Stellungnahmen/Gutachten
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18.369 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.369)
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Zu Regelungsvorhaben:
Führungspositionengesetze (FüPoG, FüPoG II)
FidAR fordert: 1. die verfassungsrechtlich verbriefte Gleichstellung umzusetzen und gesetzlich zu fördern. 2. dass der Geltungsbereich der Geschlechterquote im Aufsichtsrat ausgeweitet wird auf börsennotierte Unternehmen oder Unternehmen > 500 Beschäftigte. 3. das Mindestbeteiligungsgebot im Vorstand ebenfalls in eine Geschlechterquote zu überführen und entsprechend der Quote für Aufsichtsgremien auf deutlich mehr Unternehmen auszuweiten. 4. die gesetzlich verankerten, strafbewehrten Sanktionen im Umgang mit Zielgrößen tatsächlich umzusetzen und öffentlich transparent zu machen. Entscheidungen, die einen Verstoß gegen die geltenden Regelungen darstellen, sind nichtig.
- Bereitgestellt von: FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte e.V. am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
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21.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes bezüglich AMNOG-Leitplanken
Die eingeführten AMNOG-Leitplanken bergen die Gefahr, dass innovative Therapien nicht mehr bei den Patient:innen ankommen. Die Leitplanken müssen daher mit einer Reform des GKV-FinStG angepasst werden, um eine realistische und innovationsfördernde Preisgestaltung für Orphan Drugs zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: BioMarin Deutschland GmbH am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes -
BT-Drs. 20/4086
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3448, 20/3713, 20/4001 Nr. 1.4 - Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung - (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) - b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/2375 - Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser zur Abfederung unvorhersehbarer inflationsbedingter Kostensteigerungen - c) zu dem Antrag der Fraktion der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer A...
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.05.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, die eine Verbesserung der Versorgung von Bürgerinnen und -Bürgern mit Arzneimitteln zum Ziel hat. Mit Blick auf die deutsche Positionierung adressiert BioMarin folgende Anliegen: Starken Unterlagenschutz gewährleisten; starken Patentschutz erhalten. Keine Kürzungen des Zeitraums der Marktexklusivität für Orphan Drugs, sondern eine Verlängerung,
- Bereitgestellt von: BioMarin Deutschland GmbH am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
12.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Kennzeichnung von Jodsalz im Zutatenverzeichnis zusammengesetzter Lebensmittel
Nach dem derzeit geltenden EU-Lebensmittelkennzeichnungsrecht muß Jodsalz im Zutatenverzeichnis als zusammengesetzte Zutat ausgewiesen werden, z.B. (Speisesalz, Kaliumjodat). Die Ausweisung des das Jod tragenden Zusatzstoffs führt zu einer Ablehnungshaltung bei Verbrauchern und gewerblichen Weiterverarbeitern, sodaß diese in der Folge kein Jodsalz einsetzen möchten, sondern lieber auf nicht jodiertes Salz zurückgreifen. Dies widerspricht den klaren Zielen, den in der Bevölkerung in Mitteleuropa bestehenden Jodmangel zu bekämpfen. Daher setzen wir uns für eine Kennzeichnungserleichterung ein, wonach die zusammengesetzte Zutat Jodsalz im Zutatenverzeichnis auch nur als "jodiertes Speisesalz" ausgewiesen werden können soll. Das entspräche iÜ der alten deutschen Rechtslage.
- Bereitgestellt von: Der Backzutatenverband e. V. am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung einer umfassenden Abfallende-Verordnung für mineralische Ersatzbaustoffe
Schaffung einer Abfallende-Verordnung, welche das Abfallende für alle in der EBV genannten MEB festlegt in Verbindung mit den entsprechenden Einbauweisen und nach Durchlaufen der Gütesicherung.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
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31.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung einer umfassende Abfallende-Verordnung für mineralische Ersatzbaustoffe
Schaffung einer Abfallende-Verordnung, welche das Abfallende für alle in der EBV genannten MEB festlegt in Verbindung mit den entsprechenden Einbauweisen und nach Durchlaufen der Gütesicherung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
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31.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novelle der Gewerbeabfallverordnung
Ausgestaltung der Getrenntsammlung an Baustellen und Implementierung der Regelungen aus der LAGA M23 in der GewerbeabfallVO.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
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BT-Drs. 20/13950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung - Anpassung der LABO-Vollzugshilfe zu §§ 6 - 8 BBodSchV
Die BRB setzt sich für die Anpassung der Vollzugshilfe zu §§ 6 – 8 BBodSchV (Stand 10.08.2023) ein, welche im Zuge des Inkrafttretens der Mantelverordnung durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) erarbeitet wurde. Speziell geht es um die Streichung bzw. weiterführende Erläuterung der Beispiele für die Abgrenzung von bodenähnlichen Anwendungen zu Einbauweisen von technischen Bauwerken nach der Ersatzbaustoffverordnung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
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06.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Richtlinie soll unter Gewährleistung von Klarheit und Rechtssicherheit Innovationen im Bereich der Nachhaltigkeit fördern und nicht durch unverhältnismäßige bürokratische Belastungen behindern. Im Hinblick auf ein verbindliches Verifizierungsverfahren ist zumindest die Aufnahme eines vereinfachten Verfahrens für bestimmte Arten von umweltbezogenen Werbeaussagen erforderlich. Ein ausgewogener Ansatz für Verbraucherinformationen soll Verbraucher befähigen, das Nachhaltigkeitsprofil des Unternehmens oder oder Produkts zu erfassen, aber eine Informationsüberflutung vermeiden. Zumindest während einer Übergangszeit sollen seriöse Scoring-Systeme zugelassen werden, die auf einer vollständigen Lebenszyklusanalyse basieren, auch wenn diese nicht in EU-Vorschriften geregelt sind.
- Bereitgestellt von: Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. am 21.06.2024
-
Adressatenkreis:
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13.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Richtlinie soll unter Gewährleistung von Klarheit und Rechtssicherheit Innovationen im Bereich der Nachhaltigkeit fördern und nicht durch unverhältnismäßige bürokratische Belastungen behindern. Im Hinblick auf ein verbindliches Verifizierungsverfahren ist zumindest die Aufnahme eines vereinfachten Verfahrens für bestimmte Arten von umweltbezogenen Werbeaussagen erforderlich. Ein ausgewogener Ansatz für Verbraucherinformationen soll Verbraucher befähigen, das Nachhaltigkeitsprofil des Unternehmens oder oder Produkts zu erfassen, aber eine Informationsüberflutung vermeiden. Zumindest während einer Übergangszeit sollen seriöse Scoring-Systeme zugelassen werden, die auf einer vollständigen Lebenszyklusanalyse basieren, auch wenn diese nicht in EU-Vorschriften geregelt sind.
- Bereitgestellt von: Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
-
13.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
EG-Kosmetik-Verordnung 1223/2009
Die Verordnung regelt kosmetische Mittel umfassend mit dem Ziel, dem Verbraucher sichere Produkte zu bieten. Es muss sichergestellt sein, dass die bewährten Sicherheitsvorgaben grundsätzlich erhalten bleiben sollen. Dabei müssen unverhältnismäßige bürokratische Belastungen verhindert werden, z. B. hinsichtlich der Regelung von Stoffen oder Kennzeichnungsvorschriften, beispielsweise mehr Öffnung für Optionen zur digitalen Kennzeichnung.
- Bereitgestellt von: Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
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12.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EG-Kosmetik-Verordnung 1223/2009
Die Verordnung regelt kosmetische Mittel umfassend mit dem Ziel, dem Verbraucher sichere Produkte zu bieten. Es muss sichergestellt sein, dass die bewährten Sicherheitsvorgaben grundsätzlich erhalten bleiben sollen. Dabei müssen unverhältnismäßige bürokratische Belastungen verhindert werden, z. B. hinsichtlich der Regelung von Stoffen oder Kennzeichnungsvorschriften, beispielsweise mehr Öffnung für Optionen zur digitalen Kennzeichnung.
- Bereitgestellt von: Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
-
15.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Um den Zugang von Patientinnen und Patienten zu pDL zu vereinfachen und die Gesundheitsversorgung in der Fläche abzusichern, sollten die Ausführungsbestimmungen und Vergütungspraxis angepasst werden, sodass derzeitige pDL auch unter Nutzung von Telepharmazie erbracht werden können. Bei der Einführung neuer Leistungen ist ein diskriminierendes Leistungsdesign zu verhindern.
- Bereitgestellt von: DCMS Service GmbH am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
-
12.06.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
In einem Vorentwurf der Sportschifffahrtsverordnung des BMDV soll zukünftig auf den Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen in der Antriebsart unter Segel verzichtet werden. Der Deutsche Segler-Verband hält dies für unverantwortlich im Hinblick auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und hat sich demgemäß gegenüber Minister Dr. Wissing und Frau Dr. Wiebke Mellwig für die Beibehaltung dieses Führerscheins sowie die Entbürokratisierung und weitere Digitalisierung des Sportbootführerscheins ausgesprochen. Für die Seeschifffahrtsstraßen sollte vor dem Hintergrund jüngster Seeunfälle zusätzlich ein Segelteil aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Segler-Verband e.V. am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
-
13.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Solutions KG am 21.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung BGB (im Rahmen BEG IV): Digitalisierung von Mietverträgen für Gewerbeimmobilien
Anpassung des Gesetzentwurfs hinsichtlich einer vollständigen Digitalisierung von Mietverträgen für Gewerbeimmobilien (Abschaffung der verbindlichen Schriftform)
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 21.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorzeitige Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG
Vorzeitige Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
-
26.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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07.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
30.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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31.10.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung EU-RL 2014/31/EU (i.R. BEG IV): eBon ermöglichen, auch bei Wiegevorgang Obst und Gemüse
Die Richtlinie 2014/31 EU (Anhang I Nr. 14 Absatz 4 Wort "ausgedruckt" ("printed")): verhindert, dass Kunden den Kassenbon in digitaler und nicht in ausgedruckter Form erhalten, wenn ein gewogener Artikel mit verkauft wurde. Anhang I Nr. 14 der Richtlinie sieht vor, dass „alle Angaben über sämtliche Vorgänge deutlich, unmissverständlich und übersichtlich auf einem Bon oder Etikett für den Kunden ausgedruckt werden“ müssen. Es sollte genügen, dass der Kunde einen digitalen Nachweis über den Wiegevorgang erhält, der analog zu einem ausgedruckten physischen Kassenbon sämtliche relevanten Informationen enthält.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Novellierung NachwG (im Rahmen BEG IV): Vollständige Digitalisierung von Arbeitsverträgen
Anpassung des Gesetzentwurfs hinsichtlich einer vollständigen Digitalisierung von Arbeitsverträgen, so dass der Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen künftig nicht mehr in Schriftform, sondern in Textform via E-Mail an den Arbeitnehmer verschickt werden kann.
- Bereitgestellt von: Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KG am 21.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (9):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Novellierung NachwG (im Rahmen BEG IV): Vollständige Digitalisierung von Arbeitsverträgen
Anpassung des Gesetzentwurfs hinsichtlich einer vollständigen Digitalisierung von Arbeitsverträgen, so dass der Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen künftig nicht mehr in Schriftform, sondern in Textform via E-Mail an den Arbeitnehmer verschickt werden kann.
- Bereitgestellt von: Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KG am 21.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (9):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung DAC7 / Plattformen-Steuertransparenzgesetz (i.R. BEG IV)
Kommunikationshandbuch DAC7 unter Ziffer 2.6 Vorgaben zu Steueridentifikationsmerkmalen. Die bundeseinheitliche Steuernummer (bestimmtes Format) ist manuell umzurechnen, da sie von den Finanzämtern generell nicht mitgeteilt wird. Diesen Aufwand muss entweder der Marktplatzbetreiber selbst vornehmen oder der Händler, da er vom Marktplatzbetreiber aufgefordert ist, das Format zu nutzen. Es wäre ressourcenschonender, wenn die Finanzverwaltungen der Länder diese Nummer den Steuerpflichtigen standardisiert übermitteln würden.
- Bereitgestellt von: Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KG am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gebäude- und Wohnungseigentumsregisters
Es wird die Einführung eines Gebäude- und Wohnungseigentumsregisters mit Ortsbezug angeregt. Die Fach- und Sachdaten sollten also mit Koordinaten verknüpft sein. Ortsbezug und Geometrien eines solchen Registers sollten aus bestehenden Geoinformationssystemen gespeist werden. Katasterinhalte und 3D-Modelle der Kataster- und Vermessungsbehörden sollten Basis eines Gebäuderegisters sein. Der Bund sollte die Anforderungsprofile an die Auskünfte definieren, die das System hergeben soll. Dann kann definiert werden, welche Sachinformationen in das System eingepflegt werden sollen. Sobald von den Gebäudenachweisen rechtliche Aussagen abgeleitet werden sollen, muss das Gebäude auch mit der Genauigkeit und dem rechtlichen Vertrauen des Liegenschaftskatasters versehen sein.
- Bereitgestellt von: Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI) am 21.06.2024
-
Adressatenkreis:
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18.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung SeeArbG; Umsetzung der Änderungen der Maritime Labour Convention von 2022
Der VDR setzt sich dafür ein, dass die 2022 von der ILO beschlossenen Änderungen zur MLC ohne nationale Sonderregelungen in das SeeArbG umgesetzt werden, um einheitliche Arbeitsbedingungen in der globalen Seeschifffahrt zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Reeder am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
-
28.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
EU Maritime Industriestrategie
Berücksichtigung der Seeschifffahrt im Rahmen der EU Maritimen Industriestrategie
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Reeder am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
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02.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Revision Erneuerbare Energien-Richtlinie
Der VDR setzt sich für eine nach Art 25 RED II-neu gestaltete Verpflichtung ein, dass in Deutschland die nach FuelEU Maritime notwendigen künftigen Treibstoffe auch in hinreichender Menge der Schifffahrt zur Verfügung stehen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Reeder am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
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17.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: