Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

28 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"FZulG"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (28)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Forschungszulagengesetz (FZulG) in § 4 Abs. 3 den Betrag..., ...Bemessungsgrundlage (§ 3 Abs. 5 Nr. 3 FZulG) deutlich erhöht wer-den..., ...verbessern Nach § 9 Abs. 2 FZulG besteht kein Anspruch ..., ...orientieren. Nach § 3 Abs. 3a FZulG gehört zu den förderfähigen..., ...Steuervergünstigungen fiel“. § 3 Abs. 3a FZulG ist entsprechend anzupassen..., ...werden. Wie § 3 Abs. 3a S. 5 FZulG zeigt, ist das jedoch ..., ...abbauen Nach § 5 Abs. 2 FZulG müssen gegenüber dem Finanzamt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Forschungs-zulagengesetz (FZulG) in § 4 Abs. 3 den Betrag..., ...Bemessungsgrundlage (§ 3 Abs. 5 Nr. 3 FZulG) auf einen dreistelli-gen..., ...verbessern Nach § 9 Abs. 2 FZulG besteht kein Anspruch ..., ...orientieren. Nach § 3 Abs. 3a FZulG gehört zu den förderfähigen..., ...Steuervergünstigungen fiel“. § 3 Abs. 3a FZulG ist entsprechend anzupassen..., ...werden. Wie § 3 Abs. 3a S. 5 FZulG zeigt, ist das jedoch ..., ...abbauen Nach § 5 Abs. 2 FZulG müssen gegenüber dem Finanzamt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwicklungsvorhaben (F&E) nach dem FZulG bei kleinen und mittleren..., ...Bescheinigung i.S.d. § 6 FZulG, in der die Prüfstelle...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA begrüßt die geplante Verlängerung des Meldeintervalls für exportierte Elektrogeräte von monatlich auf jährlich (§ 27) als bürokratische Entlastung. Die in § 19a vorgesehene Pflicht, jeder Lieferung schriftliche Entsorgungsinformationen beizulegen, wird für den B2B-Bereich als unnötiger Mehraufwand ohne Nutzen kritisiert. Die Hersteller informieren bereits ausreichend durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne und ausführliche digitale Dokumentationen auf ihren Webseiten. Als Alternative schlägt der VDMA vor, auf die physische Beilage zu verzichten und die leicht auffindbare digitale Bereitstellung der Informationen auf der Hersteller-Website als ausreichend anzuerkennen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 17.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1506 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Forschungs-zulagengesetz (FZulG) sollte dahingehend ergänzt..., ...sind. Zudem verlangt das FZulG die zumindest zeitweise..., ...möglich macht. § 10 Abs. 2a FZulG-E sah vor, dass eine festgesetzte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA begrüßt die geplante Verlängerung des Meldeintervalls für exportierte Elektrogeräte von monatlich auf jährlich (§ 27) als bürokratische Entlastung. Die in § 19a vorgesehene Pflicht, jeder Lieferung schriftliche Entsorgungsinformationen beizulegen, wird für den B2B-Bereich als unnötiger Mehraufwand ohne Nutzen kritisiert. Die Hersteller informieren bereits ausreichend durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne und ausführliche digitale Dokumentationen auf ihren Webseiten. Als Alternative schlägt der VDMA vor, auf die physische Beilage zu verzichten und die leicht auffindbare digitale Bereitstellung der Informationen auf der Hersteller-Website als ausreichend anzuerkennen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 17.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1506 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Forschungs-zulagengesetz (FZulG) sollte dahingehend ergänzt..., ...sind. Zudem verlangt das FZulG die zumindest zeitweise..., ...möglich macht. § 10 Abs. 2a FZulG-E sah vor, dass eine festgesetzte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDI hat sich mehrfach für die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung ausgesprochen. Aus Sicht der deutschen Wirtschaft stellt die Forschungszulage einen wichtigen Baustein in der Förderlandschaft für Forschung und Innovation dar. Im Rahmen der Verbändeanhörung zu dem Referentenentwurf der zweiten Änderungsverordnung der Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes hat sich der BDI dafür eingesetzt, dass die Aufnahme der Sachkostenförderung in die Forschungszulage nicht zu zusätzlichen verwaltungsmäßigen Angaben führen darf. Der BDI hat betont, dass das Verfahren der Forschungszulage so einfach wie möglich gehalten werden muss, um vor allem kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zur Forschungszulage zu erleichtern.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 122/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Geschäftsstatistik der BSFZ an jene im FZulG Die Datenschutzklauseln...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bemessungsgrundlage, § 3 Abs. 5 FZulG-E Die maximale Bemessungsgrundlage..., ...Mio. € (i.V.m. § 4 Abs. 1 FZulG). Der DStV begrüßt die...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      VDA setzt sich über die vorgesehenen Förderung des Kaufs von gewerblichen E-Fahrzeugen (AfA) hinaus für eine Förderung von Leasingkunden ein. Ein Großteil der E-Fahrzeuge im Firmenkunden- und Flottengeschäft werden nicht gekauft, sondern geleast. Damit die Maßnahmen das gesamte Kundenpotential erfassen und dem Hochlauf der E-Mob einen weiteren Schub verleihen, sprechen wir uns für gewerbliche Leasingkunden zumindest für eine der AfA entsprechende Förderung über einen vorgezogenen Komplettabzug der Leasingraten aus. Im besten Fall würde für das Leasing eines E-Fahrzeugs ein erhöhter Betriebsausgabenabzug (Faktor 1,5) der Leasingraten vorgesehen. Zudem setzen wir uns für eine weitere Stärkung des Steuerstandorts D über die Maßnahmen des Gesetzentwurfs hinaus aus.

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 20.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/323 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Forschungszulagengesetzes (§ 3 FZulG) durch Anhebung des Be...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesellschaftern, § 3 Abs. 4 FZulG Deutschland hat mit der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Forderung nach einem ambitionierteren Standortfördergesetz zur Stärkung des Startup- und Scaleup-Ökosystems. Ziel ist die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen, die Mobilisierung von Kapital und die Sicherung internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Positiv hervorgehoben werden steuerliche Anpassungen („Roll over“), die Öffnung von Venture-Capital-Fonds, Erleichterungen bei Börsenzulassungen und die Absenkung des Mindestnennwerts von Aktien. Kritik gilt u.a. der geplanten Änderung im Fondsrisikobegrenzungsgesetz, die VC-Fonds unverhältnismäßig belasten würde. Empfehlungen u.a.: Ausweitung der steuerlichen Begünstigungen für Gründer*innen, Reform der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, Anpassung der Wegzugsbesteuerung, Erleichterung von Kapitalerhöhungen und Erweiterung der Forschungszulage.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2507 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesellschaftern, § 3 Abs. 4 FZulG Deutschland hat mit der...
Nach oben blättern