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131 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"AVBFernwärmeV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (131)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Verlängerung der Wärmenetzförderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 wurde eine wichtige Maßnahme beschlossen. Darüber hinaus sollte das verpflichtende KWKG-Monitoring zügig erstellt werden. Auf Grundlage des KWKG-Monitorings sollte die Wärmeförderungsarchitektur zukunftssicher aufgestellt werden. Die KWK-Förderung bis 2035 sollte entsprechend ausgestaltet werden. Spätestens Mitte 2028 haben alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Deren Auswertung bietet eine gute Gelegenheit, um neue Förderinstrumente zu diskutieren.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 24.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 07.06.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ist punktuell novellierungsbedürftig..., ...einer Novellierung der AVBFernwärmeV ist bezüglich der ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erhöhung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) auf jährlich 3 Mrd. Euro. Das Programm ist gut gestaltet, jedoch "chronisch" unterfinanziert, nicht gesetzlich abgesichert und läuft Mitte 2028 aus. Hier gilt es langfristige Regelungen zu finden, z.B. in Form eines Wärmefördergesetzes.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 24.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 07.06.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ist punktuell novellierungsbedürftig..., ...einer Novellierung der AVBFernwärmeV ist bezüglich der ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf zur Novelle der AVBFernwärmeV zur Kenntnis genommen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Betroffene Vorschriften: AVBFernwärmeV, BEW Aktuelle Situation...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Investitionsklima durch die AVBFernwärmeV entfalten Damit die..., ...Anbieterinteressen dienen. Die AVBFernwärmeV hat darauf abzuzielen..., ...Wärmeinfrastruktur in §3 AVBFernwärmeV verankern Entschädigungsregelungen..., ...Maßnahme: Änderung des §3 AVBFernwärmeV: „Befindet sich ..., ...erforderlich, dass in §24 AVBFernwärmeV ausdrücklich zugelassen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Der kosten- und klimapolitische Mehrwert von Gebäudenetzen sowie dezentralen Quartiers- und Einzelobjektlösungen kommt im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen haben diese Lösungen stärker zu betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz.

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Investitionsklima durch die AVBFernwärmeV entfalten Damit die..., ...Anbieterinteressen dienen. Die AVBFernwärmeV hat darauf abzuzielen..., ...Wärmeinfrastruktur in §3 AVBFernwärmeV verankern Entschädigungsregelungen..., ...Maßnahme: Änderung des §3 AVBFernwärmeV: „Befindet sich ..., ...erforderlich, dass in §24 AVBFernwärmeV ausdrücklich zugelassen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Sinnvolle Verknüpfung der Wärmelieferverordnung mit dem Instrument der kommunalen Wärmeplanung im Wärmeplanungsgesetz.

    • Bereitgestellt von: EWE AG am 02.04.2025
    • Adressatenkreis:
      • 18.02.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). -Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). - Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). -Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). -Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
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