Stellungnahmen/Gutachten
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287 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"WPG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (287)
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Zu Regelungsvorhaben:
Das GEG sollte sich ausschließlich auf Regeln zu Gebäuden und Heizungssystemen konzentrieren und nur Vorgaben für Gebäudeeigentümer:innen machen. Sämtliche Anforderungen an Wärmenetzbetreiber sollten in das Wärmeplanungsgesetz (WPG) überführt, Vorgaben zum Strom-, Gas- und Wasserstoffnetz im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt werden.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) definieren Kommunen, mit..., ...bundeseinheitlich definiert (WPG, GEG, BEHG, QNG, BEW und..., ...Wärmenetzbetreiber sollten in das WPG überführt, Vorgaben zum...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Greenpaper zur Stilllegung und Transformation der Gas- /Wasserstoffnetze
Greenpaper des BMWK zur Stillegung und Transformation der Gas-/Wasserstoffnetze - Etablierung der Stilllegung von Gasnetzen als Standardoption - Klärung der Zukunft von Gasnetzen in einer dekarbonisierten "landschaft" - Stärkung des Klima- und Verbraucherschutzes durch Transformation der Gasnetze
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 25.10.2024
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Adressatenkreis:
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12.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind die Konsequenzen ..., ...sein sollte. Dies sollte im WPG nachträglich eingeräumt..., ...Gasnetz-Stilllegungsplänen sollte im WPG ergänzt werden, damit sich..., ...Rahmen der Konsultation zum WPG vorgeschlagen, ein unverzügliches..., ... Ergänzung von § 28 (5) WPG eingeführt werden, damit..., ...Wasserstoff nach § 33 ( 3) WPG erfolgt zu spät. Folgend..., ...schlagen vor, auch hier das WPG durch eine entsprechende...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des KWKG, GEG, BEG, EnWG u. der CO2-Abgabe zum Nutzen d. KWK
Verlängerung des KWKG bis 2030; Technologieoffenheit im GEG; Dezentrale Flexibilität; Klimaneutrale Energieträger den anderen EE gleichstellen; Gleichstellung von PV und KWK; Ermöglichen von Einsatz von „normalem“ Biomethan in der BEG-Förder
- Bereitgestellt von: SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH am 01.10.2024
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Adressatenkreis:
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18.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in der Fernwärme nach dem WPG. Definition unvermeidbare Abwärme identisch zu WPG c. Stromgutschriftmethode...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomethan: Potenzial heben, Nutzung ermöglichen.
Biomethan nutzen. Transformation vorantreiben. Neben Netzumstellung Hochlauf grüner Gase vorantreiben. Rolle grüner Gase strukturell stärken und Nutzung von Biomethan ausweiten - Einspeisung ins Gasnetz. Verzicht auf Nutzungsvorrang Biogas bei Stromerzeugung. Anrechnung Biomehtan als klimafreundlicher Energieträger in allen Sektoren identisch ausgestalten. Anschlussregelungen modernisieren. Kleinstanlagen über Sammelleitungen bündeln. Ausweisung von Biomethan-Vorranggebieten. Regulatorische Rahmenbedingungen anpassen.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
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15.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...mehreren Gesetzen (GEG, WPG, RED III) niedergeschlagen..., ... Umsetzbarkeit von GEG, WPG, RED III sowie prospektiv...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen an der AVBFernwärmeV für die Umsetzung der Wärmewende
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
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Adressatenkreis:
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06.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Aspekte durch das GEG und WPG sind zu berücksichtigen..., ...erfolgreiche Umsetzung des GEG und WPG eingesetzt werden. ..., ...gesetzlichen Vorgaben nach GEG und WPG ermöglichen 9. Anpassung..., ...gesetzlichen Vorgaben nach GEG und WPG Ein unmittelbares gesetzliches..., ...gesetzlichen Vorgaben nach GEG und WPG ist erforderlich. Dies ..., ...explizit mit Bezug zu GEG/WPG. Alternativ: Möglichkeit..., ...Dekarbonisierungspflichten nach WPG unterliegen. 9. Anpassung..., ...Anforderungen aus dem GEG/WPG entgegen. Das ergibt sich..., ...den Vorgaben aus dem GEG/WPG ist nicht ersichtlich, ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssichere Planung von Wasserstoffverteilnetzen und -netzausbaugebieten
Das Wärmeplanungsgesetz und die Netzentwicklungsplanung müssen so angewendet erfolgen, dass Kommunen ihre Gasnetze dahingehend weiterverwenden können, indem sie zeitnah Sicherheit darüber bekommen können, mit wie viel Wasserstoff sie über das Kernnetz bekommen können. Dafür müssen sie rechtssicher Wasserstoffnetzausbaugebiete ausweisen können, um beispielsweise Industrie- und Gewerbebetriebe an das Wasserstoffnetz anzuschließen und so bestehende Gasnetze weiterverwenden zu können. Rückbauverpflichtungen sind abzulehnen, es ist Klarheit über die Netzanschlussbedingungen zu schaffen und Wärmepläne müssen im Zuge des Wasserstoff-Hochlaufs weiterentwickelt werden können.
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 12.09.2024
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Adressatenkreis:
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01.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderungen und Klarstellungen am WPG und GEG vorzunehmen: ..., ...mehr nach § 14 Abs. 3 Nr. 2 WPG als „mit hoher Wahrscheinlichkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW begrüßt die Entscheidung des Referentenentwurfs, die Nachhaltigkeitsberichterstattung dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zu übertragen. Dieser verfüge über die notwendige Expertise und eine etablierte Qualitätssicherungsinfrastruktur, um sowohl finanzielle als auch nachhaltigkeitsbezogene Informationen zuverlässig zu prüfen. Für den Fall, dass sich der Gesetzgeber dafür entscheiden sollte, neben Wirtschaftsprüfern auch andere Dienstleister zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zuzulassen, fordert das IDW, Dritten dieselben strengen Regularien aufzuerlegen wie Wirtschaftsprüfern, um ein faires Wettbewerbsumfeld zu gewährleisten. In seinem Schreiben an BMJ, BMWK und Bundeskanzleramt v. 19.04.2024 geht das IDW ausführlich auf die geltenden Anforderungen an Wirtschaftsprüfer ein.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG) wird von der WPK als Körperschaft..., ...einzelne Wirtschaftsprüfer und WPG sowie umfassender Sanktionsrahmen..., ...berufsaufsichtlichen Maßnahme gegen eine WPG bis zu einer Million Euro..., ...Berufsangehörigen und der WPG Berufsgerichtliche Entscheidungen..., ...einzelne Wirtschaftsprüfer und WPG sowie einen umfassenden..., ...berufsaufsichtlichen Maßnahme gegen eine WPG bis zu einer Million Euro..., ...Berufsangehörigen und der WPG. Wir weisen darauf hin..., ...Maßnahmen in den einzelnen WPG konkret näher ausgestaltet...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Wärmelieferverordnung für eine erfolgreiche Wärmewende
Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anforderungen des GEG und WPG als Minimalvorgabe bei ..., ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), die zusätzliche nicht..., ...die dadurch nicht wie im WPG vorgesehen stufenweise ..., ...Gesetzgeber sieht in §29 Abs. 5 WPG eine Sonderregelung für..., ...sodann gemäß §29 Abs. 1 Nr. 1 WPG geforderte 30 Prozent-EE-Quote..., ...Wärmenetz haben nach dem WPG bis zum 31.12.2039 Zeit..., ...Ausnahmeregelung in §29 Abs. 5 WPG bis zum 31.12.2039 zu verlängern...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen an der AVBFernwärmeV für die Umsetzung der Wärmewende
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anforderungen des GEG und WPG als Minimalvorgabe bei ..., ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), die zusätzliche nicht..., ...die dadurch nicht wie im WPG vorgesehen stufenweise ..., ...Gesetzgeber sieht in §29 Abs. 5 WPG eine Sonderregelung für..., ...sodann gemäß §29 Abs. 1 Nr. 1 WPG geforderte 30 Prozent-EE-Quote..., ...Wärmenetz haben nach dem WPG bis zum 31.12.2039 Zeit..., ...Ausnahmeregelung in §29 Abs. 5 WPG bis zum 31.12.2039 zu verlängern...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BEW ist das zentrale Förderinstrument für die Einbindung von klimaneutralen Energieträgern sowie für den Ausbau von Wärmenetzen. Wärmenetze spielen eine wichtige Rolle für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Die Umsetzer von Wärmenetzen benötigen Investitions- und Planungssicherheit. Die Finanzierung der Förderung muss gesichert sein und die Förderrichtlinie ist in ein eigenständiges Gesetz zu überführen.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anforderungen des GEG und WPG als Minimalvorgabe bei ..., ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), die zusätzliche nicht..., ...die dadurch nicht wie im WPG vorgesehen stufenweise ..., ...Gesetzgeber sieht in §29 Abs. 5 WPG eine Sonderregelung für..., ...sodann gemäß §29 Abs. 1 Nr. 1 WPG geforderte 30 Prozent-EE-Quote..., ...Wärmenetz haben nach dem WPG bis zum 31.12.2039 Zeit..., ...Ausnahmeregelung in §29 Abs. 5 WPG bis zum 31.12.2039 zu verlängern...
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Zu Regelungsvorhaben: