Regelungsvorhaben

Keine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag - Erhalt der telefonischen Krankschreibung

Angegeben von:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland e. V. (BSD) (R007414) am 05.10.2026

Beschreibung:
Ziel der BSD ist, dass auf die vom Koalitionsausschuss am 02.07.2026 beschlossene gesetzliche Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verzichtet, die Drei-Tage-Regel des § 5 EFZG beibehalten und die telefonische bzw. videogestützte Krankschreibung erhalten wird. Hilfsweise strebt die BSD eine gesetzliche, nicht abdingbare Ausnahme für Beschäftigte mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellte sowie chronisch kranke Beschäftigte sowie die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei jeder betrieblichen Ausgestaltung an.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2610050001 (PDF - 8 Seiten)

    Adressatenkreis:

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