Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.933)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Stadtwerke München (SWM) begrüßen grundsätzlich die Zielsetzung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), die kommunale Wärmeplanung zu vereinfachen, zu beschleunigen und auf eine belastbare Datengrundlage zu stellen. Gerade vor dem Hintergrund der notwendigen Transformation der Wärmeversorgung hin zu einer klimaneutralen Infrastruktur ist eine effiziente und praxisnahe Planung auf kommunaler Ebene von zentraler Bedeutung. Allerdings weist der vorliegende Gesetzentwurf aus Sicht der SWM erhebliche Defizite beim Umgang mit sensiblen Daten auf, insbesondere mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie Informationen zu kritischen Infrastrukturen (KRITIS).

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 07.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6587 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Inklusive Kinder- & Jugendhilfe durch Zusammenführung SGB VIII & SGB IX. Bereits In der Kindheit sind inklusive Formate zu bewirken, damit eine inklusive Gesellschaft selbstverständlich werden kann. Hierfür ist eine Zusammenführung der jetzt im SGB VIII gergelten Kinder- und Jugendlichen ohne oder mit seelischen Behinderung und den im SGB IX geregelten Kinder- und Jugendlichen mit kognitiven, Sinnes- und körperlichen Beeinträchtigungen zusammenzuführen. Streigigkeiten der gesamten Kinder- und Jugendhilfe soll den Sozialgerichten zugewiesen werden,

    • Bereitgestellt von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 07.08.2026
    • Adressatenkreis:
      • 14.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es geht um die Stärkung und Attraktivistätssteigerung des Pflegeberufs durch Erweiterung der Kompetenzen der Pflegefachkräfte insbeondere durch Übertragung heilkundlicher Kompetenzen, die zuvor den Ärzt*innen vorbehalten waren. Ebenso ist eine Entbürokratisierung sinnvoll, aber nur an der Stelle, an der sie den Menschen nicht dient. Hier ist eine genaue Differenzierung notwendig zwischen sinnvoller Bürokratie, die den Rechnten der Menschen dient und dieser, die überbordned ist und Menschen schadet.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 07.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14988 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
    • Adressatenkreis:
      • 10.07.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist sinnvoll, es wäre wünschenswert, wenn dieses nun abgeschlossene Gesetz, welches ein bundesweit einheitliches Berufsbild für die Pflegefachassistenz geschaffen hat, übertragen würde auf die Heilerzeihungspflegessistenz und die Heilerzeihungspflege. Die Ausbildungen sind auch hier landesrechtlich so unterschiedlich, dass die Tätigkeitsfleder von Bundeland zu Bundesland voneinander abweichen. Hier wäre eine bundeseinheitliche Ausrichtung wünschenswert. Was in der Pflege möglich ist, ist auch in der Heilerziehungspflege möglich.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 07.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1493 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
    • Adressatenkreis:
      • 07.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist sinnvoll, es wäre wünschenswert, wenn dieses nun abgeschlossene Gesetz, welches ein bundesweit einheitliches Berufsbild für die Pflegefachassistenz geschaffen hat, übertragen würde auf die Heilerzeihungspflegessistenz und die Heilerzeihungspflege. Die Ausbildungen sind auch hier landesrechtlich so unterschiedlich, dass die Tätigkeitsfleder von Bundeland zu Bundesland voneinander abweichen. Hier wäre eine bundeseinheitliche Ausrichtung wünschenswert. Was in der Pflege möglich ist, ist auch in der Heilerziehungspflege möglich.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 07.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1493 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
    • Adressatenkreis:
      • 10.07.2025

      • 05.12.2025

        • Bundesregierung:

      • 14.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Notarverein begrüßt den Vorstoß des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesministeriums der Finanzen, mit der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) eine neue Rechtsform für Unternehmen mit dauerhafter Vermögensbindung zu schaffen. Da die GmgV im Rechtsverkehr für eine besondere Form unternehmerischen Handelns mit dauerhafter Vermögensbindung stehen soll, müssen Mitglieder, Organpersonen und die jeweils aktuelle Satzung öffentlich nachvollziehbar sein. Ergänzend fordert der DNotV jährliche Vermögensbindungsberichte, damit die Einhaltung der Vermögensbindung offengelegt und überprüfbar wird. Auch die erb-, familien-, sozial- und insolvenzrechtlichen Folgen müssten ausdrücklich geklärt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Notarverein am 07.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Notarverein e.V. hat am 4.5.2026 eine Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über ein 28. Regime für Unternehmen – „EU Inc.“ veröffentlicht. Das geplante optionale europäische Gesellschaftsregime birgt in seiner derzeitigen Ausgestaltung erhebliche Risiken für Rechtssicherheit, Registerverlässlichkeit und Missbrauchsschutz. Der DNotV warnt insbesondere vor einem Gründungsverfahren, das in weitem Umfang auf digitale Selbstdeklaration setzt, ohne eine belastbare Identitätsfeststellung, qualifizierte rechtliche Belehrung und materielle Präventivkontrolle sicherzustellen. Das vorgeschlagene Konzept würde stattdessen neue Einfallstore für Geldwäsche, Sanktionsumgehung und Steuerverkürzung zulassen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Notarverein am 07.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das vorgesehene neue Erwerbsrecht für Einbringungsvorgänge in Gesellschaften (§ 28a BauGB-E) verfolgt zwar ein nachvollziehbares Ziel, nämlich die Verhinderung von Umgehungen kommunaler Vorkaufsrechte durch Share Deals. In der Umsetzung droht die Regelung jedoch zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand für Gemeinden, Notariate und Grundbuchämter zu führen und Grundstücks- sowie Gesellschaftstransaktionen spürbar zu verlangsamen. Erhebliche bürokratische praktische Belastungen sind auch durch das geplante Vorkaufsrecht für Wohnungseigentumseinheiten sogenannter Schrottimmobilien (§ 24 Abs. 2 Satz 2 BauGB-E) zu erwarten.Der Deutsche Notarverein schlägt daher alternative Regelungsansätze vor, mit denen die gesetzgeberischen Ziele zielgenauer und praxistauglicher erreicht werden können.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Notarverein am 07.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6588 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 29.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sensibilisierung für Situation der Hochschulen (Verschiebung von Dauerfinanzierung hin zu (Drittmittel-)projektbasierter Finanzierung und damit wenig(er) Möglichkeiten, feste Planstellen zu schaffen. Die Diskrepanz zwischen der gewünschten Planungs- und Stellensicherheit für wissenschaftliches Personal und den Möglichkeiten der Hochschulen dauerhafte Stellen zu schaffen, soll verringert werden.

    • Bereitgestellt von: Hochschulkanzler*innen e. V. am 06.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11559 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
    • Adressatenkreis:
      • 31.07.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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