Stellungnahmen/Gutachten
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100 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (100)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anwendung des Energieeffizienzgesetzes im Sinne unabhängiger Prüfstellen
Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Behörden, Unternehmen und Rechenzentren entsprechend der EU-Vorgaben (Energieeffizienz-Richtlinie EED III) ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, um mehr Energie einzusparen. Für Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 15 Gigawattstunden soll künftig die Pflicht gelten, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und ihre Energieeffizienzmaßnahmen in konkreten Plänen zu erfassen und zu veröffentlichen. Für Rechenzentren soll es zukünftig Energieeffizienzstandards geben. Der TÜV-Verband hat sich im laufenden Verfahren für die Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen eingesetzt und begleitet die Anwendung im Sinne unabhängiger Prüfstellen.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 29.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6872
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes -
BT-Drs. 20/7632
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6872 - Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes -
BT-Drs. 20/7635
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/6872, 20/7632 - Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
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BT-Drs. 20/6872
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein Wechsel hin zum allgemeinen Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ ist sinnvoll. Die Schwellenwerte für verpflichtende Energiemanagementsysteme sollen nicht angehoben werden. Die Plattform für Abwärme soll nicht auf Freiwilligkeit umgestellt werden.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 27.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein Wechsel hin zum allgemeinen Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ ist sinnvoll. Die Schwellenwerte für verpflichtende Energiemanagementsysteme sollen nicht angehoben werden. Die Plattform für Abwärme soll nicht auf Freiwilligkeit umgestellt werden.
- Bereitgestellt von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 27.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
- Keine Doppelarbeit: Befreiung für Unternehmen mit ISO 50001/EMAS von zusätzlichen Umsetzungsplänen. - Abwärme-Pflichten reduzieren: Schwellenwerte erhöhen, Meldepflichten freiwillig machen. - Datenschutz sichern: Nur aggregierte/anonymisierte Daten veröffentlichen.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen der Novelle des Energieeffizienzgesetzes zur Stärkung des Rechenzentrumsstandorts
Der Bitkom setzt sich im Rahmen des Änderungsgesetzes zum Energieeffizienzgesetz u. a. dafür ein, dass das Gesetz in den für Rechenzentren relevanten Paragrafen angepasst wird. Dazu gehören die Harmonisierung mit Energieeffizienzrichtlinie und zugehöriger Verordnung sowie grundsätzliche Änderungen der PUE- und ERF-Vorgaben aus §11 EnEfG, um Rechtssicherheit herzustellen und einen massiven negativen Effekt auf die zukünftige Entwicklung des Rechenzentrums- und Digitalstandortes Deutschland zu verhindern.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 08.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes
Harmonisierung des Energieeffizienzgesetz gemäß der europäischen delegierten Verordnung; rechtssichere Festlegung der Meldefristen; Klarstellung von Regelungen zur Abwärme; praxistaugliche Umsetzung der Energieeffizienzziele.
- Bereitgestellt von: Vantage Data Centers Germany GmbH am 29.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/7632
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6872 - Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
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BT-Drs. 20/7632
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
Die Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/1791 aus dem Jahr 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955, EED) wurde am 20. September 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 10. Oktober 2023 in Kraft getreten. Die Umsetzungsfrist der Energieeffizienzrichtlinie endet am 10. Oktober 2025, daher ist eine beschleunigte Umsetzung der in Teilen noch nicht vollständigen Umsetzung der Vorgaben zwingend erforderlich
- Bereitgestellt von: German Datacenter Association e. V. am 28.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
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Adressatenkreis:
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23.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung des Energieeffizienzgesetzes
Überarbeitung des Energieeffizienzgesetzes unter Berücksichtigung und Einhaltung des durch die europäische Richtlinie möglichen Rahmens.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lohnunternehmen e.V. (BLU) am 11.03.2026
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Adressatenkreis:
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19.06.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Energieeffizienzgesetzes
Novellierung des Energieeffizienzgesetzes mit dem Ziel die Nutzungsverpflichtung von Abwärme beizubehalten, Ausnahmetatbestände zu erweitern, Anpassung der Mengendefinition und des Zeitraums mit Blick auf das regionale Umfeld.
- Bereitgestellt von: RheinEnergie AG am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
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25.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Energieeffizienzgesetzes
Novellierung des Energieeffizienzgesetzes mit dem Ziel die Nutzungsverpflichtung von Abwärme beizubehalten, Ausnahmetatbestände zu erweitern, Anpassung der Mengendefinition und des Zeitraums mit Blick auf das regionale Umfeld.
- Bereitgestellt von: RheinEnergie AG am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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01.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: