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15 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"CO2KostAufG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (15)

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      ...Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG) für Wärmelieferungen..., ...nicht nur entgegen § 3 CO2KostAufG keine Daten zur Aufteilung..., ...vermerkt ist. § 3 des CO2KostAufG "§ 3 Informationspflicht..., ...gesetzliche Regelung zum CO2KostAufG oder aber die Umsetzung..., ...Verpflichtungen aus § 3 CO2KostAufG nicht einhalten, nicht..., ...Gesetzgeber auf, dass CO2KostAufG mit entsprechenden ...
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      ...Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Das CO2KostAufG ist..., ...umgehenden Änderung des CO2KostAufG im Zuge der TEHG-Novelle..., ...von § 4 Abs. 1 lit. 2 CO2KostAufG für das Jahr 2026 entsprechen..., ...Anmerkungen zur Anpassung des CO2KostAufG Das CO2KostAufG ist..., ...Gelegenheit, auch am CO2KostAufG Anpassungen vorzunehmen..., ...Problembeschreibung Gemäß § 3 CO2KostAufG sind Wärmelieferanten..., ...Brennstoffemissionen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 CO2KostAufG) und den heizwertbezogenen..., ...Emissionsfaktor (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 CO2KostAufG) der Wärmelieferung..., ... 2 S. 1 und 3 Abs. 3 CO2KostAufG der Zeitpunkt der Lieferung..., ... (§ 3 Abs. 4 Nr. 4 b CO2KostAufG). Dieser ist jedoch..., ...jeden Jahres – die vom CO2KostAufG geforderten Emissionsdaten..., ...sich dadurch, dass im CO2KostAufG mit der finnischen ..., ...ist (§ 3 Abs. 4 Nr. 2 CO2KostAufG). In Energiebedarfsausweisen..., ...der AGFW daher auch im CO2KostAufG die Carnot-Methode ..., ...gesetzlichen Änderung, da das CO2KostAufG zwingend auf die Daten..., ...nach § 2 Abs. 3 S. 2 CO2KostAufG erweitert werden. Diese sieht vor, dass das CO2KostAufG nicht für Wärmelieferungen..., ...der Anreizwirkung des CO2KostAufG bisherige Fernwärmekunden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der europäische Emissionshandel stellt ein wichtiges Element zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele dar. Die mit der Novellierung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes (TEHG) verfolgten Maßnahmen sind notwendige Bedingungen, um die nächsten Meilensteine für die nächste Phase der Energiewende und der Dekarbonisierung der Energieversorgung zu erreichen. Mit der Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes und dem Positionspapier zur Anpassung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes zeigt der BDEW konkreten Änderungsbedarf bei der TEHG-Novelle auf.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 13.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 14.08.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...vom 5. Dezember 2022 (CO2KostAufG) sieht für Wohngebäude..., ...Mieter aufzuteilen. Das CO2KostAufG richtet sich primär..., ...einheitlichen Vorgaben des CO2KostAufG erfolgen muss. Der..., ...Wärmeversorgung in das CO2KostAufG mit aufzunehmen. Das..., ...Richtung. Das aktuelle CO2KostAufG passt zu dieser Zielrichtung..., ...Erfüllung der Pflichten des CO2KostAufG für die Wärmelieferanten..., ...bei der Umsetzung des CO2KostAufG auf. Es besteht erheblicher..., ...Anwendungsbereich des CO2KostAufG herauszunehmen. Vorschläge..., ...Anwendungsbereich des CO2KostAufG unterfallen, sind aus..., ...Mieter vorzunehmen. Das CO2KostAufG sollte wie folgt geändert..., ...einheitlichen Vollzug des CO2KostAufG zu erreichen, sollten..., ...und Standardwerte des CO2KostAufG vorzunehmen. Die Ergebnisse...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der europäische Emissionshandel stellt ein wichtiges Element zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele dar. Die mit der Novellierung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes (TEHG) verfolgten Maßnahmen sind notwendige Bedingungen, um die nächsten Meilensteine für die nächste Phase der Energiewende und der Dekarbonisierung der Energieversorgung zu erreichen. Mit der Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes und dem Positionspapier zur Anpassung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes zeigt der BDEW konkreten Änderungsbedarf bei der TEHG-Novelle auf.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...vom 5. Dezember 2022 (CO2KostAufG) sieht für Wohngebäude..., ...Mieter aufzuteilen. Das CO2KostAufG richtet sich primär..., ...einheitlichen Vorgaben des CO2KostAufG erfolgen muss. Der..., ...Wärmeversorgung in das CO2KostAufG mit aufzunehmen. Das..., ...Richtung. Das aktuelle CO2KostAufG passt zu dieser Zielrichtung..., ...Erfüllung der Pflichten des CO2KostAufG für die Wärmelieferanten..., ...bei der Umsetzung des CO2KostAufG auf. Es besteht erheblicher..., ...Anwendungsbereich des CO2KostAufG herauszunehmen. Vorschläge..., ...Anwendungsbereich des CO2KostAufG unterfallen, sind aus..., ...Mieter vorzunehmen. Das CO2KostAufG sollte wie folgt geändert..., ...einheitlichen Vollzug des CO2KostAufG zu erreichen, sollten..., ...und Standardwerte des CO2KostAufG vorzunehmen. Die Ergebnisse...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der europäische Emissionshandel stellt ein wichtiges Element zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele dar. Die mit der Novellierung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes (TEHG) verfolgten Maßnahmen sind notwendige Bedingungen, um die nächsten Meilensteine für die nächste Phase der Energiewende und der Dekarbonisierung der Energieversorgung zu erreichen. Mit der Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes und dem Positionspapier zur Anpassung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes zeigt der BDEW konkreten Änderungsbedarf bei der TEHG-Novelle auf.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) ....................., ...Kostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) › Der BDEW schlägt..., ... 3 eine Änderung des CO2KostAufG in das Artikelgesetz..., ...BDEW zur Änderung des CO2KostAufG im Hinblick auf die..., ...Anwendungsbereich des CO2KostAufG herauszunehmen. Stellungnahme..., ...Kostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) Der BDEW schlägt ..., ...vom 5. Dezember 2022 (CO2KostAufG) eine Reihe von Änderungen vorzusehen. Das CO2KostAufG richtet sich primär..., ...bei der Umsetzung des CO2KostAufG auf. Aufgrund der ..., ...Anwendungsbereich des CO2KostAufG herauszunehmen. Sofern..., ...Anwendungsbereich des CO2KostAufG unterfallen soll, enthält...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der EU-Emissionshandel soll ab 2027 auch für den Gebäudebereich gelten. Das Heizen mit fossiler Energie dürfte spätestens ab diesem Zeitpunkt signifikant teurer werden. Die Aktivitäten des BuVEG zielen darauf ab, aufzuzeigen, welche Kostenszenarien im Rahmen des ETS2 zu erwarten sind und auf welche Weise sich Eigentümer - aber auch politische Entscheidungsträger - auf den ETS2 vorbereiten können, beispielsweise durch das Forcieren von Maßnahmen zur Energieeffizienz.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BUVEG) e.V. am 23.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Adressatenkreis:
      • 01.10.2024

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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      ...CO2 Zusatzkosten nach CO2KostAufG 20 6 Generelle Optionen..., ...Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) (Bundesministerium..., ...auszugehen, dass das CO2KostAufG vom BEHG auf den ..., ...oben) sowie die für das CO2KostAufG maßgebli chen Emissionen..., ... bedeutet, dass nach CO2KostAufG der Vermieter mindes..., ...tragen hat, ist nach CO2KostAufG abhängig von der spezifischen..., ...CO2-Zusatzkosten nach CO2KostAufG: Anteil des Vermie ..., ...tragen hat, ist nach CO2KostAufG abhängig von der spezifischen..., ...Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG. Online verfügbar unter..., ...www.gesetze-im internet.de/co2kostaufg/CO2KostAufG.pdf, zuletzt...
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      ...Finnische Methode im CO2KostAufG. Methodenbedingt führt..., ...Gleiches gilt wegen § 3 CO2KostAufG. Danach haben Wärmelieferanten..., ... Abs. 4 Nr. 4 lit. a CO2KostAufG). Diese Daten werden..., ...festgehalten werden, ist § 3 CO2KostAufG zwingend anzupassen...
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      ...Vermietern und Mietenden (CO2KostAufG). Der Gesetzgeber sollte...
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      ... Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) festgelegt und gelten..., ...Verpflichtungen aus dem CO2KostAufG zu belassen und in ...
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      ...Datengrundlage die nach dem CO2KostAufG geforderten Informationen..., ...Kohlendi-oxidkosten (CO2KostAufG) dazu, dass der Fernwärmeversorger..., ...In-formationspflichten nach § 3 (4) CO2KostAufG und dem Umstand, dass..., ...eines Jahres vor, wie im CO2KostAufG benannt. Darauf aufbauend..., ...möglich, die nach dem CO2KostAufG geforderten Informa-tionen..., ...eine Novellierung des CO2KostAufG, welche aktuell nicht...
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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Datengrundlage die nach dem CO2KostAufG geforderten Informationen..., ...Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) dazu, dass der Fernwärmeversorger..., ...Informationspflichten nach § 3 Abs. 4 CO2KostAufG und dem Umstand, dass..., ...eines Jahres vor, wie im CO2KostAufG benannt. Darauf aufbauend..., ...möglich, die nach dem CO2KostAufG geforderten Informationen..., ...eine Novellierung des CO2KostAufG, welche aktuell nicht...
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      ... Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) festgelegt und gelten..., ...Verpflichtungen aus dem CO2KostAufG zu belassen und in ...
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      ... Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) festgelegt und gelten..., ...Verpflichtungen aus dem CO2KostAufG zu belassen und in ...
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      ... Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) festgelegt und gelten..., ...Verpflichtungen aus dem CO2KostAufG zu belassen und in ...
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