Stellungnahmen/Gutachten
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2.163 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (2.163)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf zum GKV-BStabG stellt das umfangreichste Stabilisierungspaket für die gesetzliche Krankenversicherung seit Jahrzehnten dar. Der Paritätische fordert vor allem die Beibehaltung der Tarifrefinanzierung in der häuslichen Krankenpflege, der außerklinischen Intensivpflege, der Rehabilitation und in Krankenhäusern (§ 132a, 132l SGB V), den Verzicht auf eine einseitige Belastung der Versicherten bei Zuzahlungen (§ 61 SGB V), Festzuschüssen für Zahnersatz (§ 55 SGB V) und Krankengeld (§ 44-51 SGB V) und lehnt die Ausweitung des Festbetragssystems bei Hilfsmitteln (§ 36 SGB V) ab. Er begrüßt die Einführung eines dynamischen Herstellerabschlags in der Arzneimittelherstellung (§ 130a SGB V) und fordert eine breite solidarische Neuaufstellung der Einnahmenseite der GKV.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 21.04.2026
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Adressatenkreis:
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20.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtliche Verankerung der Smartphone-basierten Ersthelfer-Alarmierung
Wir fordern den Gesetzgeber im Rahmen der anstehenden Reform der Notfallversorgung auf, die Smartphone-basierte Ersthelfer-Alarmierung (SbEA) gesetzlich zu verankern, um die medizinische Versorgung nachhaltig zu verbessern und somit zur Rettung tausender Menschenleben pro Jahr in Deutschland beizutragen.
- Bereitgestellt von: Mobile Retter e.V. am 20.04.2026
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Adressatenkreis:
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26.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anhebung des pauschalen Krankenversicherungsbeitrags für geringfügige Beschäftigte
Die im Referentenentwurf zum Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) unter § 249b Satz 1 geplante Regelung zur Anhebung des pauschalen Krankenversicherungsbeitrags für geringfügige Beschäftigte soll ersatzlos gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 20.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Versorgungspolitische Steuerung der Reformen zur GKV-Finanzierung
Die Bundesärztekammer fordert, die Reformen zur GKV-Finanzierung nicht nur fiskalisch, sondern auch ausdrücklich versorgungspolitisch präzise zu steuern und die im Referentenentwurf vorgesehenen Maßnahmen dementsprechend zu überarbeiten. Ergänzend fordert die BÄK die vollständige Steuerfinanzierung der Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfänger, ein Monitoring der Gesetzesfolgen, den Abbau von Bürokratie sowie eine Wende in der Präventionspolitik. A
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 20.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Medical Device Regulation praxistauglicher machen
Die Medical Device Regulation (MDR) soll im Rahmen der vorgezogenen Evaluierung praxistauglicher gemacht werden. Dazu gehört: Die MDR muss das abschließende EU-Regelwerk für Medizinprodukte sein. Regelungen zur UDI-Direktkennzeichung und für Maß- bzw. Sonderanfertigungen müssen klarer formuliert werden, um unnötigen Aufwand zu vermeiden. Klinische Bewertungen für Medizinprodukt der Klasse I dürfen nur eingeschränkt erforderlich sein. Die Klassifizierung von Software als Medizinprodukt muss neu geregelt werden, damit nicht jede Software automatisch in Klasse IIa landet. Die Einschaltung von Benannten Stellen ist auf das Notwendige zu reduzieren. Gebrauchsanweisungen muss es auch elektronisch geben. Ergänzende nationale Regelungen sind zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices am 13.04.2026
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Adressatenkreis:
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10.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zur Vermeidung unbeabsichtigter regulatorischer Auswirkungen auf die Entwicklung, Herstellung und Anwendung von Medizinprodukten sowie In-vitro-Diagnostika gemäß den Verordnungen (EU) 2017/745 (MDR) und 2017/746 (IVDR) ersuchen wir um eine ausdrückliche gesetzliche Klarstellung im Rahmen der anstehenden Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG), wonach der sachgerechte und technisch begründete Einsatz entsprechender Stoffe im medizinischen und diagnostischen Kontext vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen bleibt.
- Bereitgestellt von: SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik e.V. am 07.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
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Adressatenkreis:
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17.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Positionspapier Regulatorische Klarheit für die Sauerstofflangzeittherapie
Regulatorische Klarheit für die Sauerstofflangzeittherapie: Lösungsansätze für eine sichere und kosteneffiziente Versorgung der Homecare-Patienten im Krankenhaus Ziel soll eine Lösung sein, die regulatorisch eindeutig ist und keine zusätzlichen Kosten generiert, die das Gesundheitssystem unnötig belasten und für keine Partei einen Mehrwert darstellt. Dazu ist aus unserer Sicht keine zusätzliche Herstellungserlaubnis für die Logistiktanks erforderlich.
- Bereitgestellt von: SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik e.V. am 07.04.2026
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Adressatenkreis:
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27.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
DiPAs in allen Versorgungssettings zuverlässig und regelhaft nutzbar machen
Der bpa begrüßt digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) als potenziell wertvolle Instrumente zur Unterstützung und Entlastung pflegebedürftiger Menschen, ihrer An- und Zugehörigen sowie des Pflegepersonals im Alltag. Um das volle Potenzial digitaler Lösungen auszuschöpfen, betont der bpa, dass DiPAs nicht nur im häuslichen Umfeld, sondern auch im (teil-) stationären Bereich und insbesondere bei Übergängen wie der Kurzzeitpflege eingesetzt werden müssen. Vor diesem Hintergrund fordert der bpa Anpassungen in der Gesetzgebung, beispielsweise bei § 39a und § 40a SGB XI, um DiPAs inklusive notwendiger Unterstützungsleistungen in allen Versorgungssettings zuverlässig und regelhaft nutzbar zu machen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 02.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Erste Verordnung zur Änderung der Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung (1. DiPAV-ÄndVO) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wird Pflegefachpersonen mehr Verantwortung übertragen, indem sie heilkundliche Tätigkeiten und Verordnungsempfehlungen künftig selbstständig ausüben können. Der Gesetzgeber begrenzt diese Kompetenzerweiterung auf bestimmte Arbeitgeber. Wir setzen uns für die Einbeziehung aller qualifizierten Pflegefachpersonen unabhängig von deren Arbeitsort ein. Das betrifft bspw. die Einbeziehung von Pflegefachkräften bei Apotheken oder sonstigen Leistungserbringern nach § 127 SGB V.
- Bereitgestellt von: PAUL HARTMANN AG am 02.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Prävention stärken & neue Therapieansätze nutzen: Wie lässt sich die Adipositas
Ziel ist eine sektorübergreifende und interdisziplinäre Strategie zur Eindämmung der Adipositas-Epidemie in Deutschland. Empfohlen wir ein übergeordneter Präventionsansatz und dessen Kombination mit gezielten Therapieansätzen. Konkret werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: die Einführung einer nationalen, ressortübergreifenden Adipositas-Präventionsinitiative von Bund und Ländern, die Besteuerung zucker- und fetthaltiger Lebensmittel und Getränke bei gleichzeitiger Senkung der Mehrwertsteuer auf gesunde Lebensmittel, eine stärkere Regulierung von Lebensmittelwerbung insbesondere gegenüber Kindern sowie verbindliche Standards für gesunde Gemeinschaftsverpflegung in Bildungseinrichtungen. Darüber hinaus wird eine Anpassung von § 34 Abs. 1 SGB V.
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 02.04.2026
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Adressatenkreis:
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14.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Regulierung des Gebrauchs von Einweg-E-Zigaretten u.a. durch Kinder und Jugendliche
Einweg-E-Zigaretten und andere neuartige Nikotinprodukte sollen als erhebliches Gesundheitsrisiko für Kinder und Jugendliche bei Verkauf, Werbung und Produktgestaltung reguliert und Prävention, Aufklärung und Hilfsangebote ausgebaut werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) am 01.04.2026
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Adressatenkreis:
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24.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Primärversorgungssystem und psychiatrische Versorgung
Deutschland hat eine doppelte Facharztschiene und direkten Zugang zur Facharztversorgung ohne primärärztliche Steuerung. Evidenz zeigt: Koordinierte Primärversorgung verbessert Qualität, Effizienz und Steuerung („digital vor ambulant vor stationär“, interprofessionell). In der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung gelten besondere Anforderungen: Menschen mit schweren Erkrankungen brauchen niedrigschwelligen Zugang, Kontinuität und feste Bezugspersonen. Überweisungssysteme schaffen hier oft Hürden. Bewährt ist die enge fachärztliche Koordination, z. B. durch Soziotherapie. Ein zukunftsfähiges System sollte Primärversorgung stärken und zugleich fachärztliche primärärztliche Funktionen ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 01.04.2026
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Adressatenkreis:
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10.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratische Hürden bei der Prüfung und Anwendung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) – insbesondere im Bereich Datenschutz, Datensicherheit und Evidenzgenerierung – sollen systematisch abgebaut werden. Gleichzeitig müssen widersprüchliche regulatorische Anforderungen harmonisiert werden.
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 01.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 4/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - DigiG)
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BR-Drs. 4/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ärztliche Krankschreibung per Videosprechstunde sichern
Der SVDGV unterstützt eine differenzierte Regulierung der Online-Krankschreibung und die Stärkung qualitätsgesicherter Telemedizin.
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 01.04.2026
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Adressatenkreis:
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11.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen eines Stellungnahmeverfahres zum Referentenentwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) soll auf verschiedene, für die operative Kinder- und Jugendmedizin bedeutsame Aspekte, die bisher nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden, hingewiesen werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Präventionsgesetzes
Schaffung von gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Berücksichtigung von Schlafgesundheit für eine verbesserte, patientenorientierte und bedarfsgerechte Versorgung von Schlafstörungen
- Bereitgestellt von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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10.02.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der Präventionspokitik bzw. eines Präventionsgesetzes
Weiterentwicklung der Präventionspolitik / Präventionsgesetz
- Bereitgestellt von: Deutsche Adipositas-Gesellschaft (DAG) am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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24.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung des AMNOG Verfahrens für innovative und neuartige Therapien
Verbesserung der Rahmenbedingungen im AMNOG-Verfahren
- Bereitgestellt von: Gilead Sciences GmbH am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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14.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau - Eleven associations propose urgent measures to facilitate MDR/IVDR implementation
Ziel der MDR und IVDR ist es, einen robusten, transparenten, vorhersehbaren und nachhaltigen Rechtsrahmen für Medizinprodukte zu schaffen, der ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit gewährleistet und gleichzeitig Innovationen fördert. Nach mehr als sechs Jahren der Umsetzung dieser Verordnungen hat sich jedoch die Verfügbarkeit sowohl von altbewährten und neuen modernen Medizinprodukten in Europa zurückgegangen, was sich negativ auf die Patientenversorgung auswirkt. Dem wollen Pharma Deutschland und weitere Verbände durch weiteren Bürokratieabbau entgegenwirken.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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04.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungsvorschläge zur Änderung der MDR und der IVDR
Seit Inkrafttreten der MDR und der IVDR sind immer mehr Produkte und Unternehmen vom Markt verschwunden. Zudem sind die Gesamtkosten gestiegen und die Zeit bis zur Markteinführung ist unvorhersehbar geworden. Pharma Deutschland fordert gemeinsam mit weiteren Verbänden die Verlängerung der Übergangsfristen der MDR und IVRD, um Unternehmen mehr Zeit zur Anpassung an die Regelungen zu geben.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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23.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Künstliche Intelligenz (KI) - Verordnung
Die zunehmende Verknüpfung von künstlicher Intelligenz (KI) und Medizinprodukten führt zu regulatorischen Überschneidungen zwischen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) bzw. der EU-Verordnung über In-vitro Diagnostika (IVDR) und der Verordnung über künstliche Intelligenz (AI-Act). Pharma Deutschland setzt sich für Vereinfachungen für Hersteller KI-gestützter Medizinprodukte ein.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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23.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Künstliche Intelligenz (KI) - Verordnung
Die zunehmende Verknüpfung von künstlicher Intelligenz (KI) und Medizinprodukten führt zu regulatorischen Überschneidungen zwischen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) bzw. der EU-Verordnung über In-vitro Diagnostika (IVDR) und der Verordnung über künstliche Intelligenz (AI-Act). Pharma Deutschland setzt sich für Vereinfachungen für Hersteller KI-gestützter Medizinprodukte ein.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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21.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Medizinprodukteverordnung MDR 2017/745/EU
Ziel der Interessenvertretung ist eine Überarbeitung der Anforderungen der MDR im Sinne der Patientensicherheit, eines funktionieren Binnenmarktes und dem System der unabhängigen Drittprüfung / Benannten Stellen. Ziel ist dabei insbesonder, dass es keine weitere Verlängerung der Übergangsfristen und keine Abschaffung von Rezertifizierungen gibt. Es soll eine weitere Harmonisierung der Benennungsverfahren und behördlichen Anforderungen geben. Die regulatorische Überlastung soll beendet und ein stabiler Rechtsrahmen geschaffen werden. Es bedarf einer Schaffung von rechtssicheren Ausnahmeregelungen für innovative Produkte/Anwendungen sowie Nischenprodukte/-anwendungen.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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24.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderliche Rahmenbedingungen für neuartige Lebensmittel im EU Biotech Act I und II
GFI Europe setzt sich dafür ein, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene im Biotech Act I und II für förderliche Rahmenbedingungen für biotechnologisch hergestellte Lebensmittel starkmacht, insbesondere für Lebensmittel auf Basis von Zellkulturen und modernen Fermentationsverfahren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer effizienteren Umsetzung des Zulassungsverfahrens für neuartige Lebensmittel sowie auf der Skalierung der Technologien.
- Bereitgestellt von: The Good Food Institute Europe ASBL am 29.03.2026
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Adressatenkreis:
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10.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachhaltig finanzierte Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist in ihren Ursprüngen bis heute als Teilkaskoversicherung angelegt. Sukzessive Leistungsausweitungen überfordern die umlagefinanzierte soziale Pflegeversicherung. Die DAV setzt sich für mehr Vorsorge durch eine nachhaltig finanzierte private Pflegeversicherung ein, da diese mit ihrem Kapitaldeckungsverfahren die demografische Entwicklung in ihren Beiträgen einkalkuliert. Sie schafft damit eine Art Ausgleichsmechanismus zur reinen Umlage-Systematik, die für sich genommen nicht das gewünschte Level an Versorgung tragen kann. Schon heute existiert eine Vielzahl von kapitalgedeckten ergänzenden privaten Pflegeprodukten, die bedarfsgerecht erweitert werden könnten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Aktuarvereinigung e.V. am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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21.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben: