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104 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"WärmeLV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (104)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) behindert Neuanschlüsse..., ...Umstieg auf Fernwärme in der WärmeLV zu verankern. Wir schlagen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Beschleunigung und Vereinfachung beim Ausbau von PV-Anlagen auf Dächern und an Gebäuden - Flexibilisierung bestehender Schwellenwerte, insbesondere für Gewerbe-PV - Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung - Verbesserungen beim Mieterstrom - Beschleunigung von Netzanschlüssen - Vereinfachung bei der Direktvermarktung bis 25 kW - Erschließung von Gebäuden im Außenbereich - Repowering von Dachanlagen Ausbau von Freiflächenanlagen-PV-Anlagen erleichtern und verbessern - Auskömmliche Förderung von Agri-PV und weiterer besonderer Solaranlagen - Aufwuchs der Mengen besonderer Solaranlagen - Ausweitung der Flächenkulisse - Beschleunigung von Netzanschlüssen

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 26.03.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8657 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentliches..., ...nicht übersteigen.“ Die WärmeLV regelt, dass in diesem..., ... in Verbindung mit der WärmeLV lassen den Umstieg auf...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einführung einer sektorübergreifenden Planung nach dem Least Cost Planning-Prinzip auf kommunaler Ebene. Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung als Energieleitplanung. Fokussierung des öffentlichen Mitteleinsatzes auf sektorübergreifende Ansätze. Berücksichtigung des Umfelds und der Siedlungsstrukturen.

    • Bereitgestellt von: Roundtable Wärmewende am 27.05.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentliches..., ...Ausbau der Geothermie. Die WärmeLV stellt aktuell noch ..., ... in Verbindung mit der WärmeLV lassen den Umstieg auf..., ...in der Evaluierung der WärmeLV bereits ange- merkt,..., ...Investitionskosten in der WärmeLV • Berücksichtigung der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die deutschen Klimaziele sind sehr ambitioniert. Für die weitere Dekarbonisie rung sind klare Rahmenbedingungen wichtig, die zu Planungs- und Investitions sicherheit führen. Darüber hinaus bedarf es einer sichergestellten Finanzierung, insbesondere von relevanter Energieinfrastruktur. Ein großer Teil der bisherigen Emissionsminderung stammt aus dem Bereich der Energieerzeugung. Neben deren weiterer Dekarbonisierung sind insbesondere der Gebäude-/Wärmebereich sowie der Verkehrsbereich zentral, weshalb nun richtige Rahmenbedingungen zu setzen sind. Sehr wesentlich für wirtschaftliche Akteure, insbesondere im Hinblick auf große und langfristig angelegte Transformationen, ist die Planungs- und Investitionssi cherheit. Deshalb bedarf es eines klaren Rahmens zur CO2-Bepreisung.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.01.2026

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärme lieferverordnung (WärmeLV) i.V.m. § 556c BGB) zu..., ...Kostenneutralitätsgebot gemäß WärmeLV mit einem nach hinten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...(AVBFernwärmeV FFVAV / WärmeLV) gleich behandelt werden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Ausbau der Geothermie erfordert geeignete Flächen, schnellere Genehmigungsverfahren und mehr Akzeptanz durch finanzielle Beteiligung der Kommunen. Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) muss finanziell aufgestockt, für stromauskoppelnde Geothermieanlagen sowie Abwärme aus Abfallbehandlung geöffnet und per Gesetz verstetigt werden, um Investitionen in die Wärmewende zu sichern. Chancengleichheit für Wärmepumpen im Neubau und für Wärmelieferungen gegenüber eigenen Heizungen muss gewährleistet sein. In Bestandsgebäuden sollte der Wechsel zur Wärmelieferung durch Dritte einer eigenen Heizungsinvestition gleichgestellt werden. Für die Defossilisierung der Prozesswärme in der Industrie ist die Fortführung von Förderprogrammen von besonderer Bedeutung.

    • Bereitgestellt von: MVV Energie AG am 19.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) zu einem sinnvollen ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...werden. Überdies muss die WärmeLV so an die gegenwärtige..., ...klimaneutraler Wärmenetze. WärmeLV-Reform muss synchron ..., ... ermöglichen, auch die WärmeLV entsprechend fortzuentwickeln..., ...entsprechende Änderung der WärmeLV zu ermögli chen. 3.6...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) regelt die Bedingungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentliches..., ...nicht übersteigen.“ Die WärmeLV regelt, dass in diesem..., ... in Verbindung mit der WärmeLV lassen den Umstieg ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentliches..., ...nicht übersteigen.“ Die WärmeLV regelt, dass in diesem..., ... in Verbindung mit der WärmeLV lassen den Umstieg auf...
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