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49 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"TabStG 2009"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (49)
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Zu Regelungsvorhaben:
Tabaksteuer: geltende Regelung fortschreiben, Steuererhebung digitalisieren
Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen mit der Folge einer Steigerung des illegalen Handels vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. Der BVTE setzt sich gegen die geplanten zusätzlichen Tabaksteuererhöhungen und für eine maßvolle, planbare Fortschreibung der bestehenden Tabaksteuerregelung ein. Der BVTE unterstützt die Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung zur Authentifizierung des Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 05.10.2026
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Adressatenkreis:
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21.09.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Tabaksteuer: geltende Regelung fortschreiben, Steuererhebung digitalisieren
Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen mit der Folge einer Steigerung des illegalen Handels vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. Der BVTE setzt sich gegen die geplanten zusätzlichen Tabaksteuererhöhungen und für eine maßvolle, planbare Fortschreibung der bestehenden Tabaksteuerregelung ein. Der BVTE unterstützt die Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung zur Authentifizierung des Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 05.10.2026
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Adressatenkreis:
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05.10.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Tarife im Tabaksteuergesetz
Es geht hierbei um eine mögliche Überarbeitung des deutschen Tabaksteuergesetzes wie im Koalitionsvertrag vorgestellt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Zigarrenindustrie e.V. am 29.09.2026
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Adressatenkreis:
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23.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen zur Besteuerung von Tabakwaren
Vorschlag zur Besteuerung von Tabakwaren, u.a. erhitzter Tabak, E-Zigaretten, tabakfreie Nikotinbeutel
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 02.07.2026
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Adressatenkreis:
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22.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tabaksteuergesetzes
Eine wissenschaftsbasierte Regulierung sollte anerkennen, dass nicht alle Erzeugnisse das gleiche Risikoprofil besitzen und sich am individuellen Risiko der einzelnen Erzeugnisse orientieren. Auch die Tabaksteuer sollte sich am Risikoprofil orientieren: Je schädlicher ein Erzeugnis, desto höher die Steuer. Dies ermutigt Konsumenten auf risikoreduzierte Erzeugnisse umzusteigen und schafft Anreize für Unternehmen, kontinuierlich in Innovation und wissenschaftliche Forschung zu investieren. Erforderliche gesetzliche Anpassungen sollten ausgewogen erfolgen, um den Handlungsspielraum des illegalen Handels mit Nikotinprodukten nicht unnötig zu vergrößern.
- Bereitgestellt von: Philip Morris GmbH am 02.07.2026
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Adressatenkreis:
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30.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes, der jährliche Erhöhungen der Tabaksteuer vorsieht. Der BDTA setzt sich in Anknüpfung an die bewährten, planbaren Tabaksteuermodelle der Vorjahre für maßvolle, an der Entwicklung der durchschnittlichen Kleinverkaufspreise orientierte Anpassungsschritte ein, die eine Abwanderung in unregulierte Kanäle vermeiden und risikoreduzierte Produkte angemessen behandeln.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. am 02.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
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Adressatenkreis:
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30.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Tabaksteuer: geltende Regelung fortschreiben, Steuererhebung digitalisieren
Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen mit der Folge einer Steigerung des illegalen Handels vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. Der BVTE setzt sich gegen die geplanten zusätzlichen Tabaksteuererhöhungen und für eine maßvolle, planbare Fortschreibung der bestehenden Tabaksteuerregelung ein. Der BVTE unterstützt die Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung zur Authentifizierung des Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 01.07.2026
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Adressatenkreis:
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30.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Tarife im Tabaksteuergesetz
Es geht hierbei um eine mögliche Überarbeitung des deutschen Tabaksteuergesetzes wie im Koalitionsvertrag vorgestellt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Zigarrenindustrie e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
-
05.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Tarife im Tabaksteuergesetz
Es geht hierbei um eine mögliche Überarbeitung des deutschen Tabaksteuergesetzes wie im Koalitionsvertrag vorgestellt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Zigarrenindustrie e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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29.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tabaksteuergesetzes
Eine wissenschaftsbasierte Regulierung sollte anerkennen, dass nicht alle Erzeugnisse das gleiche Risikoprofil besitzen und sich am individuellen Risiko der einzelnen Erzeugnisse orientieren. Auch die Tabaksteuer sollte sich am Risikoprofil orientieren: Je schädlicher ein Erzeugnis, desto höher die Steuer. Dies ermutigt Konsumenten auf risikoreduzierte Erzeugnisse umzusteigen und schafft Anreize für Unternehmen, kontinuierlich in Innovation und wissenschaftliche Forschung zu investieren. Erforderliche gesetzliche Anpassungen sollten ausgewogen erfolgen, um den Handlungsspielraum des illegalen Handels mit Nikotinprodukten nicht unnötig zu vergrößern.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft Tabakwirtschaft e.V. am 15.01.2026
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Adressatenkreis:
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26.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit einer Verdopplung der Tabaksteuer in einem ersten Schritt würden folgende Ziele erreicht: - 9,6 Milliarden Euro jährliche Mehreinnahmen (davon 9,2 Milliarden Euro für den Bund) - 29.000 Todesfälle weniger jedes Jahr - Volkswirtschaftlicher Schaden reduziert um 22 Milliarden Euro jedes Jahr; das entspricht 1,2 Krankenkassen-Beitragspunkten
- Bereitgestellt von: Pro Rauchfrei e.V. am 05.09.2025
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Adressatenkreis:
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04.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Tarife im Tabaksteuergesetz
Es geht hierbei um eine mögliche Überarbeitung des deutschen Tabaksteuergesetzes wie im Koalitionsvertrag vorgestellt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Zigarrenindustrie e.V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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06.05.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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18.06.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Tabaksteuer: geltende Regelung fortschreiben, Steuererhebung digitalisieren
Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen mit der Folge einer Steigerung des illegalen Handels vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. Der BVTE setzt sich gegen die geplanten zusätzlichen Tabaksteuererhöhungen und für eine maßvolle, planbare Fortschreibung der bestehenden Tabaksteuerregelung ein. Der BVTE unterstützt die Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung zur Authentifizierung des Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 05.10.2026
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Adressatenkreis:
-
05.10.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen zum Tabaksteueränderungsgesetz
Positionierung: Abwendung übermäßiger Steuererhöhungen durch stetigen Anpassungspfad und angemessene Berücksichtigung neuer Formen
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 01.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/7859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tabaksteuergesetzes
Ziel der Interessenvertretung ist es, die Ausgestaltung des geplanten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes kritisch und konstruktiv zu begleiten. Bezweckt wird eine Anpassung beziehungsweise Begrenzung der vorgesehenen massiven Erhöhung der Tabaksteuer ab dem 1. Januar 2027 sowie der geplanten weiteren Erhöhungsschritte bis 2030.Der Einsatz richtet sich auf eine sachgerechte Festlegung der Steuertarife und Erhöhungsstufen für Tabakwaren, erhitzten Tabak, Wasserpfeifentabak und Substitute für Tabakwaren sowie eine steuerliche Einbeziehung von tabakfreien Nikotinbeuteln im Rahmen des Tabaksteueränderungsgesetzes.
- Bereitgestellt von: MSLGROUP Germany GmbH am 29.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/7859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.09.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Tabaksteuer: geltende Regelung fortschreiben, Steuererhebung digitalisieren
Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen mit der Folge einer Steigerung des illegalen Handels vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. Der DZV unterstützt die Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung resp. eines digitalen Steuerzeichens zur Authentifizierung der Echtheit des versteuerten Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.
- Bereitgestellt von: Deutscher Zigarettenverband e.V. am 03.07.2026
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Adressatenkreis:
-
30.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz wurden seit 2022 auch Liquids als Substitute für Tabakwaren in die Tabaksteuer einbezogen. Der VdeH setzt sich bei der Weiterentwicklung des Steuermodells dafür ein, das geringere Schadenspotenzial von E-Zigaretten gegenüber herkömmlichen Tabakprodukten angemessen zu berücksichtigen. Steuerliche Anpassungen bei Substituten dürfen weder den in den letzten Jahren entstandenen Schwarzmarkt für illegale Geräte weiter fördern, noch die wirtschaftliche Tragfähigkeit für Branche und Verbraucher gefährden.
- Bereitgestellt von: Verband des eZigarettenhandels (VdeH) am 02.07.2026
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Adressatenkreis:
-
01.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tabaksteuergesetzes
Eine wissenschaftsbasierte Regulierung sollte anerkennen, dass nicht alle Erzeugnisse das gleiche Risikoprofil besitzen und sich am individuellen Risiko der einzelnen Erzeugnisse orientieren. Auch die Tabaksteuer sollte sich am Risikoprofil orientieren: Je schädlicher ein Erzeugnis, desto höher die Steuer. Dies ermutigt Konsumenten auf risikoreduzierte Erzeugnisse umzusteigen und schafft Anreize für Unternehmen, kontinuierlich in Innovation und wissenschaftliche Forschung zu investieren. Erforderliche gesetzliche Anpassungen sollten ausgewogen erfolgen, um den Handlungsspielraum des illegalen Handels mit Nikotinprodukten nicht unnötig zu vergrößern.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft Tabakwirtschaft e.V. am 01.07.2026
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Adressatenkreis:
-
30.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung des Tabaksteuergesetz
Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes sieht eine Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen vermeiden. Die Änderung sollten in moderater, planbarer Größenordnung folgen. Zudem sollten die Preisabstände zwischen den Produktkategorien erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: REEMTSMA Cigarettenfabriken GmbH am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
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Adressatenkreis:
-
29.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Tabaksteuer: geltende Regelung fortschreiben, Steuererhebung digitalisieren
Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen mit der Folge einer Steigerung des illegalen Handels vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. BAT unterstützt die Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung resp. eines digitalen Steuerzeichens zur Authentifizierung der Echtheit des versteuerten Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.
- Bereitgestellt von: British American Tobacco (Industrie) GmbH am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes
Ziel der Interessenvertretung ist es, die wirksame Bekämpfung illegaler Märkte zu unterstützen und ergänzende Maßnahmen in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. Dazu zählen insbesondere eine verbesserte Kontrolle von Rohtabak entlang der Lieferkette, die Erfassung zentraler Produktionsmaschinen, der Ausbau von Kooperationen zwischen Behörden und Wirtschaft sowie eine ausgewogene, risikobasierte Besteuerung zur Vermeidung zusätzlicher Anreize für illegale Aktivitäten im Bereich von Tabak- und Nikotinprodukten.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft Tabakwirtschaft e.V. am 12.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/8282
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität
-
BT-Drs. 21/8282
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tabaksteuergesetzes
Eine wissenschaftsbasierte Regulierung sollte anerkennen, dass nicht alle Erzeugnisse das gleiche Risikoprofil besitzen und sich am individuellen Risiko der einzelnen Erzeugnisse orientieren. Auch die Tabaksteuer sollte sich am Risikoprofil orientieren: Je schädlicher ein Erzeugnis, desto höher die Steuer. Dies ermutigt Konsumenten auf risikoreduzierte Erzeugnisse umzusteigen und schafft Anreize für Unternehmen, kontinuierlich in Innovation und wissenschaftliche Forschung zu investieren. Erforderliche gesetzliche Anpassungen sollten ausgewogen erfolgen, um den Handlungsspielraum des illegalen Handels mit Nikotinprodukten nicht unnötig zu vergrößern.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft Tabakwirtschaft e.V. am 15.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tabaksteuergesetzes
Eine wissenschaftsbasierte Regulierung sollte anerkennen, dass nicht alle Erzeugnisse das gleiche Risikoprofil besitzen und sich am individuellen Risiko der einzelnen Erzeugnisse orientieren. Auch die Tabaksteuer sollte sich am Risikoprofil orientieren: Je schädlicher ein Erzeugnis, desto höher die Steuer. Dies ermutigt Konsumenten auf risikoreduzierte Erzeugnisse umzusteigen und schafft Anreize für Unternehmen, kontinuierlich in Innovation und wissenschaftliche Forschung zu investieren. Erforderliche gesetzliche Anpassungen sollten ausgewogen erfolgen, um den Handlungsspielraum des illegalen Handels mit Nikotinprodukten nicht unnötig zu vergrößern.
- Bereitgestellt von: Philip Morris GmbH am 02.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tabaksteuergesetzes
Eine wissenschaftsbasierte Regulierung sollte anerkennen, dass nicht alle Erzeugnisse das gleiche Risikoprofil besitzen und sich am individuellen Risiko der einzelnen Erzeugnisse orientieren. Auch die Tabaksteuer sollte sich am Risikoprofil orientieren: Je schädlicher ein Erzeugnis, desto höher die Steuer. Dies ermutigt Konsumenten auf risikoreduzierte Erzeugnisse umzusteigen und schafft Anreize für Unternehmen, kontinuierlich in Innovation und wissenschaftliche Forschung zu investieren. Erforderliche gesetzliche Anpassungen sollten ausgewogen erfolgen, um den Handlungsspielraum des illegalen Handels mit Nikotinprodukten nicht unnötig zu vergrößern.
- Bereitgestellt von: Philip Morris GmbH am 02.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit einer Verdopplung der Tabaksteuer in einem ersten Schritt würden folgende Ziele erreicht: - 9,6 Milliarden Euro jährliche Mehreinnahmen (davon 9,2 Milliarden Euro für den Bund) - 29.000 Todesfälle weniger jedes Jahr - Volkswirtschaftlicher Schaden reduziert um 22 Milliarden Euro jedes Jahr; das entspricht 1,2 Krankenkassen-Beitragspunkten
- Bereitgestellt von: Pro Rauchfrei e.V. am 06.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
04.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
01.09.2025
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: