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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (19.815)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      WIR FORDERN FOLGENDE ANPASSUNG FÜR DIE KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG (KWK): 1. Langfristige KWK-Förderung 2. Rechts- und Investitionssicherheit der KWK-Förderung für Wärme- und Kältenetze 3. Anhebung maximale Förderhöhen 4. Es braucht eine neue Regelung für die 300-MW-Grenze 5. Weiterführung iKWK nach § 7a und Weiterentwicklung 6. KWK-Anlagen sind schlicht nicht mit 10 Prozent der Kosten auf H2-Betrieb umstellbar 7. Erhöhung des KWK-Zuschusses 8. Verlängerung der Inbetriebnahmefristen für KWK-Anlagen, Wärme- und Kältenetze sowie Wärmespeicher bis 2038 9. Anpassung der Fristen und Bedingungen für Vorbescheide und Zuschläge 10. Beschleunigung der Genehmigungsverfahren ist auch beim Kraftwerksaus- und -umbau äußerst wichtig

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      WIR FORDERN FOLGENDE ANPASSUNG FÜR DIE KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG (KWK): 1. Langfristige KWK-Förderung 2. Rechts- und Investitionssicherheit der KWK-Förderung für Wärme- und Kältenetze 3. Anhebung maximale Förderhöhen 4. Es braucht eine neue Regelung für die 300-MW-Grenze 5. Weiterführung iKWK nach § 7a und Weiterentwicklung 6. KWK-Anlagen sind schlicht nicht mit 10 Prozent der Kosten auf H2-Betrieb umstellbar 7. Erhöhung des KWK-Zuschusses 8. Verlängerung der Inbetriebnahmefristen für KWK-Anlagen, Wärme- und Kältenetze sowie Wärmespeicher bis 2038 9. Anpassung der Fristen und Bedingungen für Vorbescheide und Zuschläge 10. Beschleunigung der Genehmigungsverfahren ist auch beim Kraftwerksaus- und -umbau äußerst wichtig

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kernforderungen: - Der Wegfall des 65%-EE-Ziels muss mit gleichwertiger Steuerungswirkung kompensiert werden und ein verbindlicher, rechtssicherer Ausstiegspfad für fossile Heizsysteme gesetzlich festlegt werden, um Lock-in-Effekte zu vermeiden und Investitionssicherheit zu schaffen. - Kommunale Wärmeplanung verbindlich absichern - Die Bio-Treppe zu einem Transformationsmechanismus weiterentwickeln - Kohärenz zwischen GModG, EnWG und KANU 2.0 herstellen - Wärmenetze als zentrale Dekarbonisierungsoption regulatorisch stärken - Den Umstieg im Bestand auf Fernwärme ermöglichen - Eine Preisanpassungsregel in der AVBFernwärmeV verankern - BEW verstetigen und ausbauen - Die Grüngasquote führt zu ineffizienter Ressourcenallokation und sollte daher gestrichen werden

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine Allianz aus 20 Stakeholdern appelliert an die Abgeordneten des Bundestags, in den Haushalten 2025 und 2026 ausreichend Mittel für Wärmenetze und damit für die sichere und bezahlbare Wärmewende zur Verfügung zu stellen. Wärmenetze sind ein Schlüssel zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands, insbesondere in urbanen Gebieten. Die BEW ist das zentrale Instrument hierfür. Die Bundesregierung hat das erkannt. Sie will die BEW mit dem aktuellen Regierungsentwurf zum Haushalt 2025 stärken. Doch die vorgesehenen Mittel von rd. 5 Mrd. Euro bis 2030 reichen bei weitem nicht aus, um den Investitionsbooster für die urbane Wärmewende zu zünden. Aus Sicht der Unterzeichner sollte der Hochlauf der BEW auf mindestens 3,5 Mrd. Euro pro Jahr bereits jetzt im Haushalt 2025 festgeschrieben werden.

    • Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 13.05.2026
    • Adressatenkreis:
      • 06.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) wird eine rechtssichere, investitionsfördernde und mit der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) kohärente Ausgestaltung der Anforderungen an Gebäudeenergie und Wärmewende angestrebt. Dies umfasst insbesondere die Weiterentwicklung der Anforderungen an Nullemissionsgebäude und energetische Mindeststandards im Bestand, Regelungen für wirtschaftliche und planungssichere Heizungsinvestitionen, Vorgaben für effizienten Anlagenbetrieb, Monitoring und Gebäudeautomation sowie die Weiterentwicklung von Energieausweisen und Gebäudedatenbanken. Zudem sollen innovationsfreundliche Nachweisverfahren ermöglicht und die Kohärenz mit Wärmeplanungsgesetz und Wärmemarktregulierung sichergestellt werden.

    • Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 13.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 11.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der technologieoffene Ansatz der AFIR hat sich bislang bewährt – batterieelektrische und wasserstoffbasierte Mobilität ergänzen sich. Insbesondere im schweren Straßengüterverkehr sowie bei Flottenanwendungen, mit hohen Reichweitenanforderungen und kurzen Betankungszeiten ist Wasserstoff ein zentraler Baustein eines resilienten Mobilitätssystems. Daher sollte auch künftig der Markthochlauf der Wasserstoffmobilität pragmatisch fortgeführt werden, z.B. durch Aufbau sog. H2 Eco-Cluster oder der Erhalt der TCO-Preisparität zum Diesel. Verzögerungen beim Infrastrukturausbau würden Klimaziele und Wettbewerbsfähigkeit Europas gefährden.

    • Bereitgestellt von: Toyota Motor Europe NV/SA am 13.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Jede Berücksichtigung von Anforderungen an lokale Inhalte (LCRs) sollte evidenzbasiert und an die Marktbedingungen der Branche angepasst sein. Lokalisierung benötigt Zeit und hängt auch von der Reife der vorgelagerten Lieferketten ab. Im Automobilsektor erstrecken sich Produktentwicklungs- und Fertigungszyklen typischerweise über fünf bis sieben Jahre, was bedeutet, dass plötzliche Veränderungen bei den Beschaffungsanforderungen die aktuellen Investitionen und das Geschäft erheblich beeinträchtigen können. Ein konsistenter EU-Rahmen, dessen Übergangszeiten an die reale Lieferkettenbereitschaft abgestimmt sind, ist unerlässlich, um diese Risiken zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: Toyota Motor Europe NV/SA am 13.05.2026
    • Adressatenkreis:
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