Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (19.815)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Gewährleistung der Planungssicherheit 2) Die Schaffung eines modernen Förderrahmens 3) Die Stärkung der Systemeffizienz durch Transparenz, Digitalisierung und Flexibilisierung 4) Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit einem dezentralen Back-up-System auf Basis steuerbarer Erneuerbarer Energien

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 22.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist eine Überarbeitung der Anforderungen der MDR im Sinne der Patientensicherheit, eines funktionieren Binnenmarktes und dem System der unabhängigen Drittprüfung / Benannten Stellen. Ziel ist dabei insbesonder, dass es keine weitere Verlängerung der Übergangsfristen und keine Abschaffung von Rezertifizierungen gibt. Es soll eine weitere Harmonisierung der Benennungsverfahren und behördlichen Anforderungen geben. Die regulatorische Überlastung soll beendet und ein stabiler Rechtsrahmen geschaffen werden. Es bedarf einer Schaffung von rechtssicheren Ausnahmeregelungen für innovative Produkte/Anwendungen sowie Nischenprodukte/-anwendungen.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 21.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Initiative verfolgt das Ziel, dass die Berechnung der Trassenpreise im Schienengüter- und Eisenbahn- personenverkehr neu justiert wird. Hinterund ist, dass die Trassenpreise für Eisenbahnverkehrsunternehmen eine erhebliche Kostenbelastung darstellen. Eigenkapitalerhöhungen, die der Bund für die DB InfraGO beschließt, verschärfen die Situation. Grund ist, dass die Kosten aus der Verzinsung des Eigenkapitals und Änderungen bei den Abschreibungen aufgrund des geltenden Regulierungsrechts zu einer Erhöhung der Trassenpreise im Schienengüter- und Schienenpersonenfernverkehr führen. Die Systematik bedarf somit dringend einer An- passung. Oberstes Ziel muss es dabei sein, dass sowohl die Güterbahnen als auch die Eisenbahnen im Personenverkehr wettbewerbsfähig bleiben können.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 21.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Elektro-Lieferfahrzeuge haben ein höheres Grundgewicht als solche mit Verbrennungsmotor. Die Batterie macht bei 3,5 Tonnen Fahrzeug rund 600 Kilogramm aus. Es gibt zwar eine Ausnahmegenehmigung, dass E-Transporter mit einer Auflastung gemäß dem Mehrgewicht des alternativen Antriebs, aber nicht mehr als 4,25 Tonnen, auch wie ein 3,5 Tonen Fahrzeug mit Führerscheinklasse B gefahren werden dürfen. Diese Ausnahmegenehmigung erstreckt sich nicht auf weitere Regelungen, so dass Pflichten aus dem Güterkraftverkehrsgesetz erfüllt werden müssen, z. B. Fahrtenschreiber, Stellen eines Verkehrsleiters, Nachweis einer Betriebsstätte etc. Fahrzeuge, die Möbel in Wohngebieten ausliefern, müssen so die gleichen Anforderungen erfüllen wie LKW auf Autobahnen. Das bremst die Umstellung auf E-Mobilität.

    • Bereitgestellt von: IKEA Deutschland GmbH & Co. KG am 21.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassung der Inhalte des Netzanschlusspakets „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ (Referentenentwurf, Stand 17.04.2026): Ausgewogene Ausgestaltung der Belange von Netzbetreibern und Netzanschlusspetenten im Hinblick auf Entschädigungen für Engpass-Abregelungen, FCA und die Ausweisung von kapazitätslimitierten Netzbetriebsmitteln, sowie bessere Synchronisierung mit der Neuregelung zur allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes => lfd. Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur). Außerdem zügige praxistaugliche und rechtssichere Ausgestaltung eines Priorisierungsverfahrens für Netzanschlussanfragen.

    • Bereitgestellt von: EWE AG am 21.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
      • 22.04.2026

      • 21.05.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einführung einer staatlich organisierten strategischen Gasreserve von mindestens 80TWh, um externe Schocks (z.B. Ausfälle von Pipelineimporten) und extreme Wintersituationen abzufedern. Der Abruf der Reserve soll strikt an die Notfallstufe gemäß EU SoS Verordnung und klar definierte Indikatoren (N-1-Ereignis, außergewöhnliche Kälteperioden, gravierende Importausfälle) gekoppelt werden. Gleichzeitig soll die Aufhebung staatlicher Speicherfüllstandsvorgaben erfolgen, da diese Marktpreise verzerren und eine marktwirtschaftlich tragfähige Speicherbewirtschaftung verhindern. Ziel ist eine robuste, marktkonforme und langfristig sichere Gasversorgung.

    • Bereitgestellt von: EWE AG am 21.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Strukturelle Senkung der Stromkosten durch Anpassung regulatorischer Rahmenbedingungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette: Dazu sollen bestehende Regelungen weiterentwickelt werden, um system- und netzdienliche Flexibilitäten (u.a. Speicher, Elektrolyseure, Biogas) gezielt zu incentivieren, Netzinvestitionen effizientere auszugestalten, kostengünstige erneuerbare Erzeugung (insbesondere Hybridlösungen aus Wind und Freifächen-PV) zu erleichtern sowie Batteriespeicher marktbasiert und netzzustandsabhängig zu integrieren. Gleichzeitig sollen Förder- und Netzentgeltregelungen stärken an tatsächlicher Systemdienlichkeit ausgerichtet werden, um Redispatch-Kosten zu reduzieren, Netzausbaubedarf zu dämpfen und Strompreise für Haushalte und Wirtschaft nachhaltig zu stabilisieren.

    • Bereitgestellt von: EWE AG am 21.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
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