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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (19.586)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist das Erreichen des 0,7%-Ziels Deutschlands bei der Overseas Development Assistance (ODA). Darüber hinaus wirbt UNICEF für sowohl in der EZ und Humanitären Hilfe als auch im Rahmen der Familien- und Sozialpolitik für zielgerichtete Ausgaben zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen mit einem besonderen Schwerpunkt auf benachteiligte Gruppen.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. am 18.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 18.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die REACH - Verordnung weist erhebliche Mängel auf, die einen effektiven und effizienten Schutz von Mensch und Umwelt verhindern. Die Verordnung soll auf EU - Ebene überarbeitet werden. Die Regierung und Parteien sind über EU Rat und EU-Parlament an der Revision beteiligt. Die BR setzt die Regelungen um. Die Interessensvertretung bezweckt die Bereitstellung wissenschaftlicher Informationen, die die Notwendigkeit der Revision unterlegen. Zudem werden Vorschlägen gemacht, wie die Überarbeitung ausgestaltet werden kann, z.B. durch Einführung von Verwendungsbeschränkungen für besonders besorgniserregende Stoffe in Verbraucherprodukten oder die Verbesserung der Verfügbarkeit von Informationen über Gefahren von Chemikalien durch erweiterte Informationsanforderungen in der Registrierung.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 18.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die REACH - Verordnung weist erhebliche Mängel auf, die einen effektiven und effizienten Schutz von Mensch und Umwelt verhindern. Die Verordnung soll auf EU - Ebene überarbeitet werden. Die Regierung und Parteien sind über EU Rat und EU-Parlament an der Revision beteiligt. Die BR setzt die Regelungen um. Die Interessensvertretung bezweckt die Bereitstellung wissenschaftlicher Informationen, die die Notwendigkeit der Revision unterlegen. Zudem werden Vorschlägen gemacht, wie die Überarbeitung ausgestaltet werden kann, z.B. durch Einführung von Verwendungsbeschränkungen für besonders besorgniserregende Stoffe in Verbraucherprodukten oder die Verbesserung der Verfügbarkeit von Informationen über Gefahren von Chemikalien durch erweiterte Informationsanforderungen in der Registrierung.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 18.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verwendung von PFAS-Verbindungen soll auf EU-Ebene weitestgehend beschränkt werden. Ein entsprechender Vorschlag wurde von 5 Mitgliedsstaaten vorgelegt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass nur für absolut notwendige Verwendungen Übergangsfristen geschaffen werden und diese so bemessen sind, dass ein rascher Ausstieg aus der Verwendung von PFAS möglich wird. Vorläufig ausgenommen Verwendungen sollen regelmäßig überprüft werden.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 18.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verwendung von PFAS-Verbindungen soll auf EU-Ebene weitestgehend beschränkt werden. Ein entsprechender Vorschlag wurde von 5 Mitgliedsstaaten vorgelegt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass nur für absolut notwendige Verwendungen Übergangsfristen geschaffen werden und diese so bemessen sind, dass ein rascher Ausstieg aus der Verwendung von PFAS möglich wird. Vorläufig ausgenommen Verwendungen sollen regelmäßig überprüft werden.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 18.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verwendung von PFAS-Verbindungen soll auf EU-Ebene weitestgehend beschränkt werden. Ein entsprechender Vorschlag wurde von 5 Mitgliedsstaaten vorgelegt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass nur für absolut notwendige Verwendungen Übergangsfristen geschaffen werden und diese so bemessen sind, dass ein rascher Ausstieg aus der Verwendung von PFAS möglich wird. Vorläufig ausgenommen Verwendungen sollen regelmäßig überprüft werden.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 18.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verwendung von PFAS-Verbindungen soll auf EU-Ebene weitestgehend beschränkt werden. Ein entsprechender Vorschlag wurde von 5 Mitgliedsstaaten vorgelegt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass nur für absolut notwendige Verwendungen Übergangsfristen geschaffen werden und diese so bemessen sind, dass ein rascher Ausstieg aus der Verwendung von PFAS möglich wird. Vorläufig ausgenommen Verwendungen sollen regelmäßig überprüft werden.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 18.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verwendung von PFAS-Verbindungen soll auf EU-Ebene weitestgehend beschränkt werden. Ein entsprechender Vorschlag wurde von 5 Mitgliedsstaaten vorgelegt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass nur für absolut notwendige Verwendungen Übergangsfristen geschaffen werden und diese so bemessen sind, dass ein rascher Ausstieg aus der Verwendung von PFAS möglich wird. Vorläufig ausgenommen Verwendungen sollen regelmäßig überprüft werden.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 18.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verwendung von PFAS-Verbindungen soll auf EU-Ebene weitestgehend beschränkt werden. Ein entsprechender Vorschlag wurde von 5 Mitgliedsstaaten vorgelegt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass nur für absolut notwendige Verwendungen Übergangsfristen geschaffen werden und diese so bemessen sind, dass ein rascher Ausstieg aus der Verwendung von PFAS möglich wird. Vorläufig ausgenommen Verwendungen sollen regelmäßig überprüft werden.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 18.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verwendung von PFAS-Verbindungen soll auf EU-Ebene weitestgehend beschränkt werden. Ein entsprechender Vorschlag wurde von 5 Mitgliedsstaaten vorgelegt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass nur für absolut notwendige Verwendungen Übergangsfristen geschaffen werden und diese so bemessen sind, dass ein rascher Ausstieg aus der Verwendung von PFAS möglich wird. Vorläufig ausgenommen Verwendungen sollen regelmäßig überprüft werden.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 18.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verwendung von PFAS-Verbindungen soll auf EU-Ebene weitestgehend beschränkt werden. Ein entsprechender Vorschlag wurde von 5 Mitgliedsstaaten vorgelegt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass nur für absolut notwendige Verwendungen Übergangsfristen geschaffen werden und diese so bemessen sind, dass ein rascher Ausstieg aus der Verwendung von PFAS möglich wird. Vorläufig ausgenommen Verwendungen sollen regelmäßig überprüft werden.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 18.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Rahmengesetzgebung zu Lebensmittelkontaktmaterialien muss dringend überarbeitet werden, da lt. Analyse des EU-Parlaments, kein ausreichender Schutz vor Chemikalien gewährleistet werden kann und die Gesetzgebung für viele Materialien nicht harmonisiert ist. Die Regierung und Parteien sind über den Rat und das Parlament an der Revision und Umsetzung der Gesetze beteiligt. Ziel der Interessenvertretung ist es, den Schutz von Verbrauchern (und der Umwelt) vor Chemikalien in Lebensmittelkontaktmaterialien zu erhöhen, indem die EU-Rahmengesetzgebung sowie untergeordnete Regelungen angepasst werden. Insbesondere Verwendungsbeschränkungen für besorgniserregende Stoffe stehen im Vordergrund.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 18.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Rahmengesetzgebung zu Lebensmittelkontaktmaterialien muss dringend überarbeitet werden, da lt. Analyse des EU-Parlaments, kein ausreichender Schutz vor Chemikalien gewährleistet werden kann und die Gesetzgebung für viele Materialien nicht harmonisiert ist. Die Regierung und Parteien sind über den Rat und das Parlament an der Revision und Umsetzung der Gesetze beteiligt. Ziel der Interessenvertretung ist es, den Schutz von Verbrauchern (und der Umwelt) vor Chemikalien in Lebensmittelkontaktmaterialien zu erhöhen, indem die EU-Rahmengesetzgebung sowie untergeordnete Regelungen angepasst werden. Insbesondere Verwendungsbeschränkungen für besorgniserregende Stoffe stehen im Vordergrund.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 18.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Rahmengesetzgebung zu Lebensmittelkontaktmaterialien muss dringend überarbeitet werden, da lt. Analyse des EU-Parlaments, kein ausreichender Schutz vor Chemikalien gewährleistet werden kann und die Gesetzgebung für viele Materialien nicht harmonisiert ist. Die Regierung und Parteien sind über den Rat und das Parlament an der Revision und Umsetzung der Gesetze beteiligt. Ziel der Interessenvertretung ist es, den Schutz von Verbrauchern (und der Umwelt) vor Chemikalien in Lebensmittelkontaktmaterialien zu erhöhen, indem die EU-Rahmengesetzgebung sowie untergeordnete Regelungen angepasst werden. Insbesondere Verwendungsbeschränkungen für besorgniserregende Stoffe stehen im Vordergrund.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 18.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Auf EU-Ebene wird die Richtlinie für die Sicherheit von Spielzeugen überarbeitet und in eine Verordnung überführt. Die aktuelle Gesetzgebung garantiert für Kinder kein ausreichendes Schutzniveau vor Chemikalien. Umweltbelastungen durch Spielzeuge werden nicht berücksichtigt. Die Regierung und Parteien sind über EU-Rat und EU-Parlament an der Überarbeitung der Gesetzgebung beteiligt. Ziel der Interessensvertretung ist es, das Schutzniveau von Kindern und der Umwelt insbesondere durch striktere Anforderungen an die Abwesenheit schädlicher Stoffe in Spielzeugen zu verbessern.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 18.10.2024
    • Adressatenkreis:
      • 12.04.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 17.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 17.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für eine praxisnahe und möglichst bürokratiearme Ausgestaltung der NIS2-RL in deutsches Recht ein, etwa sollte der Stand der Technik in der Richtlinie möglichst dynamisch und technologieoffen beschrieben werden. Außerdem muss ganz klar geregelt sein wie der Begriff der "Einrichtung" in der RL zu verstehen ist.

    • Bereitgestellt von: BASF SE am 17.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 11.09.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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