Stellungnahmen/Gutachten
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182 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"VerpackG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (182)
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Zu Regelungsvorhaben:
In Kapitel 8 §§ 49 und 50 werden die bisherigen Vorgaben zur Mehrwegangebotspflicht (derzeit §§ 33 und 34 Verpackungsgesetz) überführt, jedoch materiell verschärft. Von besonderer Relevanz ist, dass nunmehr ausdrücklich „Deckel und Verschlüsse von Getränkebechern“ in den Anwendungsbereich der Mehrweganforderung einbezogen werden sollen. Diese Erweiterung der Mehrwegangebotspflicht problematisch und wird abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Lebensmittelverband Deutschland am 18.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
VerpackDG: Herstellerbegriff (§§ 6 & 14), Zulassung (§ 14), Gründung einer Organisation (§ 24 ff.)
- Bereitgestellt von: Verband Chemiehandel (VCH) am 08.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUV) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (VerpackDG)
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Regelungen bei der Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung
Das nationale Verpackungsrecht soll an die europäische Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 angepasst werden. Aus Sicht des Fleischerhandwerks darf die Anpassung des nationalen Rechts dabei nicht über die Vorgaben des Europarechts hinausgehen, muss dabei die Belange der kleinen und mittleren Unternehmen ausreichend berücksichtigen und praktikabel sein. Neue bürokratische und finanzielle Belastungen sind zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Fleischer-Verband e.V. am 05.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Inverkehrbringer von verpackten Waren sind gemäß dem Verpackungsgesetz dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen nach der Nutzung verwertet werden. Die Finanzierung erfolgt über Beteiligungsentgelte, die für die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Dualen Systeme entrichtet werden. Aktuell orientieren sich diese Entgelte nicht an den tatsächlichen Kosten der Materialien bei Sammlung, Sortierung und Verwertung, was zu einer unfairen Bepreisung führt. Wir setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die darauf abzielt, die Diskriminierung einzelner Materialien zu beseitigen und den Dualen Systemen die Durchsetzung kostengerechter und materialspezifischer Beteiligungsentgelte zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung zum Gesetz für weniger Verpackungsmüll
Die Bundesregierung plant im Zuge einer Novellierung des Verpackungsgesetzes die Umsetzung von Maßnahmen bezüglich Mehrwegverpackungen, To-Go-Verpackungen und der Änderung von Verpackungsgrößen. Die AVU unterstützt die Novellierung, sieht bei einigen Aspekten jedoch Anpassungsbedarf. Begriffserweiterung Einwegverpackungen (v.a. § 3) Vorgaben zur Verpackungsmasse (sog. „Mogelverpackungen“) (§ 4, Abs. 1-2) Mehrwegalternativen für Einweggetränkeverpackungen (§ 32) Rücknahmepflicht für Mehrweggetränkeverpackungen (§ 33) Mehrweg-Angebotspflicht im Vor-Ort-Verzehr (§ 35; bisher § 33)
- Bereitgestellt von: Allianz Verpackung und Umwelt e.V. (AVU) am 24.03.2025
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Adressatenkreis:
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21.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für eine ganzheitliche Anpassung des nationalen Verpackungsrechts an die PPWR
Zur Anpassung des deutschen Verpackungsrechts an die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) hat ALDI SÜD erste Standpunkte und Vorschläge entwickelt.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 07.03.2025
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Adressatenkreis:
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27.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Verpackungsverordnung (PPWR) Umsetzung Kreislaufwirtschaft für Verpackungen
In dem vereinbarten Kompromiss zwischen EU Parlament und Mitgliedstaaten für eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR), der am 24. April vom Europäischen Parlament in Erster Lesung bestätigt wurde, werden die Mehrwegquoten für viele industrielle und gewerbliche Transport- und Verkaufsverpackungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag drastisch ausgeweitet und für den Austausch von Produkten zwischen Unternehmen in einem Mitgliedstaat sowie für den Austausch zwischen Unternehmensstandorten in der EU ab 2030 sogar auf 100% erhöht. Das damit beschlossene vollständige Verbot vieler Einweg-Verpackungen im innerstaatlichen Handel gefährdet sämtliche Lieferketten, weil es für viele Verpackungsformate keine Mehrweglösungen gibt bzw. diese weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll sind.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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04.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Implementierung der europäischen Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR)
Mit Inkraftreten der PPWR wird die deutsche Gesetzgebung anzupassen. In diesem Kontext lautet das Ziel, die reibungslose Funktionsweise der deutschen Mehrweg- und Kreislaufsysteme zu gewährleisten und eine Minimierung des bürokratischen Aufwands für die fast ausschließlich kleinen und mittelständischen Mitgliedsunternehmen zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 16.09.2024
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Adressatenkreis:
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03.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachhaltige Verpackungspolitik mit differenzierten Ansätzen und EU-weiter Kennzeichnung
Die Überarbeitung der EU-Verordnung für Verpackungen und Verpackungsabfälle bringt neue Anforderungen für Hersteller verpackter Produkte und Komponenten mit sich. Nachhaltigkeit ist ein großes Anliegen unserer Branche. Studien im Zusammenhang mit den geplanten Mehrwegverpackungsquoten zeigen jedoch, dass Mehrweg-Transportverpackungen nicht universell ökologisch vorteilhaft sind. Der ZVEI schlägt daher differenzierte Quoten vor, die auf die spezifischen Eigenschaften der Produktgruppen abgestimmt sind, um die ökologisch sinnvollste Verpackungsoption zu wählen. Wir plädieren zudem für eine einheitliche, EU-weite Kennzeichnung von Verpackungen, um bürokratische Hürden zu vermeiden und den Binnenmarkt zu stärken.
- Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 05.07.2024
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Adressatenkreis:
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05.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung Europäische VerpackungsV
Die Verordnung sollte nicht für industrielle/gewerbliche (B2B) Verpackungen gelten, insbesondere nicht für kontaktempfindliche Verpackungen unter der Richtlinie 2008/68/EG. Chemisches Recycling sollte diskriminierungsfrei als Teil der Kreislaufwirtschaft anerkannt werden. Die PPWR sollte ein Massenbilanzierungssystem einführen, das Verluste ausschließt und den Credit Transfer zwischen Unternehmen ermöglicht. Neue Zielvorgaben für nicht-fossile Kunststoff-Rohstoffquellen wie Biomasse und CO2 sollten geprüft werden. Der Nachweis des recycelten Anteils sollte pro Einheit oder als Durchschnitt erfolgen. Das Leerraumverhältnis bei Verpackungen sollte minimal sein, nicht auf maximal 40% beschränkt.
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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13.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Verpackungsverordnung (PPWR) Umsetzung Kreislaufwirtschaft für Verpackungen
In dem vereinbarten Kompromiss zwischen EU Parlament und Mitgliedstaaten für eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR), der am 24. April vom Europäischen Parlament in Erster Lesung bestätigt wurde, werden die Mehrwegquoten für viele industrielle und gewerbliche Transport- und Verkaufsverpackungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag drastisch ausgeweitet und für den Austausch von Produkten zwischen Unternehmen in einem Mitgliedstaat sowie für den Austausch zwischen Unternehmensstandorten in der EU ab 2030 sogar auf 100% erhöht. Das damit beschlossene vollständige Verbot vieler Einweg-Verpackungen im innerstaatlichen Handel gefährdet sämtliche Lieferketten, weil es für viele Verpackungsformate keine Mehrweglösungen gibt bzw. diese weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll sind.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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13.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht stoppen
Mehrwegangebotspflicht in der Praxis darstellen, Vor- und Nachteile unterschiedlicher Materialien darstellen, Auswertung Studien zu Sinnhaftigkeit und ökologischen Vor-/Nachteilen von MEHRWEG, ggfs. eigene Studien in Auftrag geben, Stellungnahmen zu Eckpunktepapier, Gesetzentwürfen, etc.
- Bereitgestellt von: VBUW Lebensmittel und Gastronomie e.V. am 29.05.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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29.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Inverkehrbringer von verpackten Waren sind gemäß dem Verpackungsgesetz dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen nach der Nutzung verwertet werden. Die Finanzierung erfolgt über Beteiligungsentgelte, die für die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Dualen Systeme entrichtet werden. Aktuell orientieren sich diese Entgelte nicht an den tatsächlichen Kosten der Materialien bei Sammlung, Sortierung und Verwertung, was zu einer unfairen Bepreisung führt. Wir setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die darauf abzielt, die Diskriminierung einzelner Materialien zu beseitigen und den Dualen Systemen die Durchsetzung kostengerechter und materialspezifischer Beteiligungsentgelte zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 03.02.2026
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Adressatenkreis:
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04.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Inverkehrbringer von verpackten Waren sind gemäß dem Verpackungsgesetz dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen nach der Nutzung verwertet werden. Die Finanzierung erfolgt über Beteiligungsentgelte, die für die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Dualen Systeme entrichtet werden. Aktuell orientieren sich diese Entgelte nicht an den tatsächlichen Kosten der Materialien bei Sammlung, Sortierung und Verwertung, was zu einer unfairen Bepreisung führt. Wir setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die darauf abzielt, die Diskriminierung einzelner Materialien zu beseitigen und den Dualen Systemen die Durchsetzung kostengerechter und materialspezifischer Beteiligungsentgelte zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 03.02.2026
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Adressatenkreis:
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05.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Inverkehrbringer von verpackten Waren sind gemäß dem Verpackungsgesetz dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen nach der Nutzung verwertet werden. Die Finanzierung erfolgt über Beteiligungsentgelte, die für die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Dualen Systeme entrichtet werden. Aktuell orientieren sich diese Entgelte nicht an den tatsächlichen Kosten der Materialien bei Sammlung, Sortierung und Verwertung, was zu einer unfairen Bepreisung führt. Wir setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die darauf abzielt, die Diskriminierung einzelner Materialien zu beseitigen und den Dualen Systemen die Durchsetzung kostengerechter und materialspezifischer Beteiligungsentgelte zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 03.02.2026
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)
Mit Vorlage des Referentenentwurfs startet die Bundesregierung die Anpassung der deutschen Verpackungsgesetzgebung an die Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung. Wir setzen uns für eine pragmatische, bürokratiearme Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung PPWR in das deutsche Verpackungsrecht ein, die zudem alle Spielräume nutzt, um das Bestehen und die Wirtschaftlichkeit der Mehrweg- und Kreislaufverpackungssysteme der deutschen Getränkewirtschaft zu schützen.
- Bereitgestellt von: Genossenschaft Deutscher Brunnen eG am 15.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Verpackungsrechts
Die Bundesregierung strebt eine Verbesserung der Stroffkreisläufe bei Verpackungen an. Ziel ist, dass Verpackungen insbesondere auch nach Kriterien der Recyclingfähigkeit bewertet werden und Inverkehrbringer gut rezyklierbarer Verpackungen nicht für etwaiges Nicht-Recycling in Anspruch genommen werden. Die Nutzung von Getränkeflaschen aus 100% rPET soll abgesichert werden, insbesondere durch verbesserten Zugang zu rücklaufendem Material. Verpackungsfreie und verpackungsvermeidende Verkaufsformen sollen bei der ökologischen Bewertung und bei etwaigen Quoten für als umweltfreundlich bewertete Verpackungen berücksichtigt werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass etwaige Regelungen insbesondere zum chemischen Recycling oder Änderungen bei der Sammlung praktikabel ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: ALP - Advanced Level Politics GmbH am 31.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das VerpackDG dient der Anpassung des nationalen Rechts an die EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.12.2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 2025/40)). Der Gesetzentwurf enthält u.a. Anreize für das Recycling von Verpackungen, die für die PVC-Wertschöpfungskette relevant ist.
- Bereitgestellt von: VinylPlus Deutschland e.V. am 25.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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03.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verpackungsrecht-Anpassungsgesetz: praxisgerechte und bürokratiearme Ausgestaltung
Es soll darauf hingewirkt werden, dass der Gesetzentwurf präziser gefasst wird und KMU-taugliche Kennzeichnungspflichten entfhält, keine zusätzlichen nationalen Belastungen geschaffen werden, die über die EU-Vorgaben hinausgehen und eine Verschiebung der neuen Pflichten bis 1. Januar 2027 möglich ist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 23.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung Referentenentwurf Anpassung Verpackungsrecht (EU) 2025/40
PPWR sieht Mehrwegvorgaben für den Handel in Bezug auf Getränkeverpackungen vor. Danach müssen Endvertreiber von Verkaufsverpackungen für Getränke ab 1.1.2030 mindestens 10 Prozent dieser Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen innerhalb eines Mehrwegsystems bereitstellen. Ab 2040 gilt eine unverbindliche Mehrwegquote in Höhe von 40 Prozent. Diese Regelung sollte zum Anlass genommen werden, um in Deutschland die überholte Zielsetzung einer Mehrwegquote in Höhe von 70 Prozent aufzugeben.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
-
05.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Verpackungsrechts
IKEA Deutschland setzt sich dafür ein, dass langlebige, wiederverwendbare Gebrauchsgegenstände nicht derselben Einstufung unterfallen sollten wie kurzlebige Einwegverpackungen, deren Zweck sich in einer einmaligen Nutzung erschöpft. Eine solche Präzisierung würde die praktische Vollzugstauglichkeit erhöhen und die Zielsetzung der europäischen Verpackungsverordnung unterstützen, Wiederverwendung zu fördern.
- Bereitgestellt von: IKEA Deutschland GmbH & Co. KG am 19.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
05.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ressortabstimmung zum Referentenentwurf des BMUKN zur Anpassung des Verpackungsrechts
Der DBB weist auf gravierende Nachteile für die deutsche Brauwirtschaft im Zusammenhang mit dem geplanten Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die europäische Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 hin. Kritisiert wird insbesondere, dass ausgerechnet die deutsche Brauwirtschaft, die das politische Mehrwegziel der Bundesregierung (70 %) als einzige Branche erfüllt und übertrifft, überproportional durch eine Abgabe zur Förderung von Mehrwegverpackungen belastet werden soll.
- Bereitgestellt von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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02.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1:1-Umsetzung der Verpackungsverordnung in deutsches Recht
Am 11.02.2025 ist die Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.12.2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 2025/40 vom 22.01.2024, EU-Verpackungsverordnung) in Kraft getreten. Wesentliche Vorschriften werden 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung, d.h. am 12. August 2026, wirksam. Die Vorschriften gelten dann vielfach unmittelbar in Deutschland. Für einige Vorschriften enthält die Verordnung jedoch gesonderte Inkrafttretens-, Wirksamkeits oder Übergangsregelungen. Der Verband setzt sich für die 1:1-Umsetzung der Verpackungsverordnung in deutsches Recht ein. Mögliche zusätzliche Kosten und bürokratische Vorgaben möchte er verhindern
- Bereitgestellt von: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. am 09.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
05.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Obst- und Gemüsebeutel sollen zukünftig verpflichtend kompostierbar sein
Artikel 9 der PPWR gibt den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, über die zukünftig europaweit verpflichtend kompostierbaren Anwendungen wie Obst- und Gemüseaufkleber, Teebeutel und Kaffeepads hinaus weitere Verpackungsanwendungen national verpflichtend kompostierbar zu machen, darunter sehr leichte Kunststofftragetaschen. Wir fordern in diesem Zusammenhang Obst- und Gemüsebeutel im Sinne der Kaskadennutzung entsprechend im nationalen Recht mit aufzunehmen.
- Bereitgestellt von: Initiative natürliche Kreislaufwirtschaft e.V. am 05.12.2025
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Verpackungsverordnung (PPWR) Umsetzung Kreislaufwirtschaft für Verpackungen
In dem vereinbarten Kompromiss zwischen EU Parlament und Mitgliedstaaten für eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR), der am 24. April vom Europäischen Parlament in Erster Lesung bestätigt wurde, werden die Mehrwegquoten für viele industrielle und gewerbliche Transport- und Verkaufsverpackungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag drastisch ausgeweitet und für den Austausch von Produkten zwischen Unternehmen in einem Mitgliedstaat sowie für den Austausch zwischen Unternehmensstandorten in der EU ab 2030 sogar auf 100% erhöht. Das damit beschlossene vollständige Verbot vieler Einweg-Verpackungen im innerstaatlichen Handel gefährdet sämtliche Lieferketten, weil es für viele Verpackungsformate keine Mehrweglösungen gibt bzw. diese weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll sind.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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07.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: