Stellungnahmen/Gutachten
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1.449 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.449)
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
Einführung einer Regelung zu den anerkannten Regeln der Technik sowie eines Gebäudebauvertrages zwischen fachkundigen Unternehmern
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. am 07.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Werkvertragsrechts im BGB den Gebäudetyp-E zivilrechtlich..., ...Vermutungsregelung in § 650a Abs. 3 BGB-E und den Regelungen für..., ...fachkundigen Unternehmern in § 650o BGB-E. Den ersten Baustein,..., ...Vermutungsregelung in § 650a Abs. 3 BGB-E, begrüßen wir als in ..., ...Anwendungsbereich des § 650o BGB-E auf Gebäudebauverträge..., ...Einzelnen I. § 650a Abs. 3 BGB-E: Vermutungsregelung für..., ...Bewertung In § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E soll eine widerlegliche..., ...nach § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E widerleglich vermutet..., ... des § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E stark verengen, weil ..., ...systematischen Stellung des § 650a BGB-E beim Bauvertrag sehen..., ...Normen handelt. II. § 650o BGB-E: Gebäudebauvertrag zwischen..., ...Bewertung a) § 650o Abs. 1 BGB-E Der Entwurf stellt in..., ...Unternehmer anzusehen sind. § 650o BGB-E gilt in diesen Fällen..., ...im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB zur Anwendung kommt. Damit..., .... 2 BGB-E Eine Aufklärung über ..., ...entbehrlich ist. c) § 650o Abs. 3 BGB-E Bei den Voraussetzungen des § 650o Abs. 3 BGB-E geben wir zu bedenken..., ...nach § 633 Abs. 2 Satz 2 BGB vor. In der Praxis sehen..., ...Verbrauchern i. S. d. § 13 BGB) in Haftung genommen zu..., ...der Möglichkeit des § 650o BGB-E in seiner jetzigen Gestalt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Wärmelieferverordnung für eine erfolgreiche Wärmewende
Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
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29.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kosten umgelegt werden (§ 559 BGB, Modernisierungsumlage)..., ...Wohngebäudebestand gleichbehandeln (§559 BGB und § 556c BGB i.V.m. der..., ...Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens..., ...vom Vermieter nach §559e BGB umgelegt werden (Status..., ...in Anlehnung an den §559e BGB bei erstmaligem Umstellen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesärztekammer fordert, dass die Ausnahmeregelung für Zwangsbehandlungen außerhalb von Krankenhäusern klarer, praxisnah und medizinisch konkret ausgestaltet wird, damit Patientenschutz und Behandlungsqualität tatsächlich gewährleistet sind.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 31.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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25.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Patientenverfügung, § 1827 Abs. 4 BGB-E ........................, ...Willens § 1832 Abs. 1 Nr. 3 BGB-E ........................, ...Krankenhaus § 1832 Abs. 1 Nr. 7 BGB-E ........................, ...Evaluationsklausel § 1832 BGB-E ........................, ...Zwangsmaßnahmen in § 1832 BGB, die vorsehen, dass vom..., ...gem. § 1832 Abs. 1 Nr. 7 BGB in bestimmten – sehr eng..., ...der geplante § 1832 Abs. 2 BGB-E. Diese Änderungen..., ... werden in § 1828 Abs. 3 BGB spezifische Dokumentations..., ... mit § 1832 Abs. 2 Nr. 5 BGB-E. Sie ist aus Sicht der..., ...Zwangsmaßnahme nach § 1832 BGB-E sind das Ergebnis der..., ... nach § 1828 Abs. 3 S. 2 BGB-E zu begründen, sofern ..., .... In § 630f Abs. 2 S. 1 BGB ist etwa schon vorgesehen..., ... § 1832 Abs. 1 Nr. 7 BGB-E sieht vor, dass der bislang..., ... Nach § 1832 Abs. 2 S.1 BGB-E ist die Durchführung ..., ... ist. § 1832 Abs. 2 S. 1 BGB-E nennt abschließend („..., ...24 zu § 1832 Abs. 1 Nr. 7 BGB-E) B) Stellungnahme der..., ... 1906a Abs. 1 S. 1 Nr. 7 BGB a. F. sah vor, dass eine..., ...§ 1832 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BGB durchgeführt wurde und ..., ... Abs. 2 S. 2 Nr. 1 bis 4 BGB zu erstrecken. Bei der..., ... von § 1832 Abs. 2 Nr. 3 BGB-E nicht gelingen, sodass...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wiedereinführung der AGB-Widerspruchslösung
Seit dem Urteil des BGH (Az. XI ZR 26/20) vom April 2021 müssen Banken bei jeder AGB-Änderung die aktive Zustimmung der Kunden einholen. Ziel der Interessenvertretung ist die möglichst bürokratiearme und verbraucherfreundliche Rückkehr zur Widerspruchslösung durch Anpassung des BGB, wonach Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrückliche Zustimmung wieder möglich wären, wenn das Vertragsverhältnis durch die Änderung nicht erheblich umgestaltet werden kann.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 362/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
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BR-Drs. 362/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Absatzes in § 675g (2a) BGB ge- stellt. Formulierung..., ...allgemei- nen AGB-Teil des BGB (§§ 305ff BGB) wäre sinnvoll..., ...AGB-Prüfung nach §§ 305 ff BGB nicht standhält. Demnach..., ...allgemeinen AGB-Teil des BGB an, die für alle Unternehmen..., ...die Anpassung des § 675g BGB infrage, die einer branchenspezifischen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorschrift des§ 312 j Abs. 3 BGB zum sog. ,,Bestellbutton..., ..."(§ 312 Abs. 5 S. 1 BGB = § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-RegE..., ...Vorschrift des§ 312 j Abs. 3 BGB wird derzeit teilweise..., ...312 j Abs. 2 und Abs. 3 BGB ergebe sich - ungeachtet..., ...des § 312 j Abs. 3 BGB (d. h. die Verpflichtung..., ...derzeitigen § 312 j Abs. 3 BGB}, der (bereits vor Umsetzung..., ...2013) in§ 312 g Abs. 2-4 BGB a. F. kodifiziert war, ..., ...Finanzdienstleistungen"} von § 312 g BGB a. F. in den heutigen§ 312 j BGB überführt wurde (vgl. zur..., ...Vorschrift des heutigen § 312 j BGB z.B. Maume in BeckOK zum BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025, § 312 j BGB, Rdnr. 1 und 2). Die Gegenauffassung..., ... des§ 312 j Abs. 2 BGB verweist, welcher sodann..., ...wiederum in § 312 j Abs. 3 BGB referenziert wird - schon..., ... B. Maume in BeckOK zum BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025, § 312 j BGB, Rdnr. 37 a}. Jedenfalls..., ...derzeit in § 312 j Abs. 3 BGB verankerte „Bestellbutton..., ... 4 (Änderung des § 312 j BGB)" bezeichnet ist] - heißt..., ...Gesetzeswortlaut des§ 312 j BGB selbst findet diese Rechtslage..., ...des§ 312 j Abs. 5 Satz 2 BGB zukünftig wie folgt formuliert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt trägt der BDP einige fachliche Hinweise vor. Zur Stärkung der Kinderrechte gibt es einige Bedenken aus psychologischer Sicht. Zur Erwieterung der Gesetzgebung zum Umgang sieht der BDP kaum abschätzbare Folgen und äußert weitere Skepsis. Ferner wird zu den §§ 1684, 1685, 1688, zur Regelung der elterlichen Sorge und zu Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung aus Sicht der psychologischen Sachverständigen Stellung genommen.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 22.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kindeswohls (§ 1626 Abs. 3 Nr. 5 BGB-E) zu benennen unterstreicht..., ...und Gewalt (insb. § 1632 BGB-E), nicht zuletzt durch..., ... sollte in § 1684 Abs. 3 BGB-E bedacht werden, der nur..., ...ergänzend zu § 1684 Abs. 3 BGB-E s. unter 3.). Zudem ist..., ...Positivdefinition von Kindeswohl (§ 1626 BGB-E) ist zunächst die Intention..., ...von Rechten (§ 1626 Abs. 3 BGB-E) birgt das Risiko von..., ...Auch wenn in § 1626 Abs. 3 BGB-E keine abschließende Aufzählung..., ...Pflegschaftsverhältnisse (§ 1627 BGB-E; aber auch §§ 1682, 1686, 1696 BGB-E). Allerdings ist dabei..., ... der Alleinsorge (§ 1635 BGB-E). Etwas zurückhaltender..., ...haben werden (§§ 1683-1692 BGB-E). Inwieweit die Vorgaben..., ...werden. In § 1683 Abs. 3 Ref-BGB bedarf es jedoch noch einer..., ...Anmerkung zu § 1683 Abs. 3 BGB-E s. unter 1.). Die..., ...begleiteten Umgang (§ 1685 BGB-E) und zur Umgangspflegschaft (§ 1686 BGB-E) sind ebenfalls grundsätzlich..., ...wird (§ 1686 Abs. 1 Nr. 2 BGB-E). Das Recht des ..., ...täglichen Lebens (§ 1645 BGB-E) vs. Angelegenheiten ..., ...tatsächlichen Betreuung (§ 1646 BGB-E) ins Auge. Möglicherweise..., ... von Vollmachten (§ 1635 BGB-E) als milderes Mittel ..., ...Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB-E) ist zunächst zu begrüßen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
Der VAMV begrüßt, dass durch die Neuregelung die Möglichkeiten der Namensgebung erweitert und Namensänderungen erleichtert werden, die eindeutig im Interesse des Kindes sind. Da die Lebensläufe von Familien immer individueller und vielfältiger werden, ist es ein guter Schritt, dass auch das Namensrecht sich dieser Vielfalt durch mehr Flexibilität anpasst. Dies ist nicht zuletzt im Interesse der Kinder, die in diesen vielfältigen Lebensmodellen aufwachsen.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9041
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
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BT-Drs. 20/9041
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gemeinsamer Sorge gem. § 1617 BGB-E Bei Geburt des Kindes..., ... geltenden § 1617 Abs. 1 BGB. Dabei können sie entweder..., ...Alleinsorge gem. § 1617 a Abs. 2 BGB-E Nach dem geltenden § 1617a Abs. 1 BGB erhält das Kind bei Alleinsorge..., ...führen. Nach § 1617a Abs. 2 BGB kann der Elternteil, der..., ...Elternteils gem. § 1617d BGB - E Nimmt ein Elternteil..., ...gem. § 1354 Abs. 5 Nr. 3 BGB-E entscheidet, besteht ..., ...Rückbenennung gem. § 1617e BGB-E In § 1617e Abs. 1 BGB-E..., ...nach dem aktuellen § 1618 BGB bestehende Mög-lichkeit..., ...bedarf nach § 1617e Abs. 2 BGB-E der Einwilligung des ..., .... Nach § 1617e Absatz 3 BGB-E kann diese Einbenennung..., ...Kindes nach § 1617 e Abs. 2 BGB-E. Bewertung: Auch nach...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensver-trägen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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22.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB an die Vorgabe des Art...., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB daher zu streichen. 8...., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (s...., ... sollte in § 312g Abs. 3 BGB ergänzt werden wie folgt..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu), mit denen ein Kreditinstitut..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – vom deutschen..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensver-trägen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorschrift des§ 312 j Abs. 3 BGB zum sog. ,,Bestellbutton..., ..."(§ 312 Abs. 5 S. 1 BGB = § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-RegE..., ...Vorschrift des§ 312 j Abs. 3 BGB wird derzeit teilweise..., ...312 j Abs. 2 und Abs. 3 BGB ergebe sich - ungeachtet..., ...des § 312 j Abs. 3 BGB (d. h. die Verpflichtung..., ...derzeitigen § 312 j Abs. 3 BGB}, der (bereits vor Umsetzung..., ...2013) in§ 312 g Abs. 2-4 BGB a. F. kodifiziert war, ..., ...Finanzdienstleistungen"} von § 312 g BGB a. F. in den heutigen§ 312 j BGB überführt wurde (vgl. zur..., ...Vorschrift des heutigen § 312 j BGB z.B. Maume in BeckOK zum BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025, § 312 j BGB, Rdnr. 1 und 2). Die Gegenauffassung..., ... des§ 312 j Abs. 2 BGB verweist, welcher sodann..., ...wiederum in § 312 j Abs. 3 BGB referenziert wird - schon..., ... B. Maume in BeckOK zum BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025, § 312 j BGB, Rdnr. 37 a}. Jedenfalls..., ...derzeit in § 312 j Abs. 3 BGB verankerte „Bestellbutton..., ... 4 (Änderung des § 312 j BGB)" bezeichnet ist] - heißt..., ...Gesetzeswortlaut des§ 312 j BGB selbst findet diese Rechtslage..., ...des§ 312 j Abs. 5 Satz 2 BGB zukünftig wie folgt formuliert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beim vorgelegten Reformvorschlag geht es darum, sich im Familienrecht stärker vom Wohl des Kindes leiten zu lassen sowie häusliche Gewalt zulasten des Gewalttäters im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen. Außerdem widmet er sich Fragen des Abstammungs- und Adoptionsrechts. Der Paritätische fordert allgemein eine Modernisierung des Familienrechts, u. a. eine Verbesserung der Situation von Opfern von häuslicher- und Partnerschaftsgewalt im Sorge- und Umgangsrecht, eine Stärkung der Kinderrechte und ein transparentes und zeitgemäßes Adoptions- und Abstammungsrecht, das alle Familienkonstellationen umfasst. Besonders wichtig ist ihm auch eine Stärkung der Täterarbeit, die noch über den vorgelegten Reformvorschlag hinausgeht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 13.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kindeswohls In § 1626 Abs. 3 BGB-E erfolgt eine Definition..., ...werden (vgl. § 1619 S. 1 BGB-E). Die vorgeschlagene..., ... haben (vgl. § 1688 S. 1 BGB-E). Die Einführung eines..., ...Nr. 3; 1694 Abs. 1 Nr. 3 BGB-E). Junge Menschen ab ..., ...häuslicher Gewalt im § 1632 BGB-E. Im KiMoG wird „häusliche..., ...Kriterienkatalog in § 1632 Abs. 2 BGB-E auch Seite 5 von 11 ..., ...insbesondere in § 1684 Abs. 3 BGB-E ist ein Umgangsausschluss..., ...1626 Abs. 3 Nummer 4 und 5 BGB-E wird klar benannt, dass..., ...Halbsatz des § 1684 Abs. 3 BGB-E sollte lauten: „… dies..., ...entsprechend (vgl. § 1627 Abs. 3 BGB-E, § 1682 Abs. 1 BGB-E, § 1687 Abs. 1 BGB-E) sind beide Elternteile..., ...dieser Stelle (§ 1627 Abs. 3 BGB-E) erneut zu öffnen und..., ...begleiteten Umgängen in § 1685 BGB-E begrüßt der Verband...., ...den Gesetzestext in § 1635 BGB-E nachzuschärfen, insbesondere..., ... Ebenfalls ist in § 1637 BGB-E schwer verständlich, ..., ...§ 1637 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB-E sollte spezifizieren,..., ...auch die Regelung in § 1638 BGB-E bezüglich der Formulierung..., ...der Regelung des § 1645 BGB-E in Fällen häuslicher ..., ... (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB) für nicht miteinander ..., ...(vgl. § 1758 Abs. 1 S. 2 BGB). Die vorgesehene Regelung...
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Zu Regelungsvorhaben: