Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

732 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EEG 2014"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (732)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um den Anforderungen eines zunehmend elektrifizierten, flexiblen und volatilen Energiesystems gerecht zu werden, sollte der Ausbau erneuerbarer Energien stärker regional ausgerichtet werden. Erneuerbare Energien sollten insbesondere dort zugebaut werden, wo sie den größten systemischen Nutzen entfalten. Hierfür können beispielsweise entsprechend ausgestaltete Ausschreibungen im Rahmen der EEG-Förderung, ein Bonus-Malus-System, das Konzept der „Einspeisesteckdose“ und weitere Instrumente zur regionalen Steuerung geeignete Anreize setzen.

    • Bereitgestellt von: Bayernwerk AG am 24.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das EEG ist historisch auf die Förderung und Marktintegration von Anlagen ausgerichtet, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Diese Logik lässt sich jedoch nicht auf die Dekarbonisierung der industriellen Prozesswärme- und Stromversorgung übertragen. Unsere Mitgliedsunternehmen betreiben in der Regel keine nennenswerten Bioenergieanlagen zur Netzeinspeisung. Zukünftige Anlagen werden konsequent so ausgelegt, dass sie der industriellen Selbst- und Direktversorgung dienen.

    • Bereitgestellt von: OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. am 23.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BMWE-Referentenentwurf sieht vor, das gesonderte Ausschreibungskontingent sowie den erhöhten Höchstwert für Gebote (Technologiebonus) für sog. besondere Solaranlagen – einschließlich Moor-PV – ersatzlos zu streichen. Die Bodensee-Stiftung hält dies für einen schwerwiegenden Fehler. Ohne diese Förderkulisse fehlt eine tragfähige Nutzungsperspektive und damit ein zentraler Hebel für die freiwillige Wiedervernässung, die erklärtes Ziel der Bundesregierung ist. Die Bodensee-Stiftung fordert, die Streichung der EEG-Privilegierung für Moor-PV aus dem Entwurf zu nehmen. Stattdessen sollte die bestehende Förderstruktur erhalten und mit der Palu-Richtlinie koordiniert werden, um die gesetzlich verankerten Klima- und Wiederherstellungsziele kohärent zu verfolgen.

    • Bereitgestellt von: Bodensee-Stiftung - Internationale Stiftung für Natur und Kultur am 15.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der EEG-Novelle gilt es die Rahmenbedingungen für schwimmende Photovoltaikanlagen auf Baggerseen zu verbessern. Schwimmende PV-Anlagen bieten erhebliche Potenziale für die erneuerbare Stromerzeugung ohne zusätzliche Flächenkonkurrenz und unterstützen die Dekarbonisierung der Rohstoffindustrie. MIRO fordert daher die dauerhafte Einstufung als eigenständige EEG-Sonderanlage, einen technologiespezifischen Vergütungszuschlag von mindestens 2 ct/kWh zur Berücksichtigung höherer Investitions- und Betriebskosten, wirtschaftlich tragfähige Bedingungen für die Netzeinspeisung sowie praxistaugliche Regelungen für den Einsatz von Stromspeichern. Zudem fordert MIRO Planungs- und Investitionssicherheit für bestehende und künftige Projekte.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 14.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Thüga begrüßt die Zielsetzung der EEG-Novelle 2027, erneuerbare Energien stärker in Markt und System zu integrieren sowie Flexibilität und Kosteneffizienz zu erhöhen. Gleichzeitig wird Nachbesserungsbedarf gesehen, damit die Reform praxistauglich bleibt und den weiteren EE-Ausbau nicht gefährdet. Insbesondere müssen Direktvermarktungspflichten, Abschöpfungsmechanismus, Resilienz-Ausschreibungen, Speicherintegration und kommunale Beteiligung so ausgestaltet werden, dass Investitions- und Planungssicherheit gewahrt bleiben, keine unnötigen IT- und Abwicklungsaufwände entstehen und die Regelungen mit Netz- und Messwesen konsistent verzahnt werden.

    • Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 13.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Alterric setzt sich für ein zukunftsfähiges Strom- und Energiemarktdesign ein, dass die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien (insb. Wind an Land, PV, Speicher) erhält. Wir setzen uns dafür ein, dass Risiken im Anlagenbetrieb dauerhaft und angemessen abgesichert werden, um Finanzierungskonditionen für die kapitalintensiven erneuerbaren Energien zu verbessern und damit die Ausbauziele zu erreichen und gleichzeitig ein wettbewerbsfähiges Strompreisniveau für unseren Industriestandort zu sichern. Dazu braucht es angemessene staatliche Förder- und Absicherungsinstrumente, wie auch staatliche Absicherungen für private Verträge (PPAs). Für die Wettbewerbsfähigkeit der Erneuerbaren setzen wir uns auch in weiteren Strommarktfragen ein (z.B. Kapazitätsmärkte, Gebotszonen)

    • Bereitgestellt von: Alterric GmbH am 03.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 02.07.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Alterric setzt sich für ein zukunftsfähiges Strom- und Energiemarktdesign ein, dass die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien (insb. Wind an Land, PV, Speicher) erhält. Wir setzen uns dafür ein, dass Risiken im Anlagenbetrieb dauerhaft und angemessen abgesichert werden, um Finanzierungskonditionen für die kapitalintensiven erneuerbaren Energien zu verbessern und damit die Ausbauziele zu erreichen und gleichzeitig ein wettbewerbsfähiges Strompreisniveau für unseren Industriestandort zu sichern. Dazu braucht es angemessene staatliche Förder- und Absicherungsinstrumente, wie auch staatliche Absicherungen für private Verträge (PPAs). Für die Wettbewerbsfähigkeit der Erneuerbaren setzen wir uns auch in weiteren Strommarktfragen ein (z.B. Kapazitätsmärkte, Gebotszonen)

    • Bereitgestellt von: Alterric GmbH am 03.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um die Biomasse-Stromerzeugung zu halten und Biogasanlagen flexibel umzurüsten, seien 2.500 MW/a Ausschreibungsvolumen bis 2032 nötig (statt 500 MW/a). Der Maisdeckel (25 %) soll gestrichen bzw. ins Agrarrecht verlagert werden. Der zweite Vergütungszeitraum soll auf 15 Jahre verlängert, der Flexibilitätszuschlag auf 130 €/kW erhöht werden (auch für Bestandszuschläge). Statt restriktiver Betriebsviertelstundenbegrenzung soll wieder die Bemessungsleistungslogik genutzt werden, ohne Abstriche bei Überbauungen. Netzbetreiber sollen flexible Netzanschlussvereinbarungen nicht nur anbieten können, sondern müssen. Zudem: Bagatellgrenze 750 kW, Kleinanlagenzuschlag stärken, EEV-Regelung für Güllekleinanlagen verlängern und erneute Ausschreibungsteilnahme zur weiteren Flexibilisierung ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist die Einführung von produktionsabhängigen Differenzverträgen (Contracts for Difference) mit einfach nachweisbaren und möglichst europaweit harmonisierten Präqualifikationsanforderungen und qualitativen Nichtpreiskriterien bei Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land und auf See. Ziel ist außerdem die Vermeidung von bürokratischen Anforderungen im Rahmen der Umsetzung des Net Zero Industry Acts im WindSeeG zum Erhalt der Lieferkettenflexibilität und Stärkung der Resilienz.

    • Bereitgestellt von: Vestas Deutschland am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Ausbau der Windenergie spielt eine zentrale und tragende Rolle für die deutsche Energiewende und den Klimaschutz. Daher sind Flächen, die sich für Windenergie eignen, unter Projektierern in hohem Maße nachgefragt. Das treibt die Flächenpachten in Höhen, die unter Projektierern einen Verdrängungswettbewerb ausgelöst haben. Inzwischen zeigt sich, dass die in den vergangenen Jahren entstandenen Pachtstrukturen teilweise nicht mehr zu den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingun-gen der Windenergie passen. Es bestehen daher gute Gründe, Maßnahmen zur zur Begrenzung marktverzerrender Pachtentwicklungen näher zu prüfen. Gleichzeitig ist sorgfältig sicherzustellen, dass mögliche Regelungen praktikabel ausgestaltet werden und keine zusätzlichen Hemmnisse für den Wind-energieausbau erzeugen.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 28.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetz trifft auch Regelungen zum Messstellenbetrieb oder Regelungen die im Zusammenhang damit stehen. Ziel der Interessensvertretung ist es daher, unsere Sicht auf die betreffenden Regelungsinhalte mitzuteilen.

    • Bereitgestellt von: metiundo GmbH am 26.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie angrenzender energierechtlicher Regelungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für dezentrale Stromerzeugungs- und Versorgungskonzepte in Mehrfamilienhäusern. Hierzu sollen insbesondere die rechtssichere Fortführung von Kundenanlagen, die regulatorische Einbindung von Stromspeichern in Mieterstrommodelle, die Weiterentwicklung der Förder- und Vergütungsregelungen für Mieterstrom, die Schaffung bundeseinheitlicher Mess- und Steuerungskonzepte, die Berücksichtigung von Quartiers- und Gebäudeversorgung bei Redispatch-Regelungen sowie die Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts gesetzlich verankert werden.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 05.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW setzt sich für Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ein. Der BDEW fordert die Weiterentwicklung der Förder- und Vermarktungsbedingungen für erneuerbare Energien, Anpassungen bei Ausschreibungen und Direktvermarktung, die Stärkung marktwirtschaftlicher Vermarktungsmodelle einschließlich Power Purchase Agreements (PPA), die Verbesserung der Investitions- und Planungssicherheit für Anlagenbetreiber, Anpassungen bei Netzanschluss- und Beteiligungsregelungen sowie weitere Maßnahmen für einen kosteneffizienten, systemdienlichen und bürokratiearmen Ausbau erneuerbarer Energien. Der BDEW setzt sich zudem für praxistaugliche und beihilferechtskonforme Regelungen zur Sicherstellung der Ausbauziele und der Förderkontinuität ein.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 02.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Gewährleistung der Planungssicherheit 2) Die Schaffung eines modernen Förderrahmens 3) Die Stärkung der Systemeffizienz durch Transparenz, Digitalisierung und Flexibilisierung 4) Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit einem dezentralen Back-up-System auf Basis steuerbarer Erneuerbarer Energien

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 22.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist es, den Windkraftausbau in der Südregion zu stärken, ohne die Ausbaugeschwindigkeit insgesamt zu verringern. Hierzu wird eine befristete Sonderausschreibung für die Südregion von mindestens 3 GW jährlich bis 2031 sowie die stärkere Berücksichtigung systemischer Kosten im Ausschreibungsdesign angeregt. Ein regional ausgewogener Ausbau kann Netzausbau, Redispatch, Übertragungsverluste und Stromkosten reduzieren sowie die Versorgungssicherheit im Süden stärken.

    • Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 18.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
Nach oben blättern