Aufnahme weiterer Anlagekategorien für Banken, § 7 Abs. 6 KritisV - Begriffsbestimmung der Anlage und die weiteren Anlagekategorien für Banken - Anlagen eines Handelsplatzes - Anwendungsbeginn der KritisV

    • Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 16.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz (Kritisverordnung - KritisV)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...IT-Dienste. Für Zwecke des KRITISDachG gilt der Anlagenbegriff nach § 2 Nr. 2 KRITISDachG; aufgrund des jüngst..., ...BSI-Gesetz auf § § 2 Nr. 3 KRITISDachG zur Bestimmung einer..., ...Anlagenbegriff nach § 2 Nr. 2 KRITISDachG für das BSI-Gesetz gilt. § 2 Nr. 2 KRITISDachG nennt Software und ..., ...funktionell relevant! Dem KRITISDachG ist zumal keine Schutzfunktion..., ...Nach § 8 Abs. 1 S. 1 KRITISDachG soll ein Betreiber ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...unterstützt das Ziel des KRITISDachG, sektorenübergreifende..., ...physischer Resilienz (KRITISDachG) und IT-Sicherheitsanforderungen..., ...Rahmen von § 5 Abs. 3 KRITISDachG Einzelfall-Identifizierung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...KRITIS-Dachgesetzes (KRITISDachG) fällt. Das Ergebnis..., ...Rechtslage definiert das KRITISDachG die Betreiber kritischer..., ...Aktuell gilt nach dem KRITISDachG ein Unternehmen der..., ...Sektors Wasser nach dem KRITISDachG Trink- und Abwasser..., ... Geltungsbereich des KRITISDachG erfasst. Darüber hinaus..., ...Anwendungsbereich des KRITISDachG zuordnen, weil sie ..., ...Gesetzesstand mit dem KRITISDachG und dem NIS2-UG ist..., ...Betroffenheit durch das KRITISDachG und dem NIS2-UG ist..., ...Sowohl in Bezug auf das KRITISDachG wie auch beim NIS2-..., ... 3 und 4. Pflicht KRITISDachG NIS2-UG Betreiber..., ...Anforderungen aus dem KRITISDachG und NIS2-UG aus aktueller..., ...Erfordernisse aus dem KRITISDachG und dem NIS2-UG sowie..., ...den Gesetzestexten des KRITISDachG und des NIS2-UG oder..., ...genannt. Betreiber KRITISDachG & NIS2-UG: „Betreiber..., ...werden können. Risiko KRITISDachG: „Risiko“ [ist] das..., ...ist. Risikoanalyse KRITISDachG / BBK: Das systematische..., .... Risikobewertung KRITISDachG: Der Prozess, in dem..., ...Artikels 8 Absatz 1 des KRITISDachG - spätestens 3 Monate..., ...Sowohl in Bezug auf das KRITISDachG wie auch beim NIS2-..., ...Landeszustän-digkeit; im KRITISDachG ausdrücklich erwähnt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Verpflichtungen aus KRITISDachG, BSIG und NIS2 entstehen..., ...parallelen Regelwerken (KRITISDachG, BSIG, NIS2) besteht..., ...Übrigen von Pflichten des KRITISDachG ausgenommen ist. Begründung..., ...Mindestanforderungen nach § 14 KRITISDachG. Weitere Elemente..., ...Mindestanforderungen nach § 14 KRITISDachG (personelle Sicherheit..., ...Mindestanforderungen nach § 14 KRITISDachG; mittelbar das Eignungsregime..., ...Resi-lienz Fundstelle: § 11 KRITISDachG (Nachweise); Mindestanforderungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der PHAGRO setzt sich im Rahmen der Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes und der Kritisverordnung für praxistaugliche, verhältnismäßige und rechtssichere Anforderungen an den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel ein. Der Verband unterstützt die Stärkung der Resilienz kritischer Versorgungsstrukturen, fordert jedoch eine stärkere Berücksichtigung der besonderen Struktur des pharmazeutischen Großhandels. Hierzu gehören insbesondere sachgerechte Schwellenwerte und Erfassungskriterien, klare Anforderungen an kritische Anlagen und Schutzmaßnahmen, praktikable Vorgaben für Risikoanalysen, Prüf- und Meldepflichten sowie die Vermeidung von Doppelregulierungen durch die Anerkennung bestehender Standards und Nachweise.

    • Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz (Kritisverordnung - KritisV)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 3 i.V.m. § 5 Abs. 1 KRITISDachG zur Bestimmung kritischer..., ... 3 i.V.m. § 5 Abs. 1 KRITISDachG zur Bestimmung kritischer..., ... (Zusammenwirken von KRITISDachG, BSIG/NIS2 und KritisV-E...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Lebensmittelbetriebe sind auf die Nutzung sauberer, sicherer und nachhaltiger Grundwasservorkommen angewiesen. Die Ernährungs- und Getränkewirtschaft ist dabei nur ein sehr kleiner Entnehmer von Wasser. Der Anteil an den Grundwasserentnahmen beträgt deutschlandweit rd. 2,5 Prozent. Aus Sicht des DBB und weiterer Verbände sollten sich Leitlinien für Wasserknappheit an den mehreren Eckpunkten orientieren, die in diesem gemeinsamen Schreiben zusammengefasst sind.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 01.04.2026
    • Adressatenkreis:
      • 21.07.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Landwirtschaft 2. KritisDachG: "Relevante Anlagen..., ... Landwirtschaft 2. KritisDachG: "Relevante Anlagen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In der Nationalen Wasserstrategie sind die Situation der Wasservorkommen, die daraus resultierenden Herausforderungen für die zukünftige Wasserversorgung und 78 Initiativen zu deren Bewältigung festgehalten. Gemeinsam mit weiteren Verbänden hat der DBB seine Stellungnahme zu den in den Leitlinien für Wasserknappheit insgesamt zu berücksichtigenden Belangen der Ernährungs- und Getränkeindustrie in neun Eckpunkten zusammengefasst.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 29.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6110 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Nationale Wasserstrategie
    • Adressatenkreis:
      • 17.09.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Landwirtschaft 2. KritisDachG: "Relevante Anlagen..., ...Landwirtschaft 2. KritisDachG: "Relevante Anlagen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Landwirtschaft 2. KritisDachG: "Relevante Anlagen..., ... Landwirtschaft 2. KritisDachG: "Relevante Anlagen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die NWS bündelt erstmals wasserbezogene Maßnahmen in allen relevanten Sektoren. Der VDM begrüßt die Strategie und die Ziele: Schutz aller Wasserressourcen; Vermeidung von Verschmutzungen sowie einer Überlastung der Wasserressourcen. VDM-Forderungen: Vorsorge- + Verursacherprinzip; Verbesserungsgebot bzw. Verschlechterungsverbot; Begrenzung der Risiken durch Stoffeinträge; hydrogeologisch begründeter strategischer Handlungsrahmen als belastbare Basis für bundesweit allgemeinverbindliche Regeln zur Entscheidung über Wassernutzungen; Resilienz der Wasserversorgung durch Redundanz zw. leitungsgebundener Versorgung und flaschengebundener Versorgung mit Mineralwasser; Wasser zum Verzehr hat oberste Priorität. Der VDM beteiligt sich am UBA-Projekt „Leitlinien für den Umgang mit Wasserknappheit“.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 01.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6110 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Nationale Wasserstrategie
    • Adressatenkreis:
      • 21.07.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Landwirtschaft 2. KritisDachG: "Relevante Anlagen..., ... Landwirtschaft 2. KritisDachG: "Relevante Anlagen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ein Regelungszweck des KRITIS-Dachgesetzes soll die klare Identifizierung von Kritischen Infrastrukturen sein. Hierfür ist der Vorschlag der AG KRITIS, sich von der bisherigen Systematik der Schwellwerte zu verabschieden: Aus Sicht der Bevölkerung ist entscheidend, dass eine Versorgung mit den kritischen Dienstleistungen stattfindet (bspw. Trinkwasserversorgung, Stromversorgung, stationäre medizinische Versorgung, Kraftstoff- und Heizölversorgung, Sprach- und Datenübertragung, Bargeldversorgung, Siedlungsabfallentsorgung, usw., vgl. BSI-Kritisverordnung). Dabei ist unerheblich, wie viele andere Menschen durch die gleiche physische Infrastruktur noch versorgt werden.

    • Bereitgestellt von: AG KRITIS am 15.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13961 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nochmals fest, dass das KritisDachG eine breite Palette..., ... Regelungsgehalt des KritisDachG nicht erfasst. Ein..., ...seiner Stellungnahme zum KritisdachG - Drucksache 558/25..., ...welchem Zeitrahmen das KritisDachG „regelmäßig“ evaluiert...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Fraunhofer setzt sich dafür ein, dass in dem geplanten Dachgesetz zur Stärkung der Resilienz die Begriffsbestimmung von Resilienz und die Messbarkeit von Resilienz genauer definiert werden, um eine mögliche Zielerreichung konkreter zu machen.

    • Bereitgestellt von: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. am 30.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen
    • Adressatenkreis:
      • 24.01.2025

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Resilienzanalyse, in welche die im KRITISDachG geforderten Risikoanalysen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 3 i.V.m. § 5 Abs. 1 KRITISDachG zur Bestimmung kritischer...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nunmehr in § 2 Nr. 2 KRITISDachG findet und nicht mehr...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Praxisgerechte Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes Die DB setzt sich dafür ein, dass ihr und dem Verkehrsträger Schiene kein Wettbewerbsnachteil durch die Vorgaben des KRITIS-Dachgesetzes entstehen. Anpassungsbedarf sieht die DB insbesondere bei der Verwendung einheitlicher Begrifflichkeiten in KRITIS und NIS2-UmsuCG. Dies gilt insbesondere bei der Bestimmung kritischer Anlagen sowie bei den Resilienzmaßnahmen.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 30.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2510 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anlagen (so in § 8 Abs. 1 KritisDachG) wird begrüßt. Entsprechend...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...www.gesetze-im-internet.de/kritisdachg/KRITISDachG.pdf Dezentraler...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bestimmte Pflichten des KRITISDachG hier ausgenommen, ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDL begrüßt die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie auf nationaler Ebene. Abzulehnen sind jedoch Regulierungen, die über die europäischen Anforderungen hinausreichen und somit Unternehmen die praktische Umsetzbarkeit erschweren oder sie sogar ggü. europäischen Mitbewerbern benachteiligen. Abzulehnen ist außerdem, dass die in der Richtlinie enthaltene Möglichkeit Bereiche, die bereits heute durch spezialrechtliche Normen durchreguliert sind (z.B. Luftverkehrssektor), von parallelen Anforderungen auszunehmen, unberücksichtigt bleibt.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 28.05.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des NIS2UmsuCG und des KRITISDachG aufeinander abgestimmt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ein Regelungszweck des KRITIS-Dachgesetzes soll die klare Identifizierung von Kritischen Infrastrukturen sein. Hierfür ist der Vorschlag der AG KRITIS, sich von der bisherigen Systematik der Schwellwerte zu verabschieden: Aus Sicht der Bevölkerung ist entscheidend, dass eine Versorgung mit den kritischen Dienstleistungen stattfindet (bspw. Trinkwasserversorgung, Stromversorgung, stationäre medizinische Versorgung, Kraftstoff- und Heizölversorgung, Sprach- und Datenübertragung, Bargeldversorgung, Siedlungsabfallentsorgung, usw., vgl. BSI-Kritisverordnung). Dabei ist unerheblich, wie viele andere Menschen durch die gleiche physische Infrastruktur noch versorgt werden.

    • Bereitgestellt von: AG KRITIS am 05.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13961 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...welchem Zeitrahmen das KritisDachG „regelmäßig“ evaluiert...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetzliche Anpassung von KriTisDachG Fortlaufend Bis 2025...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des § 13 Abs. 2 S. 1 KRITISDachG zulassen, von einer...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aus Sicht der Internetwirtschaft werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf viele bewährte Formen der IT-Sicherheitsregulierung sinnvoll fortgeschrieben, beispielsweise beim Umgang mit kritischen Komponenten. Problematisch erweist sich beim NIS2UmsuCG-E insbesondere das unklare Regulierungsgefüge im Hinblick auf die verschiedenen Kategorien von Einrichtungen, die bei der nationalen Umsetzung im deutschen Gesetz nicht sinnvoll zusammengefügt werden und so eine starke regulatorische Schieflage und Unsicherheiten in Bezug auf den Anwendungsbereich bzw. die Betroffenheit von bestimmten Regelungen des NIS2UmsuCG erzeugen.

    • Bereitgestellt von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 29.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ..., das sowohl für das KRITISDachG als auch für das NIS2UmsuCG...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im NIS2UmsuCG und im KRITISDachG parallel ausgestaltet...
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