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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.984)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Regulierung zur Echtzeitüberweisung entfällt die bisherige Betragsgrenze von 100.000 Euro. Bei unverhältnismäßigem Abfluss von Liquidität in Sekunden muss ein Circuit Breaker ermöglicht werden, der das Institut und die europäische Wirtschaft schützen. Abhängig vom Ausmaß müssen daher zwei Arten von Liquiditätsengpässen unterschieden werden: - eines einzelnen Instituts oder einer kleinen Gruppe - die europäische Finanzwirtschaft als Ganzes

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In der klinischen Geburtshilfe existieren erhebliche Qualitätsdefizite. In Gesetzesvorhaben zur Krankenhausreform und darüber hinaus sind folgende Maßnahmen notwendig: -Stärkung physiologische Geburt durch hebammengeleitete Geburtshilfe z.B. durch flächendeckende Einführung von Hebammenkreißsälen, Kompetenzerweiterungen für Hebammen, eigene Leistungsgruppe Hebammengeleitete Geburt -Verbindliche Personalbemessung u.a. zur Sicherstellung der 1:1-Betreuung -Verbindliche Beteiligung Hebammen bei Weiterentwicklung Leistungsgruppe Geburt -Bestehende Qualitätskriterien grundlegend überarbeiten und finanzielle Fehlanreize beseitigen -Ausnahme der Geburtshilfe von Mindestvorhaltezahlen und Anpassung Anfahrtszeiten -Tatsächliche Bedarfsplanung; Vorhaltevergütung unabhängig von Fallzahlen

    • Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 19.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11854 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
      2. BT-Drs. 21/2512 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
    • Adressatenkreis:
      • 21.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In der klinischen Geburtshilfe existieren erhebliche Qualitätsdefizite. In Gesetzesvorhaben zur Krankenhausreform und darüber hinaus sind folgende Maßnahmen notwendig: -Stärkung physiologische Geburt durch hebammengeleitete Geburtshilfe z.B. durch flächendeckende Einführung von Hebammenkreißsälen, Kompetenzerweiterungen für Hebammen, eigene Leistungsgruppe Hebammengeleitete Geburt -Verbindliche Personalbemessung u.a. zur Sicherstellung der 1:1-Betreuung -Verbindliche Beteiligung Hebammen bei Weiterentwicklung Leistungsgruppe Geburt -Bestehende Qualitätskriterien grundlegend überarbeiten und finanzielle Fehlanreize beseitigen -Ausnahme der Geburtshilfe von Mindestvorhaltezahlen und Anpassung Anfahrtszeiten -Tatsächliche Bedarfsplanung; Vorhaltevergütung unabhängig von Fallzahlen

    • Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 19.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11854 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
      2. BT-Drs. 21/2512 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In der klinischen Geburtshilfe existieren erhebliche Qualitätsdefizite. In Gesetzesvorhaben zur Krankenhausreform und darüber hinaus sind folgende Maßnahmen notwendig: -Stärkung physiologische Geburt durch hebammengeleitete Geburtshilfe z.B. durch flächendeckende Einführung von Hebammenkreißsälen, Kompetenzerweiterungen für Hebammen, eigene Leistungsgruppe Hebammengeleitete Geburt -Verbindliche Personalbemessung u.a. zur Sicherstellung der 1:1-Betreuung -Verbindliche Beteiligung Hebammen bei Weiterentwicklung Leistungsgruppe Geburt -Bestehende Qualitätskriterien grundlegend überarbeiten und finanzielle Fehlanreize beseitigen -Ausnahme der Geburtshilfe von Mindestvorhaltezahlen und Anpassung Anfahrtszeiten -Tatsächliche Bedarfsplanung; Vorhaltevergütung unabhängig von Fallzahlen

    • Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 19.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11854 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
      2. BT-Drs. 21/2512 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DHV hält eine Reform der Notfallversorgung für sinnvoll und bringt sich in die Reformvorhaben mit für die Geburtshilfe notwendigen Maßnahmen ein: 1. Bundesweite Vorgaben für die flächendeckende Integration von Hebammen in Rettungsdienste bei Einsätzen mit geburtshilflichem Bezug zur Verbesserung der Qualität und Wahrung der Hinzuziehungspflicht 2. Geburtshilfe/Hebammen in Integrierten Notfallzentren (INZ) - Personelle Einbindung von Hebammen als Teil der Mindestbesetzung des INZ verpflichtend sicherstellen - Hebammen, Hebammenpraxen und Geburtshäuser als Kooperationspartner einbinden. Dazu braucht es die Registrierung aktiver Hebammen. 3. Einbindung Hebammen in aufsuchenden Dienst KVen 4. Einbindung Hebammenexpertise für Ersteinschätzungsstellen und digitale Ersttriage-Tools

    • Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 19.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
      • 04.12.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Entwurf zu FiDA zielt die EU-Komm darauf ab, Unternehmen Zugang zu bei Versicherungen und Finanzinstituten gespeicherten Kundendaten zu geben. Die deutsche Versicherungswirtschaft sieht diesen Verordnungsentwurf äußerst kritisch, da die zu erwartenden finanziellen und personellen Aufwendungen des Vorhabens in keinem Verhältnis zum erkennbaren Nutzen für Unternehmen und Verbraucher stehen. Weitere Informationen siehe Stellungnahmen des GDV.

    • Bereitgestellt von: Allianz SE am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Entwurf zu FiDA zielt die EU-Komm darauf ab, Unternehmen Zugang zu bei Versicherungen und Finanzinstituten gespeicherten Kundendaten zu geben. Die deutsche Versicherungswirtschaft sieht diesen Verordnungsentwurf äußerst kritisch, da die zu erwartenden finanziellen und personellen Aufwendungen des Vorhabens in keinem Verhältnis zum erkennbaren Nutzen für Unternehmen und Verbraucher stehen. Weitere Informationen siehe Stellungnahmen des GDV.

    • Bereitgestellt von: Allianz SE am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Kleinanlegerstrategie ist Ausbau des Schutzes von Privatpersonen, um Investitionen an den Kapitalmärkten zu fördern. Der Entwurf der EU Komm umfasst u.a. Änderungsvorschläge zur Versicherungsvertriebsrichtline (IDD), die folgende Themen betreffen: Wahrung des bestmöglichen Kundeninteresses, Inducements-Tests und angemessener Kundennutzen (Value for Money). In Übereinstimmung mit dem GDV begrüßen wir die Zielsetzung der EU-Komm, die Beteiligung von Privatkunden an den Finanzmärkten zu erhöhen. Die Umstellung auf digitale Kundenkommunikation, eine einfachere Qualifizierung als professioneller Anleger sowie Förderung der Finanzkompetenz sind zu unterstützen. Bei der Zielerreichung befürworten wir die Vorschläge, bürokratischen Aufwand nicht weiter zu erhöhen.

    • Bereitgestellt von: Allianz SE am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
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