Stellungnahmen/Gutachten
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920 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EStG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (920)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erstattungsanträge nach § 50c EStG a) Gemäß Entwurfsbegründung..., ...§ 44a Abs. 9 oder § 50c EStG zu stellen, soweit sie..., ...§ 44a Abs. 9 oder § 50c EStG zu stellen, soweit sie...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDI strebt eine lohnsteuerliche Regelung zu Mobilitätsbudgets an, der diesbezügliche Regelungsvorschlag im JStG ist verbesserungsbedürftig. Zudem macht der BDI Verbesserungsvorschläge zu einzelnen Regelungen im JStG im Bereich der Unternehmensteuern und der Umsatzsteuer. VDA und BDI hatten zudem im Vorfeld eine Regelung zur Vereinfachung des Auslagenersatzes bei E-Firmenwagen angeregt (möglich ist alternativ auch eine untergesetzliche Regelung).
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...42b Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG-E führt der Bezug von ausländischen..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E wird das Ergebnis des..., ...Danach ist § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG in der aktuellen Fassung..., ... nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG Fallkonstellationen erfasst..., ...Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 und 3 EStG). Sollte die Anpassung ..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E sollte im Anwendungsbereich..., ...sollte § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG eine zusätzliche Nr. 4 ..., ...wonach § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG ent-sprechend gelte, soweit..., .... § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG sollte in Übereinstimmung..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E sollten, wie von der ..., ...sollte § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG insgesamt als Wahlrecht..., .... 2 Satz 1 Nr. 8 Satz 2 EStG-E). Die Entwurfsbegründung..., ... steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG). Die private Verwendung..., ... 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 EStG-E wie folgt zu ändern: ..., ...Anfügung Abs. 15 in § 50d EStG) Die Nummern 14 und 17..., ...Keine Ausweitung des § 50d EStG um die in Abs. 15 genannten..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E) Die Einführung einer..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E für Übertragungen vor..., ...Nach § 52 Abs. 12 Satz 14 EStG-E kann auf gemeinsamen ..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG aus Vertrauensschutzgründen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der individuellen Netzentgelte nach § 19 II StromNEV
Beibehaltung der individuellen Netzentgelte nach § 19 II StromNEV.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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30.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
MiKaDiv/Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Intermediäre (IntermAufwErsV)
Angemessene Kostenerstattungssätze für Aktiengesellschaften.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 25.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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22.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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30.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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17.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...künftig nach §45b Abs. 9 EStG ihre Aktionärsinformationen..., ...der Einführung des §45b ESTG. - . Das MikaDiv sieht..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG keine zusätzlichen bürokratischen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG keine zusätzlichen bürokratischen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)
- keine zusätzlichen Bürokratielasten bei der Lohnsteuer - mehr Rechtssicherheit bei den angedachten Regelungen zur Umsatzsteuer-Organschaft - Nachbesserungen bei der Grunderwerbsteuer - Aufschub der Abgabefrist für Mindeststeuerberichte - vorgesehene Korrekturpflicht für CbCR entschärfen - keine unverhältnismäßigen Verschärfungen der Abgabenordnung.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verweises in § 3 Nr. 34 EStG von „§§ 20 und 20b“ durch..., ...Verweises in § 3 Nr. 34 EStG auf § 20c SGB V sollte ..., ...Freibetrag des § 3 Nr. 34 EStG nicht erforderlich ist...., ... SGB V in § 3 Nummer 34 EStG sollte unterbleiben. ..., ...Die Einführung des § 6f EStG-E ist richtig, weil die..., ... Die Regelung des § 6f EStG-E sollte so ausgestaltet..., ...) § 3b Absatz 2 Satz 1 EStG, der den Grundlohn für ..., ...tige und nicht nach § 40 EStG pauschal besteuerte“ in..., ... des § 3b Abs. 2 Satz 1 EStG sollte abgesehen werden..., ... 39 Absatz 4a und § 39a EStG sind richtig, weil sie ..., ...Rahmen von § 3 Nummer 62 EStG, § 257 SGB V und § 61..., ... und Korrekturen, § 41c EStG) Die vorgesehene Anpassung des § 41c EStG soll klarstellen, dass ..., ...: § 41c Abs. 3 Satz 1 EStG sollte klarstellend wie..., ... in § 22a Abs. 2 Satz 2 EStG). Leider fallen dabei aber..., ... 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG), Nachforderungszinsen..., ... zugelassen (§ 12 Nr. 3 EStG, § 10 Nr. 2 KStG). Auch..., ...Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 EStG, die Pauschalierung von..., ...grund von § 3c Absatz 1 EStG tatsächlich abziehbaren..., ... des § 41 Abs. 1 Satz 7 EStG i. V. m. § 4 Abs. 2a LStDV...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Degressive AfA dauerhaft als zulässiges Abschreibungsverfahren zur Verfügung stellen – betrieblichen Werteverzehr angemessen steuerlich berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 01.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wirtschaftsgüter (zu § 7 Abs. 2 EStG-E) Die Einschätzung der..., ...: In § 7 Abs. 2 Satz 1 EStG sollte die Angabe „und ..., ...Sammelposten-Abschreibung (zu § 6 Abs. 2a EStG-E) Die bisherigen Regelungen..., ...Sammelpostens in § 6 Abs. 2a EStG waren wegen der geringen..., ...Satzes 4 in § 6 Abs. 2a EStG-E). 3. Förderung der Elektromobilität...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
Die Vereinbarkeit von Unternehmertum und Familie könnte in einem ersten, schnell umzusetzenden Schritt durch eine Veränderung der Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten angeganegen werden. Dabei sollte die aktuelle Bemessungsgrundlage von 2/3 aufgehoben und die Deckelung von 4.000 Euro signifikant angehoben werden. Ferner sollten die Aufwendungen als Steuerabzugsbeträge geltend gemacht werden können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 15.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kinderbetreuungskosten ist in § 35 a II EstG und § 10 I Nr. 5 EstG geregelt. § 35a II EstG sieht Steuervergünstigungen..., ...Daneben sieht § 10 I Nr. 5 EstG vor, dass Kinderbetreuungskosten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW begrüßt die Ausweitung der Regelung zur Poolabschreibung und die vorgesehene überschneidungsfreie Ausgestaltung im Verhältnis zur Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Das IDW lehnt eine Einführung einer Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen weiterhin ab. Das IDW begrüßt die Ausweitung und Verlängerung der degressiven AfA, um Investitionsanreize zu setzen. Es regt an, die geplante Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsrecht zu überdenken. Das IDW steht dem Vorschlag des BR positiv gegenüber, die Übergangsregelungen zu den Befreiungsvorschriften für Personengesellschaften zu entfristen. Weiterhin besteht die Notwendigkeit, das GrEStG durch eine umfassende Gesetzesreform deutlich zu vereinfachen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG – Beschluss des Bundesverfassungsgerichts..., ...Regelungssystematik des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG anzugleichen. Auch vor..., ...Sachverhalte des § 6 Abs. 5 EStG (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG) vorgesehenen Konstellationen..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E) explizit zuzulassen...., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E liegt demnach vor, wenn..., ...Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG geregelten Konstellationen..., ...Systematik des § 6 Abs. 5 EStG – rückwirkend zu verschärfen..., ...Ausgestaltung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG-E verweisen wir auf das..., ...Grundsystematik des § 6 Abs. 5 EStG sind mit diesem Gedanken...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gemeinsam mit weiteren Verbänden begrüßt der BDI den Gesetzentwurf der Bundesregierung, insbesondere steuerliche Entlastungen wie die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer und der Thesaurierungsbelastung von Personenunternehmen sowie die Wiedereinführung und Erhöhung der degressiven Abschreibung. Steuerpolitische Impulse für mehr private Investitionen sind entscheidend, um die derzeitige wirtschaftliche Stagnation endlich zu überwinden. Die vorgesehenen Maßnahmen sollten daher möglichst schnell umgesetzt werden, damit die Unternehmen Rechtssicherheit erhalten und Investitionen rasch erfolgen können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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19.06.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG für nach dem 30. Juni 2025..., ...§ 7 Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG, die nach dem 30. Juni ..., ...Elektrofahrzeuge Durch § 7 Abs. 2a EStG-E soll eine arithmetisch-degressive..., ...nach § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG, der auf nicht entnommene..., ...Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG für die Nachversteuerung..., .... 3 i. V. m. § 3 Nr. 40 EStG eine Möglichkeit, die Nachversteuerung..., ...nach § 34a Abs. 4 Satz 1 EStG. Hiernach können Altrücklagen..., ...derzeitige Mechanik des § 34a EStG entspricht nicht der Lebens-wirklichkeit..., ...die Rege-lungen des § 34a EStG fallen. Für die Anwendung des heutigen § 34a EStG kommt es jedoch nicht auf..., ...den Regelungen des § 34a EStG unterworfen werden. Die..., ...Immobilien (§ 22 Abs. 2 EStG) gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG abzuschaffen. Private..., ...Veräußerungsgeschäfte i. S. d. § 23 EStG gehören als Unterfall der..., ...Einkünf-te nach § 22 Nr. 2 EStG zu den Überschusseinkünften..., ...Veräußerungsgeschäften gemäß § 23 EStG. Hiervon erfasst sind auch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
Haus & Grund Deutschland begrüßt die steuerlichen Verbesserungen zur Förderung energetischer Sanierungen und spricht sich dafür aus, diese Fördermöglichkeit künftig auch vermietenden Eigentümern zugänglich zu machen.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 03.06.2025
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Adressatenkreis:
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26.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Förderung nach § 35c EStG dem Gesetzeswortlaut nach..., ...abgeschlossen sein, um nach § 35c EStG förderfähig zu sein. Nach..., ...Förderinstrumente aus § 35a EStG, BAFA-Förderung, KfW-Förderung..., ...der Förderung nach § 35c EStG ist äußerst komplex und..., ...des § 35c Absatz 1 Satz 1 EStG sind, wie der (Gesamt-)..., ...des § 35c Absatz 1 Satz 5 EStG, objekt- und nicht maßnahmenbezogen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW spricht sich für einen Abbau steuerlicher Befolgungskosten durch den konsequenten Abbau unnötiger Anforderungen und einen Verzicht auf die Einführung neuer Mitteilungs- und Dokumentationspflichten aus. Zudem unterstützt das IDW das Ziel eines modernen und effizienten Steuersystems. Die Missbrauchsvermeidungsvorschriften sollten insbesondere aufgrund der Einführung des Mindeststeuergesetzes überprüft werden und überholte Vorschriften wegfallen. Das IDW spricht sich dafür aus, insgesamt die die Steuersystematik durchbrechenden Regelungen deutlich zu reduzieren. Im Übrigen unterstützt das IDW die Forderung nach einer Weiterentwicklung des Verfahrens der Betriebsprüfung.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 17.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11954
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts voranbringen
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BT-Drs. 20/11954
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.10.2024
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Thesauerierungsbegünstigung nach § 34a EStG Vor dem Hintergrund der..., ...Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG könnten demnach einen wichtigen..., ...Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG und Einschränkungen aufgrund..., ...Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG). Zu begrüßen sind in ..., ... Verlustvortrags (§ 10d EStG (i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG..., ...Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auf eine lange Tradition..., ...Ansatz- (z.B. § 5 Abs. 4a EStG) als auch für die Bewertungsvorschriften (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG). Insbesondere durch die Vorschrift des § 6a EStG zu Pensionsrückstellungen..., ...nach den Vorschriften des EStG oder des KStG zu ermittelndem...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW nimmt zum Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 Stellung. Ziel ist eine wettbewerbsfähige, rechtssichere und praxistaugliche Unternehmensbesteuerung. Das IDW begrüßt einzelne Vereinfachungen, fordert jedoch weitergehende Entbürokratisierung, klare gesetzliche Vorgaben und Übergangsregelungen. Schwerpunkte sind u. a. Kaufpreisaufteilung bei Immobilien, Lohnsteuerbescheinigung, Forschungszulage, umsatzsteuerliche Organschaft, KI-Einsatz der Finanzverwaltung, elektronische Bekanntgabe sowie Mindeststeuerregelungen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
12.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Art. 3 Nr. 2, § 3 Nr. 34 EStG-E, Ausweitung der Steuerfreiheit..., ...den Verweis in § 3 Nr. 34 EStG nicht von „§§ 20 und 20b..., ...Freibetrag des § 3 Nr. 34 EStG ist nicht sachgerecht. ..., ...Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG (BMF vom 20.04.2021, BStBl..., ... Zu Art. 3 Nr. 3, § 6f EStG-E, Aufteilung eines Gesamtkaufpreises..., ...Wir begrüßen die mit § 6f EStG-E vorgesehene gesetzliche..., ...dass die in § 6f Abs. 2 EStG-E vorgesehene Bewertungsmethodik..., ... Rahmen des § 6f Abs. 3 EStG-E klarzustellen, dass der..., ...50c Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG-E, Entlastung vom Steuerabzug..., ...Nr. 2, § 9 Abs. 4 Satz 3 EStG-E, Verkürzung der Frist..., .... 1 Satz 2 Nr. 8 und 10 EStG-E, Abschluss des Lohnsteuerabzugs..., ...41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 17 EStG-E, Abschluss des Lohnsteuerabzugs..., ...aa), § 41c Abs. 3 Satz 1 EStG-E, Änderung des Lohnsteuerabzugs..., ...an, § 41c Abs. 3 Satz 1 EStG-E wie folgt zu formulieren..., ...Art. 5 Nr. 3, § 52 Abs. 1 EStG-E, Anwendungsvorschriften...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Anpassungen von gesetzlichen Regelungen im Jahressteuergesetz 2024
Verschiedenste, steuerrechtliche Änderungen des Entwurfs (Schwerpunkte u. a. Umsatzsteuer auf Bildungsleistungen, Kleinunternehmerregelung, Ist-Besteuerung; Nutzungsdauer bei Gebäuden)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.10.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E wird das Ergebnis des..., ... nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG Fallkonstellationen erfasst..., ...Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 und 3 EStG). Sollte die Anpassung ..., ...sollte § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG eine zusätzliche Nr. 4 ..., ...wonach § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG entsprechend gelte, soweit..., .... § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG sollte in Übereinstimmung..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E sollten, wie von der ..., ...sollte § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG insgesamt als Wahlrecht..., ... steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG). Die private Verwendung..., ... 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 EStG-E wie folgt zu ändern: ..., ...Anfügung Abs. 15 in § 50d EStG) Die Nummern 18 und 21..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E) Die Einführung einer..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E für Übertragungen vor..., ...Nach § 52 Abs. 12 Satz 14 EStG-E kann auf gemeinsamen ..., ...fragwürdig. § 6 Abs. 5 EStG und die Regelungen zur ..., ...6 Abs. 5 Satz 7 – neu – EStG soll nun im Widerspruch..., ...6 Abs. 5 Satz 7 – neu – EStG u. E. zu weitgehend. Es..., ...6 Abs. 5 Satz 7 – neu – EStG würde die Verschmelzung..., ... nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG nur unentgeltlich oder ..., ...Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 EStG sollte abgesehen werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir begrüßen die geplante Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. Insbesondere unterstützten wir die geplante Erhöhung der Flexibilität und Attraktivität der Eigenheimrenten-Förderung, beispielsweise die Vereinfachungen des Entnahmeverfahrens sowie den Wegfall der jährlichen Erhöhung des Wohnförderkontos. Darüber hinaus treten wir für weitere Vereinfachungen speziell bei der Eigenheimrente ein.
- Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 13.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
09.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... auf den nach § 10a EStG geltenden Höchstbetrag..., ...auf den in § 10a Abs. 1 EStG bestimmten Höchstbetrag..., ...auf den in § 10a Abs. 1 EStG bestimmten Höchstbetrag..., ...auf den in § 10a Abs. 1 EStG bestimmten Höchstbetrag..., ...Höchstbetrages nach § 10a Abs. 1 EStG erforderlich, damit Altersvorsorge-Bausparverträge..., ...Höhe des in § 10a Abs. 1 EStG bestimmten Höchstbetrags..., ...des in § 10a Abs. 1 EStG bestimmten Höchstbetrags..., ...einmalige, über den nach § 10a EStG geltenden Höchstbetrag ..., ...Eigenbeiträge den in § 10a Absatz 1 EStG bestimmten Höchstbetrag..., ...Abgeltungsteuer nach § 32d EStG zu umgehen.“ Ein solcher..., ...Abgeltungsteuer nach § 32d EStG nicht denkbar ist. ..., ...Wohneigentum nach § 92a EStG entnimmt und dann ggf. ..., ...Entnahme nach § 92a Abs. 1 EStG ist auf dem Altersvorsorge-Bausparvertrag...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Rechts der geförderten privaten Altersvorsorge
Der Verband begrüßt die geplante Reform der geförderten privaten Altersvorsorge und spricht sich für deren zügige Verabschiedung und Umsetzung aus. Insbesondere unterstützt der Verband die geplante Erhöhung der Flexibilität und Attraktivität der Eigenheimrenten-Förderung, beispielsweise die Vereinfachungen des Entnahmeverfahrens sowie den Wegfall der jährlichen Erhöhung des Wohnförderkontos. Der Verband fordert die Anpassung einiger Reformvorschläge unter Berücksichtigung der besonderen Zielrichtung und Funktionsweise von Eigenheimrentenverträgen sowie weitere Vereinfachungen speziell bei der Eigenheimrente.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 16.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Eigenbeiträge auf den nach § 10a EStG geltenden Höchstbetrag ..., ...auf den in § 10a Abs. 1 EStG bestimmten Höchstbetrag..., ...auf den in § 10a Abs. 1 EStG bestimmten Höchstbetrag..., ...auf den in § 10a Abs. 1 EStG bestimmten Höchstbetrag..., ...Höchstbetrages nach § 10a Abs. 1 EStG erforderlich, damit Altersvorsorge-Bausparverträge..., ...Höhe des in § 10a Abs. 1 EStG bestimmten Höchstbetrags..., ...Höhe des in § 10a Abs. 1 EStG bestimmten Höchstbetrags..., ...einmalige, über den nach § 10a EStG geltenden Höchstbetrag ..., ...Eigenbeiträge den in § 10a Absatz 1 EStG bestimmten Höchstbetrag..., ...Abgeltungsteuer nach § 32d EStG zu umgehen.“ Ein solcher..., ...Abgeltungsteuer nach § 32d EStG nicht denkbar ist. ..., ...Wohneigentum nach § 92a EStG entnimmt und dann ggf. ..., ...Entnahme nach § 92a Abs. 1 EStG ist auf dem Altersvorsorge-Bausparvertrag...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden. Bauen in Deutschland ist derzeit zu kompliziert und zu teuer. Das liegt auch am geltenden Bauvertragsrecht. Es trägt dazu bei, dass Neubauten oft sehr hohen Standards genügen müssen. Mit dem Gesetz soll es einfacher werden, beim Neubau auf die Einhaltung auf Standards zu verzichten, die für die Wohnsicherheit nicht notwendig sind. Der Neubau von Wohnungen soll dadurch bezahlbarer werden.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mietwohnungsneubau, § 7b EstG Durch die bestehende Regelung..., ...kaum realisierbar. § 7b EStG sollte dahingehend angepasst..., ...Die Regelung § 7b Abs. 5 EstG sollte so angepasst werden..., ...erforderlich, dass § 7b EstG auch für den Werkswohnungsbau..., ...müssten also die in §7 b EStG genannten Werte nach oben..., ... bei Mietwohnungen, § 8 EstG Die bestehende Regelung..., ...Mitarbeitergruppen. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG sollte dahingehend geändert..., ...unentgeltlichen Teil, § 21 EstG Die bestehende Regelung..., ...Unternehmen geben. § 21 Abs. 2 EStG ist dahingehend zu ändern..., ...Entsprechend könnte z. B. im § 21 EStG verankert werden, dass ..., ...Mitarbeitergruppen. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG i.V.m. § 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung..., ... des § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG sollten dabei auch auf ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
- Beschleunigung des Wohnungsbau - Ausbau der erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 05.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
-
BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mietwohnungsneubau, § 7b EstG Durch die bestehende Regelung..., ...kaum realisierbar. § 7b EStG sollte dahingehend angepasst..., ...Die Regelung § 7b Abs. 5 EstG sollte so angepasst werden..., ...erforderlich, dass § 7b EstG auch für den Werkswohnungsbau..., ...müssten also die in §7 b EStG genannten Werte nach oben..., ... bei Mietwohnungen, § 8 EstG Die bestehende Regelung..., ...Mitarbeitergruppen. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG sollte dahingehend geändert..., ...unentgeltlichen Teil, § 21 EstG Die bestehende Regelung..., ...Unternehmen geben. § 21 Abs. 2 EStG ist dahingehend zu ändern..., ...Entsprechend könnte z. B. im § 21 EStG verankert werden, dass ..., ...Mitarbeitergruppen. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG i.V.m. § 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung..., ... des § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG sollten dabei auch auf ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
VDA setzt sich über die vorgesehenen Förderung des Kaufs von gewerblichen E-Fahrzeugen (AfA) hinaus für eine Förderung von Leasingkunden ein. Ein Großteil der E-Fahrzeuge im Firmenkunden- und Flottengeschäft werden nicht gekauft, sondern geleast. Damit die Maßnahmen das gesamte Kundenpotential erfassen und dem Hochlauf der E-Mob einen weiteren Schub verleihen, sprechen wir uns für gewerbliche Leasingkunden zumindest für eine der AfA entsprechende Förderung über einen vorgezogenen Komplettabzug der Leasingraten aus. Im besten Fall würde für das Leasing eines E-Fahrzeugs ein erhöhter Betriebsausgabenabzug (Faktor 1,5) der Leasingraten vorgesehen. Zudem setzen wir uns für eine weitere Stärkung des Steuerstandorts D über die Maßnahmen des Gesetzentwurfs hinaus aus.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 20.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
-
BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.06.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...InvestitionsBooster“ (§ 7 Abs. 2 EStG) Neben der gebotenen Verbesserung..., ...Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne..., ...2032) (§ 34a Abs. 1 Satz 1 EStG) Die schrittweise Absenkung..., ...Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a – neu – EStG) über die betriebsgewöhnliche..., ...Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG) – geplant für nach dem...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für Startups iRd Standortfördergesetz
Forderung nach einem ambitionierteren Standortfördergesetz zur Stärkung des Startup- und Scaleup-Ökosystems. Ziel ist die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen, die Mobilisierung von Kapital und die Sicherung internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Positiv hervorgehoben werden steuerliche Anpassungen („Roll over“), die Öffnung von Venture-Capital-Fonds, Erleichterungen bei Börsenzulassungen und die Absenkung des Mindestnennwerts von Aktien. Kritik gilt u.a. der geplanten Änderung im Fondsrisikobegrenzungsgesetz, die VC-Fonds unverhältnismäßig belasten würde. Empfehlungen u.a.: Ausweitung der steuerlichen Begünstigungen für Gründer*innen, Reform der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, Anpassung der Wegzugsbesteuerung, Erleichterung von Kapitalerhöhungen und Erweiterung der Forschungszulage.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Roll over” [§ 6b Abs. 10 EStG-E] Die grundsätzliche ..., ... in § 6b Abs. 10 Satz 1 EStG genannten Betrags, größere..., ...würden. Denn § 6b Abs. 10 EStG ist nur anzuwenden, wenn..., ...müsste in § 6b Abs. 10 EStG ergänzt werden, dass die..., ...Kapitalgesellschaft im Sinne des § 17 EStG Anwendung findet. Sofern..., ...Anwendungsbereich von § 6b Abs. 10 EStG nicht auf im steuerlichen..., ...im Sinne des § 15 Abs. 3 EStG. Das begrüßen wir grundsätzlich..., ...Mitarbeiterkapitalbeteiligungen geschaffen (§ 19 a EStG). Das Standortfördergesetz...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW begrüßt die Ausweitung der Regelung zur Poolabschreibung und die vorgesehene überschneidungsfreie Ausgestaltung im Verhältnis zur Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Das IDW lehnt eine Einführung einer Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen weiterhin ab. Das IDW begrüßt die Ausweitung und Verlängerung der degressiven AfA, um Investitionsanreize zu setzen. Es regt an, die geplante Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsrecht zu überdenken. Das IDW steht dem Vorschlag des BR positiv gegenüber, die Übergangsregelungen zu den Befreiungsvorschriften für Personengesellschaften zu entfristen. Weiterhin besteht die Notwendigkeit, das GrEStG durch eine umfassende Gesetzesreform deutlich zu vereinfachen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 07.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.10.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG – Beschluss des Bundesverfassungsgerichts..., ...Regelungssystematik des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG anzugleichen. Auch vor..., ...Sachverhalte des § 6 Abs. 5 EStG (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG) vorgesehenen Konstellationen..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E) explizit zuzulassen...., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E liegt demnach vor, wenn..., ...Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG geregelten Konstellationen..., ...Systematik des § 6 Abs. 5 EStG – rückwirkend zu verschärfen..., ...Ausgestaltung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG-E verweisen wir auf das..., ...Grundsystematik des § 6 Abs. 5 EStG sind mit diesem Gedanken...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Übermittlung eines Maßnahmenpakets mit Vorschlägen zum Bürokratieabbau in der betrieblichen Altersversorgung. Gegenstand sind insbesondere die Vereinfachung steuerlicher Verfahren, u.a. Kapitalertragsteuer, Förder- und Dotierungsgrenzen, die Beseitigung rechtlicher Unklarheiten, die Vereinheitlichung und Aktualisierung von Grenzwerten sowie die Reduzierung von Melde-, Berichts- und Prüfpflichten.Weitere Schwerpunkte betreffen die Förderung digitaler Verfahren, insbesondere Ersatz der Schriftform durch Textform, verbesserter Datenaustausch, Nutzung digitaler Informationssysteme, sowie Effizienzsteigerungen im aufsichtsrechtlichen Kontext. Ziel ist die Reduzierung administrativer Belastungen, die Erhöhung der Rechtssicherheit und die Stärkung der Verbreitung der bAV.
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (16):
- EStG [alle SG hierzu]
- KStG 1977 [alle SG hierzu]
- KStDV 1977 [alle SG hierzu]
- AO 1977 [alle SG hierzu]
- ErbStG 1974 [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- BetrAVG [alle SG hierzu]
- NachwG [alle SG hierzu]
- SvEV [alle SG hierzu]
- SGB 6 [alle SG hierzu]
- VersAusglG [alle SG hierzu]
- HGB [alle SG hierzu]
- VVG 2008 [alle SG hierzu]
- BEEG [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- SGB 10 [alle SG hierzu]
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG) Kontext und Problem (..., ... (§ 44a Abs. 5 EStG), sodass insoweit ein Gleichlauf..., ...i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG („übliche Bankerträge“)..., ...i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG lfd Nr. 1 Themen-Clusterung..., ...Versicherungsleistungen (§ 49 EStG) Kontext und Problem (..., ...Erträge gelten gem. § 49 EStG nicht als inländische Einkünfte..., ...welcher Vorschrift § 49 EStG lfd Nr. 2 Themen-Clusterung..., ...Vorschrift § 22a Abs. 5 EStG lfd Nr. 6 Themen-Clusterung..., ...MAV-Verfahren nach § 22a EStG zu erheben. Dafür ist die..., ...Befristung gem. § 52 Abs. 30b EStG aufzuheben. aba-Vorschläge..., ...die Änderungen an § 22a EStG im Rahmen des Jahressteuergesetz..., ...Befristung von § 52b Abs. 30b EStG sollte daher aufgehoben..., ...sondern auch bei § 3 Nr. 63 EStG-Verträgen Kontext und ..., ... (insb. in §§ 4d und 6a EStG ) Kontext und Problem ..., ...es, in den §§ 4d und 6a EStG die Schriftform durch die..., ...im zweiten BRSG zu § 100 EStG sehen eine Dynamisierung..., ...Dotierungsgrenzen in § 3 Nr. 63 EStG müssen Nachzahlungen für..., ... 1 Nr. 1 S. 1 Buchst. c EStG gelten und • sich für..., ...welcher Vorschrift § 4d EStG lfd Nr. 40 Themen-Clusterung..., ... Direktzusagen nach §19 EstG), bei der keine Steuer-ID...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der PVD setzt sich für eine Anpassung des §8 Abs. 2 EStG ein, um eine kumulierte und vereinfachte Verwendung von arbeitstäglichen Verpflegungszuschüssen zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Prepaid Verband Deutschland e. V. am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anpassung des §8 Abs. 2 EStG ein, um eine kumulierte..., ...Ergänzung in § 8 Abs. 2 EStG vor: Neu: 13 Die Werte...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe sowohl für den Gesetzgeber als auch für die ausführenden Behörden. Die Versicherer setzen sich daher für gesetzliche Klarstellungen sowie eine möglichst bürokratiearme Umsetzung im konkreten Verwaltungsverfahren ein. So sollten etwa Umfang, Häufigkeit, Anlassbezogenheit oder Dopplungen bei Berichtspflichten oder (aufsichtsrechtlichen) Prüfvorgängen reduziert werden, sofern dies ohne Einschränkungen des Schutzzwecks möglich ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) und des Optionsmodells..., ...anschlussgeprüfte Unternehmen (§ 5b EStG) erfolgen, da in diesen..., ..., 22 UmwStG, § 6 Abs. 5 EStG) Durch eine Vereinheitlichung..., ...von Sachzuwendungen (§ 40 EStG) Die Behandlung von Sachzuwendungen..., ...Pauschalbesteuerung in § 40 EStG eine grundlegende Vereinfachung..., ...Quellensteuerabzugsverfahrens (§§ 50a, 50c EStG) Das Quellensteuerabzugsverfahren (§§ 50a, 50c EStG) ist zu komplex und sollte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Impulse für Wachstum und Wohlstand
Der Bankenverband setzt sich dafür ein, die Investitionsbedingungen in Deutschland zu verbessern, um damit das Wirtschaftswachstum nachhaltig zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts zu stärken. Konkret schlägt er Anpassungen in folgenden Handlungsfeldern vor: 1. Bankenregulierung überprüfen, Komplexität reduzieren; 2. International vergleichbare Wettbewerbsbedingungen sicherstellen; 3. Kapitalmarktunion ausbauen und Verbriefungsmarkt stärken; 4. Kreditkosten für Kunden senken; 5. Private Altersvorsorge reformieren und Finanzbildung stärken; 6. Chancen der Digitalisierung im Finanzbereich nutzen; 7. Wirtschafts- und Finanzstandort steuerlich attraktiver machen; 8. ESG-Anforderungen zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels anpassen
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 21.01.2026
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Adressatenkreis:
-
20.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Thesaurierungsbegünstigung(§34a EStG) und des Optionsmodells..., ...anschlussgeprüfte Unternehmen (§ 5b EStG) erfolgen, da in diesen..., ..., 22 UmwStG, § 6 Abs. 5 EStG) Durch eine Vereinheitlichung..., ...von Sachzuwendungen (§ 40 EStG) Die Behandlung von Sachzuwendungen..., ...Pauschalbesteuerung in § 40 EStG eine grundlegende Vereinfachung..., ...Quellensteuerabzugsverfahrens (§§ 50a, 50c EStG) Das Quellensteuerabzugsverfahren (§§ 50a, 50c EStG) ist zu komplex und sollte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
7. VO zur Änderung steuerlicher Verordnungen
Verhinderung zwangsweise Kaufpreisaufteilung nach schematischen Vorgaben und ausschließlichem Gutachten als einzigem zulässigen Gegenbeweis
- Bereitgestellt von: Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. am 19.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...widerspricht § 4 Abs. 4 und 5 EStG, so dass für diese Einschränkung..., ...(§ 9b EStDV – neu) § 7 EStG regelt ausschließlich die..., ...sämtlicher Regelungen des § 7 EStG ist die zutreffende Ermittlung..., ...Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) EStG erlaubt eine Rechtsverordnung..., ...Anwendungsbereich des § 7 EStG. Zivilrechtliche Gestaltungen..., ...Kaufpreisaufteilungen nicht vom § 7 EStG erfasst wird. Da die Regelungen des § 7 Abs. 4 und 5 EStG auf einer zutreffenden ..., ...S. d. § 51 Abs. 1 Nr. 1 EStG für § 9b EStDV-E; ebenso sieht § 7 EStG keine Ermächtigung vor....
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Zu Regelungsvorhaben: