Stellungnahmen/Gutachten
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948 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (948)
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Zu Regelungsvorhaben:
Absenkung der Definitivbelastung für von der Körperschaftssteuer befreite Förderinstitute
Um eine steuerliche Ungleichbehandlung dieser Institute zu verhindern, fordern wir eine ebenfalls schrittweise Absenkung der sogenannten Definitivbelastung der steuerbefreiten Institute von 15 % auf 10 % im Gleichlauf mit der schrittweisen Absenkung der Körperschaftssteuer. Dies sollte in § 44a Abs. 8 EStG festgeschrieben werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 24.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland -
BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.06.2025
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... dies in § 44a Abs. 8 EStG auch ausdrücklich festgeschrieben..., ... ergeben, etwa in § 36a EStG oder § 44a Abs. 8, 9 und 10 EStG. Mit freundlichen Grüßen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Absenkung der Definitivbelastung für von der Körperschaftssteuer befreite Förderinstitute
Um eine steuerliche Ungleichbehandlung dieser Institute zu verhindern, fordern wir eine ebenfalls schrittweise Absenkung der sogenannten Definitivbelastung der steuerbefreiten Institute von 15 % auf 10 % im Gleichlauf mit der schrittweisen Absenkung der Körperschaftssteuer. Dies sollte in § 44a Abs. 8 EStG festgeschrieben werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 23.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland -
BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
-
BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.06.2025
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...und dies in §44a Abs. 8 EStG auch ausdrücklich festgeschrieben..., ... ergeben, etwa in § 36a EStG oder § 44a Abs. 8, 9 und 10 EStG. Mit freundlichen Grüßen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Einkommensteuerrecht, insbesondere Entfernungspauschale und Gemeinnützigkeit
- Bereitgestellt von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 17.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 474/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 -
BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
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BR-Drs. 474/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.11.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einkünfte nach § 9a S. 1 Nr. 3 EStG (1954) - Sonderausgabenpauschale nach § 10 Abs. 4 EStG (2002) - Max. Sonderausgabenabzug..., ...Parteien nach § 10a Abs. 2 EStG (2000) - Lohnsteuerlicher..., ...§ 19 Abs. 1 Nr. 1a S. 3 EStG (1996 damals noch Freigrenze..., ...Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG (2001) - Pauschale häusliches..., ... Abs. 5 Nr. 6 Buchst. b EStG (1996) - Anschaffungsnahe..., ...Herstellungskosten nach § 6 Abs.1 Nr. 1a EStG (2004) - Belegschaftsrabatte..., ...Freibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG (2004). Wir fügen in..., ... nach § 9 Abs. 1 Satz 3 EStG Wir unterstützen ausdrücklich..., .... 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 8 EStG bei der Nutzung von öffentlichen..., .... 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 8 EStG aufzuheben, denn sie führt..., ... 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG i. V. m. dem Bundesreisekostengesetz..., ...Euro in § 3 Nr. 26, 26a EStG ist richtig, da hierbei..., ...Pauschalversteuerung in § 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG bei Be-triebsveranstaltungen..., ...19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG bewusst dafür entschieden..., ... nach § 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG mehr anzuwenden, führt ..., ... nach § 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG würde nur die Ver-steuerung nach § 37b EStG in Betracht kommen. Hier..., ...Zuwendungen, die nach § 37b EStG vom Arbeitgeber für Beschäftigte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steueränderungsgesetz 2025: Bewertung der vorhandenen Maßnahmen
DIE FAMILIENUNTERNEHMER nehmen Stellung zum Steueränderungsgesetz 2025 und bringen konkrete Vorschläge für die Verbesserung bei den einzelnen konkreten Maßnahmen ein. Ziel: Entbürokratisierung des Steuersystems und Schaffung wettbewerbsfähiger Unternehmensbesteuerung.
- Bereitgestellt von: DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. - DIE JUNGEN UNTERNEHMER am 12.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... nach § 34a EStG ist beratungsintensiv, ..., ... nach § 10d EStG sind zu restriktiv. Es ..., ...Geldbeträgen, § 34a Abs. 5 EStG .........................., ...Nutzbarmachung des § 34a EStG weiterhin, unverändert ..., ... die Regelung des § 34a EStG derzeit nur für solche ..., ...die Anwendung des § 34a EStG nicht sinnvoll. Zudem ..., ...die Anwendung des § 34a EStG ohnehin von vornherein ..., ...2032) (§ 34a Abs. 1 Satz 1 EStG) durch das steuerliche ..., ...der Steuersatz des § 34a EStG jedenfalls auf 21 Prozent..., ...nicht nach § 34a Abs. 1 EStG besteuert und daher schon..., ....40 Es wird durch § 34a EStG mithin nicht ermöglicht..., ...nicht nach § 34a Abs. 1 EStG besteuert und daher schon..., ... 2 EStG besteht die Möglichkeit..., ... 5 Satz 1 i.V.m. Satz 2 EStG) entgegen vielfältiger ..., ...nicht. 60 § 34a Abs. 5 EStG betrifft unter § 6 Abs. 5 EStG fallende Wirtschaftsgüter..., ...gemäß § 37 Abs. 3 Satz 5 EStG die Begünstigungen des § 34a EStG bei der Berechnung der ..., .... 3 Satz 5 EStG ohnehin heilt, indem das..., ...nach § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG weiter der steuerlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Klarstellung bei Steuernormen und Entbürokratisierung
Zu Artikel 2: Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes (01.01.2025) – Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkungen nach Paragraf 20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EStG Zu Artikel 2: Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes (01.01.2025) – Klarstellung bei der Bescheinigung der Angaben für Hinterlegungsscheine nach Paragraf 45b Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 EStG Zu Artikel 2: Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes (01.01.2025) – Klarstellung der Steuerbescheinigung nach Paragraf 45b EStG Zu Artikel 8: Änderung der Abgabenordnung – Keine Einführung einer Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen (Paragrafen 138l ff. AO)
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 14.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Zweites Jahressteuergesetz
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Adressatenkreis:
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19.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Betroffene Norm: §§ 43a Abs. 1 EStG Sachverhalt, Problem und..., ...Erstattungs-anträge nach § 50c Abs. 3 EStG sind aktu-ell unverhältnismäßig..., ...Betroffene Normen: § 34c EStG, § 26 KStG und § 8 Nr. ..., ...Handelsgeschäft. - § 34c EStG, § 26 KStG und § 8 Nr. ..., ...: BMF Betroffene Norm: EStG und ggf. die jeweiligen..., ... 4 Betroffene Normen: EStG, Altersvorsorgeverträge-ZertifizierungG..., ...IV C 4 Betroffene Norm: EStG Sachverhalt, Problem und..., ...BMF Betroffene Norm: § 9 EStG (Werbungskosten) Sachverhalt..., ...Pauschalsteuer nach § 37b EStG analoge Pauschalie-rung..., ...Betroffene Normen: § 37b EStG und § 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV..., ...Sach-zuwendungen. Auch wenn § 37b EStG eine pauschale Ermittlung..., ...Vereinfachungsgedanke des § 37b EStG ist damit nicht mehr gegeben..., ...Pauschal-versteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG nicht bis zum 28.02. des...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW schlägt eine punktuelle gesetzliche Klarstellung für den Vorbehaltsnießbrauch an Anteilen an Mitunternehmerschaften vor. Der Nießbraucher soll für die Dauer des Nießbrauchs als Mitunternehmer gelten, sofern auch der Erwerber Mitunternehmer wird. Dadurch sollen Nachfolgegestaltungen rechtssicher abgesichert, Gewinnzurechnung und Gewerbesteuer systemgerecht geregelt sowie Buchwertfortführung, Verlustverrechnung und erbschaftsteuerliche Folgen konsistent im bestehenden Mitunternehmerbesteuerungssystem behandelt werden.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 06.08.2026
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG sowie die erbschaftsteuerlichen..., ...Gewinnermittlung nach § 15 EStG umfassend auf den fiktiven..., ...Verlustverrechnung nach § 15a EStG, müssen nicht neu geregelt..., ...erfasst. Soweit § 6 Abs. 3 EStG voraussetzt, dass der Übertragende..., ... X R 35/19). Auch § 15a EStG findet weiterhin beim Gesellschafter..., ...dem Hintergrund des § 15a EStG sichergestellt. • Ebene..., ... Gewerbesteuer und § 35 EStG: Die Gewerbesteuer mindert..., ...zugerechnet wird. Für § 35 EStG bedarf es daher einer ausdrücklichen..., ...eine Ergänzung des § 35 EStG selbst, dass die Aufteilung..., ...den Regelungen des § 16 EStG behandelt werden. Der unentgeltliche..., ...die Statusfiktion in § 15 EStG verankert, die Aufteilung..., ... eine Ergänzung in § 35 EStG geregelt und eine Übergangsregelung in § 52 EStG aufgenommen werden. Die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerliche Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter durch Einführung einer sog. Aktivrente
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 12.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 21 EStG zur Anwendung, wenn der..., ...Geschäftsführers auf § 3 Nr. 21 EStG aus? • Wie ist zu verfahren..., ...Freibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG bei Eintritt/Ausscheiden..., ...Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 EStG-E in Summe gemeinsam mit..., ...Freibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG im ersten Dienstverhältnis..., ...Freibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG unabhängig davon anwendbar..., ...von 2.000 EUR (§ 3 Nr. 21 EStG) zusätzlich eine Lohnsteuer-Pauschalierung..., ...Beschäftigungsverhältnisses neben § 3 Nr. 21 EStG zu berücksichtigen und ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge bringt eine grundlegende Reformierung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge mit sich. Durch den Gesetzesentwurf ist ebenfalls die betriebliche Altersversorgung und somit die Zusatzversorgung betroffen. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die gezielte Förderung der privaten Altersvorsorge nicht die Zusatzversorgungskassen vergessen werden sollen, da diese die Riester-Förderung sowohl in der Pflicht-, als auch in der Freiwilligen Versicherung anbieten und innerhalb der bAV einen besonders großen Vertragsbestand aufweisen.
- Bereitgestellt von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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10.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...da sie über § 82 Abs. 2 EStG ebenfalls Verträge mit ..., ...Streichung des § 82 Absatz 5 EStG sehen wir als negativ an..., ...Verwendung in § 92 Abs. 3 S. 2 EStG von 1 % auf 1,5 % angehoben..., ...Nummer 6: Änderung von § 84 EStG Wir befürworten die Einführung..., ...beitragsproportionalen Grundzulage nach § 84 EStG und die Abschaffung der..., ...Änderung von § 85 Absatz 1 EStG Die Änderung von § 85 Absatz 1 EStG zu einer beitragsproportionalen..., ...Geringverdiener der nach § 79 EStG Zulageberechtigten steuerfrei..., ...werden. Dies könnte in § 3 EStG unter den steuerfreien ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung und Ausgestaltung der Frühstart-Rente als Bestandteil der privaten Altersvorsorge
Der Verband begrüßt die beabsichtigte Einführung der Frühstart-Rente als weiteren Baustein einer früh beginnenden Altersvorsorge. Wir setzen uns dafür ein, eine breite Auswahl verschiedener Spar- und Anlageprodukte für die Frühstart-Rente zuzulassen, so dass eine Gleichbehandlung von einer Geldrente und von Wohneigentum als den Instrumenten für eine private Altersvorsorge erfolgen kann. Die Vertragsinhaber sollten nach Vollendung des 18. Lebensjahres zudem die Möglichkeit haben, das mit der Frühstart-Rente aufgebaute Kapital ohne Verlust der Förderung auf einen geförderten privaten Altersvorsorgevertrag eines anderen Anbieters zu übertragen. Die Einführung der Frühstart-Rente sollte in Verbindung mit der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge erfolgen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.08.2026
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Adressatenkreis:
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30.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Frühstartrentenvermögens nach § 92a EStG 1. Änderung des § 92a Abs. 1 EStG In § 92a Abs. 1 EStG..., ... darum, in § 92a Abs. 1 EStG in der durch Art. 3 Nr...., ...Anpassung des § 22 Nr. 5 EStG-E für Zwecke der Leistungsbesteuerung..., ... des § 93 Abs. 1 Satz 1 EStG-E für Zwecke der schädlichen..., ... des § 93 Abs. 1 Satz 1 EStG-E erweitert den Anwendungsbereich..., ...heutige Regelung des § 93 EStG erfasst als schädliche ..., ...Verwendungsformen gehört nach § 93 EStG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz ..., ...selbstgenutzte Wohnung nach § 92a EStG. Der Referentenentwurf..., ...Anwendungsbereichs des § 92a EStG vor. § 92a Abs. 1 EStG ..., ...darf. § 92a Abs. 1 Satz 1 EStG bezieht sich dem Wortlaut..., ...Gesetzeswortlauts des § 92a Abs. 1 EStG ist insbesondere aufgrund..., ... dass nach § 92a Abs. 1 EStG entnommenes Frühstartrentenvermögen..., ...oder nach Abschnitt XI des EStG geförderte Kapital – in..., ...Wohnförderkonto nach § 92a Abs. 2 EStG eingestellt wird und damit..., ...erfolgten Neuregelung des § 92a EStG mit Wirkung ab dem 1. Januar..., ...Wohnung im Sinne des § 92a EStG einsetzen darf. § 3 Abs..., ...eine Entnahme nach § 92a EStG aus dem Standarddepot erst..., ...eine Verwendung nach § 92a EStG in Betracht kommt, sofern..., ...einer Entnahme nach § 92a EStG kommt der Anspruchsberechtigte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der geförderten Altersvorsorge
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend neu geordnet und um renditeorientiertere Produktoptionen ergänzt. Der VöV setzt sich bei der Umsetzung insbesondere für flexible Garantien, den Schutz bestehender Verträge, die lebenslange Rente als wesentliches Element der Altersvorsorge sowie eine praxistaugliche und wettbewerbsneutrale Ausgestaltung der neuen Standardprodukte ein.
- Bereitgestellt von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 27.02.2025
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Adressatenkreis:
-
18.10.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zu Nr. 5: § 52 Abs. 50a EStG-E (Wechselrecht in das ..., .... § 52 Abs. 50a Satz 6 EStG-E (Wechsel bei Eheleuten..., ...§ 10a oder Abschnitt XI EStG zu verzichten. In der ..., ... 2027 nach § 10a Abs. 5 EStG bescheinigt wurde. Dies..., .... 3 Nr. 4 EStG hinsichtlich der zulässigen..., ... auf § 82 Abs. 2 Satz 2 EStG verweisen. Auch in § 1a..., ... Kontext des § 3 Nr. 63 EStG oder § 100 EStG unschädlich..., ... Bereich der § 3 Nr. 63 EStG und § 100 EStG Förderung..., .... 4 EStG auf § 82 Abs. 2 Satz 2 Nrn. 1 und 2 EStG erzielen. Entsprechend ..., ... 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EStG-E ist daher dringend zu..., ... Verweise in § 3 Nr. 63 EStG, § 100 EStG und § 1a BetrAVG..., ...nach § 52 Abs. 50a Satz 4 EStG-E wäre § 82 EStG in der..., ...die Definition in § 100 EStG anknüpfen. 27 Zu Nr. 11: § 87 EStG-E (Zusammentreffen mehrerer..., ... soll hingegen § 20 EStG angewendet werden. Künftig..., ...die Verweisung auf § 20 EStG verfehlt. Im Sinne der ..., ...insoweit nicht auf § 20 EStG, sondern auf § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG zu verweisen und die auf..., ... nach § 10a Abs. 5 EStG abgestellt werden. 30 ...
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Zu Regelungsvorhaben: