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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (24.422)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir begrüßen, dass die Ausbauziele für Windenergie an Land sowie Photovoltaik konstant bleiben. Dies sorgt für Planungs- und Investitionssicherheit und ist das Fundament für eine sichere, günstige und resiliente Energieversorgung in Zukunft. Die Einführung produktionsabhängiger CfD sollte jedochmit einem Marktwertkorridor ausgestaltet werden. Die Anwendung des Claw-Back-Mechanismus sollte nur für Anlagen ab einer installierten Leistung von 200 kW gelten. Bei der vorgesehenen Begrenzung der Korrekturfaktoren in anderen Ausbauregionen bestehen Zweifel, ob dies nicht zu weitgehend ist und der Ausbau in einzelnen Regionen unattraktiv wird. Der VKU begrüßt, dass die Höhe der Entgelte, die Anlagenbetreiber für die Nutzung von Grundstücken für Windenergieanlagen zahlen begrenzt wird.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7867 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VKU begrüßt das Ansinnen Wiederverwendung und Abfallvermeidung zur stärken und die Rolle der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ÖRE) klar zu definieren. Allerdings müssen verschiedene Aspekte der Wiederverwendung im Gesetzesentwurf präzisiert werden. Der VKU sieht den Vorschlag, einen Heraustrageservice für Sperrmüll als Pflichtaufgabe der ÖRE festzulegen, kritisch. Der VKU plädiert dafür, die Kennzeichnungspflichten der kommunalen Abfallbehälter mit den Vorgaben des EU-Verpackungsrechts zeitlich und inhaltlich zu synchronisieren und auch entsprechende Kennzeichnungspflichten für gewerbliche Abfallbehälter einzuführen. Der VKU begrüßt die Einführung von Definitionen der Begriffe werkstoffliches Recycling und chemisches Recycling.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
      • 06.08.2026

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Ausbau kommunaler Rechenzentren muss im Rahmen der europäischen Gesetzgebung gefördert werden. Vereinfachte Genehmigungsverfahren und eine frühzeitige, koordinierte Planung mit ausreichender Bereitstellung von Flächen- und Kapazitätskarten sind hierfür zentral. Kommunale Unternehmen bieten hier mit ihrer Vielzahl an Geschäftsfeldern – von Glasfaser über Netze bis hin zu Abwärme und Wasser – einen aktiven Mehrwert. Die Einschränkungen undAnforderungen dieser Ressourcen sollten auf europäischer Ebene in Bezug auf die Beschleunigungszonen für Rechenzentren und die strategischen Rechenzentrumsprojekte ausdrücklich anerkannt werden.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 01.09.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Stadtwerke stehenvor der Herausforderung, ihre jährlichen Investitionen signifikant zu erhöhen; mitunter ist eine Vervierfachung der bisherigen Investitionen per anno geplant. U.a. wird sich auch das für die Zinsschranke entscheidende Verhältnis zwischen EBITDA und Zinsaufwand erheblich verändern, so dass die geltende, typisierte 30-%-Grenze nach Berechnungen vieler kommunaler Unternehmen in absehbarer Zeit gerissen werden wird. Die Zinsschranke in ihrer derzeitigen europarechtlichen Ausgestaltung erweist sich damit als Bremse für das Erreichen der europäischen Klimaziele. Darüber hinaus ist auch eine Anpassung der Mindeststeuerrichtlinie erforderlich. Große Unternehmen, die nur in einem Mitgliedstaat tätig sind, sind aus dem Anwendungsbereich her

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes sieht den Einsatz von Kamerasystemen in größeren Schlachthöfen vor. Der VDF begrüßt, dass für die Schlachtbranche eine Gesetzesgrundlage geschaffen wird, die den Einsatz von Videoaufzeichnungen bundesweit ermöglicht. Der VDF setzt sich dafür ein, dass die Pflicht zum Einsatz von Videosystemen unabhängig von der Betriebsgröße eingeführt wird und nur Härtefälle von dieser Pflicht ausgenommen werden. Der VDF setzt sich ferner dafür ein, dass die Sichtung des Videomaterials zur Kontrolle der Schlachtbetriebe nur durch die zuständige Behörde erfolgt und sich eine Weitergabe an Dritte auf den Einsatz von KI bei der Sichtung des Videomaterials beschränkt.

    • Bereitgestellt von: Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes sieht den Einsatz von Kamerasystemen in größeren Schlachthöfen vor. Der VDF begrüßt, dass für die Schlachtbranche eine Gesetzesgrundlage geschaffen wird, die den Einsatz von Videoaufzeichnungen bundesweit ermöglicht. Der VDF setzt sich dafür ein, dass die Pflicht zum Einsatz von Videosystemen unabhängig von der Betriebsgröße eingeführt wird und nur Härtefälle von dieser Pflicht ausgenommen werden. Der VDF setzt sich ferner dafür ein, dass die Sichtung des Videomaterials zur Kontrolle der Schlachtbetriebe nur durch die zuständige Behörde erfolgt und sich eine Weitergabe an Dritte auf den Einsatz von KI bei der Sichtung des Videomaterials beschränkt.

    • Bereitgestellt von: Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes sieht den Einsatz von Kamerasystemen in größeren Schlachthöfen vor. Der VDF begrüßt, dass für die Schlachtbranche eine Gesetzesgrundlage geschaffen wird, die den Einsatz von Videoaufzeichnungen bundesweit ermöglicht. Der VDF setzt sich dafür ein, dass die Pflicht zum Einsatz von Videosystemen unabhängig von der Betriebsgröße eingeführt wird und nur Härtefälle von dieser Pflicht ausgenommen werden. Der VDF setzt sich ferner dafür ein, dass die Sichtung des Videomaterials zur Kontrolle der Schlachtbetriebe nur durch die zuständige Behörde erfolgt und sich eine Weitergabe an Dritte auf den Einsatz von KI bei der Sichtung des Videomaterials beschränkt.

    • Bereitgestellt von: Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 28.09.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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