Stellungnahmen/Gutachten
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140 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"FamFG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (140)
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Referentenentwurf zur Vaterschaftsanfechtung verpasst das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine erneute Chance, das Abstammungsrecht grundlegend zu modernisieren. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme, dass der Entwurf die grundlegenden Probleme des Abstammungsrechts nicht beseitigt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Zusammenhang mit § 185 FamFG-Ref-E zu sehen, die beide..., ...ebenso wie in § 185 Abs. 2 FamFG-RefE (dazu sogleich) die..., ... kann. Zu § 185 Abs. 2 FamFG-RefE Mit § 185 Abs. FamFG-RefE soll die vom Bundesverfassungsgericht..., ...Ausführungen zu § 185 Abs. 2 FamFG-RefE nicht, was damit ..., ...denen nach § 175 Abs. 2 FamFG-RefE jeweils die Eltern..., ...1600b BGB-RefE und § 185 FamFG-RefE gefundenen Lösungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Schaffung eines möglichst bundeseinheitlichen verfahrensrechtlichen Rahmens für die rechtssichere und praktikable Ausgestaltung der Überwachung von Patientinnen und Patienten bei 5- oder 7-Punkt-Fixierungen im Krankenhaus. Vor dem Hintergrund anhaltender Personalknappheit sollen ergänzend zur Eins-zu-eins-Betreuung geeignete technische Unterstützungsinstrumente, etwa alarmgestützte oder KI-basierte Systeme, rechtlich geprüft und modellhaft erprobt werden können. Damit sollen Patientensicherheit, Praxistauglichkeit und Rechtssicherheit für Mitarbeitende und Einrichtungen verbessert werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 15.07.2026
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Adressatenkreis:
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01.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichts- barkeit (FamFG). Danach ist das Gericht..., ...beteiligen (§ 315 Absatz2 FamFG). Auch können im Interesse..., ... werden (§ 315 Absatz 4 FamFG). Die Be- teiligten..., ...ebenfalls anzuhören (§§ 319 f. FamFG). Für die Anhörungen..., ...dieser Zeit den §§312ff. FamFG und den §§ 70 ff. FamFG...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bitkom teilt das Ziel, dass digitale Gewalt entschieden bekämpft werden muss. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass der Digital Services Act (DSA, 2022/2066) materiell bereits Mechanismen zur Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte schafft, die es nun umzusetzen gilt. So werden bereits Maßnahmen gegen digitale Gewalt ergriffen und strafbare Inhalte gelöscht. Bitkom setzt sich außerdem für die Beibehaltung des Herkunftslandprinzips ein. Die Gesetzesinitiative gegen digitale Gewalt würde einen deutschen Sonderweg darstellen. Da Gewalt und Hass im Netz aber keine nationalen Probleme sind, die an Grenzen haltmachen und Accounts in der Regel nicht nur in einem Mitgliedsland abrufbar sind, wäre dies kontraproduktiv.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
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21.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... V. m. § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG Der Entwurf sieht – in..., ...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) führt angesichts der ..., ...§ 7 die von § 10 Abs. 2 FamFG abweichende Möglichkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erbscheinverfahrens, §§ 352 – 354 FamFG, analog für die Erteilung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Unterhaltsrecht soll den Lebensrealitäten angepasst werden und die Vielfalt von Familienleben abbilden. Im Hinblick auf die Neuregelung des Kindesunterhalts ist eine möglichst einfache, gut anwendbare Lösung zu finden, die diverse Modelle der Aufteilung der Betreuungsverantwortung abbildet. Dabei ist sicherzustellen, dass die Existenz des Kindes in beiden Haushalten abgesichert ist und die Lasten einer Trennung/Scheidung nicht einseitig verteilt werden. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist neben der unterhaltsrechtlichen Regelung im Detail die bedarfsgerechte Bemessung des Existenzminimums und die Ermittlung und Berücksichtigung der Bedarfe von Trennungsfamilien. Die unterschiedliche Anknüpfung von Mindestbedarf des Kindes und Selbstbehalt des/der Unterhaltspflichtigen ist zu lösen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)14 sowie die Istanbul-Konvention..., ...gemeinsame Sor- 16 BMFSFJ, FAMFG: Arbeitshilfe zum neu ..., ...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) bei Vorliegen häuslicher Gewalt. 17 BMFSFJ, FAMFG: Arbeitshilfe zum neu ..., ...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) bei Vorliegen häuslicher..., ...familiengerichtlichen Verfahrens (§ 155a FamFG) für den Vater eine Erleichterung..., ...Die Regelung des § 155a FamFG hingegen wurde mehrheitlich..., ...Abs. 3, 4 BGB, 151 Nr. 2 FamFG. 42 Salzgeber, J., in..., ...geplanten Änderungen des § 159 FamFG „Persönliche Anhörung ..., ...der § 23b GVG und § 158 FamFG, https://www.bmjv.de/SharedDocs..., ...Familiengerichts (§ 156 FamFG), durch Vermittlung des..., ...Ausgestaltung der §§ 36a und 156 FamFG. Seite 30 nung/Scheidung..., ...Verfahrensbeistandes nach § 158 FamFG stärker sowie frühzeitig...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
DAV fordert beschleunigte Digitalisierung notarieller Verfahren und klare Umsetzungsvorgaben
Der DAV begrüßt die Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen sowie gerichtlicher Genehmigungen (§§ 25, 26 GVO, §§ 12, 13 GVV, §§ 23a, 28a, 28b BauGB), fordert jedoch eine frühere Umsetzung. Die geplante optionale elektronische Übermittlung von Behörden (§ 28a BauGB) wird als unzureichend bewertet. Die Änderungen im FamFG zur verpflichtenden elektronischen Umsetzung werden unterstützt. Die Regelungen zu Erbschafts- und Schenkungssteueranzeigen (§§ ErbStG, ErbStDV) werden aufgrund des langen Übergangszeitraums sowie zusätzlicher Anforderungen durch ELSTER kritisch gesehen. Die Anpassungen im Beurkundungsgesetz (§ 20b BeurkG), der Grundbuchordnung und der ERVV werden als notwendig erachtet, allerdings bestehen Bedenken bezüglich des Datenschutzes bei statistischen Meldungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), die eine verpflichtende...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung
Aufgrund eines Urteils des BverfG sollen die Anfechtungsrechte leiblicher Väter reformiert werden. Das ZFF fordert stattdessen eine umfassende Reform des Abstammungsrechts: Soziale Elternschaft muss im Interesse des Kindeswohls gestärkt werden, statt biologische Abstammung weiter aufzuwerten. Zudem gilt es, die Vielfalt moderner Familien rechtlich abzusichern – etwa durch die Anerkennung von Zwei-Mütter-Familien, die Möglichkeit einvernehmlicher Mehrelternschaft sowie die Berücksichtigung von Patchworkfamilien. Auch Diskriminierungs- und Gewaltschutz müssen konsequent einbezogen werden. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung lehnt das ZFF ab, da er Konflikte verschärfen, verlässliche Bindungen schwächen und bestehende Spielräume für Familienvielfalt ungenutzt lassen würde.
- Bereitgestellt von: Zukunftsforum Familie e.V. am 07.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
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BT-Drs. 21/2997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anfechtungsverfahren (§ 185a FamFG-E) („Zweite Chance“) ..., ...Belastbarkeit des Kindes (§ 175 FamFG-E). Der Wille des Kindes..., ...Anfechtungsverfahren (§ 185a FamFG-E) („Zweite Chance“) ..., ...und“ ersetzt wird (§ 185a FamFG-E). Die zweite Chance..., ...Anfechtungsverfahren anzuhören sind (§ 175 FamFG-E). Erforderlich sind...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kostenerstattung von Übersetzungs- und Dolmetschleistungen für Verfahrensbeteiligte einführen
Wenn für Minderjährige Verfahrensbeteiligte bestellt werden, die keine gemeinsame Sprache mit den Minderjährigen, deren Eltern oder Erziehungsberechtigten oder andere Personen haben, benötigen sie zur Kommunikation Dolmetscher für Laut- bzw. Gebärdensprache. Die Kosten dafür müssen die Verfahrensbeistände tragen, die pauschal vergütet werden. Daher werden Nichtdeutschsprachige oft benachteiligt, auch dadurch, dass nicht qualifizierte dolmetschen sollen, weil sie eben nichts kosten. Wir fordern die Erstattung der Kosten für qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer für die Verfahrensbeteiligten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 17.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025)
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verfahrensbeiständen (§ 158c FamFG) ein, womit eine Regelungslücke..., ...Verfahrensbeiständen (§ 158c FamFG) Ähnlich verhält es sich..., ...JVEG in § 185c Absatz 2 FamFG. Gleichzeitig müssen ..., ...vorgeschlagenen Formulierung für das FamFG würde sogar zum Widerspruch..., ...genannten Änderungen im FamFG muss die wiederkehrende...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neue Maßnahmen zur Bekämpfung digitaler Gewalt und insbesondere eine Regelung zu gerichtlich angeordneten Accountsperren. Wir legen den Fokus darauf, ein datensparsames und effektives Mittel gegen digitale Gewalt einzuführen und dabei das Recht auf Anonymität nicht zu gefährden. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein die Möglichkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen, unterstützend sowie eigeninitiativ zu stärken.
- Bereitgestellt von: Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 06.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), die kostengünstiger ..., ...Vertretungsregelung nach § 10 FamFG, die eine Vertretung insbesondere..., ...diesem bereits in § 10 FamFG enthaltenen, zur Auslegung..., ...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) die zur Feststellung ..., ...klarstellend § 97 Absatz 1 Satz 2 FamFG). Schließlich sollten..., ...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zu. Grund für ein Verfahren..., ...nach den Vorschriften des FamFG ist die Orientierung am..., ...nach - 29 - §§ 49 ff. FamFG. Modifiziert wird dies..., ...Falle von § 81 Absatz 2 FamFG aufzuerlegen sind. So ..., ...Amtsermittlungsgrundsatz nach § 26 FamFG. Im Regelfall wird das..., .... Der Verweis auf § 216 FamFG gibt den Gerichten ausreichende..., ...Beschwerde regeln die §§ 58 ff. FamFG. Wie in den Verfahren..., ...Anordnungen möglich. Der in § 57 FamFG genannte Grundsatz der..., ... Familiensachen (BeckOK FamFG/Schlünder, 45. Ed. 1.1.2023, FamFG § 57 Rn. 4). Betroffene..., ...Gerichtsverfahren regelt § 7 FamFG. Sie ist – anders als ..., ...Fällen des § 81 Absatz 2 FamFG überschaubar zu halten..., ...schwerderecht nach den §§ 58 ff. FamFG zu, vergleichbar der Rechtslage..., ...Änderungsverfah- rens gemäß § 54 FamFG zu berücksichtigen. Das...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Befürwortung eines Gesetzes gegen digitale Gewalt
Der djb begrüßt die Neuerungen, die das BMJ in dem Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorsieht. Bei der Bekämpfung digitaler Gewalt geht es nicht nur um den Schutz Einzelner, sondern auch um den Erhalt einer wehrhaften Demokratie und die Sicherung der Teilhabe am öffentlichen Diskurs. Digitale Gewalt hat eine klare Geschlechterdimension. Antifeminismus, Hass gegen Frauen und Menschen der LGBTQ* Community finden im Netz Bedingungen, die sich verstärkend auswirken und das Entstehen extremistischer Strömungen begünstigen. Dies gilt es zu bekämpfen, wozu der vorgelegte Diskussionsentwurf einen Beitrag leisten kann. Der djb fordert die neue Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzesentwurf in den neu zusammengesetzten Bundestag einzubringen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 01.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Akteneinsichtsrecht nach § 13 Absatz 1 FamFG bestehe nur, soweit nicht..., ...insoweit die ZPO, nicht das FamFG Anwendung findet). Auch..., ...Grundsatz des § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG verweist, weist der djb..., ...Möglichkeit des § 81 Abs. 1 S. 2 FamFG, von der Erhebung der ...
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Zu Regelungsvorhaben: