Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

155 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"AVBFernwärmeV"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (155)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Dabei ist die WärmeLV ein wesentlicher Faktor, um die Bedingungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung voranzubringen. Von zentraler Bedeutung ist dabei ein fairer Vollkostenvergleich zwischen Fernwärme und fossilen Energieträgern. Die kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur für den Weg in die Klimaneutralität und sollte auch als kosteneffizienteste Lösung betrachtet werden. Im Wärmeplanungsgesetz sollte der Begriff der "unvermeidbaren Abwärme" bundeseinheitlich definiert und als 100 Prozent klimaneutral bewertet werden. Hierzu zählt auch die Abwärme aus Abfallverwertungsanlagen.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 24.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 07.06.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ist punktuell novellierungsbedürftig..., ...einer Novellierung der AVBFernwärmeV ist bezüglich der ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Verlängerung der Wärmenetzförderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 wurde eine wichtige Maßnahme beschlossen. Darüber hinaus sollte das verpflichtende KWKG-Monitoring zügig erstellt werden. Auf Grundlage des KWKG-Monitorings sollte die Wärmeförderungsarchitektur zukunftssicher aufgestellt werden. Die KWK-Förderung bis 2035 sollte entsprechend ausgestaltet werden. Spätestens Mitte 2028 haben alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Deren Auswertung bietet eine gute Gelegenheit, um neue Förderinstrumente zu diskutieren.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 24.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 07.06.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ist punktuell novellierungsbedürftig..., ...einer Novellierung der AVBFernwärmeV ist bezüglich der ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung strebt mit einer "Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung" eine Novelle der AVB FernwärmeV an. Nachdem im Sommer 2024 ein erster Referentenentwurf vorgelegt worden war, folgte Ende November 2024 ein überarbeiteter Referentenentwurf. Dieser überarbeitete Entwurf ist in seiner jetzigen Form unausgewogen und fokussiert einseitig auf vermeintliche Verbraucherrechte, während Investitionsanreize für den Ausbau klimaneutraler Wärmenetze ignoriert werden. Die Einflussnahme hat das Ziel, dass der aktuelle Entwurf zurückgestellt wird und die Überarbeitung in der kommenden Legislaturperiode mit Bedacht angegangen werden soll.

    • Bereitgestellt von: eins energie in sachsen GmbH & Co.KG am 19.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...derzeitige Novelle der AVBFernwärmeV gefährdet nicht nur...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Der kosten- und klimapolitische Mehrwert von Gebäudenetzen sowie dezentralen Quartiers- und Einzelobjektlösungen kommt im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen haben diese Lösungen stärker zu betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz.

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Investitionsklima durch die AVBFernwärmeV entfalten Damit die..., ...Anbieterinteressen dienen. Die AVBFernwärmeV hat darauf abzuzielen..., ...Wärmeinfrastruktur in §3 AVBFernwärmeV verankern Entschädigungsregelungen..., ...Maßnahme: Änderung des §3 AVBFernwärmeV: „Befindet sich ..., ...erforderlich, dass in §24 AVBFernwärmeV ausdrücklich zugelassen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Investitionsklima durch die AVBFernwärmeV entfalten Damit die..., ...Anbieterinteressen dienen. Die AVBFernwärmeV hat darauf abzuzielen..., ...Wärmeinfrastruktur in §3 AVBFernwärmeV verankern Entschädigungsregelungen..., ...Maßnahme: Änderung des §3 AVBFernwärmeV: „Befindet sich ..., ...erforderlich, dass in §24 AVBFernwärmeV ausdrücklich zugelassen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Bundesregierung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Für das erstmalige Umstellen auf eine regenerative Wärmeerzeugungsanlage samt professionellem Betrieb über die Laufzeit, gilt es – wie in der BEW vorgesehen – Investitionskostenzuschüsse zu gewähren, wenn ein gewerblicher Wärmelieferant die Versorgung übernimmt. Damit ist nicht nur der Einsatz regenerativer Energieträger, sondern auch eine immanente Effizienzgarantie sichergestellt. Außerdem ist aus unserer Sicht eine Wahlmöglichkeit zwischen Investitionsförderung gemäß BEG und einer Leistungsförderung vergleichbar der BHKW-Förderung im KWKG einführen.

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Investitionsklima durch die AVBFernwärmeV entfalten Damit die..., ...Anbieterinteressen dienen. Die AVBFernwärmeV hat darauf abzuzielen..., ...Wärmeinfrastruktur in §3 AVBFernwärmeV verankern Entschädigungsregelungen..., ...Maßnahme: Änderung des §3 AVBFernwärmeV: „Befindet sich ..., ...erforderlich, dass in §24 AVBFernwärmeV ausdrücklich zugelassen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf zur Novelle der AVBFernwärmeV zur Kenntnis genommen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erhöhung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) auf jährlich 3 Mrd. Euro. Das Programm ist gut gestaltet, jedoch "chronisch" unterfinanziert, nicht gesetzlich abgesichert und läuft Mitte 2028 aus. Hier gilt es langfristige Regelungen zu finden, z.B. in Form eines Wärmefördergesetzes.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 24.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 07.06.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ist punktuell novellierungsbedürftig..., ...einer Novellierung der AVBFernwärmeV ist bezüglich der ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). -Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Durch das Wärmeplanungsgesetz wurde die kommunale Wärmeplanung gesetzlich verankert. Die Vorgaben zur Wärmeplanung, Nutzung von erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und effizienter Wärmenetze müssen nun weiterentwickelt werden zu einer Energieleitplanung, die sektorübergreifend die Energiewende vor Ort plant. Hierin muss das Prinzip des Least Cost Planning verankert werden, das sektorübergreifend die wirtschaftlich effizienteste Mittelverwendung und Projekte mit den höchsten volkswirtschaftlichen und klimapolitischen Nutzen priorisiert. Durch dieses Vorgehen sinken die einzelnen Zuschussbedarfe der Projekte, die damit grundsätzlich refinanzierungsfähig sind.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 18.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8654 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
    • Adressatenkreis:
      • 18.02.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). - Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
Nach oben blättern