Stellungnahmen/Gutachten
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150 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"ZPO"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (150)
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in der geltenden Fassung
Wir setzen uns dafür ein, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in seiner bisher geltenden Fassung beibehalten wird: - Verzicht auf die Einführung eines neuen Diskriminierungsmerkmals "soziale Herkunft"; - Beibehaltung der abschließenden Aufzählung von Diskriminierungsmerkmalen; - Beibehaltung der Beschränkung der Diskriminierungsmerkmale auf Massengeschäfte. In jedem Falle sollten vor einer Überarbeitung des AGG die Auswirkungen des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes abgewartet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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16.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Danach würde gemäß § 294 ZPO die „überwiegende Wahrscheinlichkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
In den Entwürfen fehlen geeignete Regelungen zum Schutz der Hör-/Gesundheit von Dolmetschern, die in Verfahren der Zivil- und Fachgerichtsbarkeiten beauftragt werden. Ebenso fehlen Maßnahmen zum Schutz von Dolmetschern. Wir sprechen uns gegen eine Gefährdung und für den Gesundheits-/Schut von Dolmetschern aus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 20.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 228/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten -
BT-Drs. 20/8095
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten
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BR-Drs. 228/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Formulierungen zu §128a ZPO 1, 2, 4 und 5 lassen offen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ersatzlose Streichung des § 81 Absatz 2 Satz 1 PatG (Subsidiarität der Nichtigkeitsklage)
Der DAV sieht den Reformbedarf mit Blick auf die Parallelität von Nichtigkeitsverfahren und Einspruchsverfahren in patentrechtlichen Streitigkeiten. Er spricht sich daher in seiner Stellungnahme für die ersatzlose Streichung des Subsidiaritätsgrundsatzes in § 81 Absatz 2 Satz 1 PatG aus. Die Subsidiarität der Nichtigkeitsklage, die vielen ausländischen Rechtsordnungen fremd ist, führte in der Vergangenheit in einer erheblichen Anzahl von Fällen zu Problemen. Bei einer Streichung müssen jedoch die damit verbundenen zusätzlichen Fragestellungen angemessen gelöst werden. So darf etwa das in Deutschland geltende Trennungsprinzip zwischen Verletzungsverfahren und Rechtsbestandsverfahren nicht außer Acht gelassen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.02.2025
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Adressatenkreis:
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21.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verletzungsverfahrens nach § 148 ZPO zu erreichen. Zudem ist...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt die Neuordnung des anwaltlichen Aufsichtsrechts, kritisiert jedoch den Rückschritt gegenüber dem Erstentwurf. Der DAV fordert weiterhin die schon im Erstentwurf vorgesehene Einführung eines Antragsrechts auf Erteilung rechtlicher Hinweise und zur Stärkung der Kammeraufsicht die Schaffung einer verwaltungsrechtlichen Untersagungsverfügung sowie die Möglichkeit der Entscheidung im schriftlichen Verfahren. Zugleich plädiert er für die ersatzlose Streichung des überholten § 43b BRAO sowie für eine Angleichung der Haftungs- und Versicherungsregelungen an das Recht der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 09.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Unterlassungsverfügung nach der ZPO, denn die Risiken nach § 945 ZPO sind viel weitreichender...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gewaltschutzgesetzes
Der djb begrüßt die Maßnahmen zur Gewaltprävention, sieht jedoch weitreichenden Nachbesserungsbedarf. Die Verankerung von Täterarbeit, die eine zentrale Vorgabe der Istanbul-Konvention ist, wird positiv gesehen, es braucht jedoch flankierend weitere Maßnahmen. Die Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) sieht der djb allenfalls als kurzfristige präventive Maßnahme. Im vorliegenden Entwurf bestehen entscheidende Defizite für die Gewährleistung eines wirksamen Gewaltschutzes. Diese betreffen insbesondere die fehlende Einbindung der EAÜ in ein umfassendes Schutzkonzept in Form einer individuellen Gefährdungsanalyse und eines Gefährdungsmanagements. Der djb erneuert seine Forderung nach einem umfassenden Gewalthilfegesetz.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vollstreckung nach § 888 ZPO durch die gewaltbetroffene...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Wettbewerbsrechts in der 12. GWB-Novelle
Soll privatwirtschaftlich finanzierte freie Presse in einer zunehmend von Digitalmonopolen dominierten digitalen Welt erhalten bleiben, muss auch das GWB weiter angepasst werden. Es müssen sowohl Effizienzen durch Kosteneinsparungen ermöglicht werden (insbes. effektive Ermöglichung von Kooperationen, Herabsetzung des Pressefaktors) als auch im Plattforminternet ein diskriminierungsfreier und fairer Pressevertrieb gegenüber den Digitalplattformen durchgesetzt werden (insbes. unmittelbare Geltung und Verbesserungen bzw. Konkretisierungen des § 19a II GWB, Streitbeilegungsmechanismus für gewerbliche Plattformnutzer).
- Bereitgestellt von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. am 05.07.2024
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Adressatenkreis:
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05.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...klargestellt werden, dass § 287 ZPO auch für den Nachweis der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerbsrecht in der 12. GWB-Novelle
Soll privatwirtschaftlich finanzierte freie Presse in einer zunehmend von Digitalmonopolen dominierten digitalen Welt erhalten bleiben, muss auch das GWB weiter angepasst werden. Es müssen sowohl Effizienzen durch Kosteneinsparungen ermöglicht werden (insbes. effektive Ermöglichung von Kooperationen, Herabsetzung des Pressefaktors) als auch im Plattforminternet ein diskriminierungsfreier und fairer Pressevertrieb gegenüber den Digitalplattformen durchgesetzt werden (insbes. unmittelbare Geltung und Verbesserungen bzw. Konkretisierungen des § 19a II GWB, Streitbeilegungsmechanismus für gewerbliche Plattformnutzer).
- Bereitgestellt von: MVFP Medienverband der freien Presse e.V. am 05.07.2024
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Adressatenkreis:
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05.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...klargestellt werden, dass § 287 ZPO auch für den Nachweis der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Referentenentwurf zur Vaterschaftsanfechtung verpasst das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine erneute Chance, das Abstammungsrecht grundlegend zu modernisieren. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme, dass der Entwurf die grundlegenden Probleme des Abstammungsrechts nicht beseitigt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...anders als die etwa in § 580 ZPO bislang normierten Wiederaufnahmegründe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren
Der djb befürwortet u.a. die Einführung der zweiten Instanz bei Umgangsentscheidungen, die per Eilanordnung ergangen sind, und die vorgeschlagenen Neuregelungen zur finanziellen Entlastung der Verfahrensbeistände. Ergänzend fordert der djb die gesetzliche Regelung der Qualifikation von Verfahrensbeiständen im Hinblick auf Partnergewalt. Der djb begrüßt, dass der Reformentwurf einen Versorgungsausgleich bezüglich vergessener oder übergangener Anrechte vorsieht. Ein zentraler Begriff des Entwurfs ist der Begriff „Partnerschaftsgewalt“, der allerdings nicht näher definiert wird. Der Entwurf lässt an dieser Stelle ein klares Bekenntnis zur Istanbul-Konvention vermissen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelung des § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zu orientieren, der eine...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV lehnt eine Kodifizierung des Rechts des Unternehmenskaufs ab. Dies gilt auch für dispositiv ausgestaltete Vorschriften. Vielmehr sollte der Gesetzgeber die Privatautonomie der Vertragsparteien stärken und bestehende Beschränkungen des geltenden Rechts für die kautelarjuristische Gestaltungsfreiheit abbauen. In diesem Zusammenhang zu nennen sind etwa die Abschaffung jedweder AGB-Kontrolle für Unternehmenskaufverträge, die Reform des § 444 BGB für den Bereich des Unternehmenskaufrechts oder die Abdingbarkeit zwingender vorvertraglicher Haftungsnormen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.03.2025
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Adressatenkreis:
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27.02.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...teilweisem Unterliegen (§ 92 ZPO) angelehnten Regelung liegen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf ist redaktionell zu überarbeiten, detaillierte Gesetzesbegründung (und später entsprechende Anwendungshinweise) sind zu geben. Vorschläge zum Rechtsschutzsystem, insbesondere auch der Zugang zum Recht aus der Haft, sind zu verbessern. Sie dürfen so nicht Gesetz werden. Keine Einschränkung der Bewegungsfreiheit,: Die Pflicht, in Abschiebungshaftverfahren einen fachkundigen Rechtsanwalt zu bestellen, muss für alle Haftverfahren nach asyl- oder ausländerrechtlichen Vorschriften gelten und auch die Haftprüfung umfassen. Haft gegen Minderjährige sollgenerell untersagt werden. § 25 AufenthG-E muss modifiziert werden.Die Wohnsitzregelung des § 12a AufenthG ist aufzuheben
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13963
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13963
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...173 VwGO iVm § 222 Abs. 1 ZPO und § 187 Abs. 1 BGB,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Anwaltverein kritisiert die Referentenentwürfe zur Umsetzung des GEAS. Er fordert eine klare Gesetzesbegründung und praxisnahe Anwendungshinweise. Die Regelungen zum Rechtsschutz, insbesondere aus der Haft, sind unzureichend. Neue Haftformen, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und räumliche Beschränkungen lehnt der DAV ab, insbesondere für Minderjährige. Der DAV fordert gesetzlich geregelte Überwachungsmechanismen, besseren Rechtsschutz im Screening-Verfahren sowie Änderungen bei Paragraf 25 und die Aufhebung von Paragraf 12a AufenthG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz)
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Adressatenkreis:
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08.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...VwGO i.V.m. § 222 Abs. 1 ZPO und § 187 Abs. 1 BGB, wird...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Anwaltverein kritisiert die Referentenentwürfe zur Umsetzung des GEAS. Er fordert eine klare Gesetzesbegründung und praxisnahe Anwendungshinweise. Die Regelungen zum Rechtsschutz, insbesondere aus der Haft, sind unzureichend. Neue Haftformen, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und räumliche Beschränkungen lehnt der DAV ab, insbesondere für Minderjährige. Der DAV fordert gesetzlich geregelte Überwachungsmechanismen, besseren Rechtsschutz im ScreeningVerfahren sowie Aenderungen bei Paragraf 25 und die Aufhebung von Paragraf 12a AufenthG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
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Adressatenkreis:
-
08.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...VwGO i.V.m. § 222 Abs. 1 ZPO und § 187 Abs. 1 BGB, wird...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Policy Paper: Rechtliche Argumente gegen Kopftuchverbote im Bereich der Justiz
Der djb positioniert sich gegen Kopftuchverbote in der Justiz und hat dazu ein Policy Paper und FAQ veröffentlicht. Er fordert Bund und Länder auf, vom Erlass von Verbotsregelungen abzusehen, und bereits bestehende Regelungen aufzuheben, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Tätigkeitsfeldern in der Justiz zu gewähren. Kopftuchverbote in der Justiz stellen schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Frauen dar: in die Religionsausübungsfreiheit, die Berufs- und Ausbildungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie erweisen sich zudem als rechtlich relevante Diskriminierung im Sinne von Art. 3 Abs. 2 und 3 und Art. 33 Abs. 3 GG, indem sie eine faktische Benachteiligung muslimischer Frauen bewirken.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
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Adressatenkreis:
-
21.05.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...innen (§ 54 VwGO, §§ 41 ff. ZPO, § 24 StPO) von der grundsätzlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 23.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...analog § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gleichzustellen. Wünschenswert...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
-
16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...analog § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gleichzustellen. Wünschenswert...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 17.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...analog § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gleichzustellen. Wünschenswert...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 17.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...analog § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gleichzustellen. Wünschenswert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 17.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...analog § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gleichzustellen. Wünschenswert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 23.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...analog § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gleichzustellen. Wünschenswert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung einer neuen Verfahrensart zur Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten
Um Gerichte auch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz zugänglich zu machen, sollte darüber nachgedacht werden, eine eigene Verfahrensart aufzusetzen. Diese könnte ihre Vorbilder z.B. in der Geschwindigkeit des einstweiligen Rechtsschutzes (§§ 935 ff. ZPO) und Mahnverfahren (§§ 688 ZPO), der Kompaktheit des Urkunds- & Wechselprozesses (§ 592 ZPO), dem Antrag auf Auskunft über Bestandsdaten (§ 21 TTDSG) sowie allgemein im österreichischen Mandatsverfahren (§ 549 ff. ZPO-AT) finden.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Interpersonale Gewalt in Form von psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt und Missbrauch sind ein weitverbreitetes menschenrechtliches Risiko im Sport. Darum setzt Athleten Deutschland sich für die Schaffung eines unabhängigen Zentrums für Safe Sport ein. Es soll Kompetenzen in den Bereichen Prävention, Intervention und Aufarbeitung innehaben und einen Beitrag zur Bekämpfung von interpersonaler Gewalt im Sport leisten. Es soll sowohl für den Leistungs- und Spitzensport als auch für den Breitensport umfassende Maßnahmen zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung von Missbrauch und Gewalt implementieren.
- Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 02.08.2024
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Adressatenkreis:
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26.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Sinne der §§ 1025 ff. ZPO. Sie werden auf Grundlage..., ...gerichtlichen Urteils (§ 1055 ZPO). Schiedssprüche können..., ...engen Grenzen des § 1059 ZPO von staatlichen Gerichten..., ...Anforderungen der §§ 1025 ff. ZPO nicht erfüllen. Die in ..., ... Möglichkeit gem. § 1050 ZPO mit Zustimmung des Schiedsgerichts..., ... ein Ersuchen gem. § 432 ZPO zu stellen und auf diesem...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Produkthaftungs-RL in nationales Recht
Bis Ende 2026 muss die neue europäische Produkthaftungsrichtlinie (RL 2024/2853) in nationales Recht umgesetzt werden. Hierzu wird voraussichtlich das deutsche ProdHaftG, ggf. auch die ZPO, geändert. Ziel sollte es sein, eine für Hersteller nachvollziehbare Umsetzung zu schaffen und v.a. eine "überschießende Umsetzung" zu verhindern.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Produkthaftungs-RL in nationales Recht
Bis Ende 2026 muss die neue europäische Produkthaftungsrichtlinie (RL 2024/2853) in nationales Recht umgesetzt werden. Hierzu wird voraussichtlich das deutsche ProdHaftG, ggf. auch die ZPO, geändert. Ziel sollte es sein, eine für Hersteller nachvollziehbare Umsetzung zu schaffen und v.a. eine "überschießende Umsetzung" zu verhindern.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 17.12.2025
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Adressatenkreis:
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06.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung AGB im Zuge des Justizstandort-Stärkungsgesetz
Mit dem Justizstandortstärkungsgesetz soll der deutsche Justizstandort u.a. durch die Einrichtung von Commercial Courts und die Einführung der englischen Sprache als Gerichtssprache gestärkt werden. Hierfür sollen insbesondere das GVG und die ZPO entsprechend geändert werden. Der Gesamtverband textil+mode spricht sich jedoch dagegen aus, dass im Zuge dieser Reform auch das materielle Recht (konkret: Änderung des AGB-Rechts im unternehmerischen Rechtsverkehr) geändert wird.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 14.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: