Stellungnahmen/Gutachten
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
22.933 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche ohne Suchbegriff gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.933)
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum EEG 2027 zur Sicherung und Stärkung der Kleinwasserkraft
Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2027)
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg e. V. am 23.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor (EEG-Novelle)
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Netzanschlüssen durch Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes
Beschleunigung von Netzanschlüssen für Ladeeinrichtungen, u.a. durch Einführung bundesweit einheitlicher, digitaler Antragsverfahren und verbindlichen Bearbeitungsfristen durch die Netzbetreiber sowie weiterer Aspekte u.a. durch eine Anpassung des Energiewirtschaftsgesetz. Im Rahmen des sog. Netzpakets sollte Ladeinfrastruktur bei Netzanschlüssen explizit priorisiert werden. Zudem ist eine Anschlussgarantie für Industriebetriebe mit klaren Fristen vorzusehen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 23.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der VID befürwortet das Konzept des 28. Regimes grundsätzlich und sieht darin eine Chance zur weiteren rechtlichen Harmonisierung innerhalb der EU. Aus Sicht des VID ist es für den Erfolg des Vorhabens erforderlich, dass der europ. Gesetzgeber ein umfassendes und in allen Teilen fundiertes Regelungswerk erarbeitet; dies schließt das Insolvenzrecht ausdrücklich ein. Praxisuntaugliche oder lückenhafte Regelungen liefen dem Ziel zuwider, Anreize und Planungssicherheit für (grenzüberschreitende) Investitionen zu schaffen. Sollte die Erarbeitung eines in sich geschlossenen Insolvenzregimes zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich sein, spricht sich der VID dafür aus, die Einführung eines 28. Regimes zurückzustellen. Zumindest sollte Kap. 10 des Vorschlags vollständig gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 23.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf wird begrüßt, sollte aber eine Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren vorsehen. Außerdem sollte der Entwurf von Präventionsmaßnahmen und einer ressortübergriefenden Gesamtstrategie für die Betreuuung der Betroff begleitet werden: Die Verstärkung und Sicherstellung der Finanzierung von fachlich spezialisierten Beratungsangeboten, ein Fortbildungsangebot für Polizei- und Justizpersonal im Hinblick auf einen fachlich professionellen Umgang mit Betroffenen von geschlechtsspe zifischer Gewalt, Aufklärungsarbeit in Schulen, Forschungsförderung zur Problematik, damit eine umfassende Strategie auf nationaler Ebene entwickelt und umgesetzt werden kann und die Entwicklung einer Strategie, um die Abschaffung krimineller Plattformen im Internet sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 22.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
30.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
RefE KiMoG: BDP-AG "geschlechtsspezifische Gewalt" fordert Besserung zu §§ 1632, 1685 und 1686
Die BDP-AG geschlechtsspeziische Gewalt mahnt eine deutlichere Orientierung an der Istanbul-Konvention an und erinnert an das Fehlen einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt gegen Frauen (Art.7 Abs.1 I-K). In § 1632 (häusliche Gewalt) sollte die "stellvertretende Gewalt" definiert werden. Zu § 1685 (begleiteter Umgang) wird die Regelung von Fachkenntnis gefordert. Zu § 1686 wird der Hinweis gefordert, dass Umgangspflegschaft bei häuslichen Gewaltfällen nur unter Analyse der Zumutbarkeit und des Machtungleichgewichts erfolgen darf, wodurch eine qualifizierte Schulung für Umgangspfleger*innen unerlässlich ist.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 22.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt trägt der BDP einige fachliche Hinweise vor. Zur Stärkung der Kinderrechte gibt es einige Bedenken aus psychologischer Sicht. Zur Erwieterung der Gesetzgebung zum Umgang sieht der BDP kaum abschätzbare Folgen und äußert weitere Skepsis. Ferner wird zu den §§ 1684, 1685, 1688, zur Regelung der elterlichen Sorge und zu Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung aus Sicht der psychologischen Sachverständigen Stellung genommen.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 22.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zu § 23b GVG wird geraten, in den Fortbildungen auch andere Gefährdungslagen zu vermitteln. § 13 a, b FamFG bedarf kritischer Reflexion, um die Umsetzbarkeit vor allem auf Basis empirischer Daten zu ermöglichen. Die §§ 158d, 163 FamFG sollten eine frühzeitige Beteiligung von Sachverständigen berücksichtigen, um ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und auf eine freiwilligen elterliche Mitwirkung hinwirken zu können. Es bietet sich die Gelegenheit angesichts der anhaltenden Qualitätsdebatte im Hinblick auf Gutachten z.B. in § 163 FamfG, auf die die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht´ der interdisziplinären Arbeitsgruppe Familien- rechtliche Gutachten oder auf das erprobte Peer-Review-Verfahren für Gutachten zu verweisen.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 22.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des § 23 AEG (Freistellungsverfahren für Bahnbetriebsgrundstücke)
Der VNEI nimmt Stellung zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Änderung des § 23 AEG. Er begrüßt die vorgeschlagene Klarstellung in Absatz 2 (Streichung der Interessenabwägung zugunsten einer gebundenen Entscheidung bei fehlendem Verkehrsbedürfnis), sieht jedoch bei der vorgeschlagenen Regelung des Absatzes 2a erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken: Das dort vorgesehene, praktisch absolute Freistellungsverbot bei rein hypothetischer Wiederinbetriebnahmemöglichkeit könnte einen enteignungsgleichen Eingriff ohne Entschädigung darstellen. Der VNEI schlägt alternativ vor, das Freistellungsverbot an eine konkret mitgeteilte Verkehrsbedarfsplanung zu knüpfen und/oder eine finanzielle Kompensation der Eigentümer für Verkehrssicherungs- und Unterhaltungskosten vorzusehen.
- Bereitgestellt von: Verband nichtbundeseigener Eisenbahn-Infrastrukturbetreiber e.V. (VNEI) am 22.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/642
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/326 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes - b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir,Victoria Broßart, Swantje Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/335 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und weiterer Gesetze zur Spezifizierung der Flächenbedarfe der Eisenbahn
-
BT-Drs. 21/642
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verstetigung der Ausbaupfade im Erneuerbare-Energien-Gesetz
Die am 31.12.2026 auslaufende beihilferechtliche Genehmigung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz muss durch Novelle verlängert werden. Nach der EU-Strommarkt-Verordnung 2024/1747 ist Deutschland zudem verpflichtet, direkte Preisstützungssysteme in Form zweiseitiger Differenzverträge oder gleichwertiger Systeme mit denselben Auswirkungen für Verträge im Rahmen direkter Preisstützungssysteme für Investitionen in neue Stromerzeugungsanlagen einzuführen, die ab dem 17. Juli 2027 geschlossen werden. Hier bedarf es einer planbaren Umsetzung, um einen Fadenriss beim Ausbau von Wind- und Solarenergie zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: wpd onshore GmbH & Co. KG am 22.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hemmnisse durch die Netzbetreiber müssen beseitigt werden. Für die Vergabe von Netzanschlüssen braucht es verbindliche Transparenz nach objektiven Kriterien. Die Ausweisung von sog. „kapazitätslimitierten Leitungsabschnitten“ (Engpassgebieten) durch die Verteilnetzbetreiber ist abzulehnen. Den Verpflichtungen zum Netzausbau muss zur Auflösung von Engpassgebieten schnellstmöglich nachgekommen und im Fall der Zielverfehlung sanktioniert werden. Projektgenehmigungen sind bis mindestens zwei Jahre über den Zeitraum der Limitierung hinaus einzufrieren, um getätigte Investitionen nicht zu entwerten. Die Einführung eines Redispatch-Vorbehalts ist aus Gründen von Finanzierungs- und Investitionsunsicherheiten abzulehnen.
- Bereitgestellt von: wpd onshore GmbH & Co. KG am 22.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben: