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15 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"CO2KostAufG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (15)
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Gesetz muss mit Maßnahmen versehen werden, die die Lieferanten dazu zwingen ihrer Informationspflicht gegenüber den Eigentümergemeinschaften nachzukommen und nicht die Immobilienverwalter doppelt belastet werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. am 25.04.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/3172
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG)
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BT-Drs. 20/3172
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG) für Wärmelieferungen..., ...nicht nur entgegen § 3 CO2KostAufG keine Daten zur Aufteilung..., ...vermerkt ist. § 3 des CO2KostAufG "§ 3 Informationspflicht..., ...gesetzliche Regelung zum CO2KostAufG oder aber die Umsetzung..., ...Verpflichtungen aus § 3 CO2KostAufG nicht einhalten, nicht..., ...Gesetzgeber auf, dass CO2KostAufG mit entsprechenden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG)
Regelungen zur Einbeziehung von Abfallverbrennungsanlagen; Anpassung der TEHG-Fristen an bestehende Vorgaben; Festlegung von Fristen; Regelungen zur Veräußerung von Emissionszertifikaten BEHG/ETS2; Zusätzliche Anmerkungen zur Anpassung des CO2KostAufG
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 15.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.08.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Das CO2KostAufG ist..., ...umgehenden Änderung des CO2KostAufG im Zuge der TEHG-Novelle..., ...von § 4 Abs. 1 lit. 2 CO2KostAufG für das Jahr 2026 entsprechen..., ...Anmerkungen zur Anpassung des CO2KostAufG Das CO2KostAufG ist..., ...Gelegenheit, auch am CO2KostAufG Anpassungen vorzunehmen..., ...Problembeschreibung Gemäß § 3 CO2KostAufG sind Wärmelieferanten..., ...Brennstoffemissionen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 CO2KostAufG) und den heizwertbezogenen..., ...Emissionsfaktor (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 CO2KostAufG) der Wärmelieferung..., ... 2 S. 1 und 3 Abs. 3 CO2KostAufG der Zeitpunkt der Lieferung..., ... (§ 3 Abs. 4 Nr. 4 b CO2KostAufG). Dieser ist jedoch..., ...jeden Jahres – die vom CO2KostAufG geforderten Emissionsdaten..., ...sich dadurch, dass im CO2KostAufG mit der finnischen ..., ...ist (§ 3 Abs. 4 Nr. 2 CO2KostAufG). In Energiebedarfsausweisen..., ...der AGFW daher auch im CO2KostAufG die Carnot-Methode ..., ...gesetzlichen Änderung, da das CO2KostAufG zwingend auf die Daten..., ...nach § 2 Abs. 3 S. 2 CO2KostAufG erweitert werden. Diese sieht vor, dass das CO2KostAufG nicht für Wärmelieferungen..., ...der Anreizwirkung des CO2KostAufG bisherige Fernwärmekunden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsbedarf bei der TEHG-Novelle
Der europäische Emissionshandel stellt ein wichtiges Element zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele dar. Die mit der Novellierung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes (TEHG) verfolgten Maßnahmen sind notwendige Bedingungen, um die nächsten Meilensteine für die nächste Phase der Energiewende und der Dekarbonisierung der Energieversorgung zu erreichen. Mit der Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes und dem Positionspapier zur Anpassung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes zeigt der BDEW konkreten Änderungsbedarf bei der TEHG-Novelle auf.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 13.09.2024
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Adressatenkreis:
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14.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vom 5. Dezember 2022 (CO2KostAufG) sieht für Wohngebäude..., ...Mieter aufzuteilen. Das CO2KostAufG richtet sich primär..., ...einheitlichen Vorgaben des CO2KostAufG erfolgen muss. Der..., ...Wärmeversorgung in das CO2KostAufG mit aufzunehmen. Das..., ...Richtung. Das aktuelle CO2KostAufG passt zu dieser Zielrichtung..., ...Erfüllung der Pflichten des CO2KostAufG für die Wärmelieferanten..., ...bei der Umsetzung des CO2KostAufG auf. Es besteht erheblicher..., ...Anwendungsbereich des CO2KostAufG herauszunehmen. Vorschläge..., ...Anwendungsbereich des CO2KostAufG unterfallen, sind aus..., ...Mieter vorzunehmen. Das CO2KostAufG sollte wie folgt geändert..., ...einheitlichen Vollzug des CO2KostAufG zu erreichen, sollten..., ...und Standardwerte des CO2KostAufG vorzunehmen. Die Ergebnisse...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsbedarf bei der TEHG-Novelle
Der europäische Emissionshandel stellt ein wichtiges Element zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele dar. Die mit der Novellierung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes (TEHG) verfolgten Maßnahmen sind notwendige Bedingungen, um die nächsten Meilensteine für die nächste Phase der Energiewende und der Dekarbonisierung der Energieversorgung zu erreichen. Mit der Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes und dem Positionspapier zur Anpassung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes zeigt der BDEW konkreten Änderungsbedarf bei der TEHG-Novelle auf.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
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Adressatenkreis:
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21.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vom 5. Dezember 2022 (CO2KostAufG) sieht für Wohngebäude..., ...Mieter aufzuteilen. Das CO2KostAufG richtet sich primär..., ...einheitlichen Vorgaben des CO2KostAufG erfolgen muss. Der..., ...Wärmeversorgung in das CO2KostAufG mit aufzunehmen. Das..., ...Richtung. Das aktuelle CO2KostAufG passt zu dieser Zielrichtung..., ...Erfüllung der Pflichten des CO2KostAufG für die Wärmelieferanten..., ...bei der Umsetzung des CO2KostAufG auf. Es besteht erheblicher..., ...Anwendungsbereich des CO2KostAufG herauszunehmen. Vorschläge..., ...Anwendungsbereich des CO2KostAufG unterfallen, sind aus..., ...Mieter vorzunehmen. Das CO2KostAufG sollte wie folgt geändert..., ...einheitlichen Vollzug des CO2KostAufG zu erreichen, sollten..., ...und Standardwerte des CO2KostAufG vorzunehmen. Die Ergebnisse...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsbedarf bei der TEHG-Novelle
Der europäische Emissionshandel stellt ein wichtiges Element zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele dar. Die mit der Novellierung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes (TEHG) verfolgten Maßnahmen sind notwendige Bedingungen, um die nächsten Meilensteine für die nächste Phase der Energiewende und der Dekarbonisierung der Energieversorgung zu erreichen. Mit der Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes und dem Positionspapier zur Anpassung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes zeigt der BDEW konkreten Änderungsbedarf bei der TEHG-Novelle auf.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
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Adressatenkreis:
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21.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) ....................., ...Kostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) › Der BDEW schlägt..., ... 3 eine Änderung des CO2KostAufG in das Artikelgesetz..., ...BDEW zur Änderung des CO2KostAufG im Hinblick auf die..., ...Anwendungsbereich des CO2KostAufG herauszunehmen. Stellungnahme..., ...Kostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) Der BDEW schlägt ..., ...vom 5. Dezember 2022 (CO2KostAufG) eine Reihe von Änderungen vorzusehen. Das CO2KostAufG richtet sich primär..., ...bei der Umsetzung des CO2KostAufG auf. Aufgrund der ..., ...Anwendungsbereich des CO2KostAufG herauszunehmen. Sofern..., ...Anwendungsbereich des CO2KostAufG unterfallen soll, enthält...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der EU-Emissionshandel soll ab 2027 auch für den Gebäudebereich gelten. Das Heizen mit fossiler Energie dürfte spätestens ab diesem Zeitpunkt signifikant teurer werden. Die Aktivitäten des BuVEG zielen darauf ab, aufzuzeigen, welche Kostenszenarien im Rahmen des ETS2 zu erwarten sind und auf welche Weise sich Eigentümer - aber auch politische Entscheidungsträger - auf den ETS2 vorbereiten können, beispielsweise durch das Forcieren von Maßnahmen zur Energieeffizienz.
- Bereitgestellt von: Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BUVEG) e.V. am 23.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...CO2 Zusatzkosten nach CO2KostAufG 20 6 Generelle Optionen..., ...Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) (Bundesministerium..., ...auszugehen, dass das CO2KostAufG vom BEHG auf den ..., ...oben) sowie die für das CO2KostAufG maßgebli chen Emissionen..., ... bedeutet, dass nach CO2KostAufG der Vermieter mindes..., ...tragen hat, ist nach CO2KostAufG abhängig von der spezifischen..., ...CO2-Zusatzkosten nach CO2KostAufG: Anteil des Vermie ..., ...tragen hat, ist nach CO2KostAufG abhängig von der spezifischen..., ...Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG. Online verfügbar unter..., ...www.gesetze-im internet.de/co2kostaufg/CO2KostAufG.pdf, zuletzt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau und die Transformation der Fernwärme
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 15.10.2024
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Adressatenkreis:
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20.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Finnische Methode im CO2KostAufG. Methodenbedingt führt..., ...Gleiches gilt wegen § 3 CO2KostAufG. Danach haben Wärmelieferanten..., ... Abs. 4 Nr. 4 lit. a CO2KostAufG). Diese Daten werden..., ...festgehalten werden, ist § 3 CO2KostAufG zwingend anzupassen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
23.) Elektrifizierung des Wärmesektors durch Hochlauf der Wärmepumpentechnologie vorantreiben
Die Elektrifizierung ist der Schlüssel für eine sichere und kostengünstige Energiewende im Wärmesektor. Neben dem Ausstieg aus Öl und Gas ermöglicht sie ein hohes Maß an Flexibilität im Stromsystem. Bei einem wachsenden Anteil an Photovoltaik und Windenergie werden flexible Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen immer wichtiger, um den Strombedarf zuverlässig zu decken und die Stromkosten für alle zu senken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 30.01.2025
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Adressatenkreis:
-
20.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vermietern und Mietenden (CO2KostAufG). Der Gesetzgeber sollte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie eingrenzen in AVBFernwärme
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 26.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) festgelegt und gelten..., ...Verpflichtungen aus dem CO2KostAufG zu belassen und in ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Planungs- und Investitionssicherheit in der Fernwärmeversorgung
Die angekündigte Novellierung stellt eine gute Gelegenheit dar, um die für den Klimaschutz erforderliche Planungs- und Investitionssicherheit zu stärken. Weil durch die sukzessive Umstellung des Erzeugungsund Brennstoffmixes in der Fernwärme nun häufiger die Notwendigkeit bestehen wird, die Preisänderungsklauseln an die jeweils neue Situation anzupassen, sollte das Novellierungsverfahren genutzt werden, um die Änderung einer Preisanpassungsklausel für sämtliche Fälle, in denen die Änderung einer unwirksam gewordenen Klausel notwendig ist, durch öffentliche Bekanntgabe rechtssicher (wieder) zu ermöglichen. Darüber hinaus sollten kundenseitige Vertragsanpassungsrechte europarechtlich konform ausgestaltet werden
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 21.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Datengrundlage die nach dem CO2KostAufG geforderten Informationen..., ...Kohlendi-oxidkosten (CO2KostAufG) dazu, dass der Fernwärmeversorger..., ...In-formationspflichten nach § 3 (4) CO2KostAufG und dem Umstand, dass..., ...eines Jahres vor, wie im CO2KostAufG benannt. Darauf aufbauend..., ...möglich, die nach dem CO2KostAufG geforderten Informa-tionen..., ...eine Novellierung des CO2KostAufG, welche aktuell nicht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Planungs- und Investitionssicherheit in der Fernwärmeversorgung
Die angekündigte Novellierung stellt eine gute Gelegenheit dar, um die für den Klimaschutz erforderliche Planungs- und Investitionssicherheit zu stärken. Weil durch die sukzessive Umstellung des Erzeugungsund Brennstoffmixes in der Fernwärme nun häufiger die Notwendigkeit bestehen wird, die Preisänderungsklauseln an die jeweils neue Situation anzupassen, sollte das Novellierungsverfahren genutzt werden, um die Änderung einer Preisanpassungsklausel für sämtliche Fälle, in denen die Änderung einer unwirksam gewordenen Klausel notwendig ist, durch öffentliche Bekanntgabe rechtssicher (wieder) zu ermöglichen. Darüber hinaus sollten kundenseitige Vertragsanpassungsrechte europarechtlich konform ausgestaltet werden
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 21.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Datengrundlage die nach dem CO2KostAufG geforderten Informationen..., ...Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) dazu, dass der Fernwärmeversorger..., ...Informationspflichten nach § 3 Abs. 4 CO2KostAufG und dem Umstand, dass..., ...eines Jahres vor, wie im CO2KostAufG benannt. Darauf aufbauend..., ...möglich, die nach dem CO2KostAufG geforderten Informationen..., ...eine Novellierung des CO2KostAufG, welche aktuell nicht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie eingrenzen in AVBFernwärme
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) festgelegt und gelten..., ...Verpflichtungen aus dem CO2KostAufG zu belassen und in ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie eingrenzen in AVBFernwärme
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) festgelegt und gelten..., ...Verpflichtungen aus dem CO2KostAufG zu belassen und in ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie eingrenzen in AVBFernwärmeVO
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 06.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) festgelegt und gelten..., ...Verpflichtungen aus dem CO2KostAufG zu belassen und in ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Korrektur fehlerhafter Werte für Flüssiggas in der EBeV 2030
Anpassung der fehlerhaft berechneten Emissionsfaktoren für Flüssiggas (LPG) zu Heizzwecken und der Dichte von Biopropan in der EBeV 2030 an die tatsächlichen physikalischen Werte zur Einhaltung der Vorgaben gem. CO2KostAufG.
- Bereitgestellt von: Primagas Energie GmbH am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
-
19.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: