Stellungnahmen/Gutachten
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43 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"2/25"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (43)
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
Forderung 1: Eine echte Verordnung braucht einen verifizierten Aussteller, sprich Arzt oder Ärztin. Forderung 2: Erstkontakt mit dem Arzt, der auch digital und telemedizinisch, sprich per Videosprechstunde möglich sein muss. Forderung: 3: kein Versandverbot für Medizinalcannabis
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Versandapotheken - BVDVA am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
31.07.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Medizinalcannabis vor: 2. § 25 Absatz 1 Nummer 2 wird...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Anspruchs auf Umwandlung von Leistungen der Tagespflege an die Bedarfe von Menschen mit Behinderung und unbegrenzte Weiterzahlung des Pflegegeldes für die gesamte Dauer eines Krankenhausaufenthalts.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 29.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 2/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BR-Drs. 2/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Assistenzausbildung ist aus Steuermitteln zu finanzieren. Der Pflegeversicherung dürfen keine weiteren Finanzierungslasten aufgebürdet werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 18.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 10 Abs. 1, § 24 Nr. 2, § 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Assistenzausbildung ist aus Steuermitteln zu finanzieren. Der Pflegeversicherung dürfen keine weiteren Finanzierungslasten aufgebürdet werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 07.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
07.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 10 Abs. 1, § 24 Nr. 2, § 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung der Datenschutz-Grundverordnung ohne Absinken des Schutzniveaus
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass etwaige Vereinfachungen der DSGVO - auf einer sorgfältigen Analyse und ausführlichen Begründung basieren; - zielgerichtet erfolgen; - nicht dazu führen, dass Grundsätze der DSGVO aufgeweicht werden; - die Risiken von Datenverarbeitungen als Maßstab nehmen; - sich auf die erleichterte Umsetzung der Vorschriften fokussieren.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 29.01.2026
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Adressatenkreis:
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17.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... v. 23.05.2025 – 15 UKl 2/25. 4 Pesch, AI hot mess –..., ... v. 23.05.2025 – 15 UKl 2/25, Rn. 87. 30 Zur besonderen..., ... v. 23.05.2025 – 15 UKl 2/25, Rn. 87. Verbraucherzentrale..., .... v. 23.5.2025 – 15 UKl 2/25. 37 OLG Köln, Urt. v. 23.5.2025 – 15 UKl 2/25 Rn. 102, unter Verweis ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG)
Angesichts der wachsenden Bedrohung durch Cyberangriffe bietet das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) eine Gelegenheit, die Cyberresilienz von Staat und Wirtschaft zu stärken. Dabei ist es jedoch entscheidend, dass die Vorgaben des Gesetzes effektiv und mit minimalem bürokratischem Aufwand umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Referentenentwurf: § 2 (25) „Managed Service Provider...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung von Verjährungsfristen bei politischen Korruptions- und Einflussdelikten
Um die drohende Verjährung im Aserbaidschan-Prozess abzuwenden, hatte Transparency International Deutschland e.V. in einem juristischen Ideenwettbewerb zu Vorschlägen für kurzfristige Gesetzesänderungen aufgerufen. Zwei erfolgversprechende Vorschläge wurden eingereicht, einer von der Agon Partners Innovation AG, einer von der Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung. Transparency hat beide Vorschläge an die Justizministerin und Mitglieder des Deutschen Bundestages weitergeleitet, um so rechtliche Möglichkeiten aufzuzeigen, durch eine kurzfristige Gesetzesänderung das Risiko einer Verjährung auszuschließen.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
-
15.12.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... gegen A. Fischer (6 St 2/25) Bereits seit dem medialen..., ...der Bestechlichkeit (6 St 2/25) droht zu verjähren, sollte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
-Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und reduzierte Gebühren für Werkswohnungen -Lockerung von Schallimmissionsschutz-Regeln, um Wohnungen nahe Arbeitsplätzen zu ermöglichen -Investitionsanreize durch steuerliche Entlastungen und attraktivere Abschreibungsmöglichkeiten -Vereinfachung technischer Standards (z. B. feste Grenzwerte im Gebäudeenergiegesetz statt Referenzgebäude) -Erleichterungen im öffentlichen Vergaberecht, um serielles Bauen zu fördern -Zugängliche Fördermittel mit weniger bürokratischen Hürden (z. B. vereinfachte Zertifizierungen)
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 20.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/781
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
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BT-Drs. 21/781
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
..." 7. In §20 (1), §21 (2), §25 (2), (3) und (5) bis ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
Kernforderungen enthalten: - Rechtliche Erleichterungen: Flexiblere Bauvorschriften, weniger Normen, einfachere Fachkundigkeitserklärung - Bau & Förderung: Weniger Schallschutz, serielles/modulares Bauen zulassen, verlässliche Zuschüsse und steuerliche Anreize - Nachhaltigkeit & Energie: Vereinfachte QNG-Zertifizierung, feste Grenzwerte statt Referenzgebäude im GEG
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 12.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMJV):
Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMWSB): Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMJV):
Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
12.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
..." 7. In §20 (1), §21 (2), §25 (2), (3) und (5) bis ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung der Datenschutz-Grundverordnung ohne Absinken des Schutzniveaus
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass etwaige Vereinfachungen der DSGVO - auf einer sorgfältigen Analyse und ausführlichen Begründung basieren; - zielgerichtet erfolgen; - nicht dazu führen, dass Grundsätze der DSGVO aufgeweicht werden; - die Risiken von Datenverarbeitungen als Maßstab nehmen; - sich auf die erleichterte Umsetzung der Vorschriften fokussieren.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 29.01.2026
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Adressatenkreis:
-
17.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vom 23.05.2025 – 15 UKl 2/25. Verbraucherzentrale Bun-desverband..., ...vom 23.05.2025 – 15 UKl 2/25 sowie OLG Schleswig, Urteil...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
DAV lehnt Ausweitung der Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie Strafverschärfungen ab.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt den Gesetzesentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ab, vor allem die damit verbundenen Ausweitungen im materiellen Strafrecht (§ 9 SchwarzArbG RefE) sowie die Erweiterungen der Ermittlungsbefugnisse einschließlich der Übertragung von Aufgaben und Rechten einer Anklagebehörde auf die FKS (§ 14a SchwarzArbG RefE) und die Erweiterung des Straftatenkatalogs insbesondere um den § 9 SchwarzArbG RefE im Anwendungsbereich des § 100a StPO.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 361/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung -
BT-Drs. 21/1930
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
-
BR-Drs. 361/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- SchwarzArbG 2004 [alle SG hierzu]
- StPO [alle SG hierzu]
- AO 1977 [alle SG hierzu]
- UStG 1980 [alle SG hierzu]
- WRegG [alle SG hierzu]
- MiLoG [alle SG hierzu]
- ArbSchG [alle SG hierzu]
- AEntG 2009 [alle SG hierzu]
- AÜG [alle SG hierzu]
- SGB 1 [alle SG hierzu]
- SGB 4 [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- SGB 6 [alle SG hierzu]
- SGB 7 [alle SG hierzu]
- BKAG 2018 [alle SG hierzu]
- ZFdG 2021 [alle SG hierzu]
- ZollVG [alle SG hierzu]
- AufenthG 2004 [alle SG hierzu]
- GewO [alle SG hierzu]
- FKSDVO [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...14 Abs. 4-6, § 16 Abs. 2, §§ 25 RefE § 14 Abs. 4-...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
DAV gegen Ausweitung der FKS-Befugnisse und Strafverschärfungen im SchwarzArbG
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt den Entwurf zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ab. Der Entwurf sieht Änderungen in §§ 8, 9, 14, 14a, 14b, 14c, 16, 24, 25 SchwarzArbG sowie § 31a AO und § 9 PStTG vor. Geplant sind u. a. eine Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), eine stärkere Digitalisierung der Prüfverfahren, eine eigenständige Durchführung von Ermittlungen durch die FKS und die Vorverlagerung der Strafbarkeit. Insbesondere die Einführung eines Straftatbestandes in § 9 SchwarzArbG und der weitreichende Datenzugriff der FKS werden als rechtsstaatlich bedenklich kritisiert. Der DAV lehnt diese Eingriffe ab.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13956
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
-
BT-Drs. 20/13956
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...14 Abs. 4-6, § 16 Abs. 2, §§ 25 RefE § 14 Abs. 4-...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Anbietervielfalt beim Kapazitätsmechanismus
Die Bundesregierung hat einen Kapazitätsmechanismus für Kraftwerke angekündigt, der bereits 2028 operativ sein soll. Eine Einigung auf Eckpunkte für die Ausgestaltung des Kapazitätsmechanismus sollte noch im Sommer 2024 erfolgen.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 21.01.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...28.11.2024 KURZSTELLUNGNAHME 2 / 25 Vorbemerkung Viel zu...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes im Bereich des elektronischen Kehrbuches
Ziel ist es, dass die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bundesweit alle Wärmeerzeugungsanlagen im elektronischen Kehrbuch erfasst
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 09.10.2025
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Adressatenkreis:
-
12.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...eine Duldungsverfügung. 2§ 25 Ab- satz 3 und 4 ist entsprechend..., ...eine Duldungsverfügung. 2§ 25 Ab- satz 3 und 4 ist entsprechend...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensver-trägen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
22.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bestimmungen (Art. 24 Abs. 2, 25 der Barrierefreiheitsrichtlinie...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Kraftwerksstrategie, bzw. Kraftwerkssicherheitsgesetz, stellt aktuell eine erhebliche Förderung für die fossile Energieversorgung dar – dies in Zeiten, in denen eine Abschaffung der Förderung für EE-Anlagen diskutiert wird. Mit dem Gesetz sind 12 GW neuer Erdgaskraftwerke, 500 MW Wasserstoffsprinterkraftwerke und 500 MW Langzeitstromspeicher vorgesehen. Von den Erdgaskraftwerken sollen 7 GW neu gebaut (5 GW) oder umgerüstet (2 GW) werden, welche nach 7 Jahren mit Wasserstoff betrieben werden sollen. Für die verbleibenden 5 GW gibt es keine Vorgaben für eine Umrüstung. Green Planet Energy setzt sich für einen systemdienlichen Dispatch der Kraftwerke ein sowie dafür, dass fossile Energieträger nicht überfördert und nur grüner Wasserstoff mittels Contracts for Difference gefördert wird.
- Bereitgestellt von: Green Planet Energy eG am 14.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
23.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...(siehe Frage 15, Säule 2). 25.Sehen Sie Alternativen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung eines neuen Ordnungsrahmens für die Transformation von Gas-/Wasserstoff-Verteilernetzen
Das BMWK hat unter Einbindung der Stakeholder einen Ordnungsrahmen für die Zukunft der Gasnetze entwickelt. Der VKU fordert einen neuen Ordnungsrahmen für Netzumstellungen (und Neubau). Dieser ist zwingend erforderlich, da mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) zwei zentrale Bundesgesetze auf einer regionalen Netztransformation aufbauen. Netzbetreiber und Kunden brauchen ein in der Praxis sicher anwendbares Anschlussverweigerungs- und Kündigungsrecht. Die Stilllegungspläne in Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung bieten hierzu bei sachgerechter Ausgestaltung einen Ansatz. Wichtig ist, dass Parallelinfrastrukturen vermieden werden können.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...14.03.2024 Berlin, 11.04.2024 2 / 25 Der VKU bedankt sich ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert die Anpassung der Fördermechanismen im EEG im Rahmen der Novelle 2026, insbesondere die Einführung einer Übererlösabschöpfung innerhalb der bestehenden Systematik, die Ausgestaltung eines zweistufigen Verfahrens zur Weiterentwicklung des Fördersystems sowie die Reduktion von Erlösrisiken für Anlagenbetreiber. Der BDEW setzt sich für eine markt- und systemdienliche Förderung erneuerbarer Energien ein, die Investitionssicherheit gewährleistet, beihilferechtliche Anforderungen erfüllt und einen effizienten Ausbau erneuerbarer Energien ermöglicht. Zudem fordert der BDEW praktikable und bürokratiearme Regelungen sowie eine rechtzeitige Umsetzung zur Sicherstellung der Förderkontinuität ab 2027.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 23.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Euro und muss in Monat 2 25 Euro/MWh zurückzahlen. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsrechts
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Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bestimmungen (Art. 24 Abs. 2, 25 der Barrierefreiheitsrichtlinie...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
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26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bestimmungen (Art. 24 Abs. 2, 25 der Barrierefreiheitsrichtlinie...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet zusammengefasst die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen. - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE. - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bestimmungen (Art. 24 Abs. 2, 25 der Barrierefreiheitsrichtlinie...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 14.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsrechts
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Adressatenkreis:
-
01.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bestimmungen (Art. 24 Abs. 2, 25 der Barrierefreiheitsrichtlinie...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 13.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bestimmungen (Art. 24 Abs. 2, 25 der Barrierefreiheitsrichtlinie...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die abgegebene Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJ-DiskE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die nachfolgenden Petiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3, Anlage 3a und Anlage 3b EGBGB. - Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des DiskE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-DiskE
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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27.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vor-schriften des Art. 24 Abs. 2, 25 der Barrierefreiheitsrichtlinie...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensver-trägen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vor-schriften des Art. 24 Abs. 2, 25 der Barrierefreiheitsrichtlinie...
-
Zu Regelungsvorhaben: