Stellungnahmen/Gutachten
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21.777 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (21.777)
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Zu Regelungsvorhaben:
Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz
Die von den Bürgschaftsbanken gewährten Sicherheiten stellen vollwertige Sicherheiten für alle Hausbanken dar und reduzieren die Eigenkapitalunterlegung zugunsten der Kreditinstitute. Die Tätigkeit der Bürgschaftsbanken wird nur ermöglicht durch die teilweise staatliche Rückverbürgung der ausgegebenen Bürgschaften bzw. Garantien und damit einhergehend der Einhaltung der beihilferechtlichen Bestimmungen. Vor diesem Hintergrund nimmt der VDB die Möglichkeit zur Stellungnahme gern wahr und gibt gern weitere Anregungen, um das Ziel einer proportionalen Bankenaufsicht und auch einer tatsächlichen Bü- rokratieentlastung weiter voranzutreiben und gerade im Hinblick auf kleine Spezialkreditinstitute zentrale Punkte aufzunehmen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. am 15.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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09.01.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung
Es geht in dem konkreten Regelungsvorschlag plädiert dafür, für unverschuldete Genehmigungsverzögerung der BNK, die Pönalen nicht anzuwenden.
- Bereitgestellt von: ENERTRAG am 15.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 193/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BR-Drs. 193/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.06.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der RED III im Bereich Windenergie an Land
Nach Auslaufen der EU-Notfallverordnung ist die Umsetzung der RED III in deutsches Gesetz bezüglich dem Ausbau der Windenergie an Land ist zentral für die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Investitionssicherheit in laufende und künftige Projekte. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung weist einige handwerkliche Mängel auf, auf die der BDEW in seiner Stellungnahme hinweist. Zentral sind dabei notwendige Nachbesserungen in folgenden Punkten: Übergangsregelungen für Windenergiegebiete / Beschleunigungsgebiete, Genehmigungsfrist Repowering, Genehmigungsfiktion bei einfachem Typenwechsel.
- Bereitgestellt von: ENERTRAG am 15.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/568
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs
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BT-Drs. 21/568
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die dggö weist nochmals auf zentrale Empfehlungen aus der Stellungnahme vom 28.04.2024 hin und reflektiert die relevanten Aspekte des Koalitionsvertrags sowie des KHAG. In der vorliegenden Form ist das Instrument der sogenannten Vorhaltevergütung negativ zu bewerten. Eine grundlegende Überarbeitung wird empfohlen. Im KHAG wird dieser wichtige Aspekt nicht adressiert. Es ist noch nicht erkennbar, wie der Gedanke von Planfallzahlen in ein praktikables und rechtssicheres Verfahren überführt werden kann. Die Einführung von Leistungsgruppen hat verschiedene positiv zu bewertende Potenziale. Je-doch sind auch nach Vorliegen des LG-Groupers zentrale Probleme wie eine starke Abhängigkeit der Fallzuordnung von Fachabteilungsschlüsseln ungelöst. Es besteht dringender Bedarf der Weiterentwicklung.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie e. V. am 15.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der AVWL fordert, das Potenzial der Apotheken zur Sicherung der flächendeckenden Gesundheitsversorgung noch besser auszuschöpfen und den apothekerlichen Heilberuf fortzuentwickeln. Insbesondere strebt der AVWL Regelungen an, mit denen Apotheken stärker in Prävention, aber auch die Früherkennung von Erkrankungen eingebunden werden. Bei definierten, unkomplizierten Erkrankungen müssen Apotheken künftig erste Anlaufstelle für Patienten sein, in definierten Notfallsituationen verschreibungspflichtige Dauer- und Bedarfsmedikationen abgeben und Patienten bei einer neuen Dauertherapie in den ersten Wochen intensiv begleiten dürfen. Damit können Apotheken zur Sicherung der wohnortnahen Gesundheitsversorgung beitragen. Insgesamt führt dies zu einer Verbesserung der Versorgungswirtschaftlichkeit.
- Bereitgestellt von: Apothekerverband Westfalen-Lippe e. V. (AVWL) am 15.09.2025
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Adressatenkreis:
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16.06.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
K+S strebt zügige, verlässliche und rechtssichere Planungs- und Genehmigungsprozesse auf allen staatlichen Ebenen an sowie effektive Verwaltungsstrukturen, die Investitionssicherheit schaffen und Planungssicherheit ermöglichen. Nur so kann die Rohstoffabhängigkeit Deutschlands reduziert und die Resilienz der deutschen Volkswirtschaft gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: K+S Minerals and Agriculture GmbH am 13.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (5. VwVfÄndG) -
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
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BR-Drs. 369/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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23.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die K+S AG strebt zügige, verlässliche und rechtssichere Planungs- und Genehmigungsprozesse auf allen staatlichen Ebenen an sowie effektive Verwaltungsstrukturen, die Investitionssicherheit schaffen und Planungssicherheit ermöglichen. Nur so kann die Rohstoffabhängigkeit Deutschlands reduziert und die Resilienz der deutschen Volkswirtschaft gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: K+S Aktiengesellschaft am 13.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (5. VwVfÄndG) -
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
BR-Drs. 369/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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23.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für wirksame Betrugsprävention und Unterstützung von strengeren Aufsichtsmaßnahmen für die Zertifizierungsstellen sowie die Durchführung von Zugangskontrollen zum nationalen Nachhaltigkeitsnachweissystem Nabisy.
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 12.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf zur Novelle der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) zur Umsetzung der RED III im Bereich Bioenergie
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Adressatenkreis:
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12.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für wirksame Betrugsprävention und Unterstützung von strengeren Aufsichtsmaßnahmen für die Zertifizierungsstellen sowie die Durchführung von Zugangskontrollen zum nationalen Nachhaltigkeitsnachweissystem Nabisy.
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 12.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf zur Novelle der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) zur Umsetzung der RED III im Bereich Bioenergie
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Adressatenkreis:
-
12.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf bei der Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
Der DStV fordert in seiner Stellungnahme insbesondere im Bereich der EStDV: - Bei der Nachweisführung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Gebäuden sollen nach der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Experte als Gutachter anerkannt werden. Das Kriterium der höchstpersönlichen Vorortbesichtigung sollte mit Blick auf Praktikabilität und Verhältnismäßigkeit angepasst werden. Gleiches gilt für Gutachter zur Begründung einer abweichenden Aufteilung des Gesamtkaufpreises für bebaute Grundstücke. - Der Anwendungszeitpunkt sollte nicht unterjährig beginnen. Die Neuregelung sollte nur für "Neufälle" greifen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 12.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: