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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.984)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht droht, uns als Unternehmen erheblich zu belasten. Diese Gefahr droht durch die geplante Aufstellungslösung für den (Konzern-)Lagebericht im European Single Electronic Format (ESEF) gemäß §§ 289g und 315e HGB-E. Wir setzen uns ein für die Beibehaltung der sog. Offenlegungslösung.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz will „systemdienliche Elektrolyseure“ auf Basis §96 Nr. 9 WindSeeG fördern. Gemäß des Haushaltsentwurfs ist die Umsetzung vorgesehen. Der Förderrahmen ist jedoch noch nicht konkretisiert. >> Die schnelle Vorlage und Umsetzung des Förderprogramms “systemdienliche Elektrolyseure” auf Basis §96 Nr. 9 WindSeeG für nationale Wasserstoffziele ist unerlässlich. >> Elektrolyseure im Süden Deutschlands müssen als systemdienlich und damit förderfähig anerkannt werden. >> Eine zum Elektrolyserförderprogramm kombinierbare OPEX Förderung wäre notwendig.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 82/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz und zum Windenergie-auf-See-Gesetz - Berichtszeitraum 2018 - 2022/2023
      2. BT-Drs. 20/10296 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz und zum Windenergie-auf-See-Gesetz - Berichtszeitraum 2018 - 2022/2023
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Senkung der Netzentgelte: Bislang ist lediglich eine Stabilisierung vorgesehen. Für die energieintensive Industrie ist nicht nur aus finanziellen Gründen die Beibehaltung von individuellen reduzierten Netzentgelten (§ 19 Abs 2 Satz 1 u 2 (StromNEV) wichtig. Bislang sieht ein Eckpunktepapier der BNetzA vor, dass sich das zukünftige Industrienetzentgelt an die bestehende Flexibilisierungsoption der BNetzA (Lastreaktion abhängig von Spotmarktpreise) orientiert soll. Diese Flexibilisierungsoption hat sich bereits als untauglich und für die Industrie nicht umsetzbar erwiesen. Es bedarf einer Lösung für die Industrienetzentgelt, die sich an die „Energiewendekompetenz“ der Unternehmen orientiert.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Absenkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau im produzierenden Gewerbe sollte über 2025 hinaus verstetigt werden. Mindestens jedoch sollte die Regelung über die aktuelle Legislaturperiode hinaus verlängert werden. Andernfalls würde der abrupte Anstieg der Stromsteuer ab 2026 selbst gegenüber 2023 zu erheblichen Mehrkosten und damit auch zur Verhinderung von Investitionen führen. Eine Regelung muss noch 2024 auf den Weg gebracht werden, um einen Systembruch zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
      2. BT-Drs. 20/12351 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Strompreiskompensation reduziert die ETS-bedingten Belastungen nur unzureichend. Diese sollte weiterentwickelt werden, um bestehende internationale Wettbewerbsnachteile unbürokratisch und angemessen auszugleichen: Der Begünstigtenkreis muss dazu erheblich ausgeweitet werden und neben den KUEBLL-Branchen auch Industrieparkbetreiber umfassen. Das bisherige Benchmarksystem muss erheblich vereinfacht und unnötige Begrenzungen der Entlastung (u.a. hinsichtlich der Beihilfeintensität) aufgehoben werden. Die im Rahmen der Strompreiskompensation zu erbringenden ökologischen Gegenleistungen müssen mit den anderen diesbezüglichen Regelungen vereinheitlicht und zusammengeführt werden. Die Bundesregierung sollte sich daher zeitnah auf EU-Ebene für eine entsprechende Anpassung einsetzen.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Lohn- und Einkommensteuer konsequent am Maßstab der Steuergerechtigkeit ausrichten; die Steuerpflichtigen sollen nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. - Lohnsteuerklasse III und V abschaffen und in Faktorverfahren mit Lohnsteuerklassenkombination IV/IV überführen - Ehegattensplitting: Reform als Realsplitting mit übertragbaren Grundfreibetrag - Vermögenssteuer wiedereinführen - Privilegien bei Erbschafts- und Schenkungssteuer abschaffen und Erbschaften und Schenkungen gerecht besteuern. - Steuergutschrift für Alleinerziehende einführen

    • Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Lohn- und Einkommensteuer konsequent am Maßstab der Steuergerechtigkeit ausrichten; die Steuerpflichtigen sollen nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. - Lohnsteuerklasse III und V abschaffen und in Faktorverfahren mit Lohnsteuerklassenkombination IV/IV überführen - Ehegattensplitting: Reform als Realsplitting mit übertragbaren Grundfreibetrag - Vermögenssteuer wiedereinführen - Privilegien bei Erbschafts- und Schenkungssteuer abschaffen und Erbschaften und Schenkungen gerecht besteuern. - Steuergutschrift für Alleinerziehende einführen

    • Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Gewalthilfegesetz einführen, Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen unter Beteiligung des Bundes, Ausbau der Frauenunterstützungsstruktur mit Zugang für alle Frauen. - Bei allen Präventionsmaßnahme intersektionale Diskriminierung berücksichtigen und Barrierefreiheit garantieren (IK Art. 12). - Barrierefreiheit präventiver Täterprogramme (IK Art. 16) für Täter mit Behinderungen - Verpflichtende Erarbeitung von Gewaltschutzkonzepten nach § 37a SGB IX um Mindeststandards zu ergänzen sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtumsetzung gesetzlich festzulegen. Eine gesetzliche Verpflichtung analog zu §§ 1 und 39a der WMVO für Frauenbeauftragte auch in Berufsbildungswerken (BBW's und BFWs) schaffen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.08.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gewaltschutz in der Sorge- und Umgangsrechtsreform verankern. Das Gesetz ist dahingehend zu ergänzen, dass von gewaltbetroffenen Elternteilen nicht verlangt werden kann, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen. Außerdem ist das materielle Recht dahingehend zu ändern, dass der gewaltausübende Elternteil seiner Pflicht zum Wohlverhalten durch Verantwortungsübernahme für sein Verhalten nachkommen muss. Dies gelingt durch eine Gewaltverzichtserklärung und durch die verpflichtende Teilnahme an einem fachspezifischen Beratungsangebot und/oder einem sozialen Trainingskurs.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 06.09.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Eigenständiges Aufenthaltsrecht unabhängig vom Bestand oder der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft, Erteilung der ersten Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre. - Streichung oder zumindest Herabsetzung der Ehebestandszeit auf ein Jahr. - Streichung der Wohnsitzauflage des § 12a AufenthG. Das Aufenthaltsrecht der Betroffenen, muss gemäß des Art. 59 (2) der Istanbul-Konvention gewährleistet werden. - Insbesondere für Personen ohne Papiere oder mit Duldung muss ein verlängerbarer Aufenthaltstitel aus persönlichen Gründen oder zur Mitwirkung im Strafverfahren geschaffen werden. - Fachkräfte und Mitarbeitende in allen Behörden müssen bzgl. geschlechtsspezifischer Gewalt aus- und fortgebildet werden, dabei muss die intersektionale Perspektive dringend berücksichtigt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 08.08.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Umsetzung Europaratskonvention mit Eingaben in den Nationalen Aktionsplan. Konkret u.a.: Einsatz für verlängertes Aufenthaltsrecht, Entschädigung und Familiennachzug für Betroffene von Menschenhandel, umfassende Schutzrechte unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 15.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Antragstellung (Arbeitserlaubnis, Aufenthaltstitel) vereinfachen und entbürokratisieren. - Zügige Anerkennung schulischer Abschlüsse und beruflicher Qualifikationen, informell erworbene berufliche Kompetenzen sind anzuerkennen. - Entwicklung modularisierter Angebote zur beruflichen (Weiter-)Qualifizierung, Ausbildungs- und Beschäftigungsphasen durch berufsspezifische Sprachvermittlung unterstützen. - Betriebe: niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung für den Betrieb und die Arbeitskräfte, Angebote wie die Jugendmigrationsdienste, die Migrationsberatung für Erwachsene oder die Faire Mobilität bedarfsgerecht ausbauen. - Familiennachzug ermöglichen. Bei mitreisenden Kindern ist auf die Pflicht zur Lebensunterhaltssicherung und den Nachweis von ausreichendem Wohnraum zu verzichten.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.08.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Schwangeren mit Fristenlösung außerhalb des StGB regeln, Gewährleistung eines flächendeckenden, pluralen, kostenlosen und wohnortnahen Beratungsangebots, Rechtsanspruch auf Beratung anstatt einer Beratungspflicht, Kostenübernahme des Schwangerschaftsabbruchs, Versorgungslage verbessern. Schwangerschaftsabbrüche in der medizinischen Aus- und Weiterbildung, präventive Maßnahmen wie z.B. Sexualaufklärung in Schulen sowie kostenloser und niedrigschwelliger Zugang zu Verhütungsmitteln.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 19.08.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Schwangeren mit Fristenlösung außerhalb des StGB regeln, Gewährleistung eines flächendeckenden, pluralen, kostenlosen und wohnortnahen Beratungsangebots, Rechtsanspruch auf Beratung anstatt einer Beratungspflicht, Kostenübernahme des Schwangerschaftsabbruchs, Versorgungslage verbessern. Schwangerschaftsabbrüche in der medizinischen Aus- und Weiterbildung, präventive Maßnahmen wie z.B. Sexualaufklärung in Schulen sowie kostenloser und niedrigschwelliger Zugang zu Verhütungsmitteln.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Schwangeren mit Fristenlösung außerhalb des StGB regeln, Gewährleistung eines flächendeckenden, pluralen, kostenlosen und wohnortnahen Beratungsangebots, Rechtsanspruch auf Beratung anstatt einer Beratungspflicht, Kostenübernahme des Schwangerschaftsabbruchs, Versorgungslage verbessern. Schwangerschaftsabbrüche in der medizinischen Aus- und Weiterbildung, präventive Maßnahmen wie z.B. Sexualaufklärung in Schulen sowie kostenloser und niedrigschwelliger Zugang zu Verhütungsmitteln.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 21.08.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DF spricht sich gegen ein sog. Sexkaufverbot aus, was die Lage von Sexarbeiter*innen noch verschärfen würde. Darüber hinaus fordert der DF: 1. Stärkung der Selbstbestimmung, Selbstbehauptung und Selbstorganisation 2. Gesundheitsversorgung und Prävention 3. Ausbau der Fachberatung 4. Verbesserter Opferschutz bei Menschenhandel

    • Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Gewalthilfegesetz einführen - Gewaltschutz in der Sorge- und Umgangsrechtsreform verankern. - Gewaltschutz/Opferschutz im Aufenthaltsrecht - Strategie der Bundesregierung gegen Gewalt - Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt - Reform Gewaltschutzgesetz - Schutz besonders vulnerabler Gruppen vor queerfeindlicher Hasskriminalität und geschlechtsspezifischer Gewalt

    • Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 08.08.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Deutsche Adipositas-Gesellschaft (DAG) begrüßt diese Initiative, allerdings greift ein selektives Maßnahmenpaket zu kurz. In einer Stellungnahme weist die DAG darauf hin, dass bereits andere Volkskrankheiten wie Adipositas und Diabetes mellitus Vorläufer von Herzerkrankungen sein können. Nur ein umfassender „health in all policies“-Ansatz könne auf eine ganzheitliche Präventionsstrategie einzahlen – die das Risiko für kardiovaskuläre Erkrankungen reduziert und letztlich eine konsequente Fortführung im Sinne der bisherigen Nationalen Diabetesstrategie (NDS) wäre.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Adipositas-Gesellschaft (DAG) am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 428/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Deutsche Adipositas-Gesellschaft (DAG) begrüßt die Initiative des Gesetzgebers zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit durch das Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM). Allerdings gibt es in der Sache und Ausgestaltung einige Aspekte in der Gesetzesvorlage, die aus Sicht der DAG zur effektiven Umsetzung der ursprünglichen Ideen berücksichtigt werden müssten. Die vollständige Argumentation ist im entsprechenden Positionspapier vermerkt.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Adipositas-Gesellschaft (DAG) am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 376/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
    • Adressatenkreis:
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