Stellungnahmen/Gutachten
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159 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StromNEV"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (159)
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Zu Regelungsvorhaben:
Senkung staatlich induzierter Strompreisbestandteile
Senkung des Stromsteuersatzes nach § 3 StromStG auf das europäische Mindestmaß (1,00 Euro/Megawattstunde); Senkung der Höchstsätze der Konzessionsabgaben nach § 2 KAV; Änderung der StromNEV und korrespondierender Gesetze (u.a. EnWG, EnFiG), sodass die von Verbrauchern zu zahlenden Netznutzungsentgelte und dazugehörige Umlagen reduziert werden, ggf. durch einen Bundeszuschuss)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme einer gesetzlichen Regelung, die es ermöglicht, Banken staatliche Garantien oder Bürgschaften zur Absicherung von Fremdkapital-Investitionen in den Glasfaserausbau zu gewähren.
- Bereitgestellt von: Deutsche Glasfaser Management am 15.04.2025
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Adressatenkreis:
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18.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strom-netzentgeltverordnung - StromNEV). cepStudie Ausbau von...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ambitionierte Übertragung der EPBD in nationale Gesetzgebung aus Sicht von Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft sowie sustainable Finance.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 30.01.2025
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Adressatenkreis:
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29.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...KWKG-Umlage, § 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage und die Offshore-Haftungsumlage...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung Doppelbelastung V2G
Beim bidirektionalen Laden fällt weiterhin die volle Stromsteuer an, wenn Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen wird - unabhängig davon, ob der Strom tatsächlich "verfahren" wird oder nur zwischengespeichert wird, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt wieder ins Netz einzuspeisen. Für diese Zwischenspeicherung soll ein Befreiungstatbestand definiert werden. Nur mit einer Befreiung wird sich bidirektionales Laden durchsetzen können.
- Bereitgestellt von: The Mobility House am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Hochlastzeitfenster (nach § 19 (2) StromNEV) können sich dann die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bei der Novelle setzen wir uns für eine bürokratiearme Umsetzung mit minimalem administrativem Aufwand ein, die auch künftig einen systemrelevanten Grundlastbetrieb berücksichtigt (Lebensmittelherstellung, die wegen der verderbbaren Rohstoffe keine Unterbrechung zulässt) und für von der Grundlast abweichende Flexibilisierungsmaßnahmen möglichst lange Vorlaufzeiten lässt. Die Fraunhofer-Studie "Flexibilisierungspotenziale elektrifizierter Industrieprozesse in der Ernährungsindustrie" (10/2025) zeigt, dass die Potenziale der energieintensiven Ernährungsindustrie sehr gering sind. Zusätzlich muss die neue Netzentgeltsystematik auch ein "phase-in" zulassen, soweit die Netzsituation an den Standorten im ländlichen Raum eine zunehmende Elektrifizierung und Stromabnahme ermöglicht.
- Bereitgestellt von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 22.10.2025
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Adressatenkreis:
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21.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Netzentgeltreform wird von der BNetzA erarbeitet. Mitglieder des Bundestages sind jedoch über den Beirat der BNetzA damit befasst.
- Bereitgestellt von: sonnen GmbH am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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19.05.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Stromnetzentgeltverordnung
Reform der Stromnetzentgeltverordnung
- Bereitgestellt von: Energieintensive Industrien in Deutschland am 02.04.2025
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der energieintensive Mittelstand wird u. a. mit den gestiegenen Stromkosten weiterhin allein ge- lassen, obwohl immer mehr vor allem energieintensive Produktion aus Deutschland abwandert. Von einer Entspannung der Lage bei den Energiekosten, wie dies in öffentlichen Diskussionen derzeit vielfach behauptet wird, kann keine Rede sein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Keramische Industrie e. V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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04.06.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzung des Tatbestands der individuellen Netzentgelte nach § 19 II 2StromNEV um eine Flexibilisierungsklausel. Konkret die Ergänzung um folgenden Satz: "Systemdienliche Flexibilitätsbeiträge haben keinen Einfluss auf Art und Höhe des zu entrichtenden Netzentgeltes."
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stromnetzentgeltverordnung (Netzentgelte stabilisieren)
Vermeidung des weiteren Anstiegs von Stromkosten durch Stabilisierung der Netzentgelte.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. am 17.06.2024
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Adressatenkreis:
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21.03.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Netzentgeltreform wird von der BNetzA erarbeitet. Mitglieder des Bundestages sind jedoch über den Beirat der BNetzA damit befasst.
- Bereitgestellt von: sonnen GmbH am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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20.05.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Preissignale in den Netzentgelte (AgNes)
Die Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes) der Bundesnetzagentur (BNetzA) strebt eine Neuordnung der Netzentgelte an.
- Bereitgestellt von: 1komma5° GmbH am 26.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Sondernetzentgeltregelungen für Industriebetriebe
Die Stromnetzverordnung bestimmt die Netzentgelte der Letztverbraucher. Eine mögliche Reform könnte Netzentgelte abhängig machen von flexibler Anpassung an die Erzeugungssituation bei erneuerbaren Energien. MAHLE Produktionsprozesse, z.B. Gießereiöfen und Spritzgussmaschinen, können diese Flexibilität jedoch nicht leisten. Daher darf eine Reform Grundlast-abhängige Industrien nicht belasten, sondern könnte rein additiv neue Anreize für Flexibilität schaffen.
- Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 23.09.2024
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Adressatenkreis:
-
23.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- MAHLE GmbH
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Sondernetzentgeltregelungen für Industriebetriebe
Die Stromnetzverordnung bestimmt die Netzentgelte der Letztverbraucher. Eine mögliche Reform könnte Netzentgelte abhängig machen von flexibler Anpassung an die Erzeugungssituation bei erneuerbaren Energien. MAHLE Produktionsprozesse, z.B. Gießereiöfen und Spritzgussmaschinen, können diese Flexibilität jedoch nicht leisten. Daher darf eine Reform Grundlast-abhängige Industrien nicht belasten, sondern könnte rein additiv neue Anreize für Flexibilität schaffen.
- Bereitgestellt von: MAHLE GmbH am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung der Netzentgelte aus dem Bundeshaushalt
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 20.06.2024
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Adressatenkreis:
-
04.06.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Bündnis faire Energiewenden setzt sich für eine Finanzierung der Netzengelte im Bereich Strom und Gas aus dem Bundeshaushalt ein.
- Bereitgestellt von: Bündnis faire Energiewende am 14.06.2024
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Adressatenkreis:
-
04.06.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
Umstellung der Netzentgeltsystematik auf eine kapazitätsbasierte Berechnung. Für Kleinstanbieter müssen zudem geeignete Marktstrukturen entwickelt werden, damit Aggregatoren die Flexibilität in das System integrieren können. Die Standortwahl von Erneuerbare-Energie-Anlagen, von Speichern und neuen zuschaltbaren Lasten muss stärker Netzkriterien reflektieren. - In ausgewiesenen Regionen sollte ihr Anschluss priorisiert werden. - Beim Netzanschluss sollte zudem auf volkswirtschaftliche Effizienz optimiert werden (Überbauung bzw. Cable Pooling). - Effizienzvergleiche in Netzregulierung flächendeckend anwenden und Einsparpotenziale in der technischen Umsetzung heben. "
- Bereitgestellt von: RWE am 24.09.2025
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Adressatenkreis:
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01.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Industrielle Wertschöpfung in Deutschland halten, Netzentgelte anpassen
Angesichts der im internationalen Vergleich hohen Energiepreise in Deutschland und des weltweiten Wettbewerbs energieintensiver Industrien setzt sich K+S für die Reduzierung der Netzentgelte als Bestandteil der Energiekosten ein.
- Bereitgestellt von: K+S Minerals and Agriculture GmbH am 06.09.2025
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Adressatenkreis:
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10.09.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Senkung der Steuern und Abgaben auf den Strompreis
Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Senkung der Steuern und Abgaben, insbesondere der Netzentgelte für Strom. Dabei sollten Elektrolyseure von Netzentgelten und ausgenommen und Wärmepumpen durch einen niedrigen Wärmepumpenstrompreis profitieren.
- Bereitgestellt von: Westfalen AG am 25.03.2025
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Adressatenkreis:
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15.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Senkung der Steuern und Abgaben auf den Strompreis
Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Senkung der Steuern und Abgaben, insbesondere der Netzentgelte für Strom. Dabei sollten Elektrolyseure von Netzentgelten und ausgenommen und Wärmepumpen durch einen niedrigen Wärmepumpenstrompreis profitieren.
- Bereitgestellt von: Westfalen AG am 25.03.2025
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Adressatenkreis:
-
20.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmen für ein sinnvolles Strommarktdesign
- Optimale Nutzung der Stromnetzinfrastruktur: Dazu gehört u.a. auf der Übertragungsnetzebene das konsequente Freileitungsmonitoring, um höhere Stromflüsse zu gestatten. Auf der Verteilnetzebene kommt es auf die Digitalisierung der Netze, insbesondere in der Mittel- und Niederspannungsebene, an. - Zielgerichteter Ausbau des Wasserstoff-Verteilnetzes: Das impliziert vor allem eine notwendig enge Kooperation der Netzbetreiber in der integrierten Netzentwicklungsplanung. - Schaffung zusätzlicher Speicherkapazitäten für die Gewährleistung der Integration erneuerbarer Energien ins System. - Passgenaue Reform der Netzentgeltstruktur: Gerade bei der bandförmigen Abnahme ist es geboten, dass eine flexiblere Fahrweise nicht pönalisiert wird.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 03.02.2025
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Adressatenkreis:
-
04.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
Umstellung der Netzentgeltsystematik auf eine kapazitätsbasierte Berechnung. Für Kleinstanbieter müssen zudem geeignete Marktstrukturen entwickelt werden, damit Aggregatoren die Flexibilität in das System integrieren können. Die Standortwahl von Erneuerbare-Energie-Anlagen, von Speichern und neuen zuschaltbaren Lasten muss stärker Netzkriterien reflektieren. - In ausgewiesenen Regionen sollte ihr Anschluss priorisiert werden. - Beim Netzanschluss sollte zudem auf volkswirtschaftliche Effizienz optimiert werden (Überbauung bzw. Cable Pooling). - Effizienzvergleiche in Netzregulierung flächendeckend anwenden und Einsparpotenziale in der technischen Umsetzung heben. "
- Bereitgestellt von: RWE am 24.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Festlegung soll die Grundsätze der Netzkostenverteilung neu regeln. Ein zentrales Ziel von AgNes ist es, das bestehende System der Netzentgelte Strom in Deutschland zukunftsfähig an die Erfordernisse der Energiewende anzupassen. Wir kritisieren insbesondere die einseitige und fehlerhafte Einschätzung der BNetzA zu dezentralen Einspeisern. Dezentrale Erzeugung mit einem funktionierenden Sektorkopplungskonzept ist ein entscheidender Beitrag zur Netzstabilität. Die intelligente Kopplung von Wärmeversorgung, Stromerzeugung, E-Mobilität und stationärer Speicherung von Elektrizität führt dazu, dass die Verteilernetze von Transportmengen und Ausbauforderungen entlastet werden.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 21.08.2025
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Adressatenkreis:
-
30.06.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Sofortige Senkung der Energiekosten für energieintensive Industrien
Senkung der Energiekosten, u.a. durch Abschaffung der Gasspeicherumlage sowie die deutliche Senkung der Netzentgelte zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit im Markt.
- Bereitgestellt von: SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH am 26.06.2025
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Adressatenkreis:
-
03.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur Netzentgeltsystematik Strom ab 2029
Der BDEW fordert eine grundlegende Reform der Netzentgeltsystematik im Strombereich ab 2029. Die Netzentgelte sollen verursachungsgerecht und netzdienlich ausgestaltet werden. Mengenunabhängige Preisbestandteile wie Kapazitäts- oder Leistungspreise sollen im Zentrum stehen. Ziel ist eine Entgeltstruktur, die Kriterien wie Kostenreflexivität, Marktneutralität, Planbarkeit, Verteilungswirkung, Verständlichkeit, Umsetzbarkeit und Netzdienlichkeit erfüllt. Der BDEW fordert eine Differenzierung nach Spannungsebenen, Übergangsregelungen, Bestandsschutz und eine Flexibilisierung der Entgelte, insbesondere für neue Verbrauchergruppen wie Prosumer, Speicher und Elektrolyseure.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 12.06.2025
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Adressatenkreis:
-
07.05.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben: