Stellungnahmen/Gutachten
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64 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"IFG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (64)
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Zu Regelungsvorhaben:
Informationsfreiheitsgesetz - IFG
Bewahrung des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) in seiner bestehenden Form Anfang 2025.
- Bereitgestellt von: Sozialhelden e. V. am 01.04.2025
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Adressatenkreis:
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01.04.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in der bisherigen Form..., ...Informationsfreiheitsgesetzes. Das IFG sichert uns allen seit ..., ...auf Platz 127 von 140. Das IFG ist somit keineswegs – ..., ...würde, dass – wie es das IFG garantiert – weiterhin ..., ... angekündigte Reform des IFG käme somit einer faktischen..., ...akzeptieren Sie nicht, dass das IFG von der Union zur Verhandlungsmasse...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), Änderung der §§ 6-11 IFG
Der DAV fordert eine Änderung der §§ 6-11 IFG und ist der Auffassung, dass klargestellt werden sollte, dass das Erstveröffentlichungsrecht des Urhebers dem Informationszugang nicht zwingend entgegensteht, auch pseudonym oder anonym gestellte Anträge zulässig sein sollten, das Drittbeteiligungsverfahren gestrafft und beschleunigt werden muss, die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) als Widerspruchsbehörde bei abgelehntem Informationszugang zuständig sein sollte, Fallgruppen definiert werden sollten, in denen einstweiliger Rechtsschutz nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist und mittels Veröffentlichungs- und Aktenführungspflichten der Behörden mehr Transparenz erreicht werden kann.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 04.06.2025
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Adressatenkreis:
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04.06.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationsfreiheitsgesetzes („IFG“) für geboten. Zu diesem..., ... folgende Änderungen des IFG vor: • Die Rechtsprechung..., ...damit die Zweckerfüllung des IFG erheblich. Erforderlich..., ... nach § 1 Abs. 1 IFG eine Veröffentlichung im..., ... Erfüllung aller mit dem IFG verfolgten Zwecke. B. § 7 IFG – Angabe von Klarnamen ..., ...nach §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 IFG („IFG-Antrag“) stellt, ..., ...der Ansicht, dass nach dem IFG anonyme oder pseudonyme..., ...Debus, 43. Ed. 1.2.2024, IFG § 1 Rn. 52.1). Es sind ..., ...vorgeschlagene § 7 Abs. 1a IFG n.F. die Sätze 2 und 3...., ... Verfahren in § 8 Abs. 1 IFG so vage beschrieben, dass..., ... Änderung des § 8 Abs. 1 IFG wie folgt vorgeschlagen..., ...„BfDI“). Der § 12 Abs. 3 IFG stattet den BfDI mit den..., ...normieren indes weder das IFG noch das BDSG (Schoch, ..., ...muss. Zu diesen – mittels IFG-Reform einzudämmenden –..., ...NJW 2000, 160 (162); zum IFG: OVG Bln-Bbg Beschl. v...., ... E. Anpassung des § 11 IFG Das IFG sieht in § 1..., ... und Aktenpläne § 11 IFG sieht vor, dass Behörden..., ... sich bei entsprechenden IFG-Anträgen und vor Gericht..., ...Gleichwohl zeigen sich in IFG-Verfahren immer wieder ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Informationsfreiheitsgesetzes
Anlässlich der Ankündigung der Unionsparteien in den Koalitionsverhandlungen, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) abschaffen zu wollen, fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis, die Informationsfreiheit zu schützen. Das Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht uns allen, staatliche Entscheidungen nachzuvollziehen und zu überprüfen, wodurch das Vertrauen in die Demokratie gestärkt wird. Deshalb ist es das Ziel der Stiftung darauf hinzuwirken, das IFG in der jetzigen Form beizubehalten.
- Bereitgestellt von: Amadeu Antonio Stiftung am 18.06.2025
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Adressatenkreis:
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01.04.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationsfreiheitsgesetz (IFG) abschaffen zu wollen, ..., ...Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in der bisherigen Form..., ...Informationsfreiheitsgesetzes. Das IFG sichert uns allen seit ..., ...auf Platz 127 von 140. Das IFG ist somit keineswegs – ..., ...würde, dass – wie es das IFG garantiert – weiterhin ..., ... angekündigte Reform des IFG käme somit einer faktischen..., ...akzeptieren Sie nicht, dass das IFG von der Union zur Verhandlungsmasse...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge im Rahmen der Sondierungen und Koalitionsverhandlungen
In einem auf der Plattform FragDenStaat veröffentlichten Entwurf des Koalitionsvertrages wurde folgende Forderung der CDU und CSU bekannt: "“Das Informationsfreiheitsgesetz in seiner bisherigen Form wollen wir hingegen abschaffen“. In einem öffentlichen Brief appellierten wir an die SPD der Forderung der Unionsparteien nicht nachzugeben und sich stattdessen für ein modernes Transparenzgesetz einzusetzen.
- Bereitgestellt von: Bündnis Bundestransparenzgesetz am 06.06.2025
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Adressatenkreis:
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01.04.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in der bisherigen Form..., ...Informationsfreiheitsgesetzes. Das IFG sichert uns allen seit ..., ...auf Platz 127 von 140. Das IFG ist somit keineswegs – ..., ...würde, dass – wie es das IFG garantiert – weiterhin ..., ... angekündigte Reform des IFG käme somit einer faktischen..., ...akzeptieren Sie nicht, dass das IFG von der Union zur Verhandlungsmasse...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Informationsfreiheitsgesetz und Umweltinformationsgesetz
Verhinderung der Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes und "Verschlankung" des Umweltinformationsgesetzes
- Bereitgestellt von: GRÜNE LIGA e.V. am 01.04.2025
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Adressatenkreis:
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01.04.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in der bisherigen Form..., ...Informationsfreiheitsgesetzes. Das IFG sichert uns allen seit ..., ...auf Platz 127 von 140. Das IFG ist somit keineswegs – ..., ...würde, dass – wie es das IFG garantiert – weiterhin ..., ... angekündigte Reform des IFG käme somit einer faktischen..., ...akzeptieren Sie nicht, dass das IFG von der Union zur Verhandlungsmasse...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Demokratiepolitische Vorschläge im Rahmen der Sondierungen und Koalitionsverhandlungen
Den verhandelnden Parteien wurden folgende Vorschläge unterbreitet: - Weiterentwicklung Wahlrecht durch Absenkung der Sperrklausel auf drei Prozent, Einführung Ersatz- und Proteststimme, offene Listenwahl, automatischer Versand der Briefwahlunterlagen - Einführung Volksbegehren, Volksentscheide, Referenden, Bürgerräte - vollwertiger Bundestagsausschuss für Demokratie und entsprechender Strukturen in der Exekutive - Bundestransparenzgesetz - Verbesserung der Gesetzgebung: Strategieprozesse, Kriterien der Zielerreichung, Evaluation u.a. - Digitalisierung (u.a. Gesetzgebungsplattform, legislative Fußspur, konsequente Umsetzung DSA) - Maßnahmen zum Schutz der Demokratie und ihrer Institutionen - Weiterentwicklung der demokratischen Prozesse in der EU mittels Bürgerkonvent
- Bereitgestellt von: Mehr Demokratie am 13.05.2025
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Adressatenkreis:
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01.04.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in der bisherigen Form..., ...Informationsfreiheitsgesetzes. Das IFG sichert uns allen seit ..., ...auf Platz 127 von 140. Das IFG ist somit keineswegs – ..., ...würde, dass – wie es das IFG garantiert – weiterhin ..., ... angekündigte Reform des IFG käme somit einer faktischen..., ...akzeptieren Sie nicht, dass das IFG von der Union zur Verhandlungsmasse...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Besserer Schutz von personenbezogenen Daten im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
Die Initiative zielt darauf ab, dass die laufende Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften den Schutz von personenbezogenen Daten bei Öffentlichkeitsbeteiligungen sowie gerichtlichen Entscheidungsverfahren im Rahmen von Infrastrukturprojekten besser berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 15.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...auf § 5 Abs. 3 und Abs. 4 IFG, der dringend einer Überarbeitung..., ...empfehlen, § 5 Abs. 3 und Abs. 4 IFG so anzupassen, dass personenbezogene..., ...Anpassungsplicht für das IFG folgt nach unserer rechtlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundestransparenzgesetz einführen
Als Teil des Bündnisses Transparenzgesetz fordert Transparency Deutschland die Einführung eines Bundestransparenzgesetzes in dieser Legislaturperiode. Das Bündnis hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der das bestehende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationgesetz (UIG) in einem fortschrittlichen Transparenzgesetz zusammenführen und viele Ansätze weiterentwickeln würde. Wir schlagen unter anderem die folgenden Neuerungen vor: ein möglichst weiter Anwendungsbereich, Vereinfachung der Gesetzeslage, aktive Informationspflicht, enge Fassung der Ausnahmen, Abwägungsklausel, Vorrang für Informationen, Bürgerfreundlichkeit, Rechtsschutz und Ombudsrolle.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
22.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von 2005 ablöst. Bereits..., ...seiner Einführung galt das IFG als unzureichend, und heute..., ...verfügbar, während das deutsche IFG durch seine Nachrangigkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
I. Benachteiligung von Schwerpunktpraxen wird abgelehnt. II. Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ wird unterstützt. III. Kritik am erweiterten Mitentscheidungsrecht der Landesbehörden IV. Repräsentation von MVZ in den KVen Es wird eine direkte Beteiligung der MVZ auf Geschäftsführungsebene gefordert, um ihre Interessen gleichberechtigt zu vertreten. V. Hinweise zu Begleitdebatten MVZ tragen seit ihrer Einführung 2004 entscheidend zur medizinischen Versorgung bei. Deswegen ist von einer weitergehenden Regulierung abzusehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 18.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
05.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... 8. 2022), nachfolgend „IfG-Gutachten“. 8) Bördner,..., ...Neubauer/Minartz/Niedermeier, IfG-Gutachten 2020, S.31. ..., ...Neubauer/Minartz/Niedermeier, IfG Gutachten 2020, S.13. ..., ...Neubauer/Minartz/Niedermeier, IfG-Gutachten 2020, S.14. ..., ...Neubauer/Minartz/Niedermeier, IfG-Gutachten 2020, S.14. ..., ...Neubauer/Minartz/Niedermeier, IfG-Gutachten 2020, S.14. ..., ...Mehrheit des für die Studie des IfG befragten ärztlichen Personals..., ...Neubauer/Minartz/Niedermeier, IfG-Gutachten 2020, S.49. ..., ...Neubauer/Minartz/Niedermeier, IfG Gutachten 2020, S.52. ..., ...Neubauer/Minartz/Niedermeier, IfG-Gutachten 2020, S.75. ..., ...Neubauer/Minartz/Niedermeier, IfG-Gutachten 2020, S.34. ..., ...Neubauer/Minartz/Niedermeier, IfG Gutachten 2020, S.33 f..., ...Neubauer/Minartz/Niedermeier, IfG-Gutachten 2020, S.62. ..., ...Neubauer/Minartz/Niedermeier, IfG-Gutachten 2020, S.63. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundestransparenzgesetz einführen
Als Teil des Bündnisses Transparenzgesetz fordert Transparency Deutschland die Einführung eines Bundestransparenzgesetzes in dieser Legislaturperiode. Das Bündnis hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der das bestehende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationgesetz (UIG) in einem fortschrittlichen Transparenzgesetz zusammenführen und viele Ansätze weiterentwickeln würde. Wir schlagen unter anderem die folgenden Neuerungen vor: ein möglichst weiter Anwendungsbereich, Vereinfachung der Gesetzeslage, aktive Informationspflicht, enge Fassung der Ausnahmen, Abwägungsklausel, Vorrang für Informationen, Bürgerfreundlichkeit, Rechtsschutz und Ombudsrolle.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 22.12.2024
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Adressatenkreis:
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04.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... um das völlig veraltete IFG abzulösen. International...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vermögenseinziehungsgesetz einführen
Die Einführung eines Vermögenseinziehungsgesetzes würde es dem Staat ermöglichen, von Amts wegen nach verdächtigen Vermögenswerten zu fahnden und diese sicherzustellen oder sogar einzuziehen, wenn ausreichend Hinweise dafür bestehen, dass die Vermögenswerte aus Straftaten stammen oder für Straftaten eingesetzt werden sollen. Dies würde erhebliche Fortschritte für die Bekämpfung von Geldwäsche sowie die Durchsetzung von Sanktionen, z.B. im Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, bedeuten.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von 2005 ablöst. Bereits..., ...seiner Einführung galt das IFG als unzureichend, und heute..., ...verfügbar, während das deutsche IFG durch seine Nachrangigkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Mitglieder der EU-Kommission und EU-Abgeordnete müssen nach jeweils eigenständigen Vorgaben ihre Vermögenverhältnisse deklarieren, um mögliche Interessenkonflikte transparent zu machen. Relevant sind hier insbesondere private Geschäftsbeziehungen, Firmenbeteiligungen und Verbindlichkeiten mit Bezug zu Partnern außerhalb der EU. Dies fordert Transparency entsprechend für Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, Abteilungsleitungen sowie Bundestagsabgeordnete gefordert. Sie sollten eine Vermögensabklärung mit Angaben zu ihren finanziellen und geschäftlichen Interessen einschl. Vermögenswerten und Verbindlichkeiten abgeben. Die Vermögenserklärung sollte ebenfalls Angaben zu den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten von Familienangehörigen enthalten.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
22.01.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von 2005 ablöst. Bereits..., ...seiner Einführung galt das IFG als unzureichend, und heute..., ...verfügbar, während das deutsche IFG durch seine Nachrangigkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Parteispenden ab 2.000 Euro transparent machen und auf 50.000 Euro pro Jahr deckeln
Transparency Deutschland fordert, dass die Namen von Spender:innen sowie Sponsoren ab 10.000 Euro pro Jahr unmittelbar veröffentlichen sind. Ab 2.000 Euro pro Jahr müssen die Namen von Spender:innen in den Rechenschaftsberichten genannt werden. Parteispenden sollten insgesamt nur bis zu einer Obergrenze von 50.000 Euro pro Jahr möglich sein. Unabhängig davon ist durch effektivere Überwachung sicherzustellen, dass die von den Parteien beauftragten Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ihren gesetzlichen Prüfungspflichten nach § 23 Abs. 2 ParteienG nachkommen. Transparency Deutschland setzt sich dafür ein, dass politische Akteure in regelmäßigen Abständen in einem Politikfinanzierungsbericht über das Gesamtvolumen ihrer staatlichen Finanzierung berichten.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9147
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes
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BT-Drs. 20/9147
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von 2005 ablöst. Bereits..., ...seiner Einführung galt das IFG als unzureichend, und heute..., ...verfügbar, während das deutsche IFG durch seine Nachrangigkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein vom Bundestag gewählter, unabhängiger Beauftragter soll die Einhaltung der Integritäts- und Lobbyregeln kontrollieren und darüber berichten. Die Stelle soll die Korrektheit der Angaben im Lobbyregister, im Lobby-Fußabdruck, bei der Parteienfinanzierung sowie von Abgeordneten zur Interessenoffenlegung und Nebentätigkeiten überprüfen und mögliche Verstöße gegen die Verhaltensregeln erfassen. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben soll die Stelle wirksame Sanktionen verhängen können. Die Stelle soll Bundestag und Öffentlichkeit regelmäßig über die Aktivitäten berichten. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, soll der/die Beauftragte eigene Ermittlungskompetenzen, Ressourcen und Mitarbeitende erhalten (ähnlich zu BfDI).
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von 2005 ablöst. Bereits..., ...seiner Einführung galt das IFG als unzureichend, und heute..., ...verfügbar, während das deutsche IFG durch seine Nachrangigkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Transparency Deutschland setzt sich für die Einführung eines Politikfinanzierungsberichts ein, der zeitnah alle relevanten finanziellen Informationen zu den Parteien sowie ihren Fraktionen und Stiftungen veröffentlicht. Dieser Bericht sollte maschinenlesbar sein und eine umfassende Aufklärung ermöglichen, sodass Bürger:innen und Medien diesen schnell nachvollziehen und auswerten können. Gerade in Wahljahren ist eine zeitnahe Veröffentlichung, wie sie in anderen westlichen Demokratien wie Großbritannien und den USA erfolgt, dringend erforderlich.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
22.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von 2005 ablöst. Bereits..., ...seiner Einführung galt das IFG als unzureichend, und heute..., ...verfügbar, während das deutsche IFG durch seine Nachrangigkeit...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundestransparenzgesetz einführen
Als Teil des Bündnisses Transparenzgesetz fordert Transparency Deutschland die Einführung eines Bundestransparenzgesetzes in dieser Legislaturperiode. Das Bündnis hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der das bestehende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationgesetz (UIG) in einem fortschrittlichen Transparenzgesetz zusammenführen und viele Ansätze weiterentwickeln würde. Wir schlagen unter anderem die folgenden Neuerungen vor: ein möglichst weiter Anwendungsbereich, Vereinfachung der Gesetzeslage, aktive Informationspflicht, enge Fassung der Ausnahmen, Abwägungsklausel, Vorrang für Informationen, Bürgerfreundlichkeit, Rechtsschutz und Ombudsrolle.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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10.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gesamteuropäischen Vergleich. Das IFG leidet an vielen bürgerfeindlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Parteienfinanzierung über Unterstützervereine ausschließen oder transparent machen
Derzeit besteht die Möglichkeit für Geldgeber von Parteien, anstelle einer Direktspende an eine Partei die Spende auch einem parteinahen Verein zukommen zu lassen, welcher wiederum diese Gelder kumuliert an die Partei spenden und damit u.a. den Wahlkampf finanzieren kann. Diese Umgehungsmöglichkeit der regulären Regelungen zur Parteienfinanzierung sollte verhindert oder in einer Form geregelt werden, durch die die Transparenz- und Rechenschaftsregeln für die Parteienfinanzierung auch bei einer solchen Konstellation Anwendung finden.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von 2005 ablöst. Bereits..., ...seiner Einführung galt das IFG als unzureichend, und heute..., ...verfügbar, während das deutsche IFG durch seine Nachrangigkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Richtlinie soll gemeinsame Standards für Transparenz und Rechenschaftspflicht für Interessenvertretungstätigkeiten in der EU einführen, die im Auftrag von Drittländern durchgeführt werden. Den Vorschlag der Kommission erachtet Transparency Deutschland für problematisch und fordert eine Erweiterung der Richtlinie, um insgesamt Mindeststandards für die Interessenvertretung in der EU zu schaffen. Wir plädieren dafür, dass die Bundesregierung sich entsprechend im EU-Rat einsetzt. Die Richtlinie droht das Lobbyregistergesetz in Bezug auf die Interessenvertretung für Drittländer zu verwässern, ein Bürokratiemonster zu werden und könnte Ländern wie bspw. Ungarn, in denen die Justiz und die Medien nicht frei sind, ermöglichen, noch härter gegen NGOs vorzugehen, die regierungskritisch sind.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 36/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Anforderungen im Binnenmarkt an die Transparenz der Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937
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BR-Drs. 36/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von 2005 ablöst. Bereits..., ...seiner Einführung galt das IFG als unzureichend, und heute..., ...verfügbar, während das deutsche IFG durch seine Nachrangigkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
In Deutschland fehlt es an Erkenntnissen, wie, mit welchen Mitteln und mit welchem Erfolg Russland, China und weitere autokratische Staaten die politische Willensbildung beeinflussen. Deshalb fordern wir nach dem Vorbild des Vereinigten Königreiches, Frankreichs und der Europäischen Union die Einsetzung einer Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages, um die Schlupflöcher, die von autokratischen Staaten z.B. mittels strategischer Korruption ausgenutzt werden, zu identifizieren. Daraus müssen Empfehlungen abgeleitet werden, welche Maßnahmen ergriffen und Gesetze eingeführt bzw. nachgeschärft werden müssen, um sich gegen illegitimie Einflussnahme und den Einsatz strategischer Korruption zu wappnen. Dies ist essentiell für unsere demokratischen und rechtsstaatlichen Institutionen.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von 2005 ablöst. Bereits..., ...seiner Einführung galt das IFG als unzureichend, und heute..., ...verfügbar, während das deutsche IFG durch seine Nachrangigkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 108e StGB zur Mandatsträgerbestechung als Reaktion auf die Maskenaffäre verbessern
Korruptionsskandale wie die Masken- und die Aserbaidschanaffäre haben die Schwachstellen des bisherigen Rechts zur Mandatsträgerbestechung offengelegt. Die entgeltliche Vertretung von Interessen ist zwar bereits nach geltendem Recht gemäß § 108e des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar, wenn sie „bei der Wahrnehmung des Mandats“ erfolgt. Tätigkeiten außerhalb der parlamentarischen Arbeit sind damit aber selbst dann nicht von § 108e StGB erfasst, wenn ein Mandatsträger dabei seine auf sein Mandat zurückgehenden Kontakte und Beziehungen ausnutzt. Die Neuregelung soll gerade dieses ebenfalls strafwürdige Verhalten erfassen und damit auch zur Erreichung des in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen festgelegten Nachhaltigkeitsziels der Bekämpfung von Korruption in allen Formen beitragen.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10376
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung
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BT-Drs. 20/10376
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von 2005 ablöst. Bereits..., ...seiner Einführung galt das IFG als unzureichend, und heute..., ...verfügbar, während das deutsche IFG durch seine Nachrangigkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundestransparenzgesetz einführen
Als Teil des Bündnisses Transparenzgesetz fordert Transparency Deutschland die Einführung eines Bundestransparenzgesetzes in dieser Legislaturperiode. Das Bündnis hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der das bestehende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationgesetz (UIG) in einem fortschrittlichen Transparenzgesetz zusammenführen und viele Ansätze weiterentwickeln würde. Wir schlagen unter anderem die folgenden Neuerungen vor: ein möglichst weiter Anwendungsbereich, Vereinfachung der Gesetzeslage, aktive Informationspflicht, enge Fassung der Ausnahmen, Abwägungsklausel, Vorrang für Informationen, Bürgerfreundlichkeit, Rechtsschutz und Ombudsrolle.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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16.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...weiter als der im bisherigen IFG verwendete Begriff. Auf..., ... Stelle im Vergleich zum IFG a.F. aus. Letztlich sind..., ...Gesetzentwurfes gegenüber IFG und UIG des Bundes ist,..., ...zum Teil bereits in § 11 IFG a.F. enthalten. Zu Nr...., ...enthält einen im Vergleich zum IFG deutlich schlankeren Katalog..., ...Vergleich zur Regelung im IFG deutliche Einschränkungen..., ...den Schutzstandard des § 4 IFG fort. § 16 gewährleistet..., ...Regelungsvorbild des § 4 IFG wird der informationspflichtigen..., ...Anlehnung an § 5 Abs. 3 und 4 IFG zusammen. Der Begriff der..., ...entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG fortgeführt. Absatz 2 benennt..., ... in Bezug auf § 6 Satz 2 IFG a.F. in der Rechtsprechung..., ...beinhaltet die auch schon in § 12 IFG a.F. verankerte Möglichkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Transparenzgesetzes
Weiterentwicklung der Informationsfreiheitsgesetze zu einem Bundestransparenzgesetz.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Recherche am 29.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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10.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...weiter als der im bisherigen IFG verwendete Begriff. Auf..., ... Stelle im Vergleich zum IFG a.F. aus. Letztlich sind..., ...Gesetzentwurfes gegenüber IFG und UIG des Bundes ist,..., ...zum Teil bereits in § 11 IFG a.F. enthalten. Zu Nr..., ...enthält einen im Vergleich zum IFG deutlich schlankeren Katalog..., ...Vergleich zur Regelung im IFG deutliche Ein- schränkungen..., ...den Schutzstandard des § 4 IFG fort. § 16 gewährleistet..., ...Regelungsvorbild des § 4 IFG wird der informationspflichtigen..., ...Anlehnung an § 5 Abs. 3 und 4 IFG zusammen. Der Begriff der..., ...entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG fortgeführt. Absatz ..., ... in Bezug auf § 6 Satz 2 IFG a.F. in der Rechtsprechung..., ...beinhaltet die auch schon in § 12 IFG a.F. verankerte Möglichkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung von strategischem Doppelausbau von Glasfasernetzen
Ein strategischer Doppelausbau von Glasfasernetzen durch das marktbeherrschende Unternehmen bremst den Glasfaserausbau und gefährdet die Glasfaser-Ziele der Bundesregierung. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, dass Legislative oder Exekutive wirksame Maßnahmen ergreifen den strategischen Doppelausbau von Glasfasernetzen durch das marktbeherrschende Unternehmen zu verhindern.
- Bereitgestellt von: BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. am 04.06.2025
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Adressatenkreis:
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21.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Der BREKO hatte dazu einen IFG-Antrag bei der Bundesnetzagentur...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung SVIKG-Gesetzentwurf um Transparenz, private Kapitalmobilisierung und Einbindung Akteure
Der Entwurf des SVIKG soll hinsichtlich einer klaren Zweckbestimmung zur strategischen Mobilisierung privaten Kapitals zur Zielerreichung verbessert werden. Der Gesetzentwurf soll durch eindeutige und kohärente methodische Grundlagen zur Klimaneutralitätsbewertung gestärkt werden. Die Lücken des Entwurfs im Bereich Governance und Einbindung von Akteuren zur Sicherung des Wirkungserfolgs sollen geschlossen werden. Der Gesetzentwurf ist nicht kohärent mit bestehenden Verpflichtungen etwa aus dem Klimaschutzgesetz, diese Widersprüche sollen geheilt werden.
- Bereitgestellt von: Made in Germany 2030 am 25.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einhalten der Anforderungen des IFG. § 10, Absatz 3 Das...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV regt an, in dem neu einzufügenden § 15 Abs. 4 Satz 1 WpHG-E (Artikel 1 RefE-AnlVerG) das Ermessen der BaFin („so kann sie dies“) zur Veröffentlichung der Eröffnung eines Prüfverfahrens einer Produktintervention in eine Verpflichtung („so hat sie dies“) zu ändern. Der DAV befürwortet die Löschung der Ausnahme des begrenzten Personenkreises in § 2 Abs. 1 Nr. 6 VermAnlG-E, fordert jedoch, in § 2 Abs. 1 Nr. 3a VermAnlG-E auch weiterhin die Voraussetzung von 20 Anteilen an der Vermögensanlage in der Vorschrift zu belassen. Der DAV regt an, dass ein Unterlassen eines Hinweises nach § 2 Abs. 2 Satz 1 VermAnlG als Ordnungswidrigkeit in den Katalog des § 29 Abs. 1 VermAnlG als neue Nr. 1 aufgenommen und mit einem Bußgeld in Höhe bis zu EUR 100.000 in § 29 Abs. 3 VermAnlG versehen wird.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 06.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationsfreiheitsgesetz („IFG“). Aufgrund der Dauer und..., ...Informationsbeschaffung nach dem IFG der leitende Beamte der...
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Zu Regelungsvorhaben: