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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (19.066)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband für Alternative Proteinquellen (BALPro) begleitet den vom BMEL initiierten Prozess zur Erarbeitung einer ganzheitlichen Proteinstrategie. Ziel ist eine integrierte Gesamtstrategie, die zentrale Handlungsfelder wie Forschungsprioritäten, Infrastruktur, faire Wettbewerbsbedingungen, regulatorische Fragen und die Rolle der Landwirtschaft berücksichtigt. BALPro bringt die Perspektiven seiner Mitglieder aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft ein und setzt sich für eine verbindliche Roadmap ein, die den Ausbau alternativer Proteinquellen bis 2030 auf mindestens 30 Prozent ermöglicht. Die Aktivitäten erfolgen in Abstimmung mit weiteren Akteuren, u.a. GFI Europe.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband für Alternative Proteinquellen e. V. am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 05.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband für Alternative Proteinquellen (BALPro) begleitet den vom BMEL initiierten Prozess zur Erarbeitung einer ganzheitlichen Proteinstrategie. Ziel ist eine integrierte Gesamtstrategie, die zentrale Handlungsfelder wie Forschungsprioritäten, Infrastruktur, faire Wettbewerbsbedingungen, regulatorische Fragen und die Rolle der Landwirtschaft berücksichtigt. BALPro bringt die Perspektiven seiner Mitglieder aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft ein und setzt sich für eine verbindliche Roadmap ein, die den Ausbau alternativer Proteinquellen bis 2030 auf mindestens 30 Prozent ermöglicht. Die Aktivitäten erfolgen in Abstimmung mit weiteren Akteuren, u.a. GFI Europe.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband für Alternative Proteinquellen e. V. am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband für Alternative Proteinquellen (BALPro) begleitet den vom BMEL initiierten Prozess zur Erarbeitung einer ganzheitlichen Proteinstrategie. Ziel ist eine integrierte Gesamtstrategie, die zentrale Handlungsfelder wie Forschungsprioritäten, Infrastruktur, faire Wettbewerbsbedingungen, regulatorische Fragen und die Rolle der Landwirtschaft berücksichtigt. BALPro bringt die Perspektiven seiner Mitglieder aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft ein und setzt sich für eine verbindliche Roadmap ein, die den Ausbau alternativer Proteinquellen bis 2030 auf mindestens 30 Prozent ermöglicht. Die Aktivitäten erfolgen in Abstimmung mit weiteren Akteuren, u.a. GFI Europe.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband für Alternative Proteinquellen e. V. am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      BALPro setzt sich für eine rechtssichere, verbraucherfreundliche und innovationsfördernde Kennzeichnung von Milchalternativen ein. Auf Grundlage eines juristischen Gutachtens und den einschlägigen Erfahrungen aus der unternehmerischen Praxis spricht sich der Verband dafür aus, die geltenden Einschränkungen bei der Verwendung beschreibender Begriffe wie "milchfrei", "veganer Käse" oder "Haferdrink" zu überprüfen und praxisnah anzupassen. Ziel ist es, irreführende Verbote abzubauen, die Orientierung für Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern und die Rechtssicherheit für Unternehmen zu erhöhen. BALPro bringt diese Position in politische und behördliche Prozesse auf deutscher und europäischer Ebene in Form von Informationsangeboten für die Politik mit ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband für Alternative Proteinquellen e. V. am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 21.05.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      BALPro setzt sich für eine rechtssichere, verbraucherfreundliche und innovationsfördernde Kennzeichnung von Milchalternativen ein. Auf Grundlage eines juristischen Gutachtens und den einschlägigen Erfahrungen aus der unternehmerischen Praxis spricht sich der Verband dafür aus, die geltenden Einschränkungen bei der Verwendung beschreibender Begriffe wie "milchfrei", "veganer Käse" oder "Haferdrink" zu überprüfen und praxisnah anzupassen. Ziel ist es, irreführende Verbote abzubauen, die Orientierung für Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern und die Rechtssicherheit für Unternehmen zu erhöhen. BALPro bringt diese Position in politische und behördliche Prozesse auf deutscher und europäischer Ebene in Form von Informationsangeboten für die Politik mit ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband für Alternative Proteinquellen e. V. am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Leistungsrecht gilt bislang der Grundsatz "ambulant vor stationär". Die Pflege durch Angehörige wird künftig aber zurückgehen und Angebote der klassischen stationären Versorgung werden aufgrund von Personalmangel schwieriger zu realisieren sein. Es müssen Rahmenbedingungen für flexible Leistungsangebote geschaffen werden, in denen Elemente von informeller, ambulanter und stationärer Pflege kombiniert werden können, da nur mit einer Flexibilisierung der Sektorengrenzen die Pflege zukunftssicher gestaltet werden kann.

    • Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verordnung (EU) 2024/1028 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienst- leistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verord- nung (EU) 2018/1724 ist am 19. Mai 2024 in Kraft getreten. Die Kurzzeitvermietungs-VO führt eine digitale Struktur für den Datenaustausch zwischen Gastgebern von Kurzzeit-Unterkünften, Online-Plattformen, die solche Unterkünfte vermarkten, Behörden der Mitgliedstaaten und Statistikämtern ein. Als zentrale Datendrehscheibe vorgesehen ist eine sogenannte einheitliche digitale Zugangsstelle, die in jedem teilnehmenden Mitgliedstaat auf nationaler Ebene einzurichten.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Tourismusverband e.V. am 30.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz
    • Adressatenkreis:
      • 21.11.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

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