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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.984)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDR spricht sich für konsequente Bürokratieentlastung in Deutschland und Europa aus. Neben Änderungen und weiteren Entlastungen im Jahressteuergesetz (JSTG) braucht es klare Zielsetzungen zur gezielten Reduktion der Bürokratie, wie beispielsweise einer Liberalisierung der A1 Bescheinigungen für europaweite Geschäftsreisen. Auf Bundesebene sollte der Gesetzgeber bürokratische Hürden für Geschäftsreisende abbauen, bspw. über eine Anhebung der Verpflegungsmehraufwendungen bzw. Wegfall der Kürzungsvorschriften, Einführung eines Mobilitätsbudgets, Einführung einheitlicher Auslandspauschalen sowie weiterer oft unübersichtlichen Vorgaben.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) am 20.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDR spricht sich für konsequente Bürokratieentlastung in Deutschland und Europa aus. Neben Änderungen und weiteren Entlastungen im Jahressteuergesetz (JSTG) braucht es klare Zielsetzungen zur gezielten Reduktion der Bürokratie, wie beispielsweise einer Liberalisierung der A1 Bescheinigungen für europaweite Geschäftsreisen. Auf Bundesebene sollte der Gesetzgeber bürokratische Hürden für Geschäftsreisende abbauen, bspw. über eine Anhebung der Verpflegungsmehraufwendungen bzw. Wegfall der Kürzungsvorschriften, Einführung eines Mobilitätsbudgets, Einführung einheitlicher Auslandspauschalen sowie weiterer oft unübersichtlichen Vorgaben.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) am 20.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Amazon sich für verhältnismäßige Verpflichtungen, effiziente Mechanismen zum Datenaustausch und vereinfachte Zollkontrollprozesse für vertrauenswürdige Händler ein, um den legitimen grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern.

    • Bereitgestellt von: Amazon Deutschland Services GmbH am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Amazon setzt sich für den Aufbau einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur für Nutzfahrzeuge ein. Ziel des Ausbaus der Ladeinfrastruktur ist den erfolgreichen Markthochlauf emissionsfreier Nutzfahrzeuge und den die Elektrifizierung von Logistikflotten zu fördern, um die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen.

    • Bereitgestellt von: Amazon Deutschland Services GmbH am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VAMV begrüßt grundsätzlich, Folgen verschiedener Umgangsmodelle auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln. Konkret fehlen Regelungen im BGB für erweiterten Umgang und ein paritätisches Wechselmodell. Wichtig hierbei ist, dass ein Kind in beiden Haushalten gut versorgt werden kann und dass keine Interessenkonflikte zwischen Umgang und Unterhalt geschaffen werden. Abbruchkanten zwischen verschiedenen Modellen mit Blick auf die Unterhaltshöhe sollten durch substanzielle Höhen in allen Modellen vermieden werden. Familienbedingte Nachteile im Beruf in der Lebensverlaufsperspektive müssen berücksichtigt werden, etwa durch Übergangsfristen für (erweiterte) Erwerbsobliegenheiten. Der VAMV hat ein eigenes 3-Stufen-Modell vorgelegt.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um die Istanbul-Konvention umzusetzen, müssen gravierende Schutzlücken im Familienrecht geschlossen werden, der Gewaltschutz muss an der Schnittstelle zum Umgangs- und Sorgerecht Vorrang haben. In Fällen häuslicher Gewalt ist bei einer Umgangsentscheidung durch das Kind miterlebte Gewalt ebenso berücksichtigen wie die zu erwartenden Auswirkungen des Umgangs auf den gewaltbetroffenen Elternteil. Im Familienrecht ist eine zweite Regelvermutung zum Kindeswohl zu etablieren: Umgang mit einem gewaltausübenden Elternteil dient in der Regel nicht dem Kindeswohl. Auch Maßstäbe zu Beschränkung oder Ausschluss des Umgangs sollten gesetzlich verankert werden, um gewaltbetroffene Elternteile und Kinder zu schützen. Das gemeinsame Sorgerecht kommt bei häuslicher Gewalt nicht in Betracht.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat Empfehlungen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats vorgelegt. Der VAMV setzt sich dafür ein, dass die Belange Alleinerziehender und ihrer Kinder Beachtung finden. Schnittstellenprobleme abzubauen, ist auch ein Anliegen des VAMV, insbesondere zw.Sozialleistungen und Kindeseinkommen. Konkret sind allerdings Fallstricke im Detail zu umgehen. Einige Empfehlungen betreffen direkt Alleinerziehende: Harmonisierung des Begriffs Alleinerziehend und der Altersgrenzen für Minderjährige Sozial- und Unterhaltsrecht, der Vorschlag den Unterhaltsvorschuss bei SGB II-Bezug zu streichen. Der VAMV mahnt: Durch die Reform müssen Leistungen besser und der Zugang leichter werden – lediglich Verwaltungsaufwand zu verringern, greift zu kurz.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 12.09.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat Empfehlungen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats vorgelegt. Der VAMV setzt sich dafür ein, dass die Belange Alleinerziehender und ihrer Kinder Beachtung finden. Schnittstellenprobleme abzubauen, ist auch ein Anliegen des VAMV, insbesondere zw.Sozialleistungen und Kindeseinkommen. Konkret sind allerdings Fallstricke im Detail zu umgehen. Einige Empfehlungen betreffen direkt Alleinerziehende: Harmonisierung des Begriffs Alleinerziehend und der Altersgrenzen für Minderjährige Sozial- und Unterhaltsrecht, der Vorschlag den Unterhaltsvorschuss bei SGB II-Bezug zu streichen. Der VAMV mahnt: Durch die Reform müssen Leistungen besser und der Zugang leichter werden – lediglich Verwaltungsaufwand zu verringern, greift zu kurz.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
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