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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (16.856)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Im Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um dem Bund in begründeten Fällen die Kompensation entstehender Mehrkosten für Güterbahnen durch Ersatz- und Umleitungsverkehre zu ermöglichen. 2. Die Kostenübernahme durch den Bund für das Umrüsten von Schienenfahrzeugen auf die moderne digitale Leit- und Sicherheitstechnik ETCS soll im BSWAG gesetzlich verankert werden. 3. Der Passus, wonach Mittel vorrangig für Bestandsnetz-Sanierungsmaßnahmen zu verwenden sind, soll gestrichen werden. Damit soll die Finanzierung von Neu- und Ausbau im Schienennetz erleichtert werden.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8288 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
      2. BT-Drs. 20/10414 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8288, 20/8651 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Im Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um dem Bund in begründeten Fällen die Kompensation entstehender Mehrkosten für Güterbahnen durch Ersatz- und Umleitungsverkehre zu ermöglichen. 2. Die Kostenübernahme durch den Bund für das Umrüsten von Schienenfahrzeugen auf die moderne digitale Leit- und Sicherheitstechnik ETCS soll im BSWAG gesetzlich verankert werden. 3. Der Passus, wonach Mittel vorrangig für Bestandsnetz-Sanierungsmaßnahmen zu verwenden sind, soll gestrichen werden. Damit soll die Finanzierung von Neu- und Ausbau im Schienennetz erleichtert werden.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8288 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
      2. BT-Drs. 20/10414 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8288, 20/8651 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 11.04.2024

        • Bundesregierung:

      • 12.04.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Im Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um dem Bund in begründeten Fällen die Kompensation entstehender Mehrkosten für Güterbahnen durch Ersatz- und Umleitungsverkehre zu ermöglichen. 2. Die Kostenübernahme durch den Bund für das Umrüsten von Schienenfahrzeugen auf die moderne digitale Leit- und Sicherheitstechnik ETCS soll im BSWAG gesetzlich verankert werden. 3. Der Passus, wonach Mittel vorrangig für Bestandsnetz-Sanierungsmaßnahmen zu verwenden sind, soll gestrichen werden. Damit soll die Finanzierung von Neu- und Ausbau im Schienennetz erleichtert werden.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8288 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
      2. BT-Drs. 20/10414 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8288, 20/8651 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Im Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um dem Bund in begründeten Fällen die Kompensation entstehender Mehrkosten für Güterbahnen durch Ersatz- und Umleitungsverkehre zu ermöglichen. 2. Die Kostenübernahme durch den Bund für das Umrüsten von Schienenfahrzeugen auf die moderne digitale Leit- und Sicherheitstechnik ETCS soll im BSWAG gesetzlich verankert werden. 3. Der Passus, wonach Mittel vorrangig für Bestandsnetz-Sanierungsmaßnahmen zu verwenden sind, soll gestrichen werden. Damit soll die Finanzierung von Neu- und Ausbau im Schienennetz erleichtert werden.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8288 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
      2. BT-Drs. 20/10414 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8288, 20/8651 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Im Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um dem Bund in begründeten Fällen die Kompensation entstehender Mehrkosten für Güterbahnen durch Ersatz- und Umleitungsverkehre zu ermöglichen. 2. Die Kostenübernahme durch den Bund für das Umrüsten von Schienenfahrzeugen auf die moderne digitale Leit- und Sicherheitstechnik ETCS soll im BSWAG gesetzlich verankert werden. 3. Der Passus, wonach Mittel vorrangig für Bestandsnetz-Sanierungsmaßnahmen zu verwenden sind, soll gestrichen werden. Damit soll die Finanzierung von Neu- und Ausbau im Schienennetz erleichtert werden.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8288 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
      2. BT-Drs. 20/10414 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8288, 20/8651 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Im Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um dem Bund in begründeten Fällen die Kompensation entstehender Mehrkosten für Güterbahnen durch Ersatz- und Umleitungsverkehre zu ermöglichen. 2. Die Kostenübernahme durch den Bund für das Umrüsten von Schienenfahrzeugen auf die moderne digitale Leit- und Sicherheitstechnik ETCS soll im BSWAG gesetzlich verankert werden. 3. Der Passus, wonach Mittel vorrangig für Bestandsnetz-Sanierungsmaßnahmen zu verwenden sind, soll gestrichen werden. Damit soll die Finanzierung von Neu- und Ausbau im Schienennetz erleichtert werden.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8288 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
      2. BT-Drs. 20/10414 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8288, 20/8651 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Im Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um dem Bund in begründeten Fällen die Kompensation entstehender Mehrkosten für Güterbahnen durch Ersatz- und Umleitungsverkehre zu ermöglichen. 2. Die Kostenübernahme durch den Bund für das Umrüsten von Schienenfahrzeugen auf die moderne digitale Leit- und Sicherheitstechnik ETCS soll im BSWAG gesetzlich verankert werden. 3. Der Passus, wonach Mittel vorrangig für Bestandsnetz-Sanierungsmaßnahmen zu verwenden sind, soll gestrichen werden. Damit soll die Finanzierung von Neu- und Ausbau im Schienennetz erleichtert werden.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8288 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
      2. BT-Drs. 20/10414 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8288, 20/8651 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Im Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um dem Bund in begründeten Fällen die Kompensation entstehender Mehrkosten für Güterbahnen durch Ersatz- und Umleitungsverkehre zu ermöglichen. 2. Die Kostenübernahme durch den Bund für das Umrüsten von Schienenfahrzeugen auf die moderne digitale Leit- und Sicherheitstechnik ETCS soll im BSWAG gesetzlich verankert werden. 3. Der Passus, wonach Mittel vorrangig für Bestandsnetz-Sanierungsmaßnahmen zu verwenden sind, soll gestrichen werden. Damit soll die Finanzierung von Neu- und Ausbau im Schienennetz erleichtert werden.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8288 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
      2. BT-Drs. 20/10414 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8288, 20/8651 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Im Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um dem Bund in begründeten Fällen die Kompensation entstehender Mehrkosten für Güterbahnen durch Ersatz- und Umleitungsverkehre zu ermöglichen. 2. Die Kostenübernahme durch den Bund für das Umrüsten von Schienenfahrzeugen auf die moderne digitale Leit- und Sicherheitstechnik ETCS soll im BSWAG gesetzlich verankert werden. 3. Der Passus, wonach Mittel vorrangig für Bestandsnetz-Sanierungsmaßnahmen zu verwenden sind, soll gestrichen werden. Damit soll die Finanzierung von Neu- und Ausbau im Schienennetz erleichtert werden.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8288 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
      2. BT-Drs. 20/10414 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8288, 20/8651 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Im Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um dem Bund in begründeten Fällen die Kompensation entstehender Mehrkosten für Güterbahnen durch Ersatz- und Umleitungsverkehre zu ermöglichen. 2. Die Kostenübernahme durch den Bund für das Umrüsten von Schienenfahrzeugen auf die moderne digitale Leit- und Sicherheitstechnik ETCS soll im BSWAG gesetzlich verankert werden. 3. Der Passus, wonach Mittel vorrangig für Bestandsnetz-Sanierungsmaßnahmen zu verwenden sind, soll gestrichen werden. Damit soll die Finanzierung von Neu- und Ausbau im Schienennetz erleichtert werden.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8288 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
      2. BT-Drs. 20/10414 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8288, 20/8651 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Das Trassenpreissystems, welches im Eisenbahnregulierungsgesetz geregelt ist und den gesetzlichen Rahmen zur Bildung und Genehmigung der Trassenpreise liefert, sollte grundsätzlich überarbeitet werden, um den gesetzlichen Rahmen für das seit Jahren angestrebte Ziel einer Stabilisierung der Trassenpreise zu stellen. 2. Minimalinvasiv sollte der Bund die Kopplung von Eigenkapitalhöhe und Gewinnanteil der DB InfraGO AG innerhalb des Eisenbahnregulierungsgesetzes kappen, sodass es durch eine Erhöhung des Eigenkapitals der DB InfraGO AG durch den Bund – als Mittel zur Modernisierung und Ausbau des Schienennetzes im Bundeshaushalt – nicht automatisch zu einer Erhöhung der Trassenpreise kommt.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Das Trassenpreissystems, welches im Eisenbahnregulierungsgesetz geregelt ist und den gesetzlichen Rahmen zur Bildung und Genehmigung der Trassenpreise liefert, sollte grundsätzlich überarbeitet werden, um den gesetzlichen Rahmen für das seit Jahren angestrebte Ziel einer Stabilisierung der Trassenpreise zu stellen. 2. Minimalinvasiv sollte der Bund die Kopplung von Eigenkapitalhöhe und Gewinnanteil der DB InfraGO AG innerhalb des Eisenbahnregulierungsgesetzes kappen, sodass es durch eine Erhöhung des Eigenkapitals der DB InfraGO AG durch den Bund – als Mittel zur Modernisierung und Ausbau des Schienennetzes im Bundeshaushalt – nicht automatisch zu einer Erhöhung der Trassenpreise kommt.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 11.04.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Das Trassenpreissystems, welches im Eisenbahnregulierungsgesetz geregelt ist und den gesetzlichen Rahmen zur Bildung und Genehmigung der Trassenpreise liefert, sollte grundsätzlich überarbeitet werden, um den gesetzlichen Rahmen für das seit Jahren angestrebte Ziel einer Stabilisierung der Trassenpreise zu stellen. 2. Minimalinvasiv sollte der Bund die Kopplung von Eigenkapitalhöhe und Gewinnanteil der DB InfraGO AG innerhalb des Eisenbahnregulierungsgesetzes kappen, sodass es durch eine Erhöhung des Eigenkapitals der DB InfraGO AG durch den Bund – als Mittel zur Modernisierung und Ausbau des Schienennetzes im Bundeshaushalt – nicht automatisch zu einer Erhöhung der Trassenpreise kommt.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 14.03.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Das Trassenpreissystems, welches im Eisenbahnregulierungsgesetz geregelt ist und den gesetzlichen Rahmen zur Bildung und Genehmigung der Trassenpreise liefert, sollte grundsätzlich überarbeitet werden, um den gesetzlichen Rahmen für das seit Jahren angestrebte Ziel einer Stabilisierung der Trassenpreise zu stellen. 2. Minimalinvasiv sollte der Bund die Kopplung von Eigenkapitalhöhe und Gewinnanteil der DB InfraGO AG innerhalb des Eisenbahnregulierungsgesetzes kappen, sodass es durch eine Erhöhung des Eigenkapitals der DB InfraGO AG durch den Bund – als Mittel zur Modernisierung und Ausbau des Schienennetzes im Bundeshaushalt – nicht automatisch zu einer Erhöhung der Trassenpreise kommt.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Das Trassenpreissystems, welches im Eisenbahnregulierungsgesetz geregelt ist und den gesetzlichen Rahmen zur Bildung und Genehmigung der Trassenpreise liefert, sollte grundsätzlich überarbeitet werden, um den gesetzlichen Rahmen für das seit Jahren angestrebte Ziel einer Stabilisierung der Trassenpreise zu stellen. 2. Minimalinvasiv sollte der Bund die Kopplung von Eigenkapitalhöhe und Gewinnanteil der DB InfraGO AG innerhalb des Eisenbahnregulierungsgesetzes kappen, sodass es durch eine Erhöhung des Eigenkapitals der DB InfraGO AG durch den Bund – als Mittel zur Modernisierung und Ausbau des Schienennetzes im Bundeshaushalt – nicht automatisch zu einer Erhöhung der Trassenpreise kommt.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Elektrischer Strom zur Verwendung in Schienenfahrzeugen sollte als Erfüllungsoption für die THG-Quote in §37a des Bundesimissionsschutzgesetzes (BImSchG) aufgenommen werden, um: 1. Bahnstrom als Antriebsenergie mit Ladestrom für Straßenfahrzeuge gleichzustellen und Wettbewerbsverzerrungen durch die THG-Quote im intermodalen Wettbewerb des Transportsektors zu vermeiden. 2. Bahnstromlieferanten einen finanziellen Anreiz zu bieten, grüne PPAs günstiger anzubieten und Investitionen in erneuerbare Bahnstromkraftwerke zu tätigen.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/3498 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 06.06.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

      • 07.06.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Partizipative Entwicklung einer Gesamtstrategie zur Schaffung eines offenen, inklusiven und zugänglichen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes, Schaffung spezieller, zielgruppenspezifischer Arbeitsmarkt- und Förderprogramme zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, Versicherung von Personen, die das Budget für Arbeit in Anspruch nehmen, in der Arbeitslosenversicherung sowie eine gesetzliche Klarstellung, dass die Förderhöhe individuell passgenau sein muss, Schaffung eines strukturierten und refinanzierten Übergangsmanagement aus den WfbM, Maßnahmen zur Förderung der Mobilität für Personen, die aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln, Zugang zu Teilhabe an Bildung und Arbeit auch für Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen

    • Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 15.05.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zwar begrüßt der Paritätische eine Reihe der geplanten Maßnahmen, wie insbesondere die Studienstarthilfe, aber auch die Freibetragsanhebung und Anpassung von Sozialpauschalen, allerdings bleibt in der Gesamtbetrachtung die angekündigte BAföG-Reform deutlich hinter dem Handlungsbedarf zurück. Im Zentrum der Paritätischen Kritik steht ein nicht existenzsichernder Grundbedarf, eine nicht realitätskonforme Wohnkostenpauschale und die fehlende Automatisierung bei der Anpassung von Bedarfssätzen, Freibeträgen und Sozialpauschalen im BAföG.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11313 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG)
    • Adressatenkreis:
      • 30.05.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Angestrebt wird die Ermöglichung der Umsetzung von Pflichten der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Freien Wohlfahrtspflege, u. a. durch die Refinanzierung der zusätzlichen Aufgaben.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
      • 19.04.2024

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