Regelungsvorhaben
Suchmasken
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (16)
-
- Angegeben von: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Einfachere Berechnung und gerechtere Verteilung der CO²-Kosten. Bisher ist die Berechnung nicht transparent, die Berechnung ist mit größten Schwierigkeiten verbunden: insbesondere im Bereich der Fernwärme.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. am 25.04.2024
- Beschreibung: Das Gesetz muss mit Maßnahmen versehen werden, die die Lieferanten dazu zwingen ihrer Informationspflicht gegenüber den Eigentümergemeinschaften nachzukommen und nicht die Immobilienverwalter doppelt belastet werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/3172
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG)
-
BT-Drs. 20/3172
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG) für Wärmelieferungen..., ...nicht nur entgegen § 3 CO2KostAufG keine Daten zur Aufteilung..., ...vermerkt ist. § 3 des CO2KostAufG "§ 3 Informationspflicht..., ...gesetzliche Regelung zum CO2KostAufG oder aber die Umsetzung..., ...Verpflichtungen aus § 3 CO2KostAufG nicht einhalten, nicht..., ...Gesetzgeber auf, dass CO2KostAufG mit entsprechenden ...
-
- Angegeben von: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Verteilung der CO²-Kosten ist intransparent. Berechnung sollte einfacher sein. Besonders betroffen ist die Berechnung Verteilung der CO²-Kosten in der Fernwärme
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 15.10.2024
- Beschreibung: Regelungen zur Einbeziehung von Abfallverbrennungsanlagen; Anpassung der TEHG-Fristen an bestehende Vorgaben; Festlegung von Fristen; Regelungen zur Veräußerung von Emissionszertifikaten BEHG/ETS2; Zusätzliche Anmerkungen zur Anpassung des CO2KostAufG
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Das CO2KostAufG ist..., ...umgehenden Änderung des CO2KostAufG im Zuge der TEHG-Novelle..., ...von § 4 Abs. 1 lit. 2 CO2KostAufG für das Jahr 2026 entsprechen..., ...Anmerkungen zur Anpassung des CO2KostAufG Das CO2KostAufG ist..., ...Gelegenheit, auch am CO2KostAufG Anpassungen vorzunehmen..., ...Problembeschreibung Gemäß § 3 CO2KostAufG sind Wärmelieferanten..., ...Brennstoffemissionen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 CO2KostAufG) und den heizwertbezogenen..., ...Emissionsfaktor (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 CO2KostAufG) der Wärmelieferung..., ... 2 S. 1 und 3 Abs. 3 CO2KostAufG der Zeitpunkt der Lieferung..., ... (§ 3 Abs. 4 Nr. 4 b CO2KostAufG). Dieser ist jedoch..., ...jeden Jahres – die vom CO2KostAufG geforderten Emissionsdaten..., ...sich dadurch, dass im CO2KostAufG mit der finnischen ..., ...ist (§ 3 Abs. 4 Nr. 2 CO2KostAufG). In Energiebedarfsausweisen..., ...der AGFW daher auch im CO2KostAufG die Carnot-Methode ..., ...gesetzlichen Änderung, da das CO2KostAufG zwingend auf die Daten..., ...nach § 2 Abs. 3 S. 2 CO2KostAufG erweitert werden. Diese sieht vor, dass das CO2KostAufG nicht für Wärmelieferungen..., ...der Anreizwirkung des CO2KostAufG bisherige Fernwärmekunden...
-
- Angegeben von: Primagas Energie GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Anpassung der fehlerhaft berechneten Emissionsfaktoren für Flüssiggas (LPG) zu Heizzwecken und der Dichte von Biopropan in der EBeV 2030 an die tatsächlichen physikalischen Werte zur Einhaltung der Vorgaben gem. CO2KostAufG.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Wir möchten erzielen, dass nur diejenigen Kosten der CO2-Emissionen der Heizkostenabrechnung und CO2-Kostenaufteilung zugrundegelegt werden, die auch tatsächlich angefallen sind. Kostenfreie Emissionszertifikate der Versorger sollten bei der CO2-Kostenaufteilung herausgerechnet werden. Auch vor Inkrafttreten des CO2KostAufG bestehende Fernwärmeanschlüsse sollten von der Kostenaufteilung ausgenommen werden. Schließlich sollten auch Baudenkmäler ausgenommen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: GermanZero e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die CO2-Kosten, die sich aus dem energetischen Zustand eines Gebäudes ableiten lassen, sollen vollständig auf Vermietende umgelegt werden
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 580/22
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG)
-
BR-Drs. 580/22
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
- Beschreibung: Der europäische Emissionshandel stellt ein wichtiges Element zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele dar. Die mit der Novellierung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes (TEHG) verfolgten Maßnahmen sind notwendige Bedingungen, um die nächsten Meilensteine für die nächste Phase der Energiewende und der Dekarbonisierung der Energieversorgung zu erreichen. Mit der Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes und dem Positionspapier zur Anpassung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes zeigt der BDEW konkreten Änderungsbedarf bei der TEHG-Novelle auf.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) ....................., ...Kostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) › Der BDEW schlägt..., ... 3 eine Änderung des CO2KostAufG in das Artikelgesetz..., ...BDEW zur Änderung des CO2KostAufG im Hinblick auf die..., ...Kostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) Der BDEW schlägt ..., ...vom 5. Dezember 2022 (CO2KostAufG) eine Reihe von Änderungen vorzusehen. Das CO2KostAufG richtet sich primär..., ...bei der Umsetzung des CO2KostAufG auf. Aufgrund der ..., ...Anwendungsbereich des CO2KostAufG herauszunehmen. Sofern..., ...Anwendungsbereich des CO2KostAufG unterfallen soll, enthält..., ...vom 5. Dezember 2022 (CO2KostAufG) sieht für Wohngebäude..., ...Mieter aufzuteilen. Das CO2KostAufG richtet sich primär..., ...einheitlichen Vorgaben des CO2KostAufG erfolgen muss. Der..., ...Wärmeversorgung in das CO2KostAufG mit aufzunehmen. Das..., ...Anwendungsbereich des CO2KostAufG unterfallen, sind aus..., ...vom 5. Dezember 2022 (CO2KostAufG) sieht für Wohngebäude..., ...Mieter aufzuteilen. Das CO2KostAufG richtet sich primär..., ...einheitlichen Vorgaben des CO2KostAufG erfolgen muss. Der..., ...Wärmeversorgung in das CO2KostAufG mit aufzunehmen. Das..., ...Anwendungsbereich des CO2KostAufG unterfallen, sind aus...
-
- Angegeben von: Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BUVEG) e.V. am 19.12.2024
- Beschreibung: Der EU-Emissionshandel soll ab 2027 auch für den Gebäudebereich gelten. Das Heizen mit fossiler Energie dürfte spätestens ab diesem Zeitpunkt signifikant teurer werden. Die Aktivitäten des BuVEG zielen darauf ab, aufzuzeigen, welche Kostenszenarien im Rahmen des ETS2 zu erwarten sind und auf welche Weise sich Eigentümer - aber auch politische Entscheidungsträger - auf den ETS2 vorbereiten können, beispielsweise durch das Forcieren von Maßnahmen zur Energieeffizienz.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...CO2 Zusatzkosten nach CO2KostAufG 20 6 Generelle Optionen..., ...Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) (Bundesministerium..., ...auszugehen, dass das CO2KostAufG vom BEHG auf den ..., ...oben) sowie die für das CO2KostAufG maßgebli chen Emissionen..., ... bedeutet, dass nach CO2KostAufG der Vermieter mindes..., ...tragen hat, ist nach CO2KostAufG abhängig von der spezifischen..., ...CO2-Zusatzkosten nach CO2KostAufG: Anteil des Vermie ..., ...tragen hat, ist nach CO2KostAufG abhängig von der spezifischen..., ...Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG. Online verfügbar unter..., ...www.gesetze-im internet.de/co2kostaufg/CO2KostAufG.pdf, zuletzt...
-
- Angegeben von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Erhalt der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau und die Transformation der Fernwärme
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Finnische Methode im CO2KostAufG. Methodenbedingt führt..., ...Gleiches gilt wegen § 3 CO2KostAufG. Danach haben Wärmelieferanten..., ... Abs. 4 Nr. 4 lit. a CO2KostAufG). Diese Daten werden..., ...festgehalten werden, ist § 3 CO2KostAufG zwingend anzupassen...
-
- Angegeben von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Umsetzung/Anwendung des Gesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Elektrifizierung ist der Schlüssel für eine sichere und kostengünstige Energiewende im Wärmesektor. Neben dem Ausstieg aus Öl und Gas ermöglicht sie ein hohes Maß an Flexibilität im Stromsystem. Bei einem wachsenden Anteil an Photovoltaik und Windenergie werden flexible Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen immer wichtiger, um den Strombedarf zuverlässig zu decken und die Stromkosten für alle zu senken.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vermietern und Mietenden (CO2KostAufG). Der Gesetzgeber sollte...
-
- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die angekündigte Novellierung stellt eine gute Gelegenheit dar, um die für den Klimaschutz erforderliche Planungs- und Investitionssicherheit zu stärken. Weil durch die sukzessive Umstellung des Erzeugungsund Brennstoffmixes in der Fernwärme nun häufiger die Notwendigkeit bestehen wird, die Preisänderungsklauseln an die jeweils neue Situation anzupassen, sollte das Novellierungsverfahren genutzt werden, um die Änderung einer Preisanpassungsklausel für sämtliche Fälle, in denen die Änderung einer unwirksam gewordenen Klausel notwendig ist, durch öffentliche Bekanntgabe rechtssicher (wieder) zu ermöglichen. Darüber hinaus sollten kundenseitige Vertragsanpassungsrechte europarechtlich konform ausgestaltet werden
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Datengrundlage die nach dem CO2KostAufG geforderten Informationen..., ...Kohlendi-oxidkosten (CO2KostAufG) dazu, dass der Fernwärmeversorger..., ...In-formationspflichten nach § 3 (4) CO2KostAufG und dem Umstand, dass..., ...eines Jahres vor, wie im CO2KostAufG benannt. Darauf aufbauend..., ...möglich, die nach dem CO2KostAufG geforderten Informa-tionen..., ...eine Novellierung des CO2KostAufG, welche aktuell nicht..., ...Datengrundlage die nach dem CO2KostAufG geforderten Informationen..., ...Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) dazu, dass der Fernwärmeversorger..., ...Informationspflichten nach § 3 Abs. 4 CO2KostAufG und dem Umstand, dass..., ...eines Jahres vor, wie im CO2KostAufG benannt. Darauf aufbauend..., ...möglich, die nach dem CO2KostAufG geforderten Informationen..., ...eine Novellierung des CO2KostAufG, welche aktuell nicht...
-
- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) festgelegt und gelten..., ...Verpflichtungen aus dem CO2KostAufG zu belassen und in ..., ... Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) festgelegt und gelten..., ...Verpflichtungen aus dem CO2KostAufG zu belassen und in ...
-
- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 06.02.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) festgelegt und gelten..., ...Verpflichtungen aus dem CO2KostAufG zu belassen und in ...
-
- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 26.09.2024
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) festgelegt und gelten..., ...Verpflichtungen aus dem CO2KostAufG zu belassen und in ...