Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Individuelles Netzentgelt nach § 19 Abs. 2 Satz 2StromNEV

Angegeben von:
Covestro Deutschland AG (R001497) am 07.06.2024

Beschreibung:
Wir setzen uns für die Einführung einer Monatsbetrachtung bei der Bandlastprivilegierung nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV ein, um saisonale Flexibilitäten abbilden zu können.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406110015 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

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