Regelungsvorhaben
Änderungen des GEG, GModG, Co2KostAufG, BGB
Angegeben von:
Wohnen im Eigentum e.V. (R001042)
am
18.05.2026
Beschreibung:
Positiv: Grundsatz der Technologieoffenheit + Verlängerung Innovationsklausel + digitale Energieausweise.
Kritik: fehlende Klarheit der Rahmenbedingungen zu Verfügbarkeit und Kosten biogener Brennstoffe.
Ablehnung: Wegfall der verpflichtenden Verbraucherinformation bei Einau fossiler Heizungen.
Ablehnung: Hälftige Übernahme der Netzenzgelte, CO2-Kosten und Mehrkosten durch Biotreppe durch Vermietende; insbesondere bei Vermietung in GdWE.
Kritik: Änderung des BGB – Erschwernis der Modernisierungsmieterhöhung bei Einbau fossiler Heizungen in GdWE.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Ände rung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich Datum des Referentenentwurfs: 05.05.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.05.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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