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7 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"ArbSchG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (7)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das 2019 von der ILO verabschiedete Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (ILO-Übereinkommen Nr. 190) wurde durch Gesetz vom 22. Mai 2023 endlich auch von Deutschland ratifiziert und ist am 24. Juni 2024 für Deutschland in Kraft getreten. Nach Aussage der Bundesregierung soll das nationale Umsetzungsgesetz eine Regelungslücke schließen. Der djb begrüßt das Gesetz, kritisiert jedoch, dass das Umsetzungsgesetz deutlich hinter den Erwartungen an eine echte Umsetzung des ILO-Übereinkommens in das deutsche Recht zurückbleibt und so die Chance verpasst wird, den Rechtsschutz gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt im Sinne des Übereinkommens und damit völkerrechtskonform tatsächlich und effektiv zu verbessern.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/5652 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) von 1996. Aufgrund des..., ...Erweiterung des § 5 Abs. 3 ArbSchG in 2013 um das Merkmal..., ...Gesundheit“ in § 4 Ziff. 1 ArbSchG ist aber deutlich, dass..., ...Gefährdung nach § 5 Abs. 1 ArbSchG i.V.m. § 618 BGG haben, eröffnet § 5 Abs. 1 ArbSchG den Arbeitgebenden einen..., ...Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) – die Arbeitgebende ..., ...Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG)[53] unter Beachtung ..., ...in § 3 Abs. 1 oder § 4 ArbSchG ein Hinweis auf ein „..., ...Arbeit“ in § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG verweisen: Auch wenn ..., ...[64] wie aber auch § 1 ArbSchG[65] zu schließen, Klarheit..., ...präventiven Bereich des ArbSchG, werden die Definitionen..., ...Hier werden § 17 Abs. 2 ArbSchG, § 13 AGG, § 612a BGB..., ...Klindt/Schucht/Balikcioglu, ArbSchG, 4. Aufl. 2021, Teil ..., ..., 3. Auflage 2023, § 5 ArbSchG Rn 6. [29] Beck/Lenhardt..., ...Klindt/Schucht/Kreizberg, ArbSchG, 4. Aufl. 2021, § 5 Rn..., ...Roloff, 24. Aufl. 2024, ArbSchG § 5 Rn. 2. [52] Von..., ...Klindt/Schucht/Kreizberg, ArbSchG, 4. Aufl. 2021, § 5 Rn..., ...Klindt/Schucht/Klindt, ArbSchG, 4. Aufl. 2021, § 12 ..., ...Klindt/Schucht/Schucht, ArbSchG, 4. Aufl. 2021, § 17 ..., ...Klindt/Schucht/Kollmer, ArbSchG, 4. Aufl. 2021, § 1 Rn...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Maßnahmenbereiche des Aktionsplans Wiederbelebung: 1. Strukturierte Bildungsangebote zur „Wiederbelebung“ für alle Altersgruppen | 2. Breite Anwendung der T-CPR und Ersthelfer:innen-Systemen | 3. AED an öffentlich zugänglichen, stark frequentierten Plätzen bzw. Orten mit langer Verweildauer | 4. Bundesweites AED-Register

    • Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 12.06.2024
    • Adressatenkreis:
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Arbeits-schutzgesetz (ArbSchG) und den Vorschriften..., ...Unterweisung nach § 12 ArbSchG und „DGUV Vorschrift ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Bitkom fordern wir den kontinuierlichen Bürokratieabbau durch die Digitalisierung von (Verwaltungs-)Prozessen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Initiative der Bundesregierung, Bürokratiekosten zu mindern. Der Gesetzentwurf weist jedoch eine Reihe von Schwächen auf. Wir setzen uns vor allem dafür ein, Schriftformerfordernisse abzubauen, doppelte Berichtspflichten zu vermeiden und den automatisierten Datenaustausch zwischen Behörden voranzutreiben.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesundheitsschutzmaßnahmen (§ 13 Abs. 2 S. 1 ArbSchG; § 9 Abs. 5 MuSchG) ...
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Arbeitszeiterfassung, § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG / Beschluss des BAG vom..., ... dass § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG die Unternehmen zu einer...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Bürokratieentlastungsgesetz IV soll die übermäßige Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) durch Regelungen abbauen. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat eine Reihe konkreter Maßnahmen vorgeschlagen, die darauf abzielen, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Das Hauptziel der Interessenvertretung besteht darin, dass die geplanten Gesetzesänderungen spürbare Erleichterungen für KMU bieten, beispielsweise durch die Vereinfachung der Arbeitsvertragsform, eine automatische Zustellung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das Streichen unnötiger Dokumentationspflichten bei der Abfalltrennung. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, KMU den Fokus auf ihre Kernaufgaben zu ermöglichen, indem bürokratische Hürden minimiert werden.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMJ): Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...(wie in § 6 Abs. 1 S.3 ArbSchG a.F.). (siehe Empfehlungsbericht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb legt eine Konzeption vor, die im ersten Teil einen Vorschlag für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft enthält und im zweiten Teil umfassende Handlungshinweise für Unternehmen und die Interessenvertretungen der Beschäftigten gibt. Der Gesetzesvorschlag und die Handlungshinweise zeigen Wege zur Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen auf. Ziel ist es, Unternehmen der Privatwirtschaft in Richtung einer diskriminierungsfreien Unternehmenskultur weiterzuentwickeln, in der alle Geschlechter gleiche Verwirklichungschancen haben. Der in Art. 3 Abs. 2 GG verbriefte Handlungsauftrag adressiert Frauen und nichtbinäre Personen in ihrer Vielfalt. Das verlangt die Berücksichtigung von Diskriminierungslagen in ihrer intersektionalen Dimension.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 31.01.2025
    • Adressatenkreis:
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). [131] §§ 3 und 5 ArbSchG. [132] Zum Beispiel..., .... 106 ff. [137] § 5 ArbSchG. [138] BAuA (Hrsg....
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gefährdungsbeurteilung nach dem ArbSchG für jeden Arbeitsplatz...
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