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18 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"ArbSchG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeberinnen..., ...insbesondere § 5 Absatz 3 ArbSchG, um den Schutz vor sexualisierter..., ...Diskriminierung im § 5 ArbSchG festschreiben Beschluss..., ...Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) um den Schutz vor sexualisierter...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das 2019 von der ILO verabschiedete Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (ILO-Übereinkommen Nr. 190) wurde durch Gesetz vom 22. Mai 2023 endlich auch von Deutschland ratifiziert und ist am 24. Juni 2024 für Deutschland in Kraft getreten. Nach Aussage der Bundesregierung soll das nationale Umsetzungsgesetz eine Regelungslücke schließen. Der djb begrüßt das Gesetz, kritisiert jedoch, dass das Umsetzungsgesetz deutlich hinter den Erwartungen an eine echte Umsetzung des ILO-Übereinkommens in das deutsche Recht zurückbleibt und so die Chance verpasst wird, den Rechtsschutz gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt im Sinne des Übereinkommens und damit völkerrechtskonform tatsächlich und effektiv zu verbessern.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/5652 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) von 1996. Aufgrund des..., ...Erweiterung des § 5 Abs. 3 ArbSchG in 2013 um das Merkmal..., ...Gesundheit“ in § 4 Ziff. 1 ArbSchG ist aber deutlich, dass..., ...Gefährdung nach § 5 Abs. 1 ArbSchG i.V.m. § 618 BGG haben, eröffnet § 5 Abs. 1 ArbSchG den Arbeitgebenden einen..., ...Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) – die Arbeitgebende ..., ...Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG)[53] unter Beachtung ..., ...in § 3 Abs. 1 oder § 4 ArbSchG ein Hinweis auf ein „..., ...Arbeit“ in § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG verweisen: Auch wenn ..., ...[64] wie aber auch § 1 ArbSchG[65] zu schließen, Klarheit..., ...präventiven Bereich des ArbSchG, werden die Definitionen..., ...Hier werden § 17 Abs. 2 ArbSchG, § 13 AGG, § 612a BGB..., ...Klindt/Schucht/Balikcioglu, ArbSchG, 4. Aufl. 2021, Teil ..., ..., 3. Auflage 2023, § 5 ArbSchG Rn 6. [29] Beck/Lenhardt..., ...Klindt/Schucht/Kreizberg, ArbSchG, 4. Aufl. 2021, § 5 Rn..., ...Roloff, 24. Aufl. 2024, ArbSchG § 5 Rn. 2. [52] Von..., ...Klindt/Schucht/Kreizberg, ArbSchG, 4. Aufl. 2021, § 5 Rn..., ...Klindt/Schucht/Klindt, ArbSchG, 4. Aufl. 2021, § 12 ..., ...Klindt/Schucht/Schucht, ArbSchG, 4. Aufl. 2021, § 17 ..., ...Klindt/Schucht/Kollmer, ArbSchG, 4. Aufl. 2021, § 1 Rn...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist eine bessere Verzahnung von arbeitsmedizinischer und hausärztlicher Betreuung über sektorale Grenzen hinaus. Viele Großunternehmen in Deutschland verfügen über ein internes Gesundheitswesen mit angestellten Ärztinnen und Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen. Aktuell existiert eine Mauer zwischen den Aufgaben der ArbeitsmedizinerInnen und dem ambulanten ärztlichen Bereich in der Niederlassung. Die in Unternehmen angestellten MedizinerInnen dürfen aktuell weder verordnen noch weiterführende Behandlungen ausstellen. Im Sinne der Verbesserung der medizinischen Versorgung gilt es zu prüfen, welchen Beitrag die Arbeitsmedizin leisten kann – besonders um schwere oder später potentiell chronische Leiden zu behandeln und heilen.

    • Bereitgestellt von: Volkswagen AG am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 27.04.2026

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Arbeitsschutzrecht verankert (ASiG, ArbSchG, ArbMedVV). Ihr Auftrag...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Hitzeschutz muss finanziell abgesichert sein, damit Kommunen und Einrichtungen wirksame Maßnahmen umsetzen können. Deshalb sollte das Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" des Umweltministeriums unbedingt fortgesetzt werden. Außerdem sollten Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Rehakliniken, Medizinische Versorgungszentren und andere Gesundheitseinrichtungen mit den finanziellen Mitteln für investive Hitzeschutzmaßnahmen ausgestattet werden. Dem Mehraufwand von Gesundheits- und sozialen Einrichtungen bei der Umsetzung von Hitzeschutz sollte in Zukunft Rechnung getragen werden. Ökologische Nachhaltigkeit ist daher als übergreifendes Ziel im Sozialrecht zu verankern. Desweiteren sollte allen Kommunen ausreichende Finanzierung für Hitzeschutz bereitgestellt werden.

    • Bereitgestellt von: KLUG - Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit am 01.10.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bestehen nach §§ 3 und 5 ArbSchG. Eine Technische Regel..., ... Hitzepausen nach § 18 ArbSchG eine wirksame Hitzeschutzmaßnahme...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Maßnahmenbereiche des Aktionsplans Wiederbelebung: 1. Strukturierte Bildungsangebote zur „Wiederbelebung“ für alle Altersgruppen | 2. Breite Anwendung der T-CPR und Ersthelfer:innen-Systemen | 3. AED an öffentlich zugänglichen, stark frequentierten Plätzen bzw. Orten mit langer Verweildauer | 4. Bundesweites AED-Register

    • Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 12.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Arbeits-schutzgesetz (ArbSchG) und den Vorschriften..., ...Unterweisung nach § 12 ArbSchG und „DGUV Vorschrift ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Bitkom fordern wir den kontinuierlichen Bürokratieabbau durch die Digitalisierung von (Verwaltungs-)Prozessen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Initiative der Bundesregierung, Bürokratiekosten zu mindern. Der Gesetzentwurf weist jedoch eine Reihe von Schwächen auf. Wir setzen uns vor allem dafür ein, Schriftformerfordernisse abzubauen, doppelte Berichtspflichten zu vermeiden und den automatisierten Datenaustausch zwischen Behörden voranzutreiben.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesundheitsschutzmaßnahmen (§ 13 Abs. 2 S. 1 ArbSchG; § 9 Abs. 5 MuSchG) ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...psychischer Belastungen nach § 5 ArbSchG, die in vielen Betrieben...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Arbeitszeiterfassung, § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG / Beschluss des BAG vom..., ... dass § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG die Unternehmen zu einer...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Bürokratieentlastungsgesetz IV soll die übermäßige Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) durch Regelungen abbauen. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat eine Reihe konkreter Maßnahmen vorgeschlagen, die darauf abzielen, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Das Hauptziel der Interessenvertretung besteht darin, dass die geplanten Gesetzesänderungen spürbare Erleichterungen für KMU bieten, beispielsweise durch die Vereinfachung der Arbeitsvertragsform, eine automatische Zustellung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das Streichen unnötiger Dokumentationspflichten bei der Abfalltrennung. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, KMU den Fokus auf ihre Kernaufgaben zu ermöglichen, indem bürokratische Hürden minimiert werden.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...(wie in § 6 Abs. 1 S.3 ArbSchG a.F.). (siehe Empfehlungsbericht...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gefährdungsbeurteilung nach dem ArbSchG für jeden Arbeitsplatz...
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