Stellungnahmen/Gutachten

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208 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"InsO"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (208)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Grundsätzlich begrüßt der VdK, dass die Bundesregierung durch die BehAktübV einheitliche Standards bei der Übermittlung von elektronischen Akten einführen möchte. Dabei dürfen jedoch die Kläger und Klägerinnen als Stakeholder nicht aus dem Blick geraten, die nämlich ebenfalls technisch in die Lage versetzt werden müssen, ihr Recht auf Einsicht in die elektronische Akten- führung wahrnehmen zu können. Dabei muss die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung gewährleistet werden: die Einsicht in die eAkte und vor allem auch die Aktenführung muss technisch so gestaltet werden, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen grund- sätzlich uneingeschränkt wahrgenommen werden kann.

    • Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 01.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 21.06.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...fordert der VdK jedoch, die inso- weit bestehende Größen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der europäische Regulierungsrahmen für Verbriefungsmärkte zeichnet sich durch eine hohe Komplexität und einen entsprechend großen Umsetzungsaufwand bei Verbriefungstransaktionen aus. Zudem sind die Kapitalanforderungen im Vergleich zu anderen Finanzierungsinstrumenten überproportional hoch. Dies führt dazu, dass das Potenzial von Verbriefungen zur Unterstützung der Transformationsfinanzierung und zur Sicherung der Finanzmarkstabilität nicht ausgeschöpft wird. Ziel geeigneter regulatorischer Maßnahmen ist es daher, das Marktvolumen zu steigern und die Anzahl der Marktteilnehmer (sowohl Originatoren als auch Investoren) zu erhöhen.

    • Bereitgestellt von: True Sale International GmbH am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des BGB ◼True Sale nach InsO ◼Besteuerung nach AO, ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...verbundener Handlungen sollte inso-weit umgesetzt werden. ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) in die Insolvenzmasse.69..., ...Systemanbieters gem. § 80 InsO dem Insolvenzverwalter ..., ...Insolvenzmasse gem. § 35 InsO. Der Insolvenzverwalter..., ... wie z. B. dem TKG, der InsO, dem SGB V oder dem SGB...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E.

    • Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13959 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 15.01.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Länder (II Ziffer 7) ist inso-weit auch nicht zielführend...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetze, also das BGB, die InsO, die AO, das UStG etc...., ...allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen, kann..., ... Aussonderung nach § 47 InsO bzw. Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann). Gegenwärtig..., ... können und §§ 91, 103 InsO keine Anwendung findet,..., ... § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bereits für Leasingverträge...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Länder (II Ziffer 7) ist inso-weit auch nicht zielführend...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E.

    • Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13959 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 15.01.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Länder (II Ziffer 7) ist inso- weit auch nicht zielführend...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der europäische Regulierungsrahmen für Verbriefungsmärkte zeichnet sich durch eine hohe Komplexität und einen entsprechend großen Umsetzungsaufwand bei Verbriefungstransaktionen aus. Zudem sind die Kapitalanforderungen im Vergleich zu anderen Finanzierungsinstrumenten überproportional hoch. Dies führt dazu, dass das Potenzial von Verbriefungen zur Unterstützung der Transformationsfinanzierung und zur Sicherung der Finanzmarkstabilität nicht ausgeschöpft wird. Ziel geeigneter regulatorischer Maßnahmen ist es daher, das Marktvolumen zu steigern und die Anzahl der Marktteilnehmer (sowohl Originatoren als auch Investoren) zu erhöhen.

    • Bereitgestellt von: True Sale International GmbH am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des BGB ◼True Sale nach InsO ◼Besteuerung nach AO, ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Unentgeltlichkeitsanfechtung nach § 134 InsO aus-schließt. Der BGH kommt..., ...AktG vor den §§ 129 ff. InsO aufgenommen werden. Damit...
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