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18 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EWKFondsG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18)
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Zu Regelungsvorhaben:
Prüfleitlinien zum EWKFondsG rechtssicher und deutlich formuliert ausgestalten.
Aussetzung der Prüfpflicht für die Mengenmeldung nach EWKFondsG bis 15. Mai 2025 zur Klärung offener Rechtsfragen und Erstellung der Prüfleitlinien
- Bereitgestellt von: Milchindustrie-Verband e.V. am 30.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 103/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
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BR-Drs. 103/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EWKFondsG: Gesetzeskonformer Vollzug - Verlängerung der Übergangsfrist, Bürokratieabbau
Umsetzung des EWKFondsG: Verlängerung der Übergangsfrist im Hinblick auf die zahlreichen noch offenen Einordnungsentscheidungen für einen gesetzeskonformen Vollzug.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 01.07.2025
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Adressatenkreis:
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23.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz bzw. die Auslegung weisen noch Unklarheiten auf, die zu erhöhten Bürokratiekosten und Benachteiligungen deutscher Hersteller beim Export führen. Diese gilt es durch eine entsprechende zielgerichtete Auslegung und Anwendung abzustellen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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23.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit unserer Stellungnahme soll erreicht werden, dass die digitale Plattform "DIVID" des Einwegkunststofffonds öffentlich ausgestaltet wird, sodass für jeden einsehbar ist, welches Unternehmen sich mit welchen Marken dort registriert hat. Zudem soll die Plattform in englischer Sprache ausgestaltet werden, damit diejenigen natürlichen und juristischen Personen, die nicht im Geltungsgebiet des Einwegkunststofffondsgesetzes ansässig sind, mit dieser Plattform sprachlich umgehen und sich konform registrieren können.
- Bereitgestellt von: Verband der Zigarettenpapier verarbeitenden Industrie e.V. am 28.05.2025
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Adressatenkreis:
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28.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EWKFondsG: Gesetzeskonformer Vollzug - Verlängerung der Übergangsfrist, Bürokratieabbau
Umsetzung des EWKFondsG: Verlängerung der Übergangsfrist im Hinblick auf die zahlreichen noch offenen Einordnungsentscheidungen für einen gesetzeskonformen Vollzug.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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26.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EinwegkunststofffondsG (EWKFondsG), Verbändeposition: Verzicht auf Prüfung der Mengenmeldung
In dem vorliegenden Verbändeschreiben wird ein Verzicht auf die geprüfte Mengenmeldung gefordert, so lange es keine entsprechenden Prüfleitlinien gibt.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit unserer Stellungnahme soll erreicht werden, dass die digitale Plattform "DIVID" des Einwegkunststofffonds öffentlich ausgestaltet wird, sodass für jeden einsehbar ist, welches Unternehmen sich mit welchen Marken dort registriert hat. Zudem soll die Plattform in englischer Sprache ausgestaltet werden, damit diejenigen natürlichen und juristischen Personen, die nicht im Geltungsgebiet des Einwegkunststofffondsgesetzes ansässig sind, mit dieser Plattform sprachlich umgehen und sich konform registrieren können.
- Bereitgestellt von: Verband der Zigarettenpapier verarbeitenden Industrie e.V. am 15.03.2024
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Adressatenkreis:
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13.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Philip Morris GmbH unterstützt die Ziele der Europäischen Einwegkunststoffrichtlinie und das darin verankerte Prinzip der Herstellerverantwortung. Die nationale Umsetzung durch das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) und die zugehörige Einwegkunststofffondsverordnung werfen jedoch grundlegende Fragen hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit und Transparenz auf. Das vom Umweltbundesamt (UBA) entwickelte Kostenmodell ist aus unserer Sicht bislang nicht hinreichend nachvollziehbar. Die fehlende Datengrundlage, methodische Unklarheiten sowie die im europäischen Vergleich auffällig hohen Abgabesätze lassen Zweifel an der Belastbarkeit der aktuellen Gebührenordnung aufkommen.
- Bereitgestellt von: Philip Morris GmbH am 07.11.2025
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Adressatenkreis:
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02.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einwegkunststofffondsgesetz: Aussetzung der Abgabepflicht für Christstollen-Verpackungen
Aussetzung des Vollzugs der Sonderabgabe nach EWKFondsG durch das Umweltbundesamt bis zur Klärung anhängiger Widersprüche, insbesondere bei in Folie verpackten Christstollen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 23.10.2025
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Adressatenkreis:
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30.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EWKFondsG: Gesetzeskonformer Vollzug - Verlängerung der Übergangsfrist, Bürokratieabbau
Umsetzung des EWKFondsG: Verlängerung der Übergangsfrist im Hinblick auf die zahlreichen noch offenen Einordnungsentscheidungen für einen gesetzeskonformen Vollzug.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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23.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) basiert auf der in 2019 erlassenen Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Aus der Richtlinie resultierte am 11.05.2023 das EWKFondsG, das am 01.01.2024 in Kraft trat. Zielsetzung des Gesetzes: Das EWKFondsG verpflichtet Hersteller, die Kosten unter anderem für die Entsorgung der in öffentlichen Anlagen (Straßen, Parks) anfallenden Abfälle von Einwegkunststoffprodukten zu tragen. Diese Aufwendungen werden durch die Schaffung eines Fonds beim Umweltbundesamt (UBA) zur Finanzierung der Abfallbeseitigung der Kommunen angesammelt.
- Bereitgestellt von: Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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23.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einwegkunststofffondsgesetz: Aussetzung der Abgabepflicht für Christstollen-Verpackungen
Aussetzung des Vollzugs der Sonderabgabe nach EWKFondsG durch das Umweltbundesamt bis zur Klärung anhängiger Widersprüche, insbesondere bei in Folie verpackten Christstollen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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23.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) basiert auf der in 2019 erlassenen Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Aus der Richtlinie resultierte am 11.05.2023 das EWKFondsG, das am 01.01.2024 in Kraft trat. Zielsetzung des Gesetzes: Das EWKFondsG verpflichtet Hersteller, die Kosten unter anderem für die Entsorgung der in öffentlichen Anlagen (Straßen, Parks) anfallenden Abfälle von Einwegkunststoffprodukten zu tragen. Diese Aufwendungen werden durch die Schaffung eines Fonds beim Umweltbundesamt (UBA) zur Finanzierung der Abfallbeseitigung der Kommunen angesammelt.
- Bereitgestellt von: Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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23.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einwegkunststofffondgesetz: Einstufung von leeren Verkaufsverpackungen
Einstufungen von leeren Verkaufsverpackungen durch das Umweltbundesamt entsprechend der Festlegungen des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 06.11.2024
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Adressatenkreis:
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05.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
In der derzeitigen Fassung verstößt § 7 EWKFondsG gegen bestehende kartellrechtliche Vorschriften. Daher ist eine rechtskonforme Ausgestaltung erforderlich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 20.06.2024
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Adressatenkreis:
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11.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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29.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle der Europäischen Direktive über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWD)
Die nationale Kreislaufstrategie behandelt als einen Teilbereich den Umgang mit Verpackungen, die nach ihrem Gebrauch zu Abfall werden, in dieser Lebensphase allerdings u.a. bei Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton einen wertvollen Sekundär-Rohstoff darstellen. Wir verfolgen die Etablierung eines europaweit einheitlichen Umgangs mit Verpackungsabfällen, Verzicht auf Marktbeschränkungen für recyklierbare Verpackungen, möglichst weitgehende Beschränkung von Mehrwegquoten für Verpackungen nur auf ökologisch sinnvolle Bereiche (LCA). Wiederverwendung und Recycling sollen als komplementäre Verpackungslösungen anerkannt werden. Grundsätzlich geschieht dies mithilfe von Positionspapieren und Stellungnahmen.
- Bereitgestellt von: FFI Fachverband Faltschachtel-Industrie e. V. am 08.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14090
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie
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BT-Drs. 20/14090
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle der Europäischen Direktive über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWD)
Die nationale Kreislaufstrategie behandelt als einen Teilbereich den Umgang mit Verpackungen, die nach ihrem Gebrauch zu Abfall werden, in dieser Lebensphase allerdings u.a. bei Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton einen wertvollen Sekundär-Rohstoff darstellen. Wir verfolgen die Etablierung eines europaweit einheitlichen Umgangs mit Verpackungsabfällen, Verzicht auf Marktbeschränkungen für recyklierbare Verpackungen, möglichst weitgehende Beschränkung von Mehrwegquoten für Verpackungen nur auf ökologisch sinnvolle Bereiche (LCA). Wiederverwendung und Recycling sollen als komplementäre Verpackungslösungen anerkannt werden. Grundsätzlich geschieht dies mithilfe von Positionspapieren und Stellungnahmen.
- Bereitgestellt von: FFI Fachverband Faltschachtel-Industrie e. V. am 08.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14090
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie
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BT-Drs. 20/14090
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verpackungskennzeichnung, Recycling, Fachkräftemangel, Bildungsförderung
Es werden Probleme aus dem Mittelstand skizziert, die aus dem Bereich der EU-Verpackungsregulierung bestehen. Es wird darauf hingewiesen, dass nationale Alleingänge binnenmarktschädlich sind. Zudem wird auf die gleichwertige Förderung von mechanischem und chemischem Recycling hingewiesen, die von Seiten der Unterzeichneten präferiert wird. Ein weiteres Petitum ist die zu unterlassene pauschale Diskriminierung von Kunststoffverpackungen, da die Funktionalität ausschlaggebend sein muss. Der Verband für wettbewerbsfähige Strom- und Gaspreise für die Industrie aus. Es werden konkrete Beispiele genannt, die belegen, dass Investitionen in die eigene Bildung förderungsschädlich sind. Hier wird das Petitum nach vorn getragen, dass bildungswillige Menschen zu fördern sind.
- Bereitgestellt von: Verband der Zigarettenpapier verarbeitenden Industrie e.V. am 28.07.2025
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Adressatenkreis:
-
28.05.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben: