Stellungnahmen/Gutachten
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21.970 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (21.970)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung Versorgungsqualität der Geburtshilfe in der Krankenhausreform (u.a. KHVVG und KHAG)
In der klinischen Geburtshilfe existieren erhebliche Qualitätsdefizite. In Gesetzesvorhaben zur Krankenhausreform und darüber hinaus sind folgende Maßnahmen notwendig: -Stärkung physiologische Geburt durch hebammengeleitete Geburtshilfe z.B. durch flächendeckende Einführung von Hebammenkreißsälen, Kompetenzerweiterungen für Hebammen, eigene Leistungsgruppe Hebammengeleitete Geburt -Verbindliche Personalbemessung u.a. zur Sicherstellung der 1:1-Betreuung -Verbindliche Beteiligung Hebammen bei Weiterentwicklung Leistungsgruppe Geburt -Bestehende Qualitätskriterien grundlegend überarbeiten und finanzielle Fehlanreize beseitigen -Ausnahme der Geburtshilfe von Mindestvorhaltezahlen und Anpassung Anfahrtszeiten -Tatsächliche Bedarfsplanung; Vorhaltevergütung unabhängig von Fallzahlen
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strukturelle Einbindung Hebammen in die Notfallversorgung und den Rettungsdienst
Der DHV hält eine Reform der Notfallversorgung für sinnvoll und bringt sich in die Reformvorhaben mit für die Geburtshilfe notwendigen Maßnahmen ein: 1. Bundesweite Vorgaben für die flächendeckende Integration von Hebammen in Rettungsdienste bei Einsätzen mit geburtshilflichem Bezug zur Verbesserung der Qualität und Wahrung der Hinzuziehungspflicht 2. Geburtshilfe/Hebammen in Integrierten Notfallzentren (INZ) - Personelle Einbindung von Hebammen als Teil der Mindestbesetzung des INZ verpflichtend sicherstellen - Hebammen, Hebammenpraxen und Geburtshäuser als Kooperationspartner einbinden. Dazu braucht es die Registrierung aktiver Hebammen. 3. Einbindung Hebammen in aufsuchenden Dienst KVen 4. Einbindung Hebammenexpertise für Ersteinschätzungsstellen und digitale Ersttriage-Tools
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rücknahme EU-Legislativvorschlag über ein Rahmenwerk für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA)
Mit dem Entwurf zu FiDA zielt die EU-Komm darauf ab, Unternehmen Zugang zu bei Versicherungen und Finanzinstituten gespeicherten Kundendaten zu geben. Die deutsche Versicherungswirtschaft sieht diesen Verordnungsentwurf äußerst kritisch, da die zu erwartenden finanziellen und personellen Aufwendungen des Vorhabens in keinem Verhältnis zum erkennbaren Nutzen für Unternehmen und Verbraucher stehen. Weitere Informationen siehe Stellungnahmen des GDV.
- Bereitgestellt von: Allianz SE am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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30.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rücknahme EU-Legislativvorschlag über ein Rahmenwerk für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA)
Mit dem Entwurf zu FiDA zielt die EU-Komm darauf ab, Unternehmen Zugang zu bei Versicherungen und Finanzinstituten gespeicherten Kundendaten zu geben. Die deutsche Versicherungswirtschaft sieht diesen Verordnungsentwurf äußerst kritisch, da die zu erwartenden finanziellen und personellen Aufwendungen des Vorhabens in keinem Verhältnis zum erkennbaren Nutzen für Unternehmen und Verbraucher stehen. Weitere Informationen siehe Stellungnahmen des GDV.
- Bereitgestellt von: Allianz SE am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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16.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen im Legislativpaket zum Kleinanlegerschutz (Retail Investment Strategy, RIS)
Ziel der Kleinanlegerstrategie ist Ausbau des Schutzes von Privatpersonen, um Investitionen an den Kapitalmärkten zu fördern. Der Entwurf der EU Komm umfasst u.a. Änderungsvorschläge zur Versicherungsvertriebsrichtline (IDD), die folgende Themen betreffen: Wahrung des bestmöglichen Kundeninteresses, Inducements-Tests und angemessener Kundennutzen (Value for Money). In Übereinstimmung mit dem GDV begrüßen wir die Zielsetzung der EU-Komm, die Beteiligung von Privatkunden an den Finanzmärkten zu erhöhen. Die Umstellung auf digitale Kundenkommunikation, eine einfachere Qualifizierung als professioneller Anleger sowie Förderung der Finanzkompetenz sind zu unterstützen. Bei der Zielerreichung befürworten wir die Vorschläge, bürokratischen Aufwand nicht weiter zu erhöhen.
- Bereitgestellt von: Allianz SE am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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09.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen im Legislativpaket zum Kleinanlegerschutz (Retail Investment Strategy, RIS)
Ziel der Kleinanlegerstrategie ist Ausbau des Schutzes von Privatpersonen, um Investitionen an den Kapitalmärkten zu fördern. Der Entwurf der EU Komm umfasst u.a. Änderungsvorschläge zur Versicherungsvertriebsrichtline (IDD), die folgende Themen betreffen: Wahrung des bestmöglichen Kundeninteresses, Inducements-Tests und angemessener Kundennutzen (Value for Money). In Übereinstimmung mit dem GDV begrüßen wir die Zielsetzung der EU-Komm, die Beteiligung von Privatkunden an den Finanzmärkten zu erhöhen. Die Umstellung auf digitale Kundenkommunikation, eine einfachere Qualifizierung als professioneller Anleger sowie Förderung der Finanzkompetenz sind zu unterstützen. Bei der Zielerreichung befürworten wir die Vorschläge, bürokratischen Aufwand nicht weiter zu erhöhen.
- Bereitgestellt von: Allianz SE am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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09.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klare Investitionsbedingungen bei der RED III Umsetzung
Der Ausbau der Windenergie an Land und der Photovoltaik ist entscheidend fürdie Erreichung der Treibhausgasneutralität im Stromsektor in Deutschland. Als Investorenund Betreiber von Windkraftanlagen und PV-Anlagen sowie als Dienstleisterim Bereich Dach-PV sind die Unternehmen der kommunalen Versorgungs- und Entsorgungswirtschaft wichtige Akteure, um die Ausbauziele der Bundesregierung zu erreichen. Es muss klargestellt werden, dass Minderungsmaßnahmen, die über die auf Planebene festgelegten Maßnahmen hinausgehen, nur unter engen Voraussetzungen angeordnet werden dürfen. Antragsteller sollten schon im Vorfeld der Antragstellung einen Auskunftsanspruch haben. Es muss klargestellt werden, dass die Behörde auf Basis der vom Vorhabenträger vorgeschlagenen Maßnahmen entscheidet.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 396/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort -
BT-Drs. 20/12785
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort
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BR-Drs. 396/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.10.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetzentwurf werden größere Tankstellenunternehmen verpflichtet, ab dem 1. Januar 2028 die Verfügbarkeit von mindestens einem Schnellladepunkt je öffentlicher Tankstelle sicherzustellen. Der VKU setzt sich für das Erreichen der klimapolitischen Ziele – auch im Verkehrssektor - ein. Für eine erfolgreiche Verkehrswende spielt der weitere Ausbau der Elektromobilität eine zentrale Rolle. Es ist geboten, dass die Tankstellenbetreiber ihre verbindlichen Standortplanungen frühzeitig und proaktiv mit den jeweiligen Verteilnetzbetreibern rückkoppeln.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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Adressatenkreis:
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24.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kraftwerkstrategie, die kurzfristige Neuinvestitionen ermöglicht und KWK berücksichtigt
Deutschland braucht neue steuerbare Erzeugungskapazitäten, Speicher und fle-xible Lasten, um Versorgungssicherheit auch bei Dunkelflauten zuverlässig zu gewährleis-ten. Entscheidend wird sein, ob das StromVKG im weiteren Verfahren so ausgestaltet wird, dass auch dezentrale und kommunale Kapazitäten realistisch teilnehmen können.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Faire Aufteilung der Systemkosten bei Energy-Sharing
Umsetzung des Rechts auf Energy Sharing gemäß Artikel 15a EMD (neu). Der rechtliche Rahmen zur Umsetzung des Rechts auf gemeinsame Energienutzung muss eine faire Beteiligung der Teilnehmenden der Energiegemeinschaften an Netz- und Systemkosten sicherstellen. Energy Sharing muss vollständig in die energiewirtschaftliche Marktkommunikation eingebunden sein, damit die Kosten minimiert und einheitliche Datenformate und Prozesse genutzt werden.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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01.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: