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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (21.776)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens / Nichtbestehens / der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organ-schaft verwirklicht. Wir setzen uns deshalb für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.08.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Seit Februar 2024 gilt der Digital Services Act (DSA) für alle Online-Plattformen in der Europäischen Union. Diese kommen ihren Pflichten nur unzureichend nach. Illegale Inhalte bleiben sichtbar, demokratische Debatten werden geschwächt. Mehr und mehr Menschen trauen sich aufgrund von digitaler Gewalt nicht mehr, ihre Meinung im Netz zu äußern. Deshalb soll die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde personell und finanziell gestärkt werden. Die Umsetzung des DSA soll als politische Priorität auf die Agenda gesetzt. Gleichzeitig sollten zivilgesellschaftliche Akteure, die systemische Risiken von Online-Plattformen erforschen, gezielt unterstützt werden, um Umsetzungsdefizite sichtbar zu machen und entsprechende Beschwerden bei den Aufsichtsbehörden einzureichen.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 29.08.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BGH hat im Mai 2025 auf Grundlage eines zuvor ergangenen Urteils des EuGHs zur Kundenanlage entschieden. Die daraus folgende Neuauslegung hat massive negative Auswirkungen auf die bisher regulierungsfreie und damit wenig Kosten verursachende Stromversorgung in Immobilien, Gewerbe, Industrie und Kommunen. Sie gefährdet zudem das Fundament der bewährten betrieblichen Praxis, da die Konstrukte nun als regulierte Verteilnetze gelten könnten. Dadurch drohen massive wirtschaftliche Verwerfungen. Dies belastet und gefährdet sowohl Energiewende und Klimaschutz als auch die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen. Die Bundesregierung muss hier zeitnah für mehr Rechtssicherheit sorgen.

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 29.08.2025
    • Adressatenkreis:
      • 27.08.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens/Nichtbestehens/der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft verwirklicht. Wir setzen uns daher für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 29.08.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Vereinfachung steuerlicher Prozesse: Einführung einer einheitlichen digitalen Plattform für Steuerkommunikation und maschinenlesbare Steuerbescheide - Erleichterungen im Energiefinanzierungsgesetz: Automatische Privilegierung von Schienenbahnen, Gleichstellung von Geothermie mit Wärmepumpen und Abschaffung des De-Minimis-Vorbehalts für E-Busse - Maßnahmen gegen Fachkräftemangel: Steuerliche Anreize und Erleichterungen für Werkswohnungen und Nacht-/Feiertagsarbeit - Förderung nachhaltiger Finanzierung: Reduzierte Kapitalanforderungen für nachhaltige Infrastrukturprojekte und staatliche Garantien zur Senkung von Finanzierungskosten

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 29.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gegenstand der Interessenvertretung ist die rechtliche Regelung zur Nutzung nachrichtenloser Vermögen. Ziel ist es, im Rahmen der Gesetzgebung sicherzustellen, dass die bisher ungenutzten Mittel systematisch mobilisiert und für gemeinwohlorientierte Zwecke verfügbar gemacht werden können. Dabei soll insbesondere die Schaffung klarer Verfahren und Strukturen für die Erfassung, Verwaltung und zweckgebundene Verwendung dieser Vermögenswerte berücksichtigt werden. Im Mittelpunkt steht die Etablierung eines rechtlichen Rahmens, der die gezielte Zuführung der nachrichtenlosen Vermögen zur Finanzierung gemeinwohlorientierter Projekte, wie im Rahmen der Initiative Zukunftsmilliarden vorgesehen, ermöglicht.

    • Bereitgestellt von: Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e. V. am 29.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 299/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener
      2. BT-Drs. 20/1534 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener
      3. BT-Drs. 21/1396 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Klarstellung und differenzierte Anpassung der Regelungen im Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drs. 21/3061) in Bezug auf ärztliche Behandlungsformen sowie die Abgabe von Medizinalcannabis durch Apotheken. Die Interessenvertretung richtet sich gegen pauschale Einschränkungen telemedizinischer Behandlungsformen und gegen die Einführung einer verpflichtenden doppelten persönlichen Kontaktpflicht. Angestrebt wird, dass die Entscheidung über eine Behandlung in Präsenz oder im Rahmen einer Videosprechstunde weiterhin im fachlichen Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte liegt und Apotheken eigenständig über die Form der Abgabe (Präsenz- oder Versandabgabe) entscheiden können.

    • Bereitgestellt von: Cansativa am 29.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3061 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Klarstellung und differenzierte Anpassung der Regelungen im Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drs. 21/3061) in Bezug auf ärztliche Behandlungsformen sowie die Abgabe von Medizinalcannabis durch Apotheken. Die Interessenvertretung richtet sich gegen pauschale Einschränkungen telemedizinischer Behandlungsformen und gegen die Einführung einer verpflichtenden doppelten persönlichen Kontaktpflicht. Angestrebt wird, dass die Entscheidung über eine Behandlung in Präsenz oder im Rahmen einer Videosprechstunde weiterhin im fachlichen Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte liegt und Apotheken eigenständig über die Form der Abgabe (Präsenz- oder Versandabgabe) entscheiden können.

    • Bereitgestellt von: Cansativa am 29.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3061 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In § 9b Abs. 2 und § 11c Abs. 1a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV): Für steuerliche Zwecke erstellte Gutachten zur Kaufpreisaufteilung (§ 9b) sowie zur Restnutzungsdauer (§ 11c) sollen nicht ausschließlich von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erbracht werden können, sondern auch von Gutachtern, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle zertifiziert sind.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 29.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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