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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.386)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das CJD fordert die konsequente Einhaltung des Fachkraftgebots und betont die Bedeutung einer sorgfältigen Planung und Integration von Ganztagsangeboten durch pädagogische Fachkräfte in Zusammenarbeit mit Schulen. Alle Angebote der Kindertagesbetreuung müssen als Zielsetzung den Bildungsauftrag haben, außerschulisches Lernen über den ganzen Tag zu ermöglichen. Die Ganztagsbetreuung sollte unabhängig von Schulcurricula in Kooperation mit sozialen Trägern und Ehrenamtlichen umgesetzt werden können, aber thematisch an den Schulalltag angelehnt sein. Konkret fordert das CJD klare rechtliche Rahmenbedingungen, die finanzielle, personelle und inhaltliche Fragen des Rechtsanspruchs regeln, mit dem klaren Fokus auf die Bildung der Kinder.

    • Bereitgestellt von: Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e. V. (CJD) am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir unterstützen bessere Datennutzung und funktionierende Vernetzung von digitalen Lösungen über die bevorzugte Festlegung von international bzw. EU-weit akzeptierten Standards und Schnittstellen durch die entsprechenden Gremien und Institutionen - vor der aufwändigen und in der Umsetzung komplexen Neuentwicklung nationaler Lösungen. Zudem setzen wir uns für die Einbindung von Industrieexpertise in die Erarbeitungsprozesse ein, um die Anwendbarkeit von Standards und Schnittstellen durch Unternehmen sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: Janssen-Cilag GmbH am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMG): C5-Äquivalenz-Verordnung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Im Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um dem Bund in begründeten Fällen die Kompensation entstehender Mehrkosten für Güterbahnen durch Ersatz- und Umleitungsverkehre zu ermöglichen. 2. Die Kostenübernahme durch den Bund für das Umrüsten von Schienenfahrzeugen auf die moderne digitale Leit- und Sicherheitstechnik ETCS soll im BSWAG gesetzlich verankert werden. 3. Der Passus, wonach Mittel vorrangig für Bestandsnetz-Sanierungsmaßnahmen zu verwenden sind, soll gestrichen werden. Damit soll die Finanzierung von Neu- und Ausbau im Schienennetz erleichtert werden.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8288 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
      2. BT-Drs. 20/10414 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8288, 20/8651 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Im Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um dem Bund in begründeten Fällen die Kompensation entstehender Mehrkosten für Güterbahnen durch Ersatz- und Umleitungsverkehre zu ermöglichen. 2. Die Kostenübernahme durch den Bund für das Umrüsten von Schienenfahrzeugen auf die moderne digitale Leit- und Sicherheitstechnik ETCS soll im BSWAG gesetzlich verankert werden. 3. Der Passus, wonach Mittel vorrangig für Bestandsnetz-Sanierungsmaßnahmen zu verwenden sind, soll gestrichen werden. Damit soll die Finanzierung von Neu- und Ausbau im Schienennetz erleichtert werden.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8288 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
      2. BT-Drs. 20/10414 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8288, 20/8651 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 11.04.2024

        • Bundesregierung:

      • 12.04.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Im Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um dem Bund in begründeten Fällen die Kompensation entstehender Mehrkosten für Güterbahnen durch Ersatz- und Umleitungsverkehre zu ermöglichen. 2. Die Kostenübernahme durch den Bund für das Umrüsten von Schienenfahrzeugen auf die moderne digitale Leit- und Sicherheitstechnik ETCS soll im BSWAG gesetzlich verankert werden. 3. Der Passus, wonach Mittel vorrangig für Bestandsnetz-Sanierungsmaßnahmen zu verwenden sind, soll gestrichen werden. Damit soll die Finanzierung von Neu- und Ausbau im Schienennetz erleichtert werden.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8288 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
      2. BT-Drs. 20/10414 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8288, 20/8651 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Im Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um dem Bund in begründeten Fällen die Kompensation entstehender Mehrkosten für Güterbahnen durch Ersatz- und Umleitungsverkehre zu ermöglichen. 2. Die Kostenübernahme durch den Bund für das Umrüsten von Schienenfahrzeugen auf die moderne digitale Leit- und Sicherheitstechnik ETCS soll im BSWAG gesetzlich verankert werden. 3. Der Passus, wonach Mittel vorrangig für Bestandsnetz-Sanierungsmaßnahmen zu verwenden sind, soll gestrichen werden. Damit soll die Finanzierung von Neu- und Ausbau im Schienennetz erleichtert werden.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8288 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
      2. BT-Drs. 20/10414 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8288, 20/8651 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Im Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um dem Bund in begründeten Fällen die Kompensation entstehender Mehrkosten für Güterbahnen durch Ersatz- und Umleitungsverkehre zu ermöglichen. 2. Die Kostenübernahme durch den Bund für das Umrüsten von Schienenfahrzeugen auf die moderne digitale Leit- und Sicherheitstechnik ETCS soll im BSWAG gesetzlich verankert werden. 3. Der Passus, wonach Mittel vorrangig für Bestandsnetz-Sanierungsmaßnahmen zu verwenden sind, soll gestrichen werden. Damit soll die Finanzierung von Neu- und Ausbau im Schienennetz erleichtert werden.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8288 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
      2. BT-Drs. 20/10414 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8288, 20/8651 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Im Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um dem Bund in begründeten Fällen die Kompensation entstehender Mehrkosten für Güterbahnen durch Ersatz- und Umleitungsverkehre zu ermöglichen. 2. Die Kostenübernahme durch den Bund für das Umrüsten von Schienenfahrzeugen auf die moderne digitale Leit- und Sicherheitstechnik ETCS soll im BSWAG gesetzlich verankert werden. 3. Der Passus, wonach Mittel vorrangig für Bestandsnetz-Sanierungsmaßnahmen zu verwenden sind, soll gestrichen werden. Damit soll die Finanzierung von Neu- und Ausbau im Schienennetz erleichtert werden.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8288 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
      2. BT-Drs. 20/10414 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8288, 20/8651 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Im Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um dem Bund in begründeten Fällen die Kompensation entstehender Mehrkosten für Güterbahnen durch Ersatz- und Umleitungsverkehre zu ermöglichen. 2. Die Kostenübernahme durch den Bund für das Umrüsten von Schienenfahrzeugen auf die moderne digitale Leit- und Sicherheitstechnik ETCS soll im BSWAG gesetzlich verankert werden. 3. Der Passus, wonach Mittel vorrangig für Bestandsnetz-Sanierungsmaßnahmen zu verwenden sind, soll gestrichen werden. Damit soll die Finanzierung von Neu- und Ausbau im Schienennetz erleichtert werden.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8288 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
      2. BT-Drs. 20/10414 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8288, 20/8651 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Im Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um dem Bund in begründeten Fällen die Kompensation entstehender Mehrkosten für Güterbahnen durch Ersatz- und Umleitungsverkehre zu ermöglichen. 2. Die Kostenübernahme durch den Bund für das Umrüsten von Schienenfahrzeugen auf die moderne digitale Leit- und Sicherheitstechnik ETCS soll im BSWAG gesetzlich verankert werden. 3. Der Passus, wonach Mittel vorrangig für Bestandsnetz-Sanierungsmaßnahmen zu verwenden sind, soll gestrichen werden. Damit soll die Finanzierung von Neu- und Ausbau im Schienennetz erleichtert werden.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8288 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
      2. BT-Drs. 20/10414 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8288, 20/8651 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Im Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um dem Bund in begründeten Fällen die Kompensation entstehender Mehrkosten für Güterbahnen durch Ersatz- und Umleitungsverkehre zu ermöglichen. 2. Die Kostenübernahme durch den Bund für das Umrüsten von Schienenfahrzeugen auf die moderne digitale Leit- und Sicherheitstechnik ETCS soll im BSWAG gesetzlich verankert werden. 3. Der Passus, wonach Mittel vorrangig für Bestandsnetz-Sanierungsmaßnahmen zu verwenden sind, soll gestrichen werden. Damit soll die Finanzierung von Neu- und Ausbau im Schienennetz erleichtert werden.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8288 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
      2. BT-Drs. 20/10414 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8288, 20/8651 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Im Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um dem Bund in begründeten Fällen die Kompensation entstehender Mehrkosten für Güterbahnen durch Ersatz- und Umleitungsverkehre zu ermöglichen. 2. Die Kostenübernahme durch den Bund für das Umrüsten von Schienenfahrzeugen auf die moderne digitale Leit- und Sicherheitstechnik ETCS soll im BSWAG gesetzlich verankert werden. 3. Der Passus, wonach Mittel vorrangig für Bestandsnetz-Sanierungsmaßnahmen zu verwenden sind, soll gestrichen werden. Damit soll die Finanzierung von Neu- und Ausbau im Schienennetz erleichtert werden.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8288 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
      2. BT-Drs. 20/10414 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8288, 20/8651 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Das Trassenpreissystems, welches im Eisenbahnregulierungsgesetz geregelt ist und den gesetzlichen Rahmen zur Bildung und Genehmigung der Trassenpreise liefert, sollte grundsätzlich überarbeitet werden, um den gesetzlichen Rahmen für das seit Jahren angestrebte Ziel einer Stabilisierung der Trassenpreise zu stellen. 2. Minimalinvasiv sollte der Bund die Kopplung von Eigenkapitalhöhe und Gewinnanteil der DB InfraGO AG innerhalb des Eisenbahnregulierungsgesetzes kappen, sodass es durch eine Erhöhung des Eigenkapitals der DB InfraGO AG durch den Bund – als Mittel zur Modernisierung und Ausbau des Schienennetzes im Bundeshaushalt – nicht automatisch zu einer Erhöhung der Trassenpreise kommt.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Das Trassenpreissystems, welches im Eisenbahnregulierungsgesetz geregelt ist und den gesetzlichen Rahmen zur Bildung und Genehmigung der Trassenpreise liefert, sollte grundsätzlich überarbeitet werden, um den gesetzlichen Rahmen für das seit Jahren angestrebte Ziel einer Stabilisierung der Trassenpreise zu stellen. 2. Minimalinvasiv sollte der Bund die Kopplung von Eigenkapitalhöhe und Gewinnanteil der DB InfraGO AG innerhalb des Eisenbahnregulierungsgesetzes kappen, sodass es durch eine Erhöhung des Eigenkapitals der DB InfraGO AG durch den Bund – als Mittel zur Modernisierung und Ausbau des Schienennetzes im Bundeshaushalt – nicht automatisch zu einer Erhöhung der Trassenpreise kommt.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 11.04.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Das Trassenpreissystems, welches im Eisenbahnregulierungsgesetz geregelt ist und den gesetzlichen Rahmen zur Bildung und Genehmigung der Trassenpreise liefert, sollte grundsätzlich überarbeitet werden, um den gesetzlichen Rahmen für das seit Jahren angestrebte Ziel einer Stabilisierung der Trassenpreise zu stellen. 2. Minimalinvasiv sollte der Bund die Kopplung von Eigenkapitalhöhe und Gewinnanteil der DB InfraGO AG innerhalb des Eisenbahnregulierungsgesetzes kappen, sodass es durch eine Erhöhung des Eigenkapitals der DB InfraGO AG durch den Bund – als Mittel zur Modernisierung und Ausbau des Schienennetzes im Bundeshaushalt – nicht automatisch zu einer Erhöhung der Trassenpreise kommt.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 14.03.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Das Trassenpreissystems, welches im Eisenbahnregulierungsgesetz geregelt ist und den gesetzlichen Rahmen zur Bildung und Genehmigung der Trassenpreise liefert, sollte grundsätzlich überarbeitet werden, um den gesetzlichen Rahmen für das seit Jahren angestrebte Ziel einer Stabilisierung der Trassenpreise zu stellen. 2. Minimalinvasiv sollte der Bund die Kopplung von Eigenkapitalhöhe und Gewinnanteil der DB InfraGO AG innerhalb des Eisenbahnregulierungsgesetzes kappen, sodass es durch eine Erhöhung des Eigenkapitals der DB InfraGO AG durch den Bund – als Mittel zur Modernisierung und Ausbau des Schienennetzes im Bundeshaushalt – nicht automatisch zu einer Erhöhung der Trassenpreise kommt.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Das Trassenpreissystems, welches im Eisenbahnregulierungsgesetz geregelt ist und den gesetzlichen Rahmen zur Bildung und Genehmigung der Trassenpreise liefert, sollte grundsätzlich überarbeitet werden, um den gesetzlichen Rahmen für das seit Jahren angestrebte Ziel einer Stabilisierung der Trassenpreise zu stellen. 2. Minimalinvasiv sollte der Bund die Kopplung von Eigenkapitalhöhe und Gewinnanteil der DB InfraGO AG innerhalb des Eisenbahnregulierungsgesetzes kappen, sodass es durch eine Erhöhung des Eigenkapitals der DB InfraGO AG durch den Bund – als Mittel zur Modernisierung und Ausbau des Schienennetzes im Bundeshaushalt – nicht automatisch zu einer Erhöhung der Trassenpreise kommt.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Elektrischer Strom zur Verwendung in Schienenfahrzeugen sollte als Erfüllungsoption für die THG-Quote in §37a des Bundesimissionsschutzgesetzes (BImSchG) aufgenommen werden, um: 1. Bahnstrom als Antriebsenergie mit Ladestrom für Straßenfahrzeuge gleichzustellen und Wettbewerbsverzerrungen durch die THG-Quote im intermodalen Wettbewerb des Transportsektors zu vermeiden. 2. Bahnstromlieferanten einen finanziellen Anreiz zu bieten, grüne PPAs günstiger anzubieten und Investitionen in erneuerbare Bahnstromkraftwerke zu tätigen.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/3498 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 06.06.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

      • 07.06.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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